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Monatsarchive: Mai 2015
US-TTIP-Dokumente für Abgeordnete weiterhin geheim
Deutsche Wirtschafts Nachrichten
30.05.2015
FREIHANDEL
Bundestags-Abgeordnete dürfen TTIP-Dokumente nicht lesen
In einem Leseraum der US-Botschaft in Berlin liegen seit einigen Tagen die amerikanischen Dokumente zum TTIP aus. Zutritt erhalten jedoch nur von der Bundesregierung autorisierte Personen. Ein Zugang für Abgeordnete des Bundestags sei „derzeit nicht vorgesehen“, teilt die US-Botschaft mit.
Seit einigen Tagen liegen in der amerikanischen Botschaft in Berlin die Dokumente zum geplanten EU-Freihandelsabkommen TTIP zur Einsicht auf. Doch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dürfen sich, die AFP berichtet, nicht darüber informieren, worüber sie am Ende im Namen der deutschen Bürger abstimmen müssen. Das gehe aus einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums an den Bundestags-Wirtschaftsausschuss hervor.
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TTIP und CETA bedrohen Kulturbetrieb
ZEIT ONLINE
30.05.2015
Kulturschaffenden drohen Klagen vor Schiedsgerichten
Von Petra Pinzler
Jüngst gab die Bundesregierung noch Entwarnung – jetzt räumt sie ein: Dank Ceta und TTIP könnten künftig Verlage oder Museen vor Schiedsgerichte gezogen werden.
Drohen Orchestern, Museen und Verlagen künftig doch Klagen ausländischer Investoren? Das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) kann auch Folgen für den Kultursektor in Deutschland haben, gibt die Bundesregierung erstmals zu. Der Ceta-Vertrag sieht die Einführung von privaten Schiedsgerichten vor – und die werden auch für ausländische Investitionen im Kulturbereich zuständig sein.
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TTIP ist schon Realität
Mythos: „TTIP und CETA werden keine Standards verwässern“
Tatsache: TTIP und CETA verwässern die Standards bereits!
Zeit-online
29.05.2015
FREIHANDEL
TTIP ist schon Realität
von Bas van Beek, Sophia Beunder und Jilles Mast
Die EU-Unterhändler versichern: TTIP und Ceta werden keine europäische Standards verwässern. Dabei wurden Umwelt- und Nahrungssicherheitsregeln längst geschwächt.
Schmutzige Luft sind die Einwohner von Muskiz, einem Dorf in der Nähe der spanischen Stadt Bilbao, gewöhnt. Seit 30 Jahren gehen in regelmäßigen Abständen immer wieder Ascheflocken auf ihre Häuser nieder, ausgestoßen von den Schornsteinen der Petronor-Raffinerie, die zum multinationalen Konzern Repsol gehört.
Im vergangenen Sommer war es besonders schlimm. „Ganze Straßenzüge waren von einer dicken Schicht Asche bedeckt: Häuser, Straßen und Autos. Die Asche war überall“, sagt Martin Manxto aus Bilbao. Der Grund waren Frachter, die seit Anfang Juni 2014 Öl aus Teersanden in die Hafenstadt brachten. Der erste hatte Anfang Juni 2014 angelegt, mit 600.000 Barrel kanadischem Teersand-Öl an Bord. Die Raffinerie hatte sichtlich Probleme, diese besonders schwere Form des Rohöls zu verarbeiten.
