Internet-Law
13.04.2015
Das Verfahren nach dem TTIP verhandelt wird, ist rechtsstaatlich defizitär
Von Thomas Stadler
Das Zustandekommen des Verhandlungsergebnisses bei einem Vertrag wie TTIP genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße. Es ist allein aus diesem Grund unbedingt abzulehnen und zwar ganz unabhängig von den inhaltlichen Aspekten.