Monatsarchive: Februar 2018

Berlin holt sich das Wasser zurück! Artikel in spanischer Online-Zeitung über die Rekommunalisierungswelle in Europa

02.02.2018
Die spanische Onlinezeitung eldiario.es berichtet über das erfolgreiche Volksbegehren Unser Wasser.  Befragt wurde dazu die Pressesprecherin des Berliner Wassertischs, Sigrun Franzen.

La ola europea contra la privatización del agua

La remunicipalización ha permitido a cientos de ciudades recuperar el control de su abastecimiento en detrimento de grandes empresas

El caso de Berlín, cuya remunicipalización data de 2014, es uno de los ejemplos más claros de cómo triunfa un movimiento social frente a grandes poderes económicos y políticos […]

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Wasser aus der Leitung statt aus der (Plastik)Flasche!

Über 30 Verbände fordern von den Parteien: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken!

Gemeinsame Pressemitteilung vom 02.02.2018

Aktion des Bündnisses heute, 2. Februar, 13.30 Uhr am Willy-Brandt-Haus

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken!

Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten.

Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: „Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial- Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen.“

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: „Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten.“

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: „Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden.“

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Weitere Bilder zu Aktion hier

Offener Brief an die SPD-Koalitionäre: CETA nicht ratifizieren!

2. Februar 2018

CETA nicht ratifizieren!
Offener Brief an die SPD-Parteispitze und die sozialdemokratischen TeilnehmerInnen der Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen der SPD mit CDU/CSU bitten wir Sie darum, auch in einer möglichen Großen Koalition das Handelsabkommen der EU mit Kanada, CETA, nicht zu ratifizieren. In der SPD ist CETA sehr umstritten, viele Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen haben sich in den vergangenen Jahren an Protesten gegen das Abkommen beteiligt. Einige Landesverbände der SPD haben sich gegen die Ratifizierung von CETA ausgesprochen; die Berliner Landesregierung, an der die SPD beteiligt ist, hat angekündigt, im Bundesrat gegen die Ratifizierung zu stimmen. Im Sondierungspapier, das den Koalitionsverhandlungen zugrunde liegt, wird die handelspolitische Ausrichtung einer möglichen Großen Koalition jedoch wie folgt skizziert:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden.“

Als Netzwerk Gerechter Welthandel – dem unter anderem Attac, BUND, Campact, der Deutsche Kulturrat, Greenpeace, Mehr Demokratie und Naturfreunde angehören – begrüßen wir das Bekenntnis zu einem fairen Handel. Deutlich widersprechen müssen wir jedoch den Aussagen zu den Inhalten von CETA:

  1. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach. Das dem europäischen Umwelt- und Gesundheitsschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist ebenfalls nicht geschützt. Das Kapitel zu Handel und Arbeit ist nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und ist von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen. Ein effektives Vorgehen gegen Verstöße von Arbeitnehmerrechten ist damit nicht garantiert, was die Einhaltung von Arbeitsstandards schwächt. Auch das europäische Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird weder zur Grundlage des Vertrags gemacht noch bezogen auf die EU ausreichend geschützt, sondern durch Verweis auf WTO-Regeln verwässert. Im Regierungsprogramm 2017 hat sich die SPD das Ziel gesetzt, „in allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren“. Dieses Ziel wurde in CETA nicht erreicht.
  2. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist in CETA nur unzureichend geschützt. CETA verfolgt einen Negativlisten-Ansatz bei der Dienstleistungsliberalisierung. Damit hängt der Umfang der Liberalisierungsverpflichtungen von in den Annexen formulierten Ausnahmen ab. Die komplizierte Struktur dieser Ausnahmen in den Annexen führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit, ob alle wichtigen, schützenswerten Bereiche ausgenommen wurden. Auch zukünftige Dienstleistungsarten können naturgemäß nicht auf einer Negativliste vermerkt werden. Außerdem führt die so genannte „Sperrklinken-Klausel“ dazu, dass einmal vollzogene Liberalisierungsschritte nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Somit gefährdet CETA weiterhin öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
  3. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren weiterhin ein eigenes, privilegiertes Klagerecht außerhalb des deutschen und europäischen Rechtssystems gewähren, das demokratische Handlungsspielräume von Politik einschränkt. Investoren werden weitgehende Rechte gewährt, die über den Eigentumsschutz des Grundgesetzes hinausgehen – ohne dass diesen Rechten Pflichten, etwa zum Schutz des Gemeinwohls, gegenübergestellt werden.

