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10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
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Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Monatsarchive: April 2015
TTIP – Es geht um einen Kahlschlag bei Gesetzen und Vorschriften
Telepolis
06.04.2015
Warum sehen viele Industrieverbände TTIP so positiv?
Von Christoph Jehle
Was aus den weitgehend im Verborgenen stattfindenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP an die Öffentlichkeit gedrungen ist, zeigt ziemlich deutlich, dass der Nutzen von TTIP ziemlich einseitig bei den sogenannten Investoren liegt. Um so verdächtiger erscheint in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass kein Spieler aus diesem Feld sich aus der Deckung wagt. Stattdessen schickt man Verbände und deren Funktionäre vor, die in der Öffentlichkeit für Zustimmung trommeln und nicht gleich als Profiteure entlarvt werden sollen.
Wer sich mit den Verhandlungen zu TTIP befasst, erkennt ziemlich schnell, dass bei TTIP nicht um faire und gerechte Handelsbedingungen für alle gerungen wird, sondern dass es eher um einen Kahlschlag bei Gesetzen und Vorschriften geht. Die von den meisten politischen Parteien so sehnlichst herbei gewünschten Investoren sollen ein möglichst unbegrenztes Spielfeld vorfinden, das ihnen keinerlei Hemmnisse in den Weg stellt, damit ein weiteres Wachstum nicht aufgehalten wird.
CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Freie Bahn dem Privatsektor?
Global +
Frühjahr 2015
CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Freie Bahn dem Privatsektor?
Von Isolda Aggazzi
Staaten sollen weniger regulieren dürfen, ausländische Investoren dafür gegen Gesetzesänderungen klagen können. Äusserst bedenklich ist, dass das neue Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada die Vorlage für zukünftige Verträge sein könnte.
Die Europäische Union ( EU ), ein Riese mit 500 Millionen Menschen, verhandelt mit Kanada, einem bevölkerungsmässigen Zwerg mit 35 Millionen EinwohnerInnen. Doch im CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement), dem ersten der neuen Mega-Abkommen, dessen Verhandlungen abgeschlossen wurden, hat sich das kanadische Modell durchgesetzt. Und CETA
droht den Weg zu bereiten für die laufenden Verhandlungen zur TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA sowie dem TISA (Trade in Services Agreement), wo 23 Partner ausserhalb der Welthandelsorganisation (WTO) über die weitgehende Liberalisierung der Dienstleistungen verhandeln.
Wo sich Fracking in Deutschland für Konzerne lohnen könnte
Wo sich Fracking in Deutschland lohnen könnte
Von Tillmann Neuscheler
In Amerika hat Schiefergas für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg gesorgt. In Deutschland wäre das – selbst wenn wir wollten – so nicht möglich. Doch an einigen Stellen könnte sich Fracking lohnen.
TTIP-Abkommen: Amerikaner schlagen Tauschhandel vor
SPIEGEL ONLINE
04.04.2015
TTIP-Abkommen: Amerikaner schlagen Tauschhandel vor
Von David Böcking
Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA sind undurchsichtig, nur wenige Details dringen nach außen. Nun zeigt ein vertraulicher Vermerk, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, wie taktisch die Amerikaner vorgehen. …
Schweiz ist Beklagte in einem Investitionsschutzverfahren
Tagesanzeiger. Schweiz
20.02.2015
Da braut sich für die Schweiz etwas zusammen
Von Mario Stäuble
An einem Schiedsgericht in Washington kommt ein Millionen-Prozess auf die Schweiz zu – der Erste seiner Art. Wer der Angreifer ist und wofür er Schadenersatz fordert, hält der Bund geheim.
Alle Investor-to-state Dispute Settlement / Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) (abgeschlossene und aktuelle): https://icsid.worldbank.org/apps/ICSIDWEB/Pages/default.aspx
Verbraucherschützer warnen: TTIP bedroht Vorsorgeprinzip
Handelsblatt
03.04.2015
Verbraucherschützer warnen vor TTIP
Von Reuters
Das Freihandelsabkommen sorgt erneut für Streit. Verbraucherschützer befürchten, dass durch TTIP wichtige Standards, etwa beim Tierschutz, aufgeweicht werden könnten. Sie wünschen ein schmales Abkommen.
Unterschied zwischen Vorsorge- und Nachsorgeprinzip:
Vorsorgeprinzip: „Maßnahmen zum präventiven Schutz vor Umweltschäden, um diese zu vermeiden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. (präventiver Umweltschutz).“ (Quelle)
Nachsorgeprinzip: Maßnahmen werden erst ergriffen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
An zwei Beispielen aus dem Bereich der Ernährung illustriert die Verbraucherzentrale Hamburg die Unterschiede:
Zur pdf
Fazit der Verbraucherzentrale Hamburg:
Vorsorgeprinzip: Europa hat beim Umgang mit Risiken die Nase vorn. Vorsorgender Verbraucherschutz verhindert Schäden und sorgt so für ein höheres Verbraucherschutzniveau.
Nachsorgeprinzip: „Hinreichende Sicherheit“, dass kein Schaden zu erwarten ist, birgt größere Risiken und bürdet dem geschädigten Verbraucher die Beweislast auf.
Kurz: TTIP gefährdet den Verbraucherschutz!
Geheime Schiedsgerichte: Verrückt, verrückter, Moorburg
ZEIT ONLINE
2.4.2015
Verrückt, verrückter, Moorburg
Von Petra Pinzler
Wie viel eigenständige Politik ist noch möglich, wenn Unternehmen Staaten vor geheime Schiedsgerichte zerren dürfen? Oft nur wenig, wie ein Fall aus Deutschland zeigt
[…] Moorburg zeigt exemplarisch die absurden und teuren Folgen der Investor-Staat-Schiedsverfahren, die im Rahmen von TTIP ausgebaut werden wollen. Und was passiert, wenn die mit europäischem Recht kollidieren.
Dazu ist folgender Artikel interessant:
NDR
19.12.2014
Kraftwerk Moorburg: Eine Chronologie
Seit mehr als vier Jahren will Vattenfall ein neues Steinkohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg errichten. In der Zeit der CDU-Alleinregierung in der Hansestadt hatte der schwedische Energiekonzern grünes Licht für das bei Umweltschützern und Bürgerverbänden verhasste Vorhaben bekommen. Doch alles änderte sich, als mit den Grünen erklärte Gegner des Projekts ins Rathaus einzogen. Sie waren mit dem Wahlkampfversprechen angetreten, Moorburg zu verhindern – und mussten schließlich einräumen, dass die Genehmigung rechtlich nicht zu versagen ist.
Die Ereignisse in der Übersicht
„TTIP könnte eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen“
Bayerisches Fernsehen
2.4.2015
TTIP. Maulkorb von ganz oben
Autor: Bettina Hummel Redaktion: Matthias Keller-May
Laut Gutachten des Bundestags dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit TTIP befassen. Dabei hat das Abkommen auch große Auswirkungen auf die Kommunen – etwa bei der Wasserversorgung. Bürgermeister in ganz Bayern sind empört.
Zum Bericht des BR
Es ist dieser als Gutachten daherkommende Maulkorb, gegen den sich die Bürgermeister in Bayern zur Wehr setzen:
Gutachten: „Befassungs – und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“
Gutachten als pdf
Auch zum Thema gehörig:
ZEIT ONLINE
04.03.2015
Freihandelsabkommen. Reden über TTIP verboten
Von Robert Pausch
Laut einem Gutachten des Bundestages dürfen sich Stadt- und Gemeinderäte nicht mit dem geplanten Freihandelsabkommen beschäftigen. Kritiker sind empört.
ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT
06.03.2015
AöW: Freihandelsabkommen – Maulkorb für Kommunen?
Pressemitteilung
Berlin. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags steht aufgrund seines Gutachten zur Kompetenz der Kommunen in Sachen TTIP in der Kritik. Christa Hecht, AöW-Geschäftsführerin, sieht durch die Bewertung darin den Handlungsspielraum von Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement in Frage gestellt.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. als Interessenvertreterin der Wasserversorger und Abwasserbetriebe in öffentlicher Hand ist verwundert über den Tenor des in dieser Woche bekannt gewordenen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Danach sei es den Kommunen nicht möglich, sich politisch mit den Freihandelsabkommen zu befassen. Das Kommunalrecht einiger Bundesländer gestatte es angeblich noch nicht einmal, Tagesordnungspunkte zu behandeln, die nicht von der Verbandskompetenz gedeckt seien, sonst würden sie rechtswidrig handeln.
zur vollständigen Pressemitteilung
BAYERISCHE STAATSZEITUNG
02.04.2015
Geplanter Maulkorb für Gemeinden
Viele Kommunalparlamente verabschieden Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen TTIP – der Bundestag will ihnen das jetzt verbieten
Zitate aus dem Artikel:
»Im Rahmen ihrer Aufgaben«, so die Sicht des Ministeriums, sei es den Gemeinden erlaubt, Beschlüsse zu fassen – demzufolge auch mit solchen, die sich mit einer etwaigen Beschränkung ihrer Aufgaben beziehungsweise einer Einschränkung ihrer Aufgabenerfüllung befassen. [gemeint ist das bayerische Innenministerium]
Auch der Deutsche Landkreistag hat seine Experten prüfen lassen und kommt »zumindest mit Blick auf die kommunale Organisationshoheit bei der Daseinsvorsorge, aber auch vergaberechtliche Auswirkungen im Rettungsdienst und bei der Wasserversorgung, zu einem überörtlichen bzw. örtlichen kommunalen Bezug.« Eine »derart pauschale Verneinung der Befassungs- und Beschlusskompetenz von Kommunalvertretungen« lehne man entschieden ab, heißt es.
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015
Freising und TTIP — Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising
In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..
