Info 82: Die Wasseruhr – Rechtsprobleme bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung
Stand: 5/14
„Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Preise für Wasser und Entwässerung haben dazu geführt, dass diese Position in der jährlichen Nebenkostenabrechnung nach den Heizkosten zum zweitgrößten Einzelposten geworden ist. Der sparsame Umgang mit Wasser ist deshalb nicht nur aus ökologischer Sicht geboten.
Die bisher überwiegende Abrechnungspraxis, entweder nach Personenzahl oder Wohnungsgröße, ist allerdings nicht dazu geeignet, zum Wassersparen anzuregen und eine ständige Quelle für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, sowie auch Mietern untereinander.
Wenn die Wasseruhr schon vorhanden ist …
In vielen Häusern sind schon Wohnungswasserzähler (sogenannte Wasseruhren) installiert, die eine verbrauchsabhängige Umlage der Wasserkosten ermöglichen und so für mehr Gerechtigkeit bei unterschiedlichem Nutzverhalten sorgen. Der sparsame Umgang mit Wasser wird bei diesem Abrechnungsmodus durch niedrige Betriebskosten in Euro und Cent belohnt. […]“
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