Monatsarchive: Oktober 2018

Schleswig-Holstein: Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

(Kiel, 24.10.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2 Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“

„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.“

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

Zur Pressemitteilung

Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser!

Pressemitteilungen zur Abstimmung im Europaparlament

Martin Häusling, MdEP (DIE GRÜNEN / EFA)

Trinkwasser-Richtlinie: Sauberes Wasser für alle!
Das Europäische Parlament hat heute den Vorschlägen der EU-Kommission für die Revision der 20 Jahre alten EU-Trinkwasserrichtlinie in großen Teilen zugestimmt. Das Hauptziel der überarbeiteten Trinkwasser-Richtlinie klingt zunächst zwar wenig ambitioniert, ist aber angesichts der Realität überaus wichtig: EU-weit sollen die Bürger bedenkenlos aus der Leitung trinken können. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Wasser ist Leben. Sauberes Wasser aus der Leitung mag den meisten Menschen selbstverständlich erscheinen, ist es aber nicht, worauf auch die Europäische Bürgerinitiative Right2Water hinwies: Eine Million Menschen in der EU haben danach eben keinen Zugang zu Trinkwasser, und acht Millionen Menschen fehlt der Zugang zu sanitären Anlagen. Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht – und dieses wollen wir Grüne auch in der neuen Trinkwasserrichtlinie verankert sehen. Leider hat die Mehrheit der anderen Fraktionen dieses Ansinnen nicht komplett unterstützt.

Ob kostenloses Wasser im Restaurant oder Zugang zu sauberem Wasser an öffentlichen Plätzen: Das bleibt weiter nicht garantiert.

In der EU ist die Qualität des Leitungswassers überwiegend sehr gut. Allein aus ökologischen Gründen ist es deshalb zu begrüßen, dass die neue Richtlinie das Bewusstsein für Leitungswasser schärft. Jedes Glas Wasser aus dem Hahn statt aus der Plastikflasche kommt der Umwelt zugute.

Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, auch Mikroplastik auf die Liste der zu überprüfenden Parameter zu setzen. So traurig es ist, ist dies eine erforderliche Konsequenz des Lebenstils unserer Wegwerfgesellschaft. Auch andere Schadstoffe wie Blei bekommen mit der neuen Richtlinie strengere Grenzwerte und das hormonverändernde BPA wird erstmals erfasst.

Wir Grüne bedauern es aber sehr, dass die Mehrheit der Parlamentarier die aus unserer Sicht sinnvolle Transparenz blockiert. Aus meiner Sicht hat jeder Verbraucher das Recht, über die Wasserrechnung oder einen Online-Zugang auf Informationen zur Reinheit des Wassers.
Auch in diesem Punkt zählen wir darauf, dass die Mitgliedsländer die Richtline nachbessern.“

Link zu weiterer PM zu Trinkwasser

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Food & Water Europe

October 23rd, 2018
The European Parliament Fails to Support the Human Right to Water

Brussels – In a vote in the Plenary in Strasbourg this afternoon, the European Parliament has failed to support the implementation of the Human Right to Water in the European Union. The vote on the Directive on the Quality of Water for Human Consumption watered down the measures proposed by the European Commission to ensure access to water for all in the EU.

David Sánchez from Food & Water Europe said in response: “Conservative parties at the European Parliament ignored, once again, the demands of the nearly two million citizens that supported the European Citizens’ Initiative for the Human Right to Water. The proposal from the European Commission was already weak, and today it has been watered down by the right-wing majority at the European Parliament.”

On the positive side, the European Parliament managed to pass some measures to tackle plastic pollution avoiding bottled water use by ensuring the provision of free tap water in public buildings and administrations, encouraging the installation of public fountains in streets and public spaces, and encouraging the provision of tap water in canteens and restaurants around Europe, although the right-wing majority introduced the possibility of charging a fee for it.

“We ask EU governments to improve this legislation in the Council. European citizens will watch closely the negotiations that will take place in the coming months to ensure that their voice is heard and that the human right to water is really implemented,” added Sánchez.

Contact:

David Sánchez, Food & Water Europe, +32 (0) 485 842 604, dsanchez(at)fweurope.org

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Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung


„Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier

Schleswig-Holstein. Pressemitteilung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers (VI Wasser)

Kiel, den 22.10.2018 Die Überprüfung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat über 28.970 gültige Unterschriften erbracht, die weitere Auszählung der 42.185 eingereichten Unterschriften wurde daraufhin abgebrochen. Damit wurden die notwendigen 20.000 Unterschriften deutlich überschritten. Zudem ist die Volksinitiative nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages (Umdruck 19/1360) von den Themen her zulässig und ausreichend … weiterlesen

Hintergrundpapier der NaturFreunde: NAFTA heißt jetzt USMCA

North American Free Trade Agreement (NAFTA). Geschichte und Perspektiven
17.10.2018

