(Berlin, 3. April) Das Bundeskartellamt hat gestern bekannt gegeben, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Diese Abmahnung übersteigt somit die erste vom 5. Dezember 2011 noch einmal um 2%, weil weniger Investitionskosten zugunsten der BWB anerkannt wurden und Nachermittlungen ergaben, dass die Preise der Vergleichsunternehmen 2011 tatsächlich weniger gestiegen sind als dies ursprünglich prognostiziert wurde.
Weiter monierte das Kartellamt, dass die Berliner Wasserbetriebe in ihrer Erwiderung auf die erste Abmahnung falsche Angaben gemacht hatten. So haben beispielsweise die Vergleichsunternehmen in Hamburg und München ihre Preise nicht – wie von den BWB angegeben – erhöht, sondern sogar teilweise gesenkt.
Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Wolfgang Rebel, hofft, dass die erneute Abmahnung bald eine unmittelbar vollziehbare Preissenkungsverfügung zur Folge haben wird. In diesem Fall wird sich das Wassergeschäft für die privaten Konzerne nicht mehr lohnen. Sie haben ihre Gewinne schließlich nicht durch besseres Wirtschaften, sondern nur durch dreiste Preiserhöhungen erreicht. Die kommunal geführten Betriebe in den Vergleichsstädten zeigen hingegen, dass sich eine nachhaltige Wasserwirtschaft und günstige Preise nicht widersprechen müssen. Dazu Rebel: „Es ist ein Skandal, dass die BWB mit falschen Zahlen operieren, um Bundeskartellamt und Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Wir freuen uns deshalb, dass die Wasserbetriebe beim Bundeskartellamt damit ebenso auf Granit beißen wie bei der Berliner Bevölkerung, die sich vor dem Volksentscheid auch nicht von den Desinformationskampagnen der BWB, der Konzerne und des Senats hat beeindrucken lassen.“
Nachdrücklich weist der Berliner Wassertisch darauf hin, dass der hohe Wasserpreis nur eine der Privatisierungsfolgen ist. Das gleiche Maß an Verantwortungslosigkeit wie gegenüber den Geld-börsen der Bürger lassen die Konzerne und der Senat auch gegenüber der ihnen anvertrauten Berliner Wasserver-/entsorgung walten. RWE und Veolia sind Aktiengesellschaften. Für sie zählen allein die Gewinne. So wurden von den Privaten die Investitionen erheblich auf Kosten der Substanz reduziert, drei von zwölf Wasserwerken stillgelegt, zahlreiche Grundstücke verkauft, eine unökologische Preisgestaltung durchgesetzt und schließlich ca. 2500 von 7000 Beschäftigtenstellen abgebaut. Wenn die Preise nun gedeckelt werden, ist in diesen Bereichen nichts Gutes zu erwarten. RWE und Veolia müssen dann auf andere Weise zu den Dividenden für ihre Aktionäre kommen. Dazu Rebel: „Der Bescheid des Bundeskartellamts wird ein System zur Implosion bringen, das von Anfang an nur darauf angelegt war, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Privatisierungen staatlicher Kernaufgaben lohnen sich nur, wenn auf Kosten der Substanz, der Qualität und der Beschäftigten gespart wird.“
Der Berliner Wassertisch fordert daher Senat und Abgeordnetenhaus auf, endlich die überfällige Rückabwicklung der Verträge einzuleiten. Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch hat unlängst im Sonderausschuss Wasserverträge die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB in den ehemaligen Geheimverträgen aufgedeckt. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einem Organstreitverfahren gegen die Verträge klagen können. Die Abgeordneten müssen nun endlich ihre Kontrollfunktion wahrnehmen!
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Wolfgang Rebel
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Berliner Wassertisch
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Weitere Informationen zum Organstreitverfahren: http://berliner-wassertisch.info/jur-anfechtung/