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Bertelsmann als TTIP-Strippenzieher
27.05.2015
Bertelsmann als TTIP-Strippenzieher
Die Machenschaften des einflussreichsten TTIP-Lobbyisten und seiner Netzwerke
Studie von Wilhelm Neurohr
Der Weltkonzern Bertelsmann aus Gütersloh, einer der 500 größten Familienunternehmen weltweit, ist mit 16 -19 Mrd. € Umsatz und 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 50 Ländern sowie 6 Tochter-Unternehmen das größte europäische Medienunternehmen und weltweit auf Platz 8 oder 9. Es unterhält zudem mehrere Institute und mit der Bertelsmann-Stiftung die größte und reichste Unternehmensstiftung. Für die strategische Vorbereitung und Umsetzung ihrer gesellschaftspolitischen Projekte stehen der Stiftung 350 hauptamtliche und eine Vielzahl nebenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung sowie erhebliche finanzielle Ressourcen mit fast 1 Mrd. € seit Gründung (und einem jährlichen 60-Mio.-Etat z. B. in 2010).
zur Studie hier
Was das Abkommen TTIP für die Literatur bedeutet
FAZ
26.05.2015
Georg M. Oswald im Gespräch
Was das Abkommen TTIP für die Literatur bedeutet
von Jan Wiele
Die Buchpreisbindung schützt Verlage und Buchhandel. Warum wir fürchten müssen, dass sie beim Handelsabkommen TTIP geopfert wird: Ein Gespräch mit dem Verlagsleiter, Autor und Juristen Georg M. Oswald.
Herr Oswald, viele sehen im derzeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union verhandelten Freihandelsabkommen eine Bedrohung. Welche Auswirkungen könnte es für den deutschen Buchmarkt haben?
Ein Instrument wie die Buchpreisbindung ist dem amerikanischen Buchmarkt fremd. Es ist anzunehmen, dass die Vereinigten Staaten sie als ein Handelshemmnis betrachten, das fallen sollte.
Zum Artikel
Arbeitsschutz und TTIP
BR.de
21.05.2015
TTIP-Verhandlungen
Gefahr für die Sicherheit am Arbeitsplatz?
von Reinhard Weber
USA und Europa agieren beim Arbeitsschutz völlig unterschiedlich. Asbest ist hier beispielsweise verboten, dort erlaubt. Im Zuge der TTIP-Verhandlungen soll das angepasst werden. Doch dies birgt auch Gefahren.
Die freiwillige Feuerwehr Ottobrunn rückt aus, um Leben zu retten. Oft riskieren die Männer dabei ihr Eigenes. Um so wichtiger ist die optimale Schutzausrüstung, um Verletzungen und Pannen beim Einsatz zu vermeiden. Hier könnte Gefahr drohen durch das geplante transatlantische Handelsabkommen TTIP zwischen Europa und USA. Steht der europäische Arbeitsschutz auf der Kippe?
Zum Artikel
Update: Nachrichten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Kampf gegen Asbest – mit Prävention und Vorsorge (Juni 2015)
(Zur pdf)
degrowth – Sommerschule 2015
Die Sommerschule „Degrowth konkret: Klimagerechtigkeit“ geht vom Sonntag 09. bis Freitag 14. August 2015. Sie findet im rheinischen Braunkohlerevier statt. Am Samstag den 15. August gibt es zudem eine Demonstration für Klimagerechtigkeit. Von Montag bis Donnerstag finden vormittags vier- und zweitägige Kurse statt.
EU stoppte Anti-Pestizid-Gesetz nach US-Druck bei TTIP-Verhandlungen
the guardian
22.05.2015
Pesticides
EU dropped pesticide laws due to US pressure over TTIP, documents reveal
by Arthur Neslen, Brussels
US Handelsbevollmächtigte sollen die EU dazu gedrängt haben, Maßnahmen gegen hormonaktive Chemikalien, die Krebs und Unfruchtbarkeit bei Männern auslösen können, zurückzustellen.
Schritte der EU hin zu einer Regulierung von hormonaktiven Chemikalien, die zu Krebs und zu Unfruchtbarkeit von Männern führen können, wurden aufgegeben, nachdem US Beamte über das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) Druck ausgeübt hatten, wie kürzlich veröffentlichte Dokumente zeigen.
