Anhörung zur Bergschadenshaftung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie – 21.05.2015
Berlin: (hib/HLE) Die Bergschadenshaftung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 10. Juni 2015. Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/4714). Damit sollen die Vorschriften zur Haftung für Bergschäden auch für künstlich angelegte Untergrundspeicher gelten. Zudem sollen die Vorschriften auf den Bohrlochbergbau Anwendung finden. Den Betroffenen soll mit den neuen Vorschriften höhere Rechtssicherheit gegeben und deren Rechtsposition gestärkt werden, so dass ein besserer Interessenausgleich möglich werden soll. „Damit soll auch mehr Akzeptanz für die geregelten risikobehafteten Bergbaubereiche, die zum Beispiel die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, erreicht werden“, begründet die Regierung ihren Entwurf. Zu den Schadensursachen sollen neben Senkungen auch Hebungen zählen. Gerade beim Bohrlochbergbau seien auch Schäden durch Hebungen möglich.
Geladen sind folgende Sachverständige: Andreas Sikorski (Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen), Burkhard Grundmeier (Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.), Hans-Ulrich von Mäßenhausen (Rechtsanwalt), Professor Hans-Joachim Kümpel (Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe), Franz-Gerd Hörnschemeyer (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie), Thorben Gruhl (Aktionsbündnis No Moor Fracking), Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer) sowie ein Vertreter des Deutschen Städtetages.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Quelle: Meldung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie