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Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
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Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Monatsarchive: April 2016
CETA gefährdet die öffentliche Wasserwirtschaft!
(Berlin, 28.4.2016; update am 09.09.2016) Das geplante CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist in einer wichtigen Phase. Am 19. Sept. entscheidet ein Parteikonvent der SPD in Wolfsburg über die Zustimmung bzw. Ablehnung von CETA. Am 23. Sept. trifft sich der EU-Ministerrat in Bratislava, um ebenfalls über CETA zu sprechen bzw. zu entscheiden. Nach einer Entscheidung im EU-Ministerrat wird das Europäische Parlament damit befasst.
Die AöW hat den englischsprachigen CETA-Text, der im Februar 2016 veröffentlicht wurde, im Hinblick auf die Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft kritisch ausgewertet und jetzt nochmals redaktionell überarbeitet. In der überarbeiteten Fassung (abrufbar unter http://www.aoew.de/media/Publikationen/Stellungnahmen/2016/AoeW_Positionspapier_CETA_Final_red_ueberarb_August_2016.pdf) beziehen sich die Verweise zum Vertragstext auf die aktuelle ins Deutsche übersetzte Fassung.
Die AöW kommt zu dem Fazit:
„Nach Auswertung des englischsprachigen CETA-Textes ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand vom CETA nicht deutlich ausgenommen. Da im Ratifizierungsprozess eine Änderung nicht mehr möglich ist, fordern wir: Nein zu diesem CETA-Text!“
Mehr zum Thema Freihandelsabkommen bei der AöW: http://www.aoew.de/pages/themen/europa/freihandelsabkommen.php
Wie sich CETA auf städtisches Wassernetz auswirken könnte | interaktiver Videoquiz, wie CETA und TTIP die Privatisierung öffentlicher Netze erleichtern könnte
Erstellt von KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland – mit Unterstützung von u.a. AöW: http://www.dmms.de/video/videoplay/index1.htm
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA STOPPEN!
ruft zur 1. Mai Demo auf
Aufruf des Berliner Netzwerks
TTIP | CETA | TISA STOPPEN! zur Teilnahme an der gewerkschaftlichen Maidemonstration
Ort: Spandauer Straße (Nähe Hackescher Markt) (Openstreetmap)
Zeit: 1. Mai, ab 9:30 Uhr
Von Hannover nach Berlin
„Am 1. Mai wollen wir ein Zeichen setzen: TTIP, CETA und TISA gehen in die falsche Richtung und dürfen so nicht kommen! Denn fairer Welthandel sieht anders aus.“ Stefan Körzell, Mitglied des DGB-Bundesvorstands und Hauptredner beim 1. Mai in Berlin.
Das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA STOPPEN!“ wird sich am 1. Mai mit einem eigenen Block an der Maidemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin beteiligen. In der Demonstration werden die Aktivist*innen für ihre Forderungen werben. Seit seiner Gründung arbeitet das Netzwerk aktiv mit Gewerkschafter*innen zusammen, um gemeinsam TTIP und CETA zu stoppen.
Dazu Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin: „Zusammen mit sozialen Bewegungen und Gewerkschaften in Europa und in den USA fordern wir, die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA zu stoppen. Dabei wissen wir die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter uns. Auch in Kanada und den USA wächst der Widerstand. Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Diese müssen in einem demokratischen und transparenten Prozess in der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Wir wollen eine solidarische Weltwirtschaft, keine Konzernherrschaft mit Sonderschiedsgerichten, die höhere Sozial- und Umweltstandards bestrafen, weil sie Profite schmälern.“
Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch erklärt: „Auch die öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sollen mithilfe dieser Abkommen weiter für private Investoren geöffnet werden. Eine im CETA-Abkommen für die Wasserversorgung formulierte Ausnahme schafft keinen ausreichenden Schutz vor den umfassenden Liberalisierungsbemühungen dieser Abkommen. Eine Umstellung auf Prinzipien der Gewinnmaximierung im Bereich der Daseinsvorsorge würde für alle Bürger Verschlechterungen von Leistungen und Qualität, für die Belegschaften außerdem den Abbau von Arbeitnehmerrechten bedeuten. Unterstützen wir deshalb die Gewerkschaften am 1. Mai 2016!“
Dazu Rainer Heinrich, Mitbegründer des Berliner Wassertischs und Vertrauensperson des erfolgreichen Wasser-Volksentscheids: „TTIP, CETA sowie TISA bedrohen die Arbeitnehmerrechte, weil internationale Konzerne befähigt werden, gegen Schutzrechte als Investitionshemmnis zu klagen. Dagegen müssen wir uns wehren.“
Über drei Millionen Unterschriften für die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“, 250.000 Teilnehmer*innen bei der bundesweiten Demonstration am 10. Oktober in Berlin und zuletzt 90.000 bei der überregionalen Demo in Hannover haben mehr als deutlich gemacht, dass unser Widerstand nicht nachlässt.
