Monatsarchive: Februar 2021

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen

Investigate Europe
23. Februar 2021

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen
Der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) könnte die EU-Staaten in den kommenden Jahren hunderte Milliarden Euro kosten und den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern. Das ist das Ergebnis einer monatelangen „Investigate Europe“-Recherche. Unterschrieben haben den Energiecharta-Vertrag Anfang der Neunzigerjahre einst alle EU-Staaten, auch Deutschland. Einst sollte die Charta Investitionen in neuen Demokratien mit unsicherer Rechtslage schützen. Doch der Vertragstext ist vage formuliert. Deshalb können ihn heute auch Energieunternehmen nutzen, um EU-Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigung zu verklagen, wenn Gesetzgeber neue Klimamaßnahmen beschließen. In den kommenden Jahren könnten Europas Staaten Milliarden an Entschädigung zahlen müssen oder aus Angst davor, geplante Klimagesetze aufweichen. Das ist kein fernes Zukunftsszenario. Es hat bereits begonnen. […]

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DNR: Wasserstände der Oder reichen aus, um Einsatz von Eisbrechern zu ermöglichen


Berlin, 19.02.2021 – Zum seit zwei Tagen laufenden Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte, der das untere Odertal und das Oderbruch vor einem Eishochwasser schützen soll, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:

Der Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte verläuft bislang offenbar ohne Probleme. Der Eisaufbruch erfolgte in den letzten Tagen von Stettin flussaufwärts bis zum Nationalpark. Daraus folgt, dass in der Oder ausreichende Wassertiefen vorhanden sind. Ein Scheitern des Einsatzes scheint nach aktueller Einschätzung wenig wahrscheinlich. Viel deutet darauf hin, dass auch diesen Winter der Hochwasserschutz durch Eisaufbruch gewährleistet ist.

Dies verdeutlicht ein weiteres Mal, dass der angestrebte Ausbau der Oder durch die Wasserstraßenverwaltungen Deutschlands und Polens zur Gewährleistung des Eisaufbruchs, der Eisabfuhr sowie der Binnenschifffahrt aus Hochwasserschutzgründen nicht notwendig ist. Der DNR hat mit zahlreichen Umweltorganisationen in einem Gutachten (pdf) des Ingenieurbüros Gerstgraser belegt, dass durch die Ausbauplanungen bei einem Sommerhochwasser lokal sogar noch größere Wasserspiegelerhöhungen auftreten könnten. Bei der Gefahrenstelle in Hohenwutzen, wo bei der Oderflut 1997 fast der Deich brach, wäre dies ein 12 cm höherer Wasserspiegel. Die Ausbaupläne an der Oder widersprechen eindeutig dem europäischen Naturschutzrecht und sind sogar kontraproduktiv für den Hochwasserschutz.

Mehr Informationen:
Das Gutachten „Wirksamkeit des geplanten Flutpolders Międzyodrze und der Stromregelungskonzeption für den Hochwasserschutz der Unteren Oder“ ist online erhältlich.

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Telepolis zum Bericht der Fracking-Kommission: Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?

Telepolis
22. Februar 2021

Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?
Von Malte Daniljuk

Methan-Emissionen werden überraschend niedrig eingeschätzt. Methanforscher kritisiert Methode und Grundlagen. Importe von gefracktem Erdgas steigen weiter an; umstrittene LNG-Terminals

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Spektrum: Ökosysteme – Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt

Spektrum
19. Februar 2021

Ökosysteme: Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt
von Daniel Lingenhöhl

Flüsse und Seen bedecken weniger als ein Prozent der Erdoberfläche, und ihre Artenvielfalt ist hoch. Dämme, Verschmutzung und eingeschleppte Arten bedrohen sie.

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2. März 2021 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen CETA

Bundesverfassungsgericht

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 12.00 Uhr (bisher: 10.00 Uhr),
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden

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BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

(Bonn, Berlin, 22.02.2021) Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den
Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am
25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der
Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast
zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen
geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte
der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die
notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine
fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige
Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert,
die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nicht
gerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet
weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer
schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube
gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. weiterlesen

Online-Seminarreihe Stadt – Land – Gewässer: Wasser für Alle?! | 24.02. – 18.03.2021

Die nachhaltige Nutzung und gerechte Vertei­lung von Wasser ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Für Milliarden Men­schen ist das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung noch immer ein unerfülltes Menschenrecht. Gleichzeitig werden die knappen Süßwasser­ressourcen und die mit ihnen verbundenen Ökosysteme überall auf der Welt übernutzt, verschmutzt und geschädigt. Über zwei Milli­arden Menschen leben in Gebieten mit akutem Wassermangel. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung darunter leiden. Die Klima­krise mit zunehmenden Wetterextremen, wie Dürren, Überschwemmungen, Hitzeperioden, und sich rapide verändernden Regenfallmus­tern verschärft diese globale Wasserkrise massiv und bringt Ökosysteme und damit menschliche Lebensräume in Gefahr. Für die Zukunft ist daher eine Zunahme gewalttäti­ger Konflikte um den Zugang zu Wasser zu erwarten, wie es z.B. in Subsahara Afrika für die letzten Jahre bereits dokumentiert ist.