Nach einem EU Gesetzentwurf hätten 31 Pestizide verboten werden sollen, die endokrine Disruptoren (EDCs) enthalten. Dies wurde jedoch fallengelassen aus Furcht vor einer Gegenreaktion bei den Verhandlungen, angefacht durch einen Vorstoß einer agressiven US-Lobby, wie der Zugang zu entsprechenden Dokumenten durch „Pesticide Action Network (PAN) Europe“ zeigt.
zum vollständigen Artikel in englischer Sprache hier
zum Thema siehe auch hier
Zum Thema Fracking – Bundestag: Anhörung zur Bergschadenshaftung
Anhörung zur Bergschadenshaftung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie – 21.05.2015
Berlin: (hib/HLE) Die Bergschadenshaftung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 10. Juni 2015. Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/4714). Damit sollen die Vorschriften zur Haftung für Bergschäden auch für künstlich angelegte Untergrundspeicher gelten. Zudem sollen die Vorschriften auf den Bohrlochbergbau Anwendung finden. Den Betroffenen soll mit den neuen Vorschriften höhere Rechtssicherheit gegeben und deren Rechtsposition gestärkt werden, so dass ein besserer Interessenausgleich möglich werden soll. „Damit soll auch mehr Akzeptanz für die geregelten risikobehafteten Bergbaubereiche, die zum Beispiel die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, erreicht werden“, begründet die Regierung ihren Entwurf. Zu den Schadensursachen sollen neben Senkungen auch Hebungen zählen. Gerade beim Bohrlochbergbau seien auch Schäden durch Hebungen möglich.
Geladen sind folgende Sachverständige: Andreas Sikorski (Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen), Burkhard Grundmeier (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.), Hans-Ulrich von Mäßenhausen (Rechtsanwalt), Professor Hans-Joachim Kümpel (Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe), Franz-Gerd Hörnschemeyer (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie), Thorben Gruhl (Aktionsbündnis No Moor Fracking), Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer) sowie ein Vertreter des Deutschen Städtetages.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Quelle: Meldung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
Die AöW durchleuchtet Fracking-Legenden
19. Mai 2015
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Fünf Fracking-Legenden durchleuchtet
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Es stimmt zwar, dass seit Jahrzehnten bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland auch Frackingverfahren angewandt werden. Es handelt sich dabei jedoch um andere Verfahren als bei der Förderung der sogenannten unkonventionellen Gasvorkommen, um die es derzeit in der politischen Auseinandersetzung geht. Für diese Förderung von Schiefer-, Kohleflöz- und Tightgas gelten die neueren Verfahren, die in den USA angewendet werden, als Vorbild. Diese Förderung wurde in Deutschland und Europa bisher noch gar nicht großtechnisch betrieben.
Außerdem wurden die bisherigen bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Rahmen-, Haupt- oder Sonderbetriebsplänen festgelegten Verfahren nur stichprobenartig überwacht. Diese Betriebspläne beinhalten die technische Durchführung, den zeitlichen Ablauf, Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsanweisungen. Gesichtspunkte wie die ► Gewässerbelastung und die Umwelt spielen dabei keine Rolle. Die Dokumentation über die Einhaltung der Betriebspläne machen die Unternehmen selbst, die Bergbehörden machen Inspektionen und Stichproben. Es ist deshalb im Nachhinein nicht nachprüfbar, welche Belastungen durch Fracking in der Umwelt entstanden sind, denn Messungen hätten vor der Aufsuchung oder der Förderung durchgeführt werden müssen, um die ► Auswirkungen von Fracking gegenüber anderen Effekten zu erkennen.
Im tiefen Untergrund laufen die ► Fließvorgänge sehr langsam ab. Auswirkungen lassen sich daher erst nach Jahren bis Jahrzehnten erkennen, deshalb können wir uns nicht in Sicherheit wiegen, wenn bis heute angeblich nichts passiert ist.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt.