Das Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Ziel dieses Freihandelsabkommens ist „die Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und die Verbesserung des Investitionsklimas“. Die Mitglieder des Abkommens sind die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko […] [Zum Blogbeitrag]

Menschenrecht Wasser muss verankert werden! Mail an EU-Abgeordnete zur Trinkwasserrichtlinie

 

(18. Oktober 2018)

Sehr geehrte Unterstützer_innen des Menschenrechtes auf Wasser,

in weniger als einer Woche wird das Europäische Parlament über den Bericht über die Trinkwasserrichtlinie (DWD) abstimmen. Dies ist das erste Mal, dass die Europäische Kommission die Europäische Bürgerinitiative Right2Water formell anerkennt.

Einige Abgeordnete des Europäischen Parlaments versuchen jedoch, den ohnehin schon zaghaften Vorschlag der Europäischen Kommission weiter abzuschwächen. Das ist inakzeptabel. Der Bericht des ENVI-Ausschusses wurde Anfang September mit knapper Mehrheit angenommen. Wir können das Kräfteverhältnis im Hinblick auf die Abstimmung im Plenum noch umkehren!

Bitte kopieren Sie die untenstehende E-Mail und senden Sie sie an Ihren Abgeordneten mit der Bitte, die alternativen Änderungsanträge zu Artikel 1 und 13 zu unterstützen (lesen Sie hier für weitere Informationen).

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter (Frau Abgeordnete),

als Bürger/Bürgerin unterstütze ich die EBI Right2Water seit 2012. Ich fordere Sie auf, für die beiden alternativen Kompromissänderungsanträge zu stimmen, damit der Vorschlag des Europäischen Parlaments in seinen Ambitionen deutlicher wird.

Wir brauchen die Unterstützung des Parlaments für klare und starke Formulierungen zum Thema universeller Zugang zu Wasser und keine vagen Aussagen, die das Menschenrecht auf Wasser nicht anerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

NAME“

 

Die Liste Ihrer MdEPs finden Sie hier :

reimer.boege@europarl.europa.eu
elmar.brok@europarl.europa.eu
udo.bullmann@europarl.europa.eu
daniel.caspary@europarl.europa.eu
monika.hohlmeier@europarl.europa.eu
angelika.niebler@europarl.europa.eu
manfred.weber@europarl.europa.eu
martina.werner@europarl.europa.eu
ulrike.mueller@europarl.europa.eu
birgit.collin-langen@europarl.europa.eu
albert.dess@europarl.europa.eu
peter.jahr@europarl.europa.eu
renate.sommer@europarl.europa.eu

 

#unteilbar – für eine offene und freie Gesellschaft am 13.10. demonstrieren

Neben unzähligen anderen Organisationen ruft auch der Berliner Wassertisch zur Demo #unteilbar am 13.10.2018 in Berlin auf! Bitte kommt zahlreich!

LNG Terminal in Brunsbüttel konterkariert Energiewende- und Klimaschutzgesetz und generiert Investitionsruine

Pressemitteilung

Flüssiggas (LNG) Terminal in Brunsbüttel konterkariert Energiewende- und Klimaschutzgesetz und generiert Investitionsruine

Brunsbüttel, 4. Oktober 2018

Gegen die Pläne der Landesregierung Schleswig-Holsteins, ein Flüssiggasterminal (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) in Brunsbüttel zu unterstützen, formiert sich zunehmender Widerstand. Über 20 lokale Gruppen und Umweltverbände haben in einer ausführlichen Stellungnahme (pdf) die ökologischen und ökonomischen Gründe gegen den angedachten LNG Terminal im Norden Deutschlands dargelegt.

Die UnterzeichnerInnen machten darauf aufmerksam, dass Erdgas, welches hauptsächlich aus Methan besteht, nur ein weiterer fossiler Energieträger ist, auf den wir auf Grund seiner klimaschädigenden Wirkung dringend verzichten müssen. Bereits geringe Methanemissionen verleihen Erdgas einen enormen Treibhausgas-Fußabdruck. Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei der Förderung und dem Transport anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas deutlich schlechter aus, als zunächst angenommen. Bereits beim sogenannten konventionellen (d.h. ohne Fracking gewonnenen) Erdgas können bis zu rund vier Prozent der gesamten Produktion in die Atmosphäre entweichen. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung und beim Transport zum Abnehmer. Dies betrifft auch die Herstellung und den Transport von Flüssigerdgas (sog. LNG). Bei gefracktem Gas (insbesondere Schiefergas) können die Methanemissionen drei- bis viermal so hoch liegen.

Die negative Klimawirkung und Methanemissionen im gesamten Lebenszyklus von Gas, die Notwendigkeit der schnellen Dekarbonisierung und die Rolle von Gas als schärfster Widersacher von alternativen Lösungen außer Acht lassend, wird LNG dennoch als vermeintlich umweltfreundlich und “alternativlos” vermarktet.

Dr. Reinhard Knof von der BI gegen CO2 Endlager e.V. sagt dazu: „Eine Unterstützung des klimafeindlichen LNG – und dies auch noch mit öffentlichen Fördermitteln – ist völlig konträr zu den verbindlich beschlossenen Klimaschutzzielen und widerspricht auch den Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein.“

Weiterhin verweisen die VerfasserInnen der Stellungnahme auf aktuelle Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Umstieg auf LNG bei der Antriebstechnik im Transportsektor nicht nur viel zu teuer ist, sondern dass auch damit die Klimaziele nicht erreicht werden können. Zudem werde zusätzliche Gasinfrastruktur und insbesondere das angedachte LNG Terminal in Brunsbüttel mit dem Argument geringerer Abhängigkeit von russischem Gas gerechtfertigt, aber ausgerechnet einer der Investoren vor Ort, Gasunie, habe das bestehende LNG-Terminal in Rotterdam (mit einer Auslastungsquote von lediglich 4%!) als Gasknotenpunkt für russisches Gas angeboten und von dort aus auch bereits russisches LNG nach Kanada verschifft.

„Öffentliche Fördermittel in Millionenhöhe sollen in LNG-Großprojekte mit einer ökonomischen Lebenszeit von 30 – 50 Jahren fließen, obwohl es keinen Bedarf gibt“, sagt Andy Gheorghiu, Policy Advisor und Campaigner für Food & Water Europe. Deutschland ist überversorgt mit Gas, und obwohl unser Land bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden muss, werden sehenden Auges Investitionsruinen generiert“.

Angesichts der enormen Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz, den relevanten lokalen Gesundheitsrisiken und Sicherheitsaspekten sowie der Gefahr der Schaffung von „Investitionsruinen“ fordern die UnterzeichnerInnen

a) eine sofortige Neu-Evaluierung des Projektes unter Einbeziehung aller vorhandenen Klima-/Umwelt-/Gesundheitsschutz- und Sicherheitsaspekte;

b) die sofortige Rücknahme der Inaussichtstellung von öffentlichen Fördermitteln;

c) die Eröffnung eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens sowie die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung.

„Das Terminal in Brunsbüttel wirbt zusammen mit Wirtschaftsminister Altmaier und EU-Kommissionspräsident Juncker ausdrücklich für US Fracking-Gas, das mit unserem Klima sowie der Umwelt und Gesundheit der amerikanischen Bevölkerung erkauft wird – eine Verbeugung vor Donald Trump“, sagt Stephan Klose von der BI Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe. „Die Stadt Brunsbüttel und die Landesregierung fordern wir auch im Sinne der nachfolgenden Generationen auf, statt wiederum in klimaschädliche fossile Energien zu investieren, alle Möglichkeiten zu nutzen, die Energiewende endlich konsequent mit umzusetzen – öffentliche Gelder wären in der Erforschung von dringend benötigten Speichertechniken für Wind- und Solarstrom erheblich besser angelegt.“

 

Offener Brief/Stellungnahme zum geplanten LNG Terminal in Brunsbüttel

An die / den
Ratsmitglieder der Stadt Brunsbüttel
Wirtschaftsminister SH Buchholz
Umweltminister SH Albrecht

4. Oktober 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf die Planungen zum Bau eines Flüssiggasterminals (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) möchten wir Sie – zwecks einer sachgerechten faktenorientierten Debatte – mit dieser Stellungnahme auf die gravierenden Klima- und Umweltschutzfolgen sowie die hohen finanziellen Risiken hinweisen.

1. Fossiles Gas ist weder klimafreundlich noch grün, sondern trägt maßgeblich zur Klimaerwärmung bei.

Von vielen Seiten wird Erdgas (fossiles Gas) in der Debatte um Klimaschutz und Energiewende als klimafreundlicher und grüner fossiler Energieträger, oder als Brücke zu den erneuerbaren Energien bezeichnet.

Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei der Förderung und dem Transport anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas deutlich schlechter aus als zunächst angenommen. Bereits beim sogenannten konventionellen (d.h. ohne Fracking gewonnenen) Erdgas entweichen rund vier Prozent der gesamten Produktion in die Atmosphäre. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung und beim Transport zum Abnehmer. Dies betrifft auch die Herstellung und den Transport von Flüssigerdgas (sog. LNG). Bei gefracktem Gas (insbesondere Schiefergas) ist die Datenlage unsicherer, doch die Methanemissionen dort sind wahrscheinlich drei bis viermal so hoch, das heißt, sie können bis zu 12 Prozent der Gesamtleistung einer Bohrstelle betragen[1].

