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Monatsarchive: März 2016
Kampf um die Gesundheitsversorgung. Private vs öffentliche Kliniken
Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.
Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.
Wer klagt gegen wen?
Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.
Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.
Worum geht es bei der Klage?
Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.
Verfahrensgang bislang:
LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.
Wie geht es weiter im Fall Calw?
Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.
Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?
Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.
Was ist der Hintergrund?
Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.
Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?
Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.
Reaktionen auf das BGH-Urteil:
Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.
IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016
Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.
SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.
SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.
Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!
Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“
Zur Erinnerung:
Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.
Weiterführende Hinweise:
Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)
Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)
KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)
SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)
OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)
KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)
KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)
Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)
Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)
Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.
Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.
Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013
Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.
Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.
Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website
Ansprechpartner
IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/
Videos: kleine und mittlere Unternehmen gegen TTIP
Kleine und mittelständische Unternehmen widersprechen den Behauptungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministeriums, TTIP würde dem Mittelstand nutzen. Warum das Gegenteil der Fall ist, erläutern Unternehmer in drei Videos. In ihrem Aufruf betont die Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“, dass sie für einen fairen, transparenten Freihandel auf Grundlage hoher Umwelt- und Sozialstandards eintritt und fordert den sofortigen Stopp der Verhandlungen über TTIP.
Berliner Netzwerk gegen TTIP | CETA | TiSA: 9. April 2016 Berlin, Mobi-Aktion
Hannover, wir kommen!
Obama und Merkel treffen sich auf der Hannover Messe, um dort eine pro-TTIP Propaganda-Show abzuziehen. TTIP bringt aber nur Verbesserungen für die Großkonzerne auf beiden Seiten des Atlantiks. Viel steht auf dem Spiel: Demokratie, Umweltschutz, Arbeitsrechte, Gesundheitsvorsorge und die Rechte der Kommunen und Parlamente.
Samstag. 9. April – 14 Uhr Oranienplatz (Kreuzberg) (Openstreetmap)
Um unsere Entschlossenheit zu demonstrieren, machen wir uns vom Oranienplatz auf den Weg: Mit dem Bobbycar, auf Stelzen, verkleidet als Bus oder gemütlich im Lastenrad – Hannover wir kommen!
Macht mit und bringt das Transportmittel Eurer Wahl mit. Wir ziehen dann als bunter Zug durch Kreuzberg und machen deutlich: Gegen unsere Kreativität und Lebensfreude haben lange Vertragstexte keine Chance.
Wir werden TTIP & CETA STOPPEN!
Mit der Aktion wollen wir ein Zeichen für einen gerechten Welthandel setzen und zugleich für die Großdemo in Hannover mobilisieren. Das Berliner Netzwerk “TTIP, CETA, TiSA STOPPEN!” organisiert Busse zur Großdemonstration nach Hannover.
Bio-Energie mit CO2-Abscheidung ist auch keine Lösung für den Klimawandel
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
22.03.2016
Die aktuelle Kolumne
Was heißt das Pariser Klimaabkommen für die Wasserpolitik?
von Ines Dombrowsky, Steffen Bauer und Waltina Scheumann
Bonn, 22.03.2016. Am 22. März findet zum 23. Mal der Weltwassertag der Vereinten Nationen statt, um auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hinzuweisen. Es ist der erste Weltwassertag nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen im September 2015 und des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015. Zweifellos wird das Wasserziel (SDG 6) im Mittelpunkt des diesjährigen Weltwassertags stehen. Was aber bedeutet das Klimaabkommen von Paris für die Wasserpolitik?
Bislang wurde die lebenswichtige Bedeutung von Wasser und damit verbundene Zielkonflikte mit der Klimapolitik weitgehend ignoriert. Auf den ersten Blick spielt Wasser im Pariser Abkommen keine Rolle. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Klimapolitik weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit von Wasser und umgekehrt haben wird. Dies betrifft sowohl die Anpassung an den Klimawandel,- als auch die Minderung von Treibhausgasemissionen.
zum vollständigen Artikel
Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag
„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz
(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.
„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“
Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.
Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de
Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com
Pressemitteilung als pdf
TTIP-Instanz zur Regulierungskontrolle jetzt namenlos?
LOBBY CONTROL
14.03.2016
TTIP-Leak zur regulatorischen Zusammenarbeit: Die Mogelpackung der EU-Kommission
von Max Bank
Die frisch geleakte EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Zusammenarbeit zeigt: Die EU-Kommission ist durchaus empfänglich für unsere Kritik und für den öffentlichen Druck von Bürgerinnen und Bürgern. Doch bedauerlicherweise reagiert sie mit einem Täuschungsversuch – ähnlich wie beim Thema Schiedsgerichte. Einer kosmetischen Korrektur zum Trotz sollen Unternehmenslobbyisten und US-Behörden weiterhin privilegierten Zugriff auf die EU-Gesetzgebung bekommen.
zum vollständigen Artikel
Geheimhaltung bei Stromnetzvergabe – Berliner Senat hat nichts gelernt
„Über 600.000 Berliner*innen stimmten im Volksentscheid für Stromnetze in Berliner Hand. Nun geht das Vergabeverfahren für den Betrieb der Berliner Stromnetze – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – in die nächste Runde. Kriterien, die zuvor öffentlich waren, hält der Senat jetzt absichtlich unter Verschluss. Die Wenigen, die Einblick erhalten, wissen auch warum: Die Kriterien sind Vattenfall wie auf den Leib geschneidert. Mit unserer Aktion setzen wir ein Zeichen gegen diese Instransparenz und fordern die Offenlegung der Vergabekriterien.“
Medien:
Martin Kröger: Senat soll Stromnetzvergabe-Kriterien offen legen. In: Neues Deutschland, 10.03.2016.
11. März – Kundgebung anlässlich des Mordes an der Umweltaktivistin Berta Cáceres
AUFRUF zur Demo von CADEHO, 10.03.2016:
BERTA LEBT!
Kundgebung zur Verurteilung des Mordes an Berta Cáceres
Kundgebung vor der honduranischen Botschaft in Berlin
Freitag, 11 März, 14:00 Uhr Cuxhavenerstr.14 (openstreetmap) (S-Bahn Berlin-Tiergarten / U9 Hansaplatz)
Am 03. März 2016 wurde Berta Cáceres in ihrem Haus in La Esperanza, Honduras ermordet. Sie war Generalkoordinatorin des Zivilen Rates der Indigenen und Volksorganisationen (COPINH) und engagierte sich für die indigenen Rechte und die Rechte der Frauen.
In den letzten Jahren setze sich Berta gegen die illegale Errichtung des Staudamms Agua Zarca ein, der auf dem Territorium der indigenen Lenca errichtet werden soll und ihren Lebensraum zerstören würde. An dem Projekt ist neben den internationalen Geldgebern, der holländischen „Entwicklungsbank“ FMO und FinnFund aus Finnland, auch die deutsche Firma Siemens mit ihrem Joint-Venture Voith Hydro beteiligt. In den letzten Monaten hatten die Diffamierungen seitens der Betreiberfirma Desarrollos Energéticos S.A. (DESA) von Berta Cáceres massiv zugenommen.
Berta war in den letzten Jahren Opfer von Belästigungen, Verfolgung, Einschüchterung, Stigmatisierung und Kriminalisierung durch staatliche Akteure und Privatunternehmen, weil sie Menschenrechte in den indigenenen Gemeinden verteidigte, die sich gegen den Bau eines Staudamms auf ihrem Territorium wehrten, ohne ihre vorherige freie,
informierte Zustimmung (Mechanismus der ILO Konvention 169).
Durch die permanenten Todesdrohungen wurden Berta Cáceres von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen zugesprochen, die vom honduranischen Staat unzureichend gewährt wurden. Dennoch führte sie unermüdlich ihren Kampf fort. Für ihr Engagement besonders im Kampf gegen den Staudamm am Fluss Gualcarque wurde ihr 2015 der renommierte Goldman Prize verliehen.
Wir in Berlin / Deutschland verurteilen den Mord an Berta Cáceres und fordern den honduranischen Staat auf, alle notwendigen Mittel aufzubringen, um den Mord unabhängig zu untersuchen, die intellektuellen und ausführenden Verantwortlichen zu verurteilen; die Sicherheit und den Schutz der Zeugen zu gewährleisten und die nötigen Maßnahmen der
Wiedergutmachung zu ergreifen, einschließlich der öffentlichen Würdigung von Berta.
„Als wir mit dem Kampf gegen Agua Zarca begannen wusste ich, wie schwer es werden würde, aber ich wusste, wir würden gewinnen – das sagte mir der Fluss.“ Berta
BERTA LEBT! DER KAMPF GEHT WEITER!
Menschenrechtskette Honduras CADEHO http://cadeho.blogspot.de/
Mehr Informationen:
www.facebook.com/cadeho.alemania
http://hondurasdelegation.blogspot.de
Aufruf dt. /span. als pdf
Müllskandal: Land schließt Vergleich mit Veolia
Müllentsorgung gehört nicht in private Hände! MDR Tongruben Vehlitz und Möckern. Müllskandal: Land schließt Vergleich mit Veolia 10.03.2016 Das Land Sachsen-Anhalt hat im Streit um den Müllskandal einen Vergleich mit dem Umweltkonzern Veolia geschlossen. Dem Unternehmen Veolia war vorgeworfen worden, in den Tongruben Vehlitz und Möckern im Jerichower Land illegal Müll eingelagert zu haben. Wie … weiterlesen
Demo am 23. April 2016 in Hannover: Merkel & Obama kommen – TTIP & CETA stoppen
Aufruf zur überregionalen Demonstration am 23. April 2016 in Hannover
Der Trägerkreis der Demonstration ruft auf:
Obama und Merkel kommen: TTIP&CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!
Die Hannover Messe 2016 wird zusammen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident Barack Obama eröffnet: Ihr Ziel ist es, die TTIP-Verhandlungen gemeinsam voranzubringen. Doch das Handels-und Investitionsabkommen der EU mit den USA droht Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.
Ebenfalls in diesem Jahr will die Europäische Kommission das CETA-Abkommen mit Kanada dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Ratifizierung vorlegen. Es dient als Blaupause für TTIP. Schon mit ihm könnten Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern.
Dagegen tragen wir unseren Protest auf die Straße! Getragen von einem breiten Bündnis demonstrieren wir mit zehntausenden Menschen am Samstag, den 23. April in Hannover – unmittelbar vor dem Besuch Obamas.
Dabei sind wir Teil einer transnationalen Protestbewegung: Auf beiden Seiten des Atlantiks streiten wir zusammen mit unseren Freund/innen und Partner/innen in Kanada und USA gegen Abkommen, die vor allem mächtigen wirtschaftlichen Interessengruppen dienen. Hier wie dort treten wir für eine Handels-und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere
- Demokratie und Rechtsstaat fördern sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen für die Zukunft sichern,
- nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt stärken sowie
- die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern.
Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch TTIP und CETA gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderklagerechte für Investoren gefährden parlamentarische Handlungsfreiheiten.
Beide Abkommen setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken transnationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. TTIP und CETA grenzen die Länder des globalen Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.
Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die
- Umwelt-, Sozial-, Daten-und Verbraucherschutzstandards erhöhen statt sie zu senken oder auszuhebeln;
- Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben statt sie auszuhöhlen;
- öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken statt sie zu schwächen;
- kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
- bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
- die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen statt sie zu vergrößern;
- global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
- transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.
Hierfür gehen wir am Samstag, den 23. April in Hannover auf die Straße – Demonstrieren Sie mit!
Hier können Sie den Aufruf unterzeichnen
Verbände, Organisationen oder Bürgerinitiativen die den Aufruf unterstützen möchten, wenden sich bitte an das Demo-Büro.
Neues Internetportal macht Gutachten zu TTIP durchsuchbar
Abgeordnetenwatch
8. März 2016
Von Arne Semsrott (Projektleiter von sehrgutachten.de und setzt sich bei der Open Knowledge Foundation Deutschland für offenes Wissen, offene Daten, Transparenz und Beteiligung ein)
Jahrelang hielt der Bundestag tausende Gutachten unter Verschluss, kürzlich hat er sie unter dem Druck von zahlreichen Bürgeranfragen ins Internet gestellt. Das Problem: Die Dokumente sind auf bundestag.de schlecht auffindbar und nicht durchsuchbar. Deswegen haben die Aktivisten von FragDenStaat.de nun ein neues Portal gestartet: Unter sehrgutachten.de lassen sich die gewünschten Informationen spielend leicht finden – sei es zu Lobbyismus, TTIP oder ….[…]
Zum Beitrag
Zu TTIP: https://sehrgutachten.de/search?q=ttip
Zu CETA: https://sehrgutachten.de/search?q=ceta
Zu NAFTA: https://sehrgutachten.de/search?q=nafta
Brasiliens neues Amazonas-Staudamm-Projekt wirft Fragen auf
energydesk | greenpeace.org
11.02.2016
GLOBAL FORESTS
Q&A: Brazil’s giant new Amazon dam-building project and why it matters
By Helle Abelvik-Lawson
Das Entwicklungsprojekt Tapajós Staudamm ist ein gutes Stück weg von den Augen der Besucher des Olympischen Dorfes, tief im Dschungel des Amazonas. Durch das Projekt, das zu einer Vielzahl von geplanten Dämmen gehört, droht der Verlust einer ausgedehnten Waldfläche und der Verlust von Biodiversität. Außerdem hat es einen Konflikt mit lokalen indigenen Gruppen heraufbeschworen.
zum vollständigen Artikel in englischer Sprache
Reformierte Schiedsgerichte verstoßen gegen Lissabon-Vertrag
taz
02.03.2016
Europäisch-kanadisches Abkommen
Richter halten Ceta für rechtswidrig
Von Anja Krüger
Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.
BERLIN taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagenvertrag definiert, welche Kompetenzen die Union hat.
zum vollständigen Artikel
Dazu auch: Deutsche Richterbund: Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015. (Februar 2016)