Wassermangel ist kein Schicksal, sondern auch Folge von Politikversagen. Zugunsten kommer­zieller Interessen in globalem Maßstab schränkt die Privatisierung von Wasserrechten und Wasserdienstleistungen vielerorts den Zugang der lokalen Bevölkerung immer weiter ein. Vor allem einkommensschwache und benachtei­ligte Menschen sind von den Folgen betroffen. Neben ausreichendem Trinkwasser geht es dabei auch um Wasser für die Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit. Viele Kleinbauernfamilien drohen beim verschärf­ten Wettbewerb um Wasser leer auszugehen, während die „Cash Crops“ der industriellen Exportlandwirtschaft intensiv bewässert wer­den. Fast 90 Prozent des weltweiten Wasser­verbrauchs geht auf das Konto von industrieller Landwirtschaft, Bergbau und Schwerindustrie.

Ob Wasser in Zukunft noch ausreichend ver­fügbar und trinkbar ist und wer Zugang dazu hat, hängt mehr denn je von politischen Ent­scheidungen rund um die Wassernutzung ab. Die einflussreichen Foren der interna­tionalen Wasserpolitik werden jedoch von multinationalen Wasserkonzernen und ihren Lobbygruppen dominiert. Statt menschen­rechtsbasierter Ansätze und Verteilungsfragen, stehen dort technologische und marktbasierte Lösungsansätze im Zentrum der Debatten.

Um Wasserknappheit zu begegnen muss sich der Blick verstärkt auf Städte, ländliche Regi­onen und Gewässer gleichermaßen richten. Bereits heute lebt über die Hälfte der Mensch­heit in Städten. In ihrer Versorgung mit Trink­wasser sind sie von lokalen und regionalen intakten Wasserressourcen abhängig. In glo­baler Verantwortung stehen sie aber auch mit ihrem enormen Ge- und Verbrauch an virtuel­lem Wasser, das in Nahrungsmitteln, anderen Konsumgütern, Rohstoffen und Energie steckt.

Bei einer vierteiligen Online-Seminar-Reihe wollen wir lokale und globale Perspektiven auf Wassergerechtigkeit im Beziehungs­geflecht von Stadt, Land und Umwelt dis­kutieren, die Verantwortung Deutschlands und der Bundesregierung aufzeigen sowie Positionen formulieren und vermitteln.

Dazu laden wir Sie und Ihre Kollegin­nen und Kollegen herzlich ein. Details zu den Programmen und zur Anmel­dung finden Sie hier.

Klimabündnis gegen LNG: Stellungnahme gegen Frackinggas-Import-Terminal Aufnahme im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Klimabündnis gegen LNG: Stellungnahme gegen Frackinggas-Import-Terminal Aufnahme im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Brunsbüttel/Kiel/Berlin, 16. Februar 2021

Das Klimabündnis gegen LNG – bestehend aus Bürgerinitiativen, der Deutschen Umwelthilfe und BUND Kreisgruppen – hat eine Stellungnahme gegen die Aufnahme des LNG Importterminals Brunsbüttel im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein eingereicht.

In Schleswig-Holstein erfolgt momentan die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Die allgemeine Öffentlichkeit ist aufgerufen bis zum 22. Februar 2021 entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Von dieser Möglichkeit hat das – seit Oktober 2018 existierende – Klimabündnis gegen LNG Gebrauch gemacht und eine entsprechende gemeinsame Eingabe übermittelt.

Das Bündnis bemängelt neben der Vorgehensweise des Landes Schleswig-Holstein die negative Klimawirkung von LNG, den durch geopolitische Überlegungen beabsichtigten Import von klima-/umweltschädlichem US Fracking-Gas in Form von LNG und das Kreieren von einem fossilen Lock-in bzw. von mit öffentlichen Mitteln geförderte Investitionsruinen.

Das Land Schleswig-Holstein möchte den Bau des LNG Importterminals Brunsbüttel als raumordnungsrechtlichen Grundsatz im Landesentwicklungsplan verankern. Das Klimabündnis gegen LNG fordert u. a. die Streichung dieses Grundsatzes.