Gemeinsam mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wollen wir am 1. Mai ein starkes Zeichen setzen. In diesem Sinne ruft das Berliner Netzwerk TTIP, CETA, TISA STOPPEN! zur Teilnahme an der Mai-Demonstration der Berliner Gewerkschaften auf.
Hinaus zum 1. Mai!
DGB: Plakat 1. Mai
Route der Demonstration hier
Pressekontakt:
für das Berliner Netzwerk:
Uwe Hiksch, Tel.: 0176-62015902, hiksch@naturfreunde.de
für den Berliner Wassertisch:
Rainer Heinrich, Tel: 030 – 91509241, rainer.heinrich@berliner-wassertisch.info
Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co (Stand: April 2016)
Das Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA und Co. ist ein loser regionaler Verbund. Er hat sich – nach einem berlinweiten Aufruf – Anfang 2015 gebildet, um anlässlich des weltweiten Aktionstages gegen TTIP und Co am 18. April eine gemeinsame Aktion in Berlin auf die Beine zu stellen. Bei den Bündnistreffen anwesend waren: Greenpeace Berlin, NaturFreunde Berlin, BUNDjugend, FIAN, Berliner Wassertisch/Muskauer Straße, Anti Atom, Attac, GenEthisches Netzwerk, TTIP UnFairhandelbar, Mehr Demokratie e.V., Grüne Liga Berlin, LINKE und „Unorganisierte“. Nach der überaus erfolgreichen Aktion im April kam man überein, sich weiterhin zu treffen, um nach Kräften die Großdemo am 10. Oktober 2016 in Berlin zu unterstützen. Das Netzwerk war am 20. Juni 2015 zum nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD mit Aktionen vor Ort. Spektakulär war hier die Plakat-Aktion von Greenpeace. Inzwischen ist das Netzwerk weiter gewachsen. Für die Großdemo am 10. Oktober 2015 wurde am 5. September 2015 mit vereinten Kräften die Mobi-Aktion „Riesiges Sit-in auf dem Tempelhofer Flugfeld“ durchgeführt, bei der 1500 Menschen in einem 300 Meter langen Schriftzug STOPP TTIP, CETA, TiSA! forderten! Am 26. September gab es einen weiteren Mobilisierungstag für die Großdemo am 10. Oktober mit dezentralen Aktionen. Im Dezember demonstrierte das Netzwerk vor dem SPD-Konvent in Berlin unter dem Motto: „Mit CETA ist TTIP schon da!“. Am 9. April 2016 veranstaltete es eine Mobi-Demo für die überregionale Demo am 24. April in Hannover. Das Netzwerk hat Busse nach Hannover organisiert und war natürlich – gemeinsam mit 90.000 anderen Menschen – auch vor Ort.
Website des Netzwerkes: http://www.stoppt-ttip-berlin.de/
Facebookseite des Netzwerkes: https://www.facebook.com/FairhandelstattFreihandel
Der Berliner Wassertisch ist Mitglied des Netzwerks und an allen Aktionen beteiligt. Er ist – wie in den letzten Jahren auch – mit einem Stand (Stand Nr. 9) auf dem 1. Mai-Fest vertreten.
Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau. AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!
22.04.2016
AöW-Pressemitteilung
Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau
AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!
Berlin. Nach dem Bericht der Tagesschau24 über den Skandal der Grundwasserverunreinigung mit Radium-226 und anderen Schadstoffen aus einer Bohrschlammgrube bei Brüchau in Sachsen-Anhalt fordert die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ein Umdenken in den Bergämtern und bei Wirtschaftsunternehmen. Die bewusste jahrelange Verseuchung des Grundwassers rund um die Bohrschlammgrube unter Berufung auf Betriebspläne zeige, dass es eine Lücke zwischen den bergrechtlichen Genehmigungen und dem Gewässerschutz gibt, stellte die Geschäftsführerin fest.
