JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards
16.07.2018
Berlin/Tokio: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert anlässlich der für morgen in Tokio geplanten Unterzeichnung des Handelsabkommens JEFTA der EU mit Japan dessen Ablehnung durch das Europäische Parlament. Der BUND warnt vor allem davor, dass JEFTA das Vorsorgeprinzip untergräbt sowie vor einer Schwächung des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU.
„Es ist falsch, das Abkommen als eine positive Antwort auf Trumps America-First-Politik zu sehen. JEFTA ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems“, sagt der stellvertretende BUND-Vorsitzende und Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper. „Von einem fairen Handelsabkommen ist JEFTA weit entfernt und wird vor allem den Interessen großer Konzerne gerecht“, kritisiert der Handelsexperte.
So ist das Vorsorgeprinzip als eine wesentliche Säule des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU nur unzureichend in dem Handelsvertrag verankert. „Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in der EU dürfen nicht abgesenkt werden“, fordert Stolper. „Die EU hat nichts aus den Verhandlungen um die Handelsabkommen TTIP und CETA gelernt, gegen die Hunderttausende auf die Straße gegangen sind. Nun wird versucht, JEFTA fast unbemerkt von der Öffentlichkeit durchzuwinken, obwohl es viel mehr Zeit bräuchte, das Abkommen intensiv zu prüfen“, so Stolper.
Nach der morgigen Unterzeichnung von JEFTA steht nur noch das Votum des Europäischen Parlaments im Dezember [+++ Es könnte schon im Herbst kommen! +++] aus. „Das EU-Parlament muss jetzt klare Haltung gegen JEFTA und für eine faire und nachhaltige Handelspolitik zeigen“, sagt Stolper.
Da während der Verhandlungen der Investitionsteil des Abkommens vom Handelsteil abgespalten wurde, können der Rat der EU und das Europäische Parlament allein und ohne Mitentscheidung der Parlamente der Mitgliedsstaaten über den Handelsteil abstimmen. Die EU plant eine solche Abspaltung nun standardmäßig durchzuführen. Der Investitionsteil wird unterdessen im Geheimen weiterverhandelt. Einmal ausverhandelt, bedürfte dieser Teil der Ratifizierung durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU.
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