EU kippt TTIP-Versprechen
taz
02.04.2015
Zweifel an Freihandel
EU kippt TTIP-Versprechen
von Eric Bonse
Die Wirtschaft dürfte weniger vom Freihandelsabkommen profitieren als bisher angekündigt. Gleiches gilt für Privathaushalte.
Nach den deutschen Arbeitgebern rudert nun offenbar auch die EU-Kommission in Sachen TTIP zurück. Noch Anfang März fanden sich auf der Website der Brüsseler Behörde optimistische Schätzungen zum wirtschaftlichen Nutzen des umstrittenen Freihandelsabkommens. Nun sind sie plötzlich verschwunden – und die Kommission kann nicht erklären, wie und warum die Angaben gestrichen wurden.Kommentar Wassertisch: Foodwatch hat nicht nur die im Artikel beschriebenen PR-Methoden als solche entlarvt. Foodwatch stellt hier außerdem eine Möglichkeit im Internet zur Verfügung, mit denen Bürger*innen ihre Bundestags-Abgeordneten auffordern können, Stellung zum TTIP zu beziehen.
Verdi: Freihandel? SO NICHT!
Der Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung ruft alle Mitglieder auf, sich am globalen Aktionstag gegen CETA, TTIP und TiSA am 18. April zu beteiligen.
18. April in Berlin
- Aufruf zum 18. April – Weltweiter Aktionstag gegen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen
- 18. April Global day of action
Hendricks Fracking-Gesetzentwurf – die Kapitulation der Politik vor den Interessen der Öl- und Gasindustrie
WDR 5
1.4.2015
Entwurf zu Energie-Gewinnung durch Fracking vom Kabinett gutgeheißen: Kapitulation vor der Erdgas-Lobby
Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland eine Zukunft haben. Zwar verbietet der Gesetzentwurf vieles, was bislang möglich ist, wie Umweltministerin Barbara Hendricks von der SPD argumentiert; gleichzeitig aber macht die Vorlage eine kommerzielle Förderung in großem Stil möglich. Dazu ein Kommentar unseres Energie-Experten Jürgen Döschner
Süddeutsche.de
1.4.2015
Wie einer gefährlichen Technologie der Weg geebnet wird
Ein Kommentar von Silvia Liebrich
Ursprünglich plante die Regierung, die umstrittene Fracking-Methode wegen ihrer unkalkulierbaren Risiken weitgehend zu verbieten. Doch von dem Plan ist nicht viel geblieben. Außer ein fauler Kompromiss.
SPIEGEL ONLINE
1.4.2015
Umstrittener Kabinettsbeschluss: Fracking kommt – Hendricks muss damit leben
Von Annett Meiritz und Anna Reimann
Das Kabinett hat ein Fracking-Gesetz beschlossen: Unter strengen Auflagen soll die umstrittene Gasförderung möglich sein. Umweltministerin Hendricks rechtfertigt die Entscheidung – ist aber von der Technologie selbst nicht überzeugt.
GEGEN GASBOHREN
1.4.2015
Frackingverbot? – April, April!
Von Karim Stangenbaum
Hendricks legt Fracking-Etablierungsgesetz vor – von Verboten keine Spur.
Den wohl mit Abstand schlechtesten Aprilscherz des Jahres erlaubt sich Bundesumweltministerin Hendricks mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Frackinggesetz. Während sie nicht müde wird, von Ausschlüssen und Beschränkungen zu predigen, liest sich der Gesetzestext hingegen ganz anders.
NO MOOR FRACKING nimmt Fracking-Gesetz unter die Lupe
Zur pdf
Großkonzerne wittern Benachteilgung
taz
30.03.2015
Die Schweiz und TTIP
Großkonzerne wittern Benachteilgung
von Julia Maria Amberger
Nestlé & Co. befürchten Einbußen, wenn sich EU und USA auf Abkommen einigen. Sie haben Angst vor Zollnachteilen und bürokratischen Hürden.
Schweizer Konzerne und Verbände drängen den Bundesrat, sich für eine Beteiligung am transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP einzusetzen. Das geht aus ihrem Forderungskatalog zum Runden Tisch der „Frankenstärke“ hervor – einem Treffen zwischen Unternehmen, Verbänden und dem Schweizer Bundesrat. Schon mit der Aufwertung des Frankens seien Schweizer Produkte auf dem Weltmarkt teurer geworden, warnten Novartis, Nestlé & Co. Wenn sich die EU und die USA nun auf günstigere Rahmenbedingungen für den Handel untereinander einigen, gerate die Schweiz weiter ins Hintertreffen.
Kommentar Wassertisch: Die Sorgen der großen Schweizer Konzerne bringen hier einen weiteren, häufig nicht beachteten Aspekt der Auswirkungen von TTIP ans Licht: auch Staaten außerhalb des Abkommens sind von den Folgen eines solchen Abkommens betroffen und diese sind nicht positiv. Dies gilt aber nicht nur für die Schweizer bäuerlichen Betriebe, sondern auch für die exportorientierten Betriebe des globalen Südens!