Aus all diesen Gründen weisen die in CETA enthaltenen Regelungen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in eine schlechtere. Hunderttausende Menschen haben in den vergangenen Jahren gegen das Abkommen demonstriert, über eine Million Menschen aus Deutschland hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterschrieben. Dennoch wird das umstrittene Abkommen seit September 2017 vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, muss es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Auf Antrag Belgiens prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit, ob der Investitionsschutz in CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dass eine Ratifizierung nicht stattfindet, bevor der EuGH entschieden hat, halten wir für eine demokratische Selbstverständlichkeit. Zudem bitten wir Sie darum, den vorliegenden CETA-Entwurf angesichts des enthaltenen weitreichenden und einseitigen Investitionsschutzes sowie der Gefahren für Arbeitnehmerrechte und öffentliche Daseinsvorsorge nicht zu ratifizieren – auch nicht in einer möglichen Großen Koalition mit CDU und CSU.

Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Brief als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

7. März 2018, 12:00 – 16:00 Uhr
Brot für die Welt, Raum Christian Berg 0.K.06
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin

Vom 17. bis 22. März 2018 veranstalten Nichtregierungsorganisationen in Brasilia/Brasilien das internationale Alternative Weltwasserforum FAMA 2018 (Fórum Alternativo Mundial da Água). Das Alternative Weltwasserforum versteht sich als eine Gegenbewegung zum Weltwasserforum 2018 des Weltwasserrats, das von internationalen Organisationen, Finanzinstitutionen und Privatwirtschaft ebenfalls in Brasilia stattfindet. Mit einer eigenen Vorkonferenz in Deutschland möchten wir einen Blick auf die für uns wichtigen Wasserthemen werfen.

Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) verpflichtet und will sich stark in die internationalen Anstrengungen einbringen. Das Wasserziel ist dabei nach unserer Auffassung von grundlegender Bedeutung.
Unser Konsumverhalten hat Auswirkungen auf die Wasserressourcen weltweit und betrifft damit die Lebensgrundlagen von Menschen andernorts. Deutschland ist einer der weltweit größten Importeure von sogenanntem virtuellem Wasser. Insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nahrungs- und Futtermittel sowie Industrierohstoffe, wie Ölsaaten oder Zellulose, sind wasserintensive Güter. Allein vom Jahr 2000 bis 2010 wurden die Agrarflächen, die für Exporte nach Deutschland genutzt werden, um 38 Prozent erweitert. Bietet die Nachhaltigkeitsagenda nun die nötigen Lösungen, um eine gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der weltweiten Wasserressourcen voranzubringen?

Geht es um Gemeinwohlorientierung, so ist in Deutschland die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge ein Erfolgsmodell. Erfährt der internationale Erfahrungsaustausch mit entsprechenden kommunalen und öffentlichen Strukturen sowie Gemeinwohlorientierung heute durch die SDGs Aufwind? An welcher Stelle können geeignete gemeinwohlorientierte Strukturen diskutiert werden?

Auf dem internationalen Alternativen Weltwasserforum FAMA 2018 wird es auch um den Schutz von Wasserquellen, Wasserkraft und Staudämme und den Kampf gegen Privatisierungen gehen. Auf unserer Vorkonferenz geben Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Deutschland einen Einblick aus ihrer Arbeit zu diesen Themen.

Programm als pdf

 

Veranstalter: Brot für die Welt | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)

und weitere Partnerorganisationen aus Forum Umwelt und Entwicklung.

Ihre Anmeldung zur Veranstaltung senden Sie bitte an: info@aoew.de.