Das ist falsch. Denn es gibt auch in den ► USA viele ► Beschwerden von der Bevölkerung über Umweltbelastungen und Grundwasserverunreinigung durch Fracking. Wie in einer von der US Umweltschutzagentur (EPA 2011) veröffentlichten ► Studie (Seite 3), kann es beim Fracking zu unkontrollierten Rissbildungen kommen, sodass ein Anschluss des Fracks an durchlässige Gesteinsschichten, Störungen oder Altbohrungen entsteht. Das kann zu diffusen Aufstiegen von Gasen und Fluiden in das oberflächennahe Grundwasser führen. Denn Simulationen der Rissbildung sind vorher zwar möglich, aber genau vorhersehbar ist die Rissausbreitung nicht.
Richtig ist, dass in den USA Fracking weiträumig angewandt wird. Die geologischen Verhältnisse in den USA sind jedoch einerseits anders als in Deutschland. Entscheidender ist aber andererseits, dass Deutschland viel dichter besiedelt ist als die USA. Dort kommen im Durchschnitt 27 Einwohner auf einen Quadratkilometer, in Deutschland 226. Für unsere dichtbesiedelten Gebiete werden vor Ort Nahrungsmittel produziert, ist eine hochentwickelte Industrie angesiedelt, müssen Lebensräume auch für andere Lebewesen und Räume für Erholung und Gesundheit vorgehalten werden. Da gibt es ständig zahlreiche Nutzungskonflikte zu den Wasserressourcen und der Umwelt, die durch Fracking noch verstärkt werden. Auswirkungen kann Fracking auch auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur, die Land- und Forstwirtschaft, die Heilquellen- und Mineralwassergebiete, Überschwemmungsgebiete, Erholungsgebiete, Naturschutzgebiete, die freilebenden Arten und verbliebenen Biotope, Flora und Fauna, das Gesundheitswesen, die Nahrungsmittelindustrie und alle Produktionsprozesse, für die sauberes Wasser benötigt wird, haben. Zu beachten ist auch der Lärmschutz. Ein Vergleich ist daher zwischen Deutschland und den USA und z.B. auch Kanada nicht unmittelbar möglich.
Eine großangelegte Studie der US Umweltschutzagentur zu den Auswirkungen von Fracking auf die ► Trinkwasserressourcen ist im November 2011 begonnen worden und noch nicht beendet.
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
In den USA werden bis zu 750 verschiedene Chemikalien beim Fracking in unterschiedlicher Zusammensetzung (Additive) eingesetzt. In ► Deutschland wurde in einer Studie für das Umweltbundesamt in 2012 von mindestens 112 Additiven, die verschiedene Chemikalien enthalten, ausgegangen. Es wurde festgestellt, dass darunter Stoffe verwandt werden, die unter anderem sehr giftig und krebserregend sind. Einige sind auch erbgutverändernd und können somit die Fortpflanzung beeinträchtigen. Für das UBA-Gutachten ► (Seiten 300 bis 340 und 347) wurden 80 Sicherheitsdatenblätter der Lieferfirmen für die Frackflüssigkeiten ausgewertet. Danach waren 6 Zubereitungen giftig, 6 umweltgefährlich, 25 gesundheitsschädlich, 14 reizend, 12 ätzend und nur 27 nicht gefährlich. Einige Additive weisen auch Gefährdungsmerkmale für das Wasser auf, 3 nämlich sind stark wassergefährdend, 12 wassergefährdend, 22 schwach wassergefährdend, 10 nicht wassergefährdend. Das bedeutet, dass diese Inhaltsstoffe zur Vorsorge vor Gesundheitsschäden nicht in den Boden und das Wasser gelangen dürfen.
Es ist unwahrscheinlich, dass auf alle diese problematischen Chemikalien ► verzichtet werden kann. Neuere Forschungsergebnisse in Österreich über die Verwendung von ungefährlichen Frackfluiden, sogenanntes Clean Fracking, müssen erst in der Anwendung getestet werden.