Wenn eine wasserrechtliche Genehmigung ausdrücklich, wie in diesem Fall richtig geschehen, durch das zuständige Bergamt im Jahr 2002 untersagt war, eine Verunreinigung und der Weiterbetrieb der undichten Deponie dennoch über mehr als zehn Jahre durch das Landesbergamt geduldet wurde, ist das sonst so strenge Wasserrecht bewusst umgangen worden. Aber selbst wenn ein genehmigter Betriebsplan vorliegt, ist es nach Auffassung der AöW unverständlich wie ein Unternehmen wie Gaz de France Suez (heute ENGIE E&P) hochgiftige Stoffe im Untergrund deponiert und eine Verseuchung des Grundwassers in Kauf nimmt, um Entsorgungskosten so niedrig wie möglich zu halten und hohe Gewinne einzufahren. Aus der Tagesschaureportage geht sogar hervor, dass auch Bohrschlämme aus anderen Bundesländern aus der Öl- und Gasindustrie in Sachsen-Anhalt entsorgt wurden. Die Lebensgrundlage der Bevölkerung in dieser Region wurde damit für Generationen zerstört, denn Radium-226 zum Beispiel hat eine Halbwertzeit von über 1500 Jahren.
Nun drohen hohe Kosten zur Sanierung des Grundwassers auf die Allgemeinheit zuzukommen, wenn es denn überhaupt technisch machbare Verfahren dafür gibt. Die Grundwasserverschmutzung ist ein nicht zu unterschätzendes unverantwortliches Verhalten, denn das Grundwasser allein hat ein langes „Gedächtnis“, weil seine Regenerationszeiten sehr lang sind, wenn die Halbwertzeiten radioaktiver Stoffe dabei noch nicht berücksichtigt sind.
Abgesehen von den Problemen, die durch die Grundwasserverunreinigung auf die Wasserversorger in der Region zukommen können, weil sie es nicht mehr als Rohwasser zur Trinkwasserversorgung nutzen können oder mit immensem kostspieligem Aufwand reinigen müssten, ist das Ausmaß der Grundwasserschäden in Sachsen-Anhalt und in Deutschland wahrscheinlich noch gar nicht voll erfasst. Denn es gibt circa 1400 Deponien für Bohrschlämme in Deutschland, ob die alle dicht sind, ist unklar. Welche Probleme erst bei Fracking auf die Allgemeinheit zukommen, lässt sich nur erahnen. Deshalb warnt die AöW seit Jahren vor den Risiken von Fracking.
Die öffentliche Wasserwirtschaft versteht sich als Hüterin des Wasserschatzes und kämpft für einen Vorrang für den Gewässerschutz. „Die AöW fordert, dass wirtschaftliche Interessen nicht vor dem Schutz der Gewässer stehen dürfen. Das gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden, die eine wichtige Genehmigungs- und Überwachungsfunktion haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.
Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
Offener Brief fordert NoFracking!
Offener Brief
15.04.2016
An die Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages in Berlin
Bundestagsentscheidung über die Erlaubnisgesetze der Großen Koalition zur Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
wir informieren Sie schon seit Jahren über Fakten, die uns zur Fracking-Förderung von Öl und Erdgas aus Nordamerika bekannt werden, damit Sie vernünftige Entscheidungen treffen können.
Seit vielen Monaten machen wir die Erfahrung, dass die interessierte Industrie und deren Lobbyisten mit nicht nachvollziehbaren oder schwachen Argumenten für die Erlaubnis eintreten. Unsere Informationen aus den USA und Kanada, nach mehr als 1 Million gefrackter Förderbohrungen für Erdöl und Erdgas, zeigen von Halbjahr zu Halbjahr ausgeprägter und schärfer, welche enorme Bedrohung der Bevölkerung von dieser Technik – mit allen ihren Nebenwirkungen – ausgeht.
Die riesigen Methan-Leckagen beschleunigen die Erderwärmung, so dass aus dem „Brückenbrennstoff“ – als welchen die fossilen Unternehmen gefracktes Erdgas gerne bezeichnen – ein „Klimakiller“ wird. Neueste Messungen zeigen hohe Methangehalte in der Luft. Selbst die Unternehmerfamilie Rockefeller, die mehr als 100 Jahre lang mit fossilen Brennstoffen Geld verdiente, hat erkannt, dass die weitere Nutzung dieser Energieart uns die Zukunft auf der Erde nimmt. Deshalb hat sie jetzt den Rückzug aus allen Investitionen in fossile Brennstoffe erklärt und die Veräußerung der Beteiligung am ExxonMobil Konzern angekündigt. Niemand wird der Familie Rockefeller deshalb „Technikfeindlichkeit“ unterstellen, weil sie nach gründlicher Abwägung entschieden hat, aus der Fracking-Förderung auszusteigen. Uns liegen genügend Informationen vor, die diesen Schritt der Rockefellers untermauern und verständlich machen.
Umso mehr wundert uns, dass die BGR und geologische Institute in Deutschland geradezu vehement darauf beharren, die Fracking-Förderung und die begleitende Forschung dazu betreiben zu wollen. Die Förderunternehmen sehen hierbei lediglich ihre kurzlebigen Ziele und verdrängen die mittel- und langfristig zu erwartenden schädigenden Folgen einer großflächigen Fracking-Förderung, die insbesondere zu Lasten nachfolgender Generationen gehen werden.