 

Gesetzliche Verankerung Menschenrecht Wasser fehlt im Entwurf der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission

Anlässlich der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative Right2Water (2013) wurde die europäische Trinkwasserrichtlinie überarbeitet.[1] Am 1.2.2018 hat die EU-Kommission ihren Entwurf (pdf) vorgestellt. Auf ihrer Website wirbt sie: „Mit heute (Donnerstag) von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reform der Trinkwasserrichtlinie werden die Qualität des Trinkwassers, der Zugang zu Trinkwasser und die diesbezüglichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert. Ziel des heutigen Legislativvorschlags ist es, das Recht auf sauberes Trinkwasser zu garantieren, ein Ziel, das auf die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative >Right2Water<, zurückgeht, bei der 1,6 Mio. Unterschriften zur Unterstützung eines verbesserten Zugangs zu sauberem Trinkwasser für alle Europäer gesammelt wurden. Der Gesamtverbrauch an Leitungswasser – eine kostengünstige, sichere und umweltfreundliche Alternative zu in Flaschen abgefülltem Wasser – sollte sich dadurch erhöhen. […]“

Vom 1. Februar bis 1. April 2018 kann man sich hier dazu äußern.

Quellen:
Website: Review of the drinking water directive hier
Dokument: Review of the drinking water directive (pdf)
Revision of the Drinking Water Directive (RECAST 2017) hier
Saubereres Trinkwasser für alle Europäer https://ec.europa.eu/germany/news/20180201-trinkwasser_de

Weiterführende Links
Website EU-Kommission, Environment, Drinking Water hier

Reaktionen auf den Entwurf der neuen Trinkwasser-Richtlinie

Verdi


Europäische Kommission verpasst Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser – Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie bringt nur einzelne Verbesserungen
31.01.2018

Die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie, die morgen (1.2.2018) in der Europäischen Kommission beraten wird, bleibt nach Ansicht der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ weit hinter den Forderungen von über 1,8 Millionen Europäischen Bürgerinnen und Bürgern zurück. „Die guten Vorschläge der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung finden sich im Entwurf der Kommission leider nicht wieder“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Stattdessen ergehe sich die Kommission in Detailfragen, die unzulässig in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen.

Positiv sei, dass die Hauptforderung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ in der Europäischen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt werde. Der Entwurf für die Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie enthalte nun eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang von Menschen zu Trinkwasser zu sichern und zu verbessern, die ihn bisher nicht haben. Diese Verpflichtung bleibe aber sehr unkonkret und gehe über Informationspflichten kaum hinaus, kritisierte Scheidt. „Jetzt ist das Europäischen Parlament gefragt, den Entwurf von überflüssigen Details zu entschlacken und dem Menschenrecht echte Geltung zu verschaffen, wie es das Parlament in seinem Initiativbericht 2015 gefordert hat.“ so Scheidt weiter.

Mit der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ und der hartnäckigen Arbeit im Anschluss an die Unterschriftensammlung hätte die Bürgerinitiative erreicht, dass die Europäische Kommission ihren dürren Worten vom März 2014 endlich Taten folgen lassen müsse. „Leider ist der vorliegende Vorschlag halbherzig. Wir werden deshalb weiter für eine echte Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung eintreten“, so das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

Für Rückfragen:
Clivia Conrad, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft, Telefon 0151.12 67 39 59

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European Water Movement – Food & Water Europe – Wasser in Bürgerhand

The European Commission once again disappoints citizens that supported the Initiative for the Right to Water
Today European water advocates said the leaked proposal for a new Drinking Water Directive is disappointing and doesn’t meet the expectations of the citizens and organisations that supported the first successful European Citizen’s Initiative (ECI) on the right to water. The review of this directive was framed by the Commission as their only answer to the ECI. Five years later, this draft doesn’t meet any of the demands supported by nearly two million people.

Elisabetta Cangelosi, member of the European Water Movement said, “Five years waiting for an answer and the result couldn’t be more disappointing. Although we welcome the timid attempt of the Commission to include provisions about universal access to water and the emphasis on minorities and vulnerable groups, this text has nothing to do with the human right to water recognized by the United Nations and demanded by citizens”.

The Human Right to Water as defined by the United Nations implies that water and sanitation must be physically accessible, safe, acceptable, sufficient and affordable. The draft Drinking Water Directive addressed just the first three aspects.

David Sánchez, director at Food & Water Europe added, “The proposal from the Commission simply ignores the main challenge for the Human Right to Water in the European context, affordability. With thousands of families having their water cut-off in Europe in recent years for not being able to pay the bills, guaranteeing access is not enough. We need political courage from the Commission to challenge private companies that make profit out of water management to really implement this human right in Europe”.

The proposal also includes provisions to promote free access to water in public spaces, including public buildings, but it falls short as this provision is not specific about it being tap water.

Jutta Schütz, member of Wasser in Bürgerhand added, “The Commission vague wording allows the interpretation that installing vending machines with bottled water would be enough. We need to close this gap so the Drinking Water Directive is coherent with the efforts to get rid of plastics at the European level such as the Plastics Strategy or the Circular Economy Package, and to challenge this unacceptable, environmentally-damaging industry”.“
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EPSU European Federation of Public Service Unions (EPSU)

Recast Drinking Water Directive step forward but misses the opportunity to recognize Human Right to Water

Brussels, 31 January 2018 – Press Release) Tomorrow the European Commission will approve the Recast of the Drinking Water Directive (DWD). It is the first time that legislation takes account of the demands of the first ever successful European Citizens Initiative (ECI) Right2water. The ECI collected over 1.8 million signatures asking the European Commission to propose legislation implementing the human right to water and sanitation as recognised by the United Nations (UN).

The Recast Directive takes steps in the right direction especially with an obligation for Member States to take all measures necessary to ensure access to drinking water for vulnerable and marginalized groups. However just providing health advice and information on the quality of water falls short of our expectations.

The Recast Directive fails to go all the way and recognize this human right. There is no reference to the considerable work of the UN Special Rapporteurs for the Human Right to Water and Sanitation. These rapporteurs have made numerous suggestions on how this right can be realized. While the Commission recognizes the demands of citizens and continued support for the implementation of the Human Right to Water and Sanitation this is not reflected in the legislative text.

Jan Willem Goudriaan, EPSU General Secretary and Right2water vice-president states “It is an achievement for the supporters of the right2water that Member States have to do more to provide access to drinking water for vulnerable groups including refugees. I am disappointed EU failed to become a world leader by recognizing this right in its legislation. We are expecting the Commission to take up the Right to Water and Sanitation up in the Frame Work Directive as well”.

EPSU has actively supported the ECI Right2water and will continue to campaign with the European Water Movement and others to achieve a clear commitment by the European Institutions on the implementation of the Human Right to water and sanitation as defined by the United Nations. It is now for the European Parliament to give its opinion and proposals. Members of the European Parliament have been supporting this right consistently.

EPSU hopes that the European Commission can make this up during the debate on the upcoming Water Framework Directive (WFD) publishing an ambitious piece of legislation that will take into account the Right2water views.

For more information Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633

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EPSU is the European Federation of Public Service Unions. It is the largest federation of the ETUC and comprises 8 million public service workers from over 260 trade unions; EPSU organises workers in the energy, water and waste sectors, health and social services and local, regional and central government, in all European countries including the EU’s Eastern Neighborhood. EPSU is the recognized regional organization of Public Services International (PSI). For more information please go to: www.epsu.org

Studie von EPSU: Commentary on the European Commission’s  “Study on Water Services in Selected Member States” (pdf)

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Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament

PRESSEMITTEILUNG – Brüssel, 1. Februar 2018

Trinkwasserrichtlinie muss die Verschmutzung endlich wirksam stoppen!

Zur heutigen Vorstellung der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, erklärt Martin Häusling, Agrarsprecher der Grünen/EFA und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments:

„Die längst fälligeÜberarbeitung der Trinkwasserrichtlinie soll nun endlich die steigenden Probleme der Bereitstellung sauberen Trinkwassers angehen. Diese Chance für Weichenstellungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen darf nicht vertan werden. Ich begrüße das Ziel der Kommission, Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie endlich auch mit der Nitratrichtlinie zu verknüpfen, doch muss hier letztendlich die ganze Agrarpolitik und auch die Chemikalien- und Arzneipolitik mit in Betracht gezogen werden.

Angesichts der Gefährdung unserer Trinkwasserressourcen durch Nitrat, Pestizide und Arzneimittel ist es richtig, dass die Kommission weiterhin auf Grenzwerte setzt und nicht auf ungenaue Leitwerte, wie die Weltgesundheitsorganisation es tut. Diese müssen nun streng gezogen und überwacht werden. Die Wasserwirtschaft ist in den letzten Jahren immer mehr zum Reparaturbetrieb für Verschmutzungen geworden, das schützt unsere Wasserressourcen nicht und kostet trotzdem immense Summen an Steuergeldern. Verursacher von Verunreinigungen müssen benannt und zur Verantwortung gezogen werden. End-of-pipe-Lösungen sind immer die schlechteste und ineffizienteste Option..

Ich begrüße, dass die Kommission nun auch Kontaktmaterialien mit einbezieht und den hormonwirksamen Stoff Bisphenol A, in die Liste der zu überprüfenden Schadstoffe aufnimmt. Für diesen Stoff muss allerdings mittelfristig ein Nullgrenzwert gelten, denn die Hormonwirksamkeit ist unabhängig von der Dosis.

Der Forderung der Europäischen Bürgerinitiative Rigtht2Water und der Resolution des Europäischen Parlaments von 2015, das Recht auf sauberes Wasser zu verankern, kommt die Kommission in diesem Vorschlag nach. Wir Grüne fordern allerdings von der Kommission auch, der weiteren Privatisierung der Trinkwasserversorgung einen Riegel vorzuschieben. Viele Beispiele in Deutschland, Frankreich und auch außerhalb der EU haben gezeigt, dass die Trinkwasserversorgung in privater Hand für die Bürger die teuerste Lösung ist.“

Weitere Informationen:
Briefing Endokrine Disruptoren: Was sind Umwelthormone? http://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-umweltpolitik/1715-endokrine-disruptoren-was-sind-umwelthormone.html
Euractiv Gastbeitrag Euractiv – Bisphenol A in unserem Essen vom 19.01.18 http://www.martin-haeusling.eu/themen/lebens-futtermittel-kennzeichnung-sicherheit/1831-euractiv-bisphenol-a-in-unserem-essen.html
http://www.right2water.eu/de

Hintergrund Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-429_de.htm
Factsheet Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-430_de.htm

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament – Martin Häusling
Büro Brüssel Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@europarl.europa.eu
Büro Berlin Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@martin-haeusling.eu
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Medienecho

:

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wasserstrategie-der-eu-auch-in-deutschland-gibt-es-menschen-ohne-zugang-zu-trinkwasser-15427635.html

https://www.morgenpost.de/web-wissen/article213296493/EU-wirbt-fuer-Leitungswasser-um-Plastikmuell-zu-reduzieren.html

https://www.tagesschau.de/ausland/leitungswasser-101.html

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-02/trinkwasser-eu-kommision-qualitaet-standard

http://www.sonnenseite.com/de/umwelt/saubereres-trinkwasser-fuer-alle-europaeer.html

http://www.fnp.de/nachrichten/politik/Trinkwasser-aus-jeder-Leitung;art673,2896085

http://de.euronews.com/2018/01/31/eu-will-gutes-trinkwasser-fur-alle

https://www.focus.de/gesundheit/news/leitungswasser-eu-kommission-schlaegt-neue-qualitaetsstandards-vor_id_8400526.html

Die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (#right2water)

Die Forderungen der Bürgerinitiative #Right2Water:

Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht

Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware – Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert. Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

  1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
  2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
  3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Ältere Beiträge zum Thema EBI Wasser hier und hier

[1] „Die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG wurde als direkte Folgemaßnahme zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water in das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 aufgenommen.“ (Quelle)