Abstimmung im Bundestag: DIE LINKE beantragt Fracking-Verbot ohne Ausnahmen
Die Fraktion DIE LINKE. hat ihren Antrag „Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten“ auf die Tagesordnung der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages setzen lassen. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes wird der Antrag am Donnerstag, den 24. Juni abgestimmt.
Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied des Bundestages und für die Fraktion DIE LINKE. im Umweltausschuss erklärt hierzu: „Die Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen. Sich einerseits verbal für Klimaschutz auszusprechen, andererseits aber Fracking in Tight-Gas-Reservoirs weiter zuzulassen, ist eine Täuschung der Öffentlichkeit.
Fracking-Gas als fossiler Energieträger führt nicht nur bei seiner Verbrennung zur Emission des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids. Hinzu kommt die Freisetzung von Methan über Bohrlöcher oder defekte Transportleitungen. Methan ist dabei deutlich klimaschädlicher als Kohlenstoffdioxid.
Ich fordere SPD und CDU/CSU auf, Fracking endgültig ohne Ausnahmen zu verbieten und unserem Antrag zuzustimmen.“
Keinen Rückenwind bekommt die Fracking-Lobby auch durch den Entwurf des Jahresberichts 2021 der Expertenkommission Fracking. Die Fracking-Kommission hatte den Auftrag, die Vorarbeiten für die Entscheidung des Bundestags in 2021 zu leisten, ob das Fracking-Verbot in Schiefer-, Ton, Mergel- und Kohleflözgestein bestehen bleibt. Doch selbst diese Kommission, die mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Institutionen besetzt ist, konnte kein positives Votum für Fracking abgeben. Stattdessen verweist sie auf ein „Restrisiko“. Ihre Aufgabe, vier Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt zu begleiten, konnte die Kommission nicht erfüllen. Denn während des gesamten Zeitraums ihrer Arbeit wurden keine Anträge für Erprobungsbohrungen gestellt. Und auch die Ermittlung des Standes der Technik, für die drei Gutachten in Auftrag gegeben wurden, ist gescheitert. So wird beispielsweise im Gutachten zum Grundwassermonitoring hinsichtlich der technischen Anforderungen an den Bohrlochbergbau pauschal auf das bestehende gesetzliche Regelwerk verwiesen, Dieses enthält aber keine detaillierten Anforderungen und ist damit für einen Gefahrenausschluss nicht geeignet. Ebenso sind die unverbindlichen Empfehlungen der EU vage. Und auch der pauschale Hinweis auf Dokumente des Verbands der Öl- und Gasindustrie BVEG stellt keine eigenständige Prüfung dar. Nachfolgend dann lediglich auf die von den Bergbehörden zuzulassenden Betriebspläne der Bergbehörden zu verweisen, leistet keinen Beitrag zur Ermittlung des Standes der Technik.
Hubertus Zdebel stellt daher eine klare Forderung: „Es ist an der Zeit, dass dem Fracking-Spuk endlich ein Ende gesetzt wird. Die Arbeit der Fracking-Kommission hat gezeigt, dass die Gefahren von Fracking weiter bestehen. Die von der Kommission aufgezeigten Erkenntnislücken und der erhebliche Forschungsbedarf müssen bereits aus Vorsorgegründen dazu führen, dass die Regelung im Wasserhaushaltsgesetz zur Überprüfung des Verbots von Fracking in verschiedenen Gesteinsschichten ersatzlos gestrichen wird.“
Den Antrag „Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen verbieten“ finden Sie auf Bundestagsdrucksache 19/482 oder hier direkt als pdf.
Den Entwurf des Jahresberichts 2021 der Expertenkommission Fracking finden Sie hier (pdf)
Die drei Gutachten, die die Expertenkommission Fracking beauftragen hat lassen, finden Sie hier unter „Studien“.