DGB: Kanada-Handelspakt: Verbesserungen brauchen Verbindlichkeit

25.08.2022

klartext Nr. 25/2022
Kanada-Handelspakt: Verbesserungen brauchen Verbindlichkeit

Die Bundesregierung möchte die Handelsbeziehungen mit Kanada angesichts der aktuellen Krise ausbauen. Noch ist das Freihandelsabkommen CETA nicht in allen EU-Staaten, so auch in Deutschland, ratifiziert. Eine Zustimmung zum Abkommen darf es aus DGB-Sicht nur geben, wenn konkrete und bereits angekündigte Verbesserungen bei Nachhaltigkeitskapiteln und Investorenrechten in CETA umgesetzt werden. […]

Investitionsschutz aus Sicht des DGB hochproblematisch

Auch beim Investitionsschutz hat die Bundesregierung Reformen angekündigt: Mit Blick auf zukünftige Abkommen ist es ein richtiger Schritt, die problematischen Rechte für Investor*innen zumindest eingrenzen zu wollen. Ob eine „Interpretationserklärung“ – wie sie die Bundesregierung für CETA plant – dazu ein wirksames Mittel ist, bleibt aber sehr zweifelhaft.* Aus Sicht des DGB braucht es in CETA eigentlich überhaupt keinen Investitionsschutz. Kanada, die EU und ihre Mitgliedsstaaten schützen Eigentumsrechte schließlich umfänglich. […]“

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* Ein neues Rechtsgutachten (pdf) zeigt, dass diese CETA-Interpretationserklärung unwirksam ist! Damit ist diese Überlegung hinfällig. Es bleibt dabei: #stopCETA

 

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