„Die Stadt Brunsbüttel hat zu Gunsten des Frackinggas-Importterminals den bereits planfestgestellten Vielzweckhafen gecancelt, der Bundeswirtschaftsminister hat den Rechtsrahmen geändert, um die Investoren von 90 Prozent der Anschluss-/Betriebskosten zu befreien und das Land hat €50 Millionen Direktsubventionen im Haushalt eingestellt“, sagt Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. „Trotzdem hat German LNG bis heute keine finale Investitionsentscheidung für die offensichtlich wenig profifable klimafeindliche Investitionsruine treffen können.“


„Das Fracking-Gas-Import-Terminal soll in unmittelbarer Nähe zu existierender kritischer Infrastruktur – wie z. B. dem ehemaligen AKW und derzeitigen Atommüll-Lager Brunsbüttel und einem Chemiepark – errichtet werden“, ergänzt Constantin Zerger, Leiter für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe. „Unser Rechtsgutachten hat belegt, dass an dem geplanten Standort ein LNG-Terminal nicht genehmigungsfähig ist. Jetzt soll es als Grundsatz über den Landesentwicklungsplan künstlich als raumbedeutsam eingestuft werden.“

„Der Landesverband der Grünen hat bereits zwei Mal gegen das Terminal und die durch sensible Entwässerungsgebiete führende Anschlussleitung gestimmt“, sagt Ralf Hübner, Vorsitzender der ARGE Umwelschutz Haseldorfer Marsch. „Wir verstehen nicht, wieso trotzdem mit der Aufnahme im Landesentwicklungsplan dem noch nicht einmal angestoßenen Planfeststellungsverfahren vorgegriffen werden soll.“

„Um die international vereinbarten Klimaziele zu erreichen, müssen Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa bis 2050 fast vollständig dekarbonisiert sein“, hebt Karsten Hinrichsen von der lokalen Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe, hervor. „Der Ausbau von Gasimportinfrastruktur wie Pipelines oder LNG-Terminals mit ökonomischen Lebensspannen von 30 bis 50 Jahren muss deshalb unbedingt verhindert werden.“

LINK: https://www.bolapla-sh.de/verfahren/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/public/detail#procedureDetailsDocumentlist

#ReclaimYourFace – BR: Ziel: Eine Million Unterschriften gegen Gesichtserkennung

BR
17. Februar 2021

Ziel: Eine Million Unterschriften gegen Gesichtserkennung

Der Chaos Computer Club und die europäische Bürgerbewegung Reclaim your Face wollen ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung erwirken. Heute ist eine EU-Bürgerinitiative gestartet. Ziel sind eine Million Unterschriften.

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ÖPP-Projekt Autobahn. A 7-Ausbau wird teurer: Betreiber will Geld vom Bund

NDR
17. Februar 2021

A7-Ausbau deutlich teurer: Betreiber will Geld vom Bund
Katharina Seiler

Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums an Victor Perli […] hervor […]. Diese Mehrkosten seien entstanden, da der Bauablauf gestört wurde und es zu einem Mehraufwand gekommen sei, heißt es in dem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums. […] Die daraus entstandenen Mehrkosten sind nach Ansicht des privaten Autobahnbetreibers nicht zu vertreten und müssten vom Auftraggeber – also vom Bund – getragen werden. Deshalb läuft derzeit ein Schlichtungsverfahren. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums habe man sich bereits über die strittigen Fragen verständigt. Das Verfahren soll noch in diesem Frühjahr abgeschlossen werden. Perli geht davon aus, dass es dabei um sehr viel Geld geht und will vom Bundesverkehrsministerium nun wissen, welcher finanzielle Schaden dem Steuerzahler konkret beim Bau der A7 drohen könnte.

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Wasser als Geschäft – Nestlé verkauft Grossteil der US-Wassersparte

17. Februar 2021
Nestlé verkauft die Marken Pure Life, Poland Spring, Deer Park, Ozarka, Ice Mountain, Arrowhead und den Getränkelieferservice Readyfresh an OneRock Capital Partners und Metropoulos & Co.

Nestlé: „Wir treiben die Umgestaltung unseres globalen Wassergeschäfts weiter voran und richten es auf langfristiges und profitables Wachstum aus.“ (APA, 17.2.2021) Quelle: Standard v. 17.2.2021

SRF
17. Februar 2021

Wasser als Geschäft – Nestlé verkauft Grossteil der US-Wassersparte
Eveline Kobler

„An den bekannten und weit verbreiteten Wassermarken Perrier, San Pellegrino und Acqua Panna hält der Konzern dagegen eisern fest.“

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#ReclaimYourFace – Start der Europäischen Bürgerinitiative gegen die biometrische Massenüberwachung


https://reclaimyourface.eu/

Europäische Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung

Heute, am 17. Februar 2021, startet das Bündnis Reclaim Your Face eine offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot biometrischer Massenüberwachung. Mehr als 40 europäische Organisationen rufen dazu auf, diese Initiative zu unterstützen.

