NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015NABU

Umwelt /Flüsse/EU

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen 

Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“

Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.

„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.

Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.

Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
 

Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf

Für Rückfragen:

Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de

————————————————————————————————————-

NABU-Pressestelle

Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper

Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958

Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.