Gemäß den 2013er Zahlen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen) ist der Treibhauseffekt von Methanemissionen in den ersten 20 Jahren 84-87 mal stärker und in den ersten 100 Jahren 34-36 mal stärker als der von CO2[2].

Angesichts von Kipppunkten im Klimasystem, die schon in den nächsten 10 bis 20 Jahren zu abrupten und irreversiblen Klimaänderungen führen können, ist es unerlässlich, die aktuellen IPCC Zahlen für die Erstellung von Klimabilanzen zu verwenden und die extrem schädlichen Klimaeffekte von Methan in den ersten 20 Jahren zu berücksichtigen. Aus diesen Ergebnissen resultierende notwendige Maßnahmen zur Reduktion von Methanemissionen können sehr schnell Erfolge in der Klimapolitik ermöglichen.[3]

Schließlich hat Deutschland sich auch mit der Ratifizierung des völkerrechtsbindenden Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet, dazu beizutragen

„die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ 2°C zu begrenzen (mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5°C)“. [4]

Deutschland hat sich auch verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 55 Prozent und bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Allerdings wird prognostiziert, dass mit den derzeitigen politischen Maßnahmen lediglich 33 Prozent bis 2020 erreicht werden, so dass schnellstmöglich wesentlich größere Anstrengungen zur Emissionsreduzierung unternommen werden müssen[5].

Schleswig-Holstein hat sich ebenfalls zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis 2020 und um 80 – 95 Prozent bis 2050 verpflichtet und hat diese Verpflichtung mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz rechtlich verankert.[6]

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Treibhausgasemissionen und Klimaziele in der internationalen Seeschifffahrt“ ist zu lesen, „dass nur mit einer Umstellung auf Energieträger auf Basis erneuerbarer Energien die Klimaschutzziele einzuhalten sein werden.“[7]

Eine Unterstützung des klimafeindlichen LNG – und dies auch noch mit öffentlichen Fördermitteln – ist daher als klar rechtswidrig zu bezeichnen.

2. LNG: Teuer und gar nicht umweltfreundlich

Die Klimawirkung und Methanemissionen im gesamten Lebenszyklus von Gas[8], die Notwendigkeit der schnellen Dekarbonisierung und die Rolle von Gas als schärfster Widersacher von alternativen Lösungen außer Acht lassend, wird LNG als vermeintlich umweltfreundlich und als “alternativlos” vermarktet.

Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages verursachen aber sowohl die Gasförderung mithilfe von Hydraulic Fracturing als auch die spätere Umwandlung in Flüssiggas (LNG) jeweils enorm hohen Methan-Schlupf. Demnach liegen die Methan-Emissionen im internationalen Vergleich für Nordamerika „deutlich über denen der anderen Herkunftsländer“, was insbesondere an der Fördermethode, dem Fracking liegt (u.a. WD 8-3000-050/18, WD 8-3000-004/18).

Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen auch, dass der Umstieg auf LNG bei der Antriebstechnik im Transportsektor nicht nur viel zu teuer ist, sondern damit auch die Klimaziele nicht erreicht werden können. Forscher des United Maritime Avisory Services warnten in Ihrer Studie „LNG as a marine fuel in the EU – Market, bunkering infrastructure investments and risks in the context of GHG reductions“ vor Flüssiggas als Schiffsantrieb. Obwohl sie sehr konservativ nur von geringen Methanemissionen (Leckagen oder sog. Methanschlupf) ausgegangen sind, analysierten die Forscher, dass – bei den benötigten 22 Mrd. US-Dollar Investments in LNG Infrastruktur bis 2050 – lediglich eine Treibhausgas-Reduktion von ca. 6% erreicht werden könnte. Wenn die Methanleckage-Raten höher als angenommen wären, würde der Ausbau der LNG-Infrastruktur sogar einen Anstieg der Treibhausgasemissionen zur Folge haben.[9]

Die umfangreiche 2016er Studie „Globaler Gas Lock-In: Brücke ins Nirgendwo“ zeigt auf, dass die Überfahrt eines einzigen LNG-Schiffs  mit 150.000 m³ nicht-gefracktem Gas aus Katar bei optimistischer Schätzung den jährlichen Emissionen von über 16.000 Europäern und im Worst-Case-Szenario denen von 50.000 Europäern entspräche. Ein Schiff mit 150.000 m³ durch Fracking gewonnenes Gas aus den USA würde Werte von über 31.000 bis zu 65.000 EuropäerInnen erreichen. Und dies berücksichtige noch nicht die Emissionen durch den Wiederverdampfungsprozess oder die Verbrennung und auch nicht das Risiko, die Ladung durch einen Unfall zu verlieren.[10]

3. Standort Brunsbüttel und das Generieren einer „Investitionsruine“

Der geplante Standort Brunsbüttel ist der vielleicht momentan aussichtsreichste – weil am weitesten fortgeschrittene – Kandidat für das erste LNG Terminal in Deutschland.

Das Gas könnte aus den USA oder Katar kommen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein (CDU, FDP und Grüne) hat sich – sämtliche ökonomische, ökologische und klimapolitische Notwendigkeiten außer Acht lassend – im Koalitionsvertrag 2017 – 2022 für die Unterstützung des Projektes ausgesprochen.[11] Mindestens 250.000,00 € sollen wohl jährlich vom Land aus für das €450 Mio. Projekt verausgabt werden.[12]

Dabei wird die Tatsache missachtet, dass a) Deutschlands Gas- Import-/Transport-/Lagerkapazitäten bereits jetzt das drei- bis vierfache des tatsächlichen Bedarfs decken, b) die Auslastungsquote aller bestehender LNG-Terminals in der EU gerade einmal 22-23 Prozent beträgt[13] und c) bereits jetzt eine Anbindung an das deutsche Gasnetz über die LNG-Terminals in Rotterdam, Zeebrügge, Dünkirchen und Swinemünde besteht.[14]

Einer der möglichen Investoren für Brunsbüttel ist das im Staatsbesitz befindliche niederländische Unternehmen Gasunie, welches das bereits an das deutsche Gasnetz angeschlossene LNG-Terminal in Rotterdam mit einer lausigen Auslastungsquote von nur 4 Prozent betreibt. Dies zeigt auch, welches hohe Risiko das Land Schleswig-Holstein und die Bundesregierung mit den finanziellen Zusagen öffentlicher Mittel eingehen. Der Projektierer German LNG Terminal hat nun für das geplante LNG-Terminal bei der Bundesnetzagentur eine „Freistellung von der Regulierung“ beantragt. Für eine derartige Freistellung muss das „Investitionsrisiko so hoch sein, dass sie ohne die Ausnahme nicht erfolgen würde“.[15]

Ein besonderes Schmankerl besteht darin, dass zusätzliche Gasinfrastruktur und insbesondere das angedachte LNG Terminal in Brunsbüttel mit dem Argument der vermeintlichen Diversifizierung von russischem Gas gerechtfertigt werden,[16] aber ausgerechnet Gasunie das bestehende LNG-Terminal in Rotterdam als Gasknotenpunkt für russisches Gas anbietet[17] und von dort aus auch bereits LNG aus Sibirien nach Kanada verschifft wurde.[18]

Der Business Insider verweist darauf, dass Millionen deutsche Fördermittel in LNG-Großprojekte fließen sollen, für das es kaum Bedarf gibt.[19] Die Wirtschaftswoche betitelt die Versuche Deutschlands Steuermittel für LNG Import und Export Terminals auszugeben als „Ruine mit Ansage“. Das Handelsblatt Global hebt hervor, dass Deutschland bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden möchte und die ganze LNG Debatte nicht vom eigentlichen Bedarf, sondern von den geopolitischen Spielchen zwischen Trump und Putin getragen wird.[20]

Diese Sichtweise hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beim Treffen mit dem Vizepräsidenten der EU-Kommission, Maroš Šefčovič im September 2018 bestätigt. In Brüssel sprach einer der Stellvertreter der Bundesregierung davon, dass die Entscheidung für ein LNG-Terminal in Deutschland vor allem als Geste gegenüber der US-Administration zu verstehen sei. Laut dem Energate Messenger kam er nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass bestehende Terminals wie jene in Rotterdam oder Swinemünde nicht profitabel seien.[21] Dennoch sind die Bundesregierung und die Landesregierung in Schleswig-Holstein anscheinend sehenden Auges gewillt, die Klimaschutzverpflichtungen mit dem Import von gefracktem Gas zu torpedieren und „Investitionsruinen“ mit öffentlichen Mitteln zu produzieren.

4. Fehlende frühzeitige öffentliche Beteiligung / Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung / Umweltverträglichkeitsprüfung / Sicherheitsrisiko-Analyse

Schleswig-Holstein hat sich eindeutig, auch im aktuell gültigen Koalitionsvertrag, gegen Fracking zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ausgesprochen. Es wäre ein fatales Signal, wenn die Landesregierung Fracking im eigenen Bundesland ablehnt, aber willentlich Erdbeben, Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern, Luftverschmutzung, hohen Wasserverbrauch selbst in teil-ariden Gebieten, zahlreiche Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zu Früh- und Fehlgeburten und nicht zuletzt erhöhte Methanausgasungen in die Atmosphäre in anderen Ländern mit Steuermitteln fördern würde.

Darüber hinaus halten wir es für fatal und rechtswidrig, dem möglichen Investor öffentliche Fördermittel bzw. Regulierungsfreistellungen in Aussicht zu stellen, ohne dass eine verpflichtende frühzeitige öffentliche Beteiligung bzw. eine strategische Umweltprüfung erfolgt ist.

Das geplante LNG-Terminal soll auch in unmittelbarer Nähe des stillgelegte Atommeilers und nicht sehr weit entfernt von der Stadt Brunsbüttel errichtet werden. In 2014 verletzten eine Explosion an einer LNG-Anlage im Washington State fünf Arbeiter. 400 Menschen der nahe gelegenen Wohnbebauung mussten evakuiert werden.[22] Diese Risikoaspekte sind bislang weder betrachtet noch besprochen worden und müssen ebenfalls bereits jetzt Teil einer eingehenden und umfangreichen Vorprüfung des Vorhabens sein.

Angesichts der enormen Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz, den relevanten lokalen Gesundheitsrisiken und Sicherheitsaspekten sowie der Gefahr der Schaffung von „Investitionsruinen“ fordern wir:
a)       eine sofortige Neu-Evaluierung des Projektes unter Einbeziehung aller vorhandenen Klima-/Umwelt-/Gesundheitsschutz- und Sicherheitsaspekte;
b)      die sofortige Rücknahme der Inaussichtstellung von öffentlichen Fördermitteln;
c)       die Eröffnung eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens sowie die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung.

Dabei sind die Klimaschutzziele auf europäischer, nationaler Ebene sowie das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holsteins strengstens zu beachten. Zudem muss eine ökonomische Analyse des finanziellen Risikos der Investition öffentlicher Mittel in mögliche „Stranded Assets“ erfolgen.

Die Themenbereiche Klimaerwärmung sowie die Verschwendung öffentlicher Mittel sind viel zu essentiell, um als Nebensache abgetan zu werden. Wir werden nicht zulassen, dass man den Klimaschutz zu Gunsten eines Klimawandelleugners als eine „Geste gegenüber unseren amerikanischen Freunden“ relativiert.

Die Landesregierung fordern wir auf, statt in klimaschädliche fossile Energien zu investieren, endlich alle Möglichkeiten zu nutzen, die Energiewende zu 100% Erneuerbare Energien konsequent umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.
1. Food & Water Europe
2. BI gegen CO2-Endlager e.V.
3. Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe
4. BI „Saubere Umwelt & Energie Altmark“
5. Berliner Wassertisch
6. Free the Soil
7. Gastivists Berlin
8. BI lebenswertes Korbach
9. Umweltinstitut München
10. BI Frack-loses Gasbohren
11. Hamburger Energietisch
12. Kreisgruppe des BUND Steinburg
13. Umweltgruppe Elbvororte
14. Umweltschutzverein pro grün e. V. Paderborn
15. BI “kein-frack-in-wf”
16. BI für Gesundheit Hemslingen
17. Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
18. BI gegen Bohrungen im Süd-/Brookmerland
19. AG Post Fossil
20. Aktionsbündnis No Moor Fracking
21. BI FrackingFreies Hamburg
22. BI „Hände weg von Schwedeneck”
23. BI Fracking freies Hessen n.e.V.

[1] Howarth (2016) „Methan Emissionen – der Treibhausgas-Fußabdruck von Erdgas“. Link: http://www.eeb.cornell.edu/howarth/summaries_CH4_2016_De.php
[2] IPCC 2013, Chapter 8, Anthropogenic and Natural Radiative Forcing Link: https://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar5/wg1/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
[3] Howarth (2016) „Methan Emissioinen – der Treibhausgas-Fußabdruck von Erdgas“. Link: http://www.eeb.cornell.edu/howarth/images/summary/2030b.jpg
[4] BMWI. „Klimaschutz: Abkommen von Paris“. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-abkommen-von-paris.html
[5] http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimapolitik-der-bundesregierung/
[6] https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/klimaschutz/energiewendeKlimaschutzgesetz.html;jsessionid=D755BA0F0F39C4D2E74DE2E847B84F4F
[7] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion B90/die Grünen – Drucksache 19/3321. 02.08.18 Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/036/1903662.pdf
[8] Von der Upstream Produktion, über Midstream Transport und Lagerung bis zum Downstream Vertrieb und Verbrauch.
[9] Forscher warnen vor Flüssiggas als Schiffsantrieb, Hamburger Abendblatt, 27.6.18. Link https://www.abendblatt.de/hamburg/article214701101/Forscher-warnen-vor-Fluessiggas-als-Schiffsantrieb.html; Umstieg auf LNG teuer und ohne große Wirkung, Energate-Messenger, 27.6.18. Link: https://www.energate-messenger.de/news/184191/umstieg-auf-lng-teuer-und-ohne-grosse-wirkung; United Maritime Advisory Services Study „LNG as a marine fuel in the EU, 22.6.18. Link https://u-mas.co.uk/LinkClick.aspx?fileticket=yVGOF-ct68s%3D&portalid=0
[10] Pérez, Alfons. „Globaler Gas Lock-in: Brücke ins Nirgendwo“. Observatori del Deute en la Globalització. 2016 (Deutsche Übersetzung: April 2018). Link: http://www.rosalux.eu/fileadmin/user_upload/Publications/2018/Globaler-gas-lock-in.pdf
[11] Schleswig-Holstein Koalitionsvertrag 2017 – 2022 von CDU, Grünen, FDP , Seite 44. Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/_documents/koalitionsvertrag2017_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[12] NDR. „Landesregierung will LNG-Terminal für Brunsbüttel“. 18.04.18. Link: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Landesregierung-will-LNG-Terminal-fuer-Brunsbuettel,lng116.html ChemCoastPark Brunsbüttel. „Newsletter: LNG-Projekt“. Mai 2018. Link: https://www.chemcoastpark.de/media/djangocms_downloads/NewsletterCCCB_Mai_18_komplett.pdf
[13] Eigene Kalkulationen, basierend auf GSIE Daten. Link: https://alsi.gie.eu/#/ Link: https://www.foodandwatereurope.org/wp-content/uploads/2018/03/FoodandWaterEuropeBlog_LNG-utilization-ratesChart.pdf
[14] BMWI. „Schriftliche Anfrage an die Bundesregierung im Monat Juli 2018. Frage Nr. 393“. 03.08.18. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2018/07-393.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[15] Energate Messenger. „German LNG Terminal beantragt Regulierungsfreistellung“. 13.08.18. Link: https://www.energate-messenger.de/news/185302/german-lng-terminal-beantragt-regulierungsfreistellung
[16] Shiryaevskaya, Anna und Parkin, Bryan. „Plan underway to subdue Russian gas with German LNG terminal“. Bloomberg. 27.11.17. Link: https://www.bloomberg.com/news/articles/2017-11-27/plan-underway-to-subdue-russian-gas-with-german-lng-terminal
[17] Duran, Mirza. „Dutch Gate terminal positions itself as LNG transshipment hub for Russian Yamal volumes.“ LNG World News. 26.02.18. Link: https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/
[18] Duncan, Mirza. „Canada gets first Yamal LNG cargo via Dutch Gate terminal“. LNG World News. 01.08.18. Link: https://www.lngworldnews.com/canada-gets-first-yamal-lng-cargo-via-dutch-gate-terminal/
[19] Kemmer, Stefanie. „Deutschland droht neue Investitionsruine: Ein Großprojekt, für das es kaum Bedarf gibt, soll mit Millionen gefördert werden. Business Insider Deutschland. 29.08.18. Link: https://www.businessinsider.de/deutschland-droht-neue-investitionsruine-ein-grossprojekt-fuer-das-es-kaum-bedarf-gibt-soll-mit-millionen-gefoerdert-werden-2018-8
[20] Reay, David. „Germany doesn’t need Trump’s gas“. Handelsblatt Global. 13.09.18. Link: https://global.handelsblatt.com/opinion/germany-lng-us-natural-gas-trump-pipelines-963019
[21] Czechanowsky, Thorsten. „Entscheidung über deutsches LNG-Terminal soll dieses Jahr fallen“. Energate Messenger. 19.08.18. Link: https://www.energate-messenger.de/news/186198/entscheidung-ueber-deutsches-lng-terminal-soll-dieses-jahr-fallen De Carbonnel, Alissa. „Germany to build LNG plant in gesture to U.S. drive to sell more“. Reuters. 18.09.18. Link: https://www.reuters.com/article/us-eu-energy-usa-russia/germany-to-build-lng-plant-in-gesture-to-u-s-drive-to-sell-more-idUSKCN1LY25H
[22] Associated Press in Plymouth, Washington. „Five workers hurt after natural gas plant explosion in Washington state.“ The Guardian. 01. April 2014. Link: https://www.theguardian.com/world/2014/apr/01/five-injured-natural-gas-plant-explosion-washington

Brief als pdf

Wasser und Abwasser vor Privatisierung schützen! Informations– und Diskussionsveranstaltung zum Handelsabkommen EU – Japan (JEFTA) mit Christa Hecht (AöW)

Donnerstag, 4. Oktober, 19:30 Uhr im Sailer Keller, Traunstein
Referentin Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), Berlin

Mit jedem neuen Handelsabkommen wird die Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge erleichtert. Wasser und Abwasser sind immer weniger geschützt. Trotz anders lautender Erklärungen der EU-Kommisssion enthält das EU-Japan-Abkommen (JEFTA) eine Verpflichtung einen Zugang zu einem „Markt“ für Abwasser zu gewähren und die Nutzung von Wasserressourcen ist nicht mehr ausdrücklich von Privatisierung ausgenommen, so die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Da JEFTA ein sogenanntes „lebendiges“ Abkommen ist, kann sogar im Nachhinein über die im Vertrag vorgesehenen Regulierungsausschüsse der Vertrag verändert werden. Es droht, dass mit Japan im JEFTA Abkommen Wasser zur Privatisierung freigegeben wird!

Wasser darf nicht zur Ware werden.
Wasser ist ein Menschenrecht!
Informieren Sie sich!

Veranstalter: Initiative stopp TTIP BGL/TS
in Kooperation mit KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung); BUND Kreisgruppe Traunstein; AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft); Forum Ökologie Traunstein e.V.

Zum Blogbeitrag

Vgl. auch EU-Japan-Abkommen (JEFTA): AöW zur Klarstellung der EU-Kommission über Wasserprivatisierung (11.07.2018)

Dazu auch: Appell gegen JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf

 

EU-Handelspolitik: Schiedsgerichte ans Licht der Öffentlichkeit

01.10.2018

Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hat vergangene Woche angekündigt, eine Entscheidung der EU-Kommission, Informationen über internationale Schiedsgerichte geheim zu halten, juristisch anzufechten. [Mehr hier]

Aktionstag gegen CETA in Berlin und 40 weiteren Städten


Pressemitteilung, 1. Oktober 2018

* Breites Bündnis forderte Nicht-Ratifizierung des Abkommens und gerechte Handelspolitik *

* Weitere Proteste am kommenden Samstag in Baden-Württemberg und Bayern *

In Berlin und etwa 40 weiteren Städten bundesweit haben am Wochenende Aktive aus regionalen Initiativen, Verbänden und Gewerkschaften gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) protestiert. Die Aktionen fanden im Rahmen des bundesweiten Aktionstags gegen CETA statt, zu dem das Netzwerk Gerechter Welthandel aufgerufen hatte.

Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen wurden insbesondere die Landesverbände von Bündnis90/Die Grünen und der Linkspartei dazu aufgefordert, im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür zu sorgen, dass das jeweilige Bundesland im Bundesrat gegen CETA stimmt oder sich enthält. Beide Parteien haben sich auf Bundesebene klar gegen das Abkommen ausgesprochen. Lokale Bündnisse aus zehn bayerischen und sechs hessischen Städten haben sich mit Infoständen, Kundgebungen, Demonstrationen und kreativen Aktionen am Aktionstag beteiligt. So wurde in Nürnberg eine Anti-CETA Theater-Performance aufgeführt und in Frankfurt/Main wurden die Statuen bekannter Persönlichkeiten mit Botschaften gegen CETA ausgestattet.

Auch in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein fanden Aktionen statt. In Karlsruhe zog eine Demonstration durch die Innenstadt, gefolgt von Kundgebungen und Live-Musik.

Berlin: Demonstration vor den Landesvertretungen

Am Sonntag demonstrierten über 150 Personen im Berliner Regierungsviertel. Dazu erklärt Uwe Hiksch von den NaturFreunde Deutschlands: „Gemeinsam sind wir mit Pauken und Trompeten zu den Landesvertretungen der Bundesländer gezogen, in denen Bündnis 90/Die Grünen regieren und bisher keine klare Aussage zur Ablehnung von CETA im Bundesrat getätigt haben. Wir erwarten von diesen Landesregierungen, dass sie im Bundesrat dem CETA-Vertrag nicht zustimmen. Deshalb haben wir mit unserer Lärmdemo einen hörbaren Weckruf an die Grünen geschickt.”

Baden-Württemberg: Protest beim Grünen-Delegiertenkongress

Weitere Aktionen gegen CETA wird es am kommenden Samstag geben. In München beteiligen sich Aktivist*innen an der „Mia ham`s Satt“-Demonstration für bäuerliche Landwirtschaft. In Konstanz, wo die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen stattfindet, wird eine Kundgebung mit Unterschriftenübergabe an die Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand stattfinden. Dazu Ludwig Essig vom Greenteam Schwabenpower: „Unser Ziel ist es, die Grünen von Baden-Württemberg freundlich aber bestimmt an ihr Versprechen zu CETA zu erinnern. Wir fordern sie dazu auf, auch in Regierungsverantwortung zu ihren Positionen zu stehen. CETA ist eine Gefahr für unsere Demokratie, unsere Umwelt und den Rechtsstaat; damit ist CETA ein umfassendes Abkommen, das sicher vieles ist – aber nicht grün!“

CETA trat am 21. September 2017 zu großen Teilen vorläufig in Kraft, für die vollständige Ratifizierung ist jedoch die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten notwendig. weiterlesen