In Deutschland unterstützen bisher der Chaos Computer Club, D64, Digitalcourage, Digitale Freiheit, die Gesellschaft für Informatik und kameras-stoppen.org die Bürgerinitiative und fordern Bürger:innen zum Unterschreiben auf.

Warnung vor biometrischer Überwachung
Während die Europäische Kommission neue Gesetze zur Regulierung Künstlicher Intelligenz vorbereitet, warnt das Bündnis von Digital- und Menschenrechtsorganisationen vor den Gefahren von biometrischer Massenüberwachung für die Freiheit und Würde der Bürger:innen. Mit der EBI fordern Europäische Bürger:innen neue gesetzliche Rahmenbedingungen einschließlich eines Verbots von biometrischer Massenüberwachung.

Biometrische Daten der Bürger:innen schützen
Biometrische Daten sind hochsensible Informationen über unsere Körper und unser Verhalten. Es sind Daten über unsere Gesichter, Augen, Venen, Stimmen, unseren Gang und unser Verhalten. Dazu gehört beispielsweise, wie Menschen auf einer Tastatur tippen oder mit ihrer Augenbewegung ein Bild erfassen. Wir können anhand biometrischer Daten identifiziert und analysiert werden und wir können diese Daten nicht einfach ändern. Daher sind biometrische Daten besonders zu schützen.

Grundsätzlich sind der Verarbeitung von biometrischen Daten in der EU bereits enge Grenzen gesetzt. Jedoch lässt das EU-Recht einige problematische Ausnahmen zu. Staatliche Akteure und private Unternehmen nutzen diese Lücken, um biometrische Überwachungstechnologien in öffentlichen Räumen zu etablieren.

Biometrische Überwachung in der EU
Das Bündnis Reclaim Your Face konnte bereits zeigen, dass biometrischen Daten von Menschen in ganz Europa systematisch gesammelt und missbraucht werden. In vielen Fällen geht das Bündnis erfolgreich gegen diesen Missbrauch vor.

Serbische Behörden überwachen die Bevölkerung in den Straßen von Belgrad mit intelligenten Kameras. Italienische Behörden nahmen in der Stadt Como Geflüchtete mit biometrischen Überwachungssystemen ins Visier. Dies wurde für illegal erklärt wurde und trotzdem wird versucht, solche Systeme auch in anderen Städten einzuführen. In Griechenland erwägen die Behörden den Einsatz von biometrischer Überwachung bei Polizeikontrollen. In Frankreich kämpfte die Zivilgesellschaft vor Gericht gegen den Einsatz biometrischer Überwachungstechnologie bei Demonstrationen und an Schulen. In den Niederlanden und Spanien kritisierten die nationalen Aufsichtsbehörden die biometrische Massenüberwachung in Supermärkten.

Biometrische Überwachung in Deutschland
In Deutschland wehrt sich das Bündnis unter anderem erfolgreich gegen polizeiliche Videoüberwachung in Köln und gegen die Überwachung durch die Gesichter-Suchmaschine Clearview AI. Anfang 2020 demonstrierten verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen in dem Bündnis gesichtserkennung-stoppen.de erfolgreich gegen die Pläne des Innenministeriums, an 149 Bahnhöfen und Flughäfen Gesichtserkennung einzusetzen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vorerst auf Eis gelegt.
Gegen das verschärfte Sächsische Polizeigesetz, das intelligente Videoüberwachung und Gesichtserkennung erlaubt, wurde im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schon 2018 kritisierten Grundrechtsorganisationen aus Deutschland, Tschechien und Polen die biometrische Videoüberwachung in Grenzgebieten.

Weitere Schritte
Die Europäische Bürgerinitiative muss nun innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Ländern sammeln. Ist die Initiative erfolgreich, landet das Thema auf der politischen Tagesordnung, es gibt eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Außerdem muss die Europäische Kommission ihr weiteres Vorgehen oder ggf. den Verzicht auf Folgemaßnahmen erläutern und einen Zeitrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen nennen.

Was können Bürger:innen tun?

Einzelne Personen können die Bürgerinitiative online unterzeichnen und darüber hinaus selbst Informationsfreiheitsanfragen stellen oder Unternehmen nach den bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten fragen, um zu dokumentieren, wo und wie heute schon biometrisch überwacht wird.
Organisationen können die Initiative ebenfalls unterstützen.

NDR: Energie aus Abwasser gewinnen und CO2 sparen

NDR
8. Februar 2021

Energie aus Abwasser gewinnen und CO2 sparen

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(verfügbar bis 8.2.2022)