Wären die Chemiecocktails, mit denen trotz dieser Beschwichtigungen noch gearbeitet wird, tatsächlich ungefährlich, könnten die eingesetzten ► Inhaltsstoffe doch veröffentlicht werden. Da dies nicht geschieht, lassen sich die Aussagen über die Unbedenklichkeit derzeit nicht überprüfen.
In ► Dänemark ist z.B. erst Anfang Mai 2015 die erste Probebohrung für Fracking gestoppt worden, weil das Fracking-Unternehmen Total die umweltschädliche Chemikalie Null Foam eingesetzt hatte. Es hatte dafür keine Genehmigung und diese gar nicht beantragt, weil es erstaunlicherweise nicht erwartet hatte, dass es Probleme geben würde.
Problematisch ist, dass der größte Teil des Frackfluids im Untergrund bleibt. Bei den in Deutschland untersuchten Bohrungen wurde nur 17 bis 27% Rückfluss des Chemiecocktails festgestellt. Das bedeutet, dass ein bleibendes Risiko besteht, sogar auch für die aquatische Umwelt.
Fehlerhafte oder undichte Bohrlöcher stellen ein weiteres Risiko dar, gerade bei mehreren Tausenden und mehr zu erwartenden Bohrungen.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Beim Fracking werden große Mengen Wasser (pro Bohrloch 10 bis 30 Millionen Liter) benutzt, das als sogenanntes ► Flowback zusammen mit dem Frackfluid teilweise wieder an die Oberfläche zurückkommt. Zusätzlich wird mit den Bohrungen das in den Erdgas-Lagerstätten vorhandene tiefe Grundwasser an die Oberfläche gefördert.
Der Flowback – bei der Bohrung verpresstes Wasser mit dem Lagerstättenwasser vermischt, ist stark salzhaltig. Je nach Beschaffenheit des Untergrundes enthält er zusätzlich hohe Konzentrationen von Kohlenwasserstoffen, Eisen und Mangan. Auch Aluminium, Ammonium, Bor, Blei, Cadmium, Chrom, Chromat, Eisen, Molybdän, Nickel, Quecksilber und Zink sind darin in höheren Konzentrationen als im Grundwasser natürlich vorkommend. Durch die natürliche Radioaktivität im Untergrund werden auch radioaktive Stoffe mit nach oben befördert. Über beim Frackingverfahren entstehende Transformationsprodukte, die sich durch das Zusammenwirken der im Frackfluid und dem Lagerstättenwasser enthaltenen Elemente bilden können, und Abbauprodukte liegen bisher keine Forschungsergebnisse vor. Es ist auch bisher nicht erforscht, welche Stoffe tatsächlich durch das Frackfluid im Untergrund gelöst werden.
Das für das Umweltbundesamt in 2012 erstellte Gutachten stellt fest, dass bei diesen Vorgängen von einem erheblichen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss. Diese Gefährdung besteht selbst dann weiter, wenn es gelingen sollte, ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien zu fracken. Ohne Fracking würde allein das unwillkürlich beim Bohren und Fördern mitgeförderte Lagerstättenwasser ja im Untergrund verbleiben.
Der Flowback soll nun in neueren Verfahren aufbereitet und das dabei abgetrennte Frackfluid wieder verwendet werden. Der mengenmäßig größere Rest wird in Lagerstätten verpresst, aus denen nicht mehr gefördert wird. Das kann aber dazu führen, dass dort vorhandenes Lagerstättenwasser verdrängt wird und über Rissbildung in höher gelegene Grundwasservorkommen gelangen kann. Für diese Entsorgungsform sind auch weite Transportwege in Form von Pipelines oder über den Transport mit LKW nötig.
Aus den USA sind sogar Fälle der Einleitung des Flowback in Flüsse oder in die Kanalisation bekannt. Das hat zu Korrosionsschäden in Kläranlagen und an Anlagen geführt, die Oberflächengewässer zum Beispiel zu Kühlzwecken genutzt haben.
Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Flowback stellt deshalb ein bisher unterschätztes Risiko dar.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
Eine gezielte Erfassung und Überwachung der Umweltauswirkungen von Fracking in Deutschland gibt es bisher nicht.
In dem Gutachten für das Bundesumweltamt wurde in ► 2012 formuliert:
„Eine belastbare Datenbasis, auf deren Grundlage wir die Besorgnis einer Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen sicher ausschließen können, haben wir nicht. Auch die entsprechenden Werkzeuge und Methoden (z.B. numerische Grundwassermodelle) können aufgrund der lückenhaften Datenbasis gegenwärtig nur überschlägige Ergebnisse liefern. Zu einer fundierten Beurteilung der Risiken und zu deren technischer Beherrschbarkeit fehlen aus unserer Sicht viele und grundlegende Informationen.“
Daher wurde vorgeschlagen, weitergehende Forschungen anzustellen z.B. den Untergrund weiter zu untersuchen und die eingesetzten Chemikalien und deren Wechselwirkungen näher zu analysieren. Geschehen ist das nicht. Umfassende neue Forschungen sind aus Deutschland nicht bekannt. Es wurde zwar ein weiteres Gutachten für das Umweltbundesamt erstellt und ► 2014 veröffentlicht. Das stützt sich aber nur auf nationale und internationale Literaturrecherchen sowie auf Gespräche mit Fachexperten, mit Fach- und Genehmigungsbehörden, mit Verbänden und den Erdöl- und Erdgasbetreiberfirmen.
Die Beherrschung der Auswirkungen von Fracking für auf die Menschen die Tiere, die Natur und die Wasserressourcen ist bisher nicht gesichert. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind aber Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell gravierende Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.
Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83
hecht(at)aoew(dot)de
www.aoew.de
► PDF-Download AöW-Papier
► Weitere Informationen zum Thema Fracking
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Fotoquelle Banner: P._Storz/pixelio.de
Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie
Der Tagesspiegel
22.05.2015
Junckers Kommission führt Europa tiefer in die Post-Demokratie
von Harald Schumann
Der Plan kommt ganz harmlos daher. Die „Rechtsetzung“ in Europa solle besser werden, erklärt Frans Timmermans, Vizechef der EU-Kommission. Darum solle es künftig „mehr Transparenz und Kontrolle“ geben, wenn die EU neue Gesetze beschließe, verspricht der Kommissar. Und dafür sollten sich auch das EU-Parlament und der Rat der EU-Regierungen vertraglich verpflichten, alle Gesetzesänderungen noch vor jeder Abstimmung einer „rigorosen“ Prüfung zu unterwerfen, fordert Timmermans und legt jetzt einen entsprechenden Vertragsentwurf vor.
Zum Artikel
Kommentar Wassertisch:
Was die EU-Kommission hier vorhat, würde die Möglichkeiten der nationalen Parlamente, ihre Bürger mit Regulierungen etwa im Bereich von Umwelt und Gesundheit besser zu schützen, erschweren oder sogar unmöglich machen. Dies ist eine besorgniserregende Parallele zur „Regulatorischen Kooperation„, die im TTIP-Freihandelsabkommen geplant ist. Die Demokratie wird entkernt: Die demokratische Hülle bleibt bestehen und dient zur Rechtfertigung der neoliberalen Akteure im politischen Raum.
AöW durchleuchtet Fracking-Legenden
19. Mai 2015
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Fünf Fracking-Legenden durchleuchtet
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
ausführliche Widerlegung der Legenden hier
Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wird
Bundeswirtschaftsminister Gabriel glaubt nicht an Zustimmung zu TTIP, wenn die Kultur gefährdet wird
Kulturrat: Wir werden Sigmar Gabriel beim Wort nehmen und erwarten jetzt Taten
Berlin, den 21.05.2015. Heute am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt finden in verschiedenen Städten Aktionen unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt. Das Kulturmagazin „Kulturzeit“ (3sat) strahlt bereits seit Montag dieser Woche in jeder Sendung einen Beitrag zum Thema TTIP und Kultur aus. Gestern Abend wurde Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich befragt.