Folgenlose und umweltneutrale Kohlenwasserstoff-Förderung gibt es nicht. Die riesigen Mengen giftiger Bohrschlämme sind nur ein Beispiel von vielen, die rätselhaften Blutkrebse in Fördergebieten in Deutschland, USA und Kanada, die bei Anwohnern gehäuft auftreten, sind ein anderes. Jüngstes Beispiel ist die Krebshäufung in Bellen in der SG Bothel, wo 20% der Einwohner an Krebs erkrankten.
Für Fracking-Erlaubnisgesetze zu stimmen, das ist rückwärtsgewandte Politik!
Geben Sie den Weg frei für Investitionen in die Zukunft und für den beschleunigten Wandel: weg von den fossilen – hin zu den erneuerbaren Energien, hin zu wegweisenden und beispielgebenden Innovationen für unsere Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen
BI „Saubere Umwelt und Energie Altmark“
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken
BI gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN BI WAA NAA
BI gegen CO2-Endlager e.V.
BI Rees gegen Gasbohren e.V.
BI Frackingfreies Auenland
BI *Hände weg von Schwedeneck*
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro-grün e.V. Paderborn
BI Angeliter Bohren Nach
BI Lebensraum Vorpommern
BI Witten für sauberes Wasser
BI Frackingfreies Hamburg
BI kein-frack-in-wf
IG Schönes Lünne
IG-Stop-Fracking-SH
BIGG Hamm
BI Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
IG gegen Gasbohren, Hamminkeln/Niederrhein
Berliner Wassertisch
AK Fracking Braunschweiger Land
BI Gegen Gasbohren Kleve
BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Ndrh.
BUND-AG Wir gegen Fracking, Lüneburg
BI Kein Fracking in der Heide
BI Fracking freies Hessen
GENUK e.V. – Gemeinnütziges Netzwerk für Umweltkranke
BI Walle gegen GasBohren
Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA
(Berlin, 7. April 2016) Nachdem am 13. Februar das erste Heft der Schriftenreihe Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF) erschienen ist, freuen wir uns, heute das zweite Heft präsentieren zu können. Autor dieses Beitrags ist Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP).
Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016. (pdf)
Inhaltsverzeichnis:
I. Einführung, S. 1-2
II. Investitionsabkommen und ihre Wirkung, S. 3-4
III. Beispiele
1. Suhrkamp, S. 4-7
2. Hypo Alpe Adria, S. 7-9
3. Yukos, S. 9-13
IV. Die Lehre, S. 14
V. Bewertung, S. 15-16
VI. Mitmachen, hinnehmen oder opponieren? S. 17
Anhang, S. 18
Aus der Einleitung:
„Zunächst werde ich den typischen Inhalt von Investitionsabkommen und seine mögliche Auswirkung auf Insolvenzrecht und Insolvenzpraxis beschreiben (II). Sodann will ich diesen Konflikt an bekannten Insolvenzfällen illustrieren (III) und die Lehre nennen, die daraus zu ziehen ist (IV). Schließlich will ich in diesem Lichte die Investitionsabkommen bewerten (V) und erörtern, wie sich die Insolvenz und Sanierungsprofession zu den auf Europa zukommenden Abkommen TTIP und CETA verhalten kann (VI).“
Freihandelsabkommen TTIP und CETA – Freie Fahrt für Abzocker?
ZDF | frontal 21
Sendung vom 05.04.2015
Freihandelsabkommen TTIP – Freie Fahrt für Abzocker?
von Martin Gronemeyer und Kersten Schüßler
Frontal21 berichtet, warum das Freihandelsabkommen TTIP zur freien Fahrt für Abzocker werden könnte.
Die Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) stocken. Eine der schwierigsten Hürden: die umstrittenen Schiedsgerichte. Jetzt hat ein Verfahren begonnen, das alle Befürchtungen zu bestätigen scheint. Der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources klagt am Schiedsgericht ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) bei der Weltbank gegen das Land Rumänien, das in den 90er Jahren ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet hat. Die Firma will in Siebenbürgern mit Cyanid Gold schürfen, giftige Schlacke-Stauseen wären die Folge. Nachdem rumänische Gerichte das Projekt aus Umweltschutzgründen untersagten, fordert Gabriel Resources nun Entschädigungen in Washington. 700 Millionen Dollar will die Firma nach eigenen Angaben bereits investiert haben, ihre Forderungen sollen aber weit höher liegen. Von bis zu vier Milliarden Dollar ist die Rede.
zum Manuskript der Sendung (pdf)
Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen
FAQs-Organklage
Einleitende Worte:
Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe war ein voller Erfolg der Piratenpartei. Noch im Monat der Einreichung machte Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Aber noch aus einem zweiten Grund war die Klage sehr wichtig. Obwohl sie letztendlich mit einer unbefriedigenden Begründung wegen Verfristung abgewiesen wurde, bewies das Urteil dennoch, dass die Organklage vorher auf jeden Fall möglich gewesen war. Das Urteil offenbarte die große Repräsentanzlücke für Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Einzug der Piratenpartei. Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, die vor dem Wasser-Volksentscheid nicht hatten wissen wollen, was in den Verträgen steht, wollten nach deren Offenlegung offensichtlich nicht dagegen klagen. Die Piratenpartei hat sich dagegen als einzige Partei erwiesen, die bereit war, die Interessen des Wasser-Volksentscheids und damit der Zivilgesellschaft gegenüber dem Filz aus Senat und Wasserkonzernen wahrzunehmen – auch wenn einzelne Piraten-Abgeordnete von Beginn an mit der Wasser-Klage gefremdelt haben.
Welchen Handlungsbedarf hat es für die Spendenvereinbarung gegeben?
Am 9. April 2013 beschloss die Piratenfraktion, dass bis zum 12. April 2013 Prof. Christian Kirchberg oder ein anderer Anwalt mit der Klage zu beauftragen sei. Die Piraten hatten in ihren Beschluss geschrieben, noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln zu wollen, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl. Mwst. die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde. Die Einhaltung des Termins war wichtig, um die Klageschrift noch rechtzeitig anfertigen zu können. Doch noch am 15. April hatte der Fraktionsgeschäftsführer und heutige Ex-Pirat Heiko Herberg weder Prof. Kirchberg noch einen anderen Anwalt beauftragt. Am 12. April hatte er sich für einen Tag krank gemeldet und die Frist tatenlos verstreichen lassen.
Der Piraten-Basis war die Bummelei nicht entgangen. Am 14. April wurde eine Liquid-Feedback-Abstimmung eingestellt, in der die Basis forderte, dass Prof. Kirchberg beauftragt werden solle, da sich ein anderer Anwalt in der knappen Zeit nicht mehr würde einarbeiten können. Die Abstimmung erhielt 100 Prozent Zustimmung. Ebenfalls am 14. April bot ein Wassertisch-Mitglied auf der Bezirksmailingliste Mitte der Piratenpartei an, Kosten, die sich die Fraktion nicht leisten könne, zu übernehmen.
Auf Anfrage des Wassertisches bot Prof. Kirchberg eine letzte Verlängerung bis zum 16. April an. Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel sandte am 15. April eine Zuwendungserklärung an Heiko Herberg. Hierin wurde die Zuwendungs-Zusage für den Fall ausgesprochen, dass wegen der Kosten der Klage „die Aufrechterhaltung der Fraktionsarbeit“ sonst nicht gewährleistet wäre. Heiko Herberg übersandte jedoch kurze Zeit später stattdessen eine mit seinem Justitiar entworfene Erklärung zur „Übernahme von Prozesskosten“ in gleicher Höhe, die diese Bedingung nicht mehr enthielt und wich damit vom Angebot des Wassertisches ab. Diese Vorgehensweise war durch den Fraktionsbeschluss vom 9. April nicht abgedeckt. Zeit für eine Diskussion über den Text dieser Kostenübernahme-Erklärung gab es jedoch am Nachmittag des 15. April nicht mehr. Daher unterzeichneten Wolfgang Rebel (Pressesprecher Berliner Wassertisch) und Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) dieses Dokument am 15. April stellvertretend für den Berliner Wassertisch.
Nach der Spendenzusage des Wassertisches – obwohl diese im Fraktionsbeschluss nicht gefordert wurde – beauftragte Herberg schließlich den Anwalt – drei Tage später, als in der Fraktionssitzung beschlossen.
Es ist fraglich, ob Herberg ohne die Bemühungen des Wassertisches und der Piratenbasis einen Anwalt beauftragt hätte. Aus welchen Gründen Heiko Herberg die Beauftragung verschleppte, ist dem Berliner Wassertisch nicht bekannt – es ist jedoch offensichtlich, dass die Klage von Beginn an mit ,angezogener Handbremse‘ gefahren wurde.
Zum Spendenangebot:
Die LINKE wollte sich ebenfalls beteiligen, wie Klaus Lederer zugesagt hatte. Da Heiko Herberg nicht die Fraktionssitzung der LINKEN am 16.04. abwarten wollte, sondern noch am 15. April. entgegen der bis dahin gezeigten Bummelei mit seiner Pressemitteilung vorgeprescht war, sprang die LINKE ab. Damit entfiel eine Summe von ca. 12.000 EUR, die einen Teil des Betrages darstellen, die jetzt eingeklagt wird.
Wie sollten die Kosten für die Klage finanziert werden?
Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen erhalten Steuergelder auch für solche Zwecke. Von diesen Finanzmitteln hätten die drei Oppositions-Fraktionen die Organklage bezahlen können. Die LINKE hatte auf dieser Basis schon am 09.04. einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Nach dem Ausscheren der GRÜNEN bot der Wassertisch den Piraten für den Fall an, dass sie sich die Klage nicht leisten könnten, eine Spendensammlung durchzuführen. Doch zeigte sich, dass von einem Geldmangel keine Rede sein konnte: Die Piratenfraktion nahm am Jahresende einen Übertrag von knapp einer halben Million Euro (460.000) an Steuergeldern mit ins nächste Jahr. Auch in den nachfolgenden Jahren wurden jeweils mehrere hunderttausend Euro ins Folgejahr übertragen.
Dem Wassertisch wurde entsprechend nie mitgeteilt, dass ein Finanzierungsbedarf bestehen würde. Da es keinen Beschluss der Piratenfraktion gab, ob sie das Geld annehmen würden, hat es auch nie eine Spendensammlung gegeben. Der Berliner Wassertisch hätte für solch eine Spendensammlung einen klaren Spendenzweck angeben müssen.
Die weitere Entwicklung der Klage ließ eine Geldanforderung von der Piratenfraktion an den Wassertisch ohnehin obsolet erscheinen. Nachdem die Klage schon mit ,angezogener Handbremse‘ gestartet wurde, wurden der Klage weitere Steine in den Weg gelegt. Im November 2013 wurde der Kontakt zwischen Wassertisch und Prof. Kirchberg ohne Angabe von plausiblen Gründen untersagt. Es gebe die Befürchtung, der Wassertisch wolle als „Nebenkläger“ auftreten. Im Februar 2014 schrieb Ex-Pirat Martin Delius in einem Blogbeitrag, dass die juristische Aufarbeitung der BWB-Teilprivatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Am 6. Mai 2014 wurde der Fraktion vorgeschlagen, die Klage langsam oder sofort zu beerdigen – ebenfalls ohne den Wassertisch zu konsultieren. Die Fraktion hatte durch den ,kalten‘ Klageabbruch die gemeinsame Zielvereinbarung gebrochen. Das Spendenangebot war, wie aus den Fraktionssitzungen ersichtlich, klar an die Durchführung und nicht an die ,Beerdigung‘ der Klage gebunden. Der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies gab zu verstehen, dass die Spende nicht mehr angefordert werden würde.
Vorbereitungskosten:
Die Vorbereitungskosten hatte der Wassertisch ohnehin allein finanziert. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte die Erstellung einer Klageskizze durch Prof. Christian Kirchberg. Die Beauftragung erfolgte durch den Berliner Wassertisch. Die Erstellung der Klageskizze durch Prof. Kirchberg kostete: 6.806,80 EUR. Dafür gab es im Mai 2013 einen Spendenaufruf bei Betterplace. Zusammen kamen: 6.806,00 EUR, wovon ein hoher Anteil von Wassertisch-Mitgliedern stammte. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte eine Veranstaltung des Wassertisches (Vortrag und Podiumsdiskussion) in der Urania, die den Berliner Wassertisch inkl. Reise- und Hotelkosten rund 2.000 EUR gekostet hat. Eine Beteiligung an diesen Kosten ist von den Fraktionen nie thematisiert worden.
Wer hat konkret persönlich diese Absprachen und Verhandlungen von beiden Seiten geführt?
Beteiligt an den Absprachen bzgl. der Spendenzusage waren:
Für die Piratenfraktion: Heiko Herberg (parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion) und Dr. B. (Justiziar der Piratenfraktion)
Für den Berliner Wassertisch: Wolfgang Rebel (Pressesprecher) und Sigrun Franzen (Mitglied von Berliner Wassertisch und Piratenpartei)
Die Gespräche wurden auf Wassertisch-Seite in Abstimmung mit den anderen Wassertisch-Mitgliedern geführt. Die Spendenzusage unterschrieben schließlich Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen, da der Berliner Wassertisch als Bürgerinitiative keine eigenständige juristische Person ist.
Die Spendenzusage:
Das Angebot wurde am 15. April in Form einer Spendenzusage schriftlich fixiert. Doch waren sich die Piraten in der Fraktionssitzung vom 23. April 2013 immer noch nicht im Klaren, ob sie überhaupt eine Spende annehmen wollten. In der gleichen Sitzung stellte Heiko Herberg im Diskussionsverlauf entsprechend klar, dass die Spendenzusage keinen Zwang bedeute, die Spende einzufordern: „Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen: gut, zurück und tschüss.“ Heiko Herberg kündigte in der Sitzung zudem an, dass die Summe im Bedarfsfall mit dem Wassertisch abgesprochen werden würde.
Der Jahresübertrag von fast einer halben Million Euro zeigte schließlich deutlich, dass die Fraktion sich die Klage sehr wohl leisten konnte. Als die Fraktion zudem am 6. Mai 2014 ohne Rücksprache mit dem Wassertisch deutlich machte, die Klage langsam ,beerdigen‘ zu wollen, war auch die Legitimation für die Spendenforderung nicht mehr gegeben.
Wahl des Rechtsanwalts. a) Hat man sich auf einen Rechtsanwalt beschränkt? b) War er nicht verhandelbar?
a) Es wäre jeder Fraktion und jedem Abgeordneten möglich gewesen, einen Anwalt zu beauftragen, um eine Organklage vorzubereiten und einzureichen. Der Wassertisch war jedoch der einzige, der sich überhaupt um einen erstklassigen Juristen bemüht und diesen den Oppositionsparteien vorgestellt hatte. Der Berliner Wassertisch war ansonsten selbstverständlich nicht in der Position, die Wahl des Anwalts oder des Honorars zu bestimmen.
b) Der Auftrag der Fraktion an Heiko Herberg lautete, zu prüfen, ob es nicht auch einen preiswerteren Anwalt gäbe. Ob eine Suche nach einem anderen Anwalt stattgefunden hat, kann der Wassertisch nicht sagen.
Die Rechtsanwaltswahl:
Schon 2012 hat Prof. Dr. Keßler, Vorsitzender der Berliner Verbraucherzentrale und ein erfahrener Verfassungs- und Wirtschaftsjurist, im AGH-Wasser-Sonderausschuss darauf hingewiesen, dass eine Organklage das „naheliegendste“ sei. Dies wäre direkt nach Offenlegung der Wasserverträge, Beschlüsse und Nebenabreden (2011) geboten gewesen, insbesondere, da mit dem von der Verbraucherzentrale vorgestellten juristischen Leitfaden des Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) ein Weg aufgezeigt worden war. Für eine solche Organklage waren jedoch nur die Fraktionen des Abgeordnetenhauses berechtigt, die für solche Zwecke extra Gelder vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen.
Der Grund, warum man bei Prof. Dr. Kirchberg geblieben ist, liegt darin, dass er ein hervorragender Jurist ist und mit der Angelegenheit bestens vertraut war. Da die Gegenseite sich von den teuersten Kanzleien vertreten lässt (in diesem Fall Luther), war die Wahl eines erfahrenen und renommierten Juristen geboten. Prof. Kirchberg war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses und des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg. Er wurde dem Berliner Wassertisch von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Siegfried Broß als Verfassungsrechtsexperte empfohlen. Im Auftrag des Berliner Wassertischs fertigte Prof. Kirchberg eine Klageskizze auf Basis des bereits vorliegenden juristischen Leitfadens des AKJ an. Die Klageskizze wurde am 21. März 2013 von RA Prof. Kirchberg im Berliner Abgeordnetenhaus in Anwesenheit von Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß allen Oppositionsparteien vorgestellt. Anwesend waren Vertreter folgender Fraktionen: für die LINKSFRAKTION: Dr. Klaus Lederer und Malte Krückels, für die Fraktion der GRÜNEN Canan Bayram und Heidi Kosche sowie als Justitiar Günter K., für die PIRATENFRAKTION: Gerwald Claus-Brunner (Der Justiziar der Piratenfraktion Dr. B. fehlte). Hier teilte Prof. Kirchberg auch seine Honorarkosten mit.
Mehr zum Thema unter:
Berliner Wassertisch: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht (23.01.2016)
Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im Abgeordnetenhaus (23.1.2016)
Bund der Steuerzahler Berlin: Zahltag bei den Freibeutern. Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (März 2016)
NDR-Video zur Großdemo am 23. April in Hannover
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Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro
Zahltag bei den Freibeutern.
(März 2016) Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat vor dem Landgericht zwei führende Köpfe des (einen) Berliner Wassertischs verklagt. Die beiden Wasseraktivisten Sigrun Franzen und Wolfgang Rebel sollen 25.000 Euro zahlen. Sie hatten sich im April 2013 privat mit einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, anteilige Kosten für eine Organklage bis zu dieser Höhe zu übernehmen. Ursprünglich als Garantie für eine Spendenkampagne des Wassertischs gedacht, könnte Franzen und Rebel ihr Idealismus jetzt auf die Füße fallen. Wurden die beiden von den parlamentarischen Freibeutern ausgetrickst?
