Monatsarchive: Mai 2021

Guter Tag auch für das Trinkwasser: Kommentar: Sieg der Vernunft – EuGH bestätigt Verbot von bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

(6. Mai 2021) Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen. Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

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Martin Häusling (MdEP): EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.

Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.

Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

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Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

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Bitte unterstützt die Europäische Bürgerinitiative:


https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/

Bross-Archiv erweitert!

4. Mai 2021

Der Bayerische Anwaltverband hat das Broß-Archiv aktualisiert und erweitert:

„Textsammlung von Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß

Durch die Sammlung von Texten des Richters des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß erhalten Interessierte, Schüler und Studenten Materialien zu rechts- und gesellschaftspolitischen Themen. Das Archiv wird laufend aktualisiert und erweitert.“

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EUWID: VKU zur Wasserstrategie: Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in kommunaler Verantwortung bleiben

04.05.2021

Die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich ihrer Organisation muss überall in Deutschland kommunal verantwortet, versorgungssicher und bezahlbar bleiben […]

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Süddeutsche Zeitung: Die EU-Kommission will den umstrittenen Handelsvertrag mit Südamerika durch Zusatzvereinbarungen zum Klimaschutz retten. Juristen zweifeln aber an der Wirksamkeit.

2. Mai 2021

Greenpeace zum Freihandelsabkommen EU-Mercosur „,Das Abkommen taugt nichts‘, sagt Jürgen Knirsch, der Handelsexperte der Gruppe. Der ,Klimakiller-Deal‘ müsse neu verhandelt werden.“ #StopEUMercosur

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Kein Schiefergas-Fracking in Deutschland! Änderungsantrag zur Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen

46. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
11. – 13. Juni 2021

Bundesdelegierten Konferenz (Programm)
Änderungsantrag: PB.L-01-255-2: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Von Zeile 254 bis 260:
„Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 – auch aus geopolitischen Gründen gestoppt werden.“
„Es sollen keine zusätzlichen Erdgas-Lagerstätten durch Fracking erschlossen werden. Nach Auslaufen des zur Zeit noch bundesweit geltenden Fracking-Regelungspaketes soll der weitere Einsatz der Fracking-Technik untersagt werden. Fossile Energieträger sollen nicht mehr mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 sowie LNG-Terminals (Häfen zum Import von Flüssig-Erdgas, das gegenwärtig fast ausschließlich aus Fracking-Förderung auf dem Markt ist) zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. Sie sollten daher – im konkreten Fall von Nord Stream 2 oder dem LNG-Terminal Brunsbüttel – gestoppt werden. Damit stärken wir unsere energiepolitische Souveränität.

a) Das „Fracking-Moratorium“ läuft dieses Jahr aus. Wir wollen unsere Ablehnung des extrem umwelt- und klimaschädlichen Fracking-Verfahrens auch in diesem Wahlprogramm bekräftigen.

b) Die Sätze: „Öffentliche Gelder für neue Import-Infrastruktur wollen wir daran binden, dass die fossilen Energieträger darüber nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen transportiert werden. Neue Erdgas-Pipelines wie Nord Stream 2 zementieren auf Jahrzehnte Abhängigkeiten von klimaschädlichen Ressourcen und konterkarieren die Energiewende. “ sind in sich widersprüchlich, denn ein LNG-Terminal „zementiert“ genauso auf Jahrzehnte die Abhängigkeit z.B. von LNG wie eine Pipeline. Unser Eintreten gegen LNG-Terminals stützt sich auf die LDK-Beschlüsse (Nds.) „Für den Klimaschutz auch die Gaswende einleiten – vom 30.11.19/1.12.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/fuer-den-klimaschutz-auch-die-gaswende-einleiten und: „Erneuerbare Energien und Energiesparen statt Fossile Infrastruktur – Power to X statt LNG-Terminal!“ vom 4./5.5.2019 https://www.gruene-niedersachsen.de/6458-2/ sowie LDK Schleswig-H. vom 31.10.2020: „Ablehnungen LNG-Terminal in Brunsbüttel“ https://sh-gruene.de/ablehnungen-lng-terminal-in-brunsbuettel-und-der-leistungstrasse-bis-hetlingen-stade/

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Konkret geht es um § 13a des „Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)

Union und SPD haben im Schatten der Europameisterschaft 2016 ein Gesetzespaket zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Weg gebracht und es am 24. Juni 2016 in Kraft gesetzt.* Seither können Explorationsunternehmen sogenannte Tight-Gas-Vorkommen mithilfe der Fracking-Technologie ausbeuten, auch in Natura-2000-Gebieten. Beim Schiefergas-Fracking wurden insgesamt vier Probebohrungen erlaubt. Diese sollen durch eine sogenannte Expertenkommission wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Ergebnisberichte müssen jährlich bis zum 30. Juni erstellt werden. 2021 soll das Parlament erneut über die Zukunft des Schiefergas-Frackings entscheiden.***

* Vgl. Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht, Sammlung Berliner Wassertisch

** Zur Expertenkommission vgl. http://berliner-wassertisch.info/?s=Expertenkommission

*** „Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.“ (§ 13a Abs. 1)

Wir fordern: Keine Erlaubnis des Schiefergas-Fracking! Verbot von Sandstein-Fracking!

Energiezukunft: USA. Kalifornien verbietet Fracking

30. April

Ab 2024 dürfen in Kalifornien keine neuen Fracking-Projekte mehr gestartet werden. Damit steht die umstrittene Methode zur Gewinnung von Erdgas in dem US-Bundesstaat vor dem Aus. Auch die Förderung von Erdöl soll bald ein Ende finden.

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Tagesschau: UN schlagen Alarm. Mehr „Todeszonen“ in den Weltmeeren

22.04.2021

In immer mehr Unterwassergebieten ist kaum noch Leben möglich, weil es an Sauerstoff fehlt. Die Zunahme dieser „Todeszonen“ nennen die UN „alarmierend“. Auch Nord- und Ostsee sind betroffen.

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