Er versuchte in der Sendung die Bedenken aus dem Kulturbereich zu zerstreuen und machte gleich zwei Mal deutlich, dass es sich eine Zustimmung des Deutschen Bundestags und auch der Französischen Nationalversammlung zu TTIP nicht vorstellen könne, wenn die Kultur nicht ausreichend gesichert ist. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, MdB sagte im Kulturzeit-Interview: „Wenn wir den Eindruck haben, die Texte sind nicht gut genug, die Kultur ist nicht gut genug geschützt, dürfen wir nicht zustimmen.„
[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Erklärung“]
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: „Wir werden Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beim Wort nehmen. Es reicht allerdings nicht, die fertigen, kaum mehr änderbaren Texte zu lesen, sondern bereits jetzt müssen die Bundesregierung und die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, dass sowohl die öffentlichen Kultureinrichtungen, die Institutionen der kulturellen Bildung als auch die Kulturwirtschaft einen ausreichenden Schutz erfahren und vor allem ihre Entwicklungsfähigkeit gerade auch im digitalen Raum über Jahrzehnte gesichert wird. Wir erwarten nach den Worten von Sigmar Gabriel jetzt Taten und fordern eine Offenlegung der Verhandlungstexte, um prüfen zu können wie der Schutz des Kultur- und Medienbereiches umgesetzt wird.“
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1
Erinnerung:
Heute findet am internationalen Tag der kulturellen Vielfalt der Aktionstag „Tag gegen TTIP“ des Deutschen Kulturrates statt. In vielen Städten u.a. in Berlin, Bonn, Darmstadt, Fürstenfeldbruck, Gießen, Hamburg, Hildesheim, Karlsruhe, Lübeck, Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, Mühldorf, Nürnberg, Saarbrücken, Wien und Wuppertal finden Aktionen, Diskussionen und Demonstrationen statt.
TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union.
- Vor dem Brandenburger Tor in Berlin werden Musiker und Sänger aus zehn Nationen zwischen 15.00 und 18.30 ihre Stimmen gegen TTIP erheben. Hier kann auch die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA durch eine Unterschrift unterstützt werden. Als Redner hat sich u.a. der Präsidenten des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, angesagt. Alle sind eingeladen am Brandenburger Tor mit dabei zu sein.
- Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat Bundesweit zum „Tag gegen TTIP“ die Aktion „Buchhandel statt Freihandel“ gestartet.
- Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Podiumsdiskussionen kann man u.a. in Berlin, Bonn und Hildesheim besuchen.
- Zum Aktionstag erscheint außerdem ein umfangreiches Handbuch (274 Seiten) zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien. 34 Autorinnen und Autoren beleuchten TTIP, CETA & Co. und ihre Wirkungen auf den Kulturbereich.
- Auf der Aktionshomepage „Tag gegen TTIP“ erhält man tagesaktuell wichtige Informationen zu TTIP, CETA & Co.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Menschen wollen endlich wissen, ob TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, denn wirklich sinnvoll ist und welche Auswirkungen auf ihr Leben zu erwarten sind. Gerade der Kulturbereich ist sensibilisiert. Beim heutigen Aktionstag wird bundesweit informiert, diskutiert und protestiert. TTIP-Kritiker wie TTIP-Befürworter kommen zu Wort. TTIP schadet der kulturellen Vielfalt in Europa nachhaltig. Noch ist Zeit diesen Irrweg zu verlassen und vernünftige internationale Handelsvereinbarungen zu treffen, die die kulturelle Vielfalt nicht bedrohen und die den Menschen in den sogenannten Entwicklungsländern eine lebenswerte Zukunft eröffnen. Es geht also um viel, am heutigen Aktionstag und danach.“
Artikel hier
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