sonstige Pressemitteilungen

209 Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern: EU-Handelsabkommen dürfen demokratische Teilhaberechte nicht untergraben!

Um die Kritik einiger EU-Regierungen und -Parlamente zu umgehen, will die Europäische Kommission das Abstimmungsverfahren für anstehende Handelsabkommen mit Mexiko, Chile und den Mercosur-Ländern (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) ändern und die Abkommen leichter und schneller von der EU durchsetzen lassen. Wir, die Organisationen der Zivilgesellschaft, lehnen diesen Schritt ab, da er demokratischen Teilhaberechte untergraben würde!

Dieser so genannte “Splitting”-Versuch der Europäischen Kommission würde bedeuten, dass die handelspolitischen Säulen der Assoziierungsabkommen mit Drittländern ohne die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU und ohne jegliche nationale Ratifizierung angenommen würden. Dies wäre ein Angriff auf die Demokratie und eine schwerwiegende Abkehr von den Regeln für handelspolitische Entscheidungen und der derzeitigen Praxis, wonach Assoziierungsabkommen einstimmig von den EU-Regierungen sowie von einer Mehrheit im Europäischen Parlament und von allen Parlamenten auf nationaler Ebene gebilligt werden müssen.

Der Schritt der Europäischen Kommission ist ein zynischer technischer Weg, um sicherzustellen, dass die von ihr ausgehandelten Handelsabkommen trotz ihrer Kontroversen über Abholzung, Klimawandel und Menschenrechtsverletzungen schnell in Kraft treten. Das Manöver würde den Widerstand einiger EU Regierungen und nationaler und/oder regionaler Parlamente aushebeln. weiterlesen

Niedersachsen: Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Pressemitteilung von Imke Byl (Mitglied der Grünen im Niedersächsischen Landtag), Christian Schröder (Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen) und Bernd Ebeling (AWA-Ingenieure)

4. Februar 2022

Maßgebliche Unterlagen fehlen

Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Die kanadische Erdgas- und Erdölfirma Vermilion Energy plant diverse Maßnahmen zur klimaschädlichen Erhöhung der Erdölförderung im Wasserschutzgebiet Schönewörde, Nordkreis Gifhorn/Niedersachsen. Derzeit wird ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Maßnahmen öffentlich durchgeführt. Vermilion Energy plant im Wasserschutzgebiet Schönewörde in den Erdölfeldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck unter anderem die Ablenkung bestehender Bohrungen, welche teilweise mehr als 60 Jahre alt sind. Die bestehende Erdölförderung soll mindestens bis zum Jahr 2040 und darüber hinaus laufen.

Nach Durcharbeitung der öffentlich ausgelegten Unterlagen fehlen aus Sicht des Wasserwirtschafts- und Umweltingenieurs Bernd Ebeling nicht nur die kompletten technischen Unterlagen zu den acht Bohrungen, sondern auch Informationen darüber, wie gewährleistet wird, dass keine wassergefährdenden Stoffe in das Grundwasser gelangen. Das betrifft ebenfalls den Neubau von Lagerstättenwasserleitungen. „Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da zu dieser Thematik keine prüffähigen Unterlagen im Planfeststellungsverfahren auffindbar sind. Was genau bei den acht Bohrungen geplant ist und ob die zum Teil nicht zementierten alten Bohrlöcher gegenüber wasserführenden Schichten abgedichtet werden sollen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Dieses Vorhaben erfüllt nicht die zwingenden Vorgaben des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)“ fasst Bernd Ebeling zusammen.

Erdöl-Bohrung Vorhop-Knesebeck 43, zur Zeit nicht in Betrieb, südöstlich gelegen von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

„Wir sind erstaunt, dass die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren so viele Lücken aufweisen. Das Verfahren kann unserer Meinung nach so nicht fortgeführt werden“, so Christian Schröder, Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen. „Wir fordern daher den sofortigen Abbruch. Es geht hier nicht nur um den Trinkwasserschutz für das Wasserwerk Schönewörde, sondern insbesondere um den Schutz des Grundwassers. Es gibt in dieser Region viele Feldberegnungsbrunnen, die Landwirtschaft ist auf sauberes Wasser angewiesen. In diesem Zusammenhang weise ich auf den großen Grundwasserschaden im Erdölfeld Emlichheim hin, bei dem 220.000 m³ umweltgefährdenes Lagerstättenwasser durch eine undichte Bohrung in das Grundwasser gelangten. Der Zustand der Bohrungen in Emlichheim ist vergleichbar mit den Bohrungen im Landkreis Gifhorn, die meisten wurden in den 50er und 60er gebohrt, als erheblich geringere Anforderungen bestanden.“

Einpress-Bohrung Wittingen-Knesebeck 35 für umweltgefährdenes Lagerstättenwasser, im Hintergrund Wohnbebauung von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, schließt sich der Forderung an:

„Ohne die fehlenden Unterlagen kann doch niemand abschließend bewerten, ob und in welchem Umfang Gefahren von dem Vorhaben ausgehen. Deshalb ist ein Abbruch nur konsequent. Erst, wenn alle relevanten Informationen auf dem Tisch liegen, sollte das Planfeststellungsverfahren neu aufgelegt werden dürfen. Generell ist es unglaublich bitter zu sehen, wie schnell wir hier im Landkreis Gifhorn wieder auf den Boden der Tatsachen gebracht werden. Die Einigung der Landesregierung zum Schutz unseres Grundwassers ist nichts wert. Zwar beantragen die Unternehmen nun keine neuen Förderbohrungen in den Schutzgebieten mehr, aber unser Landkreis ist ja bereits durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Nun werden wie im aktuellen Fall einfach die alten Bohrungen genutzt und abgelenkt, um die Förderung auch innerhalb der Schutzgebiete weiter fortzuführen. Weder unserem Grundwasser noch dem Klima ist damit geholfen. Wir müssen stattdessen endlich den Ausstieg nicht nur aus der Nutzung, sondern auch aus der Förderung von Erdöl und Erdgas planen – und damit bei den Schutzgebieten anfangen.“

Offener Brief an den Bundesvorstand der Grünen: WORT HALTEN – CETA STOPPEN!

Sehr geehrte Frau Baerbock,
sehr geehrter Herr Habeck,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern Sie dringend auf, im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 ein klares Nein zum Freihandelsabkommen CETA einschließlich der vorläufigen Anwendung festzuschreiben und klare Anforderungen an künftige Handelsabkommen zu formulieren. Im bisherigen Entwurf rücken Sie vom klaren Nein zu CETA deutlich ab, indem Sie CETA zwar nicht ratifizieren wollen, aber offensichtlich auch nicht ablehnen. Stattdessen wollen Sie es „bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen”.

Mit dieser „vorläufigen“ Anwendung sind weite Teile von CETA schon in Kraft. Auch wenn die umstrittenen Schiedsgerichte noch entfallen: In so genannten CETA-Ausschüssen tagen bereits jetzt die Vertreter*innen der kanadischen Regierung und der EU-Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mit ihren Beschlüssen können sie Gesundheits-, Verbraucher-, und Umweltstandards in Europa senken – z.B. durch eine Reduzierung der Hygienekontrollen bei Fleischimporten oder wenn sie die in Kanada geringeren Sicherheitsstandards für Pestizide als gleichwertig mit europäischen Vorgaben anerkennen. Solche weitreichenden Entscheidungen werden ohne parlamentarische Kontrolle getroffen und sind zudem völkerrechtlich verbindlich. Damit wird eine Aushöhlung unserer Demokratie betrieben.

Jahrelang haben sich die Grünen klar gegen das Handelsabkommen CETA ausgesprochen, bundesweite Demos unterstützt und auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion heißt es weiterhin: „Wir Grünen im Bundestag lehnen (deshalb) CETA ab.“

Das erwarten wir auch künftig von den Grünen. Und wir erwarten, dass Sie keinen Handelsabkommen zustimmen, deren Ausschusswesen die parlamentarische Kontrolle ausschalten.

Wir als zivilgesellschaftliche Organisationen bitