Bundesgesundheitsministerium: Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Bundesgesundheitsministerium
17. Dezember 2020

Pressemitteilung
Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser – das sind die wesentlichen Ziele der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die das Europarlament am 15. Dezember verabschiedet hat. Gestern wurde sie unterzeichnet.

Am 23. Oktober 2020 legte der Europäische Rat mit der überarbeiteten Fassung der EG-Trinkwasserrichtlinie neue Mindeststandards für die Qualität des Trinkwassers fest. Die letzte Überarbeitung der Richtlinie stammte aus dem Jahr 1998. Die Richtlinie wurde an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst.

Trinkwasser bleibt damit eines der sichersten Lebensmittel: Der vorbeugende Schutz der Ressourcen wurde gestärkt und das Überwachungskonzept modernisiert, weg von der alleinigen Endproduktkontrolle zu einer risikobasierten maßgeschneiderten und effizienteren Überwachung. Ein verbesserter Zugang zu sicherem Trinkwasser sowie stark erweiterte Informationspflichten werden im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher EU-weit festgeschrieben.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Effizientere Überwachung

Die Sicherheit des „Wassers für den menschlichen Gebrauch“ wird noch weiter verbessert. Eine neue risikobewertungsbasierte und auf Prävention ausgerichtete Strategiesichert durch zusätzliche Prozesskontrolle vom Brunnen bis zum Zapfhahn die hohe Qualität des Trinkwassers. Der Messaufwand wird durch maßgeschneiderte Anpassung optimiert. Die Regelungen auf der Trinkwasserseite wurden mit den vorhandenen Regelungen zum Schutz der Trinkwasser-Ressourcen aus der Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt. Eine verpflichtende Risikobewertung und ein Risikomanagement, wie es auch von der WHO empfohlen wird, bilden die Grundlage für das verbesserte Überwachungskonzept.

Neu auftretende Schadstoffe werden frühzeitig erkannt und auf eine europäische Beobachtungsliste gesetzt, die von den Mitgliedstaaten bei der neu vorgeschriebenen Risikobewertung beachtet werden muss (z.B. Mikroplastik und hormonell wirkende Substanzen wie Nonyphenol). Das ebenfalls hormonell wirkende Bisphenol A wurde neu direkt mit einem Grenzwert belegt wie auch die Industriechemikalien PFAS (Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen).

Neue und an den Fortschritt angepasste Grenzwerte

Neben der EU-weiten Festlegung neuer Parameter, welche allesamt in Deutschland schon seit Jahren in der Trinkwasserverordnung durch Grenzwerte umfassend geregelt sind, wie z.B. für die Desinfektionsnebenprodukte Chlorit und Chlorat, das Schwermetall Uran sowie die in Warmwassersystemen auftretenden gefährlichen Bakterien Legionellen, wurden auch für Deutschland neue Parameter geregelt wie z.B. Microcystin-LR, eine von Blaualgen produzierte bedenkliche Substanz. Den durch den Klimawandel bedingten vermehrten Algenblüten in Oberflächengewässern, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, wird dadurch Rechnung getragen. Ein Teil bekannter Parameter wurde durch Senkung der Grenzwerte angepasst, wie z.B. Chrom und Blei.

Erstmals EU-weite Anforderungen für sichere Produkte im Kontakt mit Trinkwasser und Erfassung der Wasserverluste

Deutschland ist es gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedstaaten gelungen, die erstmalige Aufnahme von hohen hygienischen Anforderungen an alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser durchzusetzen. So wird in Zukunft ein europaweites hohes Verbraucherschutzniveau dafür sorgen, dass nur sichere Materialien beispielsweise in Rohren oder Wasserhähnen verwendet werden. In Deutschland ist dies bereits umfassend geregelt; mit der EU-weiten Regelung werden auch Handelshemmnisse und überflüssige Prüfkosten für die Hersteller von solchen Produkten beseitigt.

Neu ist auch die Information über Wasserverlustraten u.a. an die EU-Kommission, um einen effizienten Ressourcenschutz zu garantieren. Die Kommission kann einen Schwellenwert festsetzen, bei dessen Überschreitung die Mitgliedstaaten Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Deutschland hat hier im Schnitt keinen nennenswerten Nachholbedarf, da im europaweiten Vergleich die Wasserverluste heute schon gering ausfallen.

Verfügbarkeit von Trinkwasser soll noch besser werden

Der Zugang zu sicherem Trinkwasser wird für alle, insbesondere für vulnerable Gruppen, explizit festgeschrieben. Dazu gehören auch Vorgaben, die Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum zu befördern inklusive z.B. in Restaurants und Kantinen, wo dies in Deutschland noch nicht so üblich ist wie in einigen anderen Mitgliedstaaten. Dadurch wird gerade in Hitzeperioden ausreichendes Trinken befördert.

Mehr Transparenz und Informationen rund um das Trinkwasser

Benutzerfreundliche Informationen – z.B. über Qualitätsaspekte und Preise – müssen künftig für die Verbraucherinnen und Verbraucher online zur Verfügung stehen. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über den richtigen Umgang mit Trinkwasser informiert werden, d.h. sowohl mit Blick auf ressourcensparenden Umgang als auch die Vermeidung des Konsums von abgestandenem und damit qualitativ schlechterem Wasser.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie soll voraussichtlich Ende Januar 2021 in Kraft treten. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre.
Weitere Informationen

Europäischer Rat

  • Europäischer Rat

    Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 23.10.2020: „Rat legt strenge Mindestqualitätsstandards fest“

  • Trinkwasser

    Informationen zum Trinkwasser, der Trinkwasserverordnung und Berichte über die Qualität von Trinkwasser

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