Hintergrund ist eine Organklage der Piratenfraktion vor dem Berliner Verfassungsgericht aus dem Jahr 2013 wegen der vermuteten Verletzung des Budgetrechts im Zuge des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Auch der Bund der Steuerzahler Berlin hatte die Aktion damals bei einer gemeinsamen Pressekonferenz unterstützt. An ersten Gesprächen zu einer Organklage durch Parlamentsfraktionen hatten damals auf Betreiben des Wassertischs neben der Piratenfraktion auch die Fraktionen der Linken und der Grünen teilgenommen.
Nachdem die Grünenfraktion abgesprungen war und bei der Piratenfraktion die Finanzierung angeblich ungeklärt gewesen sei, hatten sich Franzen und Rebel im April 2013 gegenüber der Berliner Piratenfraktion auf einem – laut Rebel – von dieser vorformulierten Schreiben verpflichtet, Prozesskosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu übernehmen, sofern die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder sonst von dritter Seite getragen werden. Geplant war damals vom Wassertisch, Spenden unter den zahlreichen Unterstützern für die Organklage einzusammeln. Die beiden Wassertischler hätten sich trotz des Risikos, später zur Kasse gebeten zu werden, in einer Zwangslage befunden, um die Beauftragung der Organklage nicht zu gefährden, erklärte Rebel dem Bund der Steuerzahler. Dass sie die Erklärung im eigenen Namen abgegeben haben, begründeten sie damit, dass der Wassertisch selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine eigene schriftliche Erklärung, bei der die Zahlungspflicht davon abhängig gewesen sei, ob die Fraktion sonst nicht Ihre Fraktionsarbeit hätte aufrechterhalten können, sei laut Rebel von den Piraten damals zurückgewiesen worden.
Heute wirft Rebel der Piratenfraktion vor, dass diese sofort nach Erhalt der Kostenübernahmegarantie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, ohne sich vorher noch einmal mit der Linksfraktion abzustimmen, weshalb sich diese – so Rebel – ebenfalls von der Organklage und damit von einer Kostenbeteiligung zurückgezogen habe.
Rund zweieinhalb Jahre später flatterte Franzen und Rebel eine Zahlungsaufforderung der Piratenfraktion über 25.134,59 Euro ins Haus, unterzeichnet vom Fraktionsvorsitzenden der Piraten, Martin Delius. Mittlerweile hat die Piratenfraktion sogar Klage vor dem Landgericht eingereicht.
Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, findet die Vorgehensweise der Piratenfraktion bedenklich: „Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus werden für ihre Arbeit sehr großzügig mit Steuergeldern ausgestattet, so dass diese ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten. Jetzt lässt die Piratenfraktion zwei Bürger, die damals eine spendengetragene Aktion absichern wollten, nach mittlerweile fast drei Jahren voll gegen die Wand laufen. Eine Spendenaktion ist jetzt natürlich nicht mehr sinnvoll machbar.“
Artikel: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (pdf)
Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
Vgl. dazu: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des Abgeordnetenhaus zurückzieht
TTIP setzt 7-fach demokratische Regeln außer Kraft
Hintergrund
TTIP und die Demokratie
Das foodwatch-Papier beschreibt in 7 Thesen kompetent und gut verständlich, wie Freihandelsabkommen der Marke TTIP oder CETA schon jetzt demokratische Grundsätze aushebeln und die Demokratie teilweise außer Kraft setzen werden, falls die Verträge in Kraft treten sollten.
Berlin, 21. März 2016. TTIP ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Zölle spielen bei dem geplanten transatlantischen Vertrag bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Landwirtschaft) nur eine geringe Rolle mehr. Der Schwerpunkt und das Ziel der Verhandlungen liegen auf regulatorischer Konvergenz. Unterschiedliche Regelungen („Standards“) zwischen den Wirtschaftsräumen, sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse, sollen angeglichen bzw. als gleichwertig anerkannt werden, damit sie nicht mehr handelshemmend wirken. Als handelshemmend werden sowohl „technische Handelshemmnisse“ angesehen wie z. B. unterschiedliche Sicherheitsanforderungen für Automobile oder doppelte Zulassungsbestimmungen für technische Geräte, als auch „nicht-technische Handelshemmnisse“. Letztere regeln das „Schutzniveau“ in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Beispiele sind die Zulassung von gefährlichen Chemikalien, Höchstgehalte von Pestiziden in Obst und Gemüse, aber auch Arbeitnehmerrechte wie kollektive Tarifverhandlungen oder die Bildung von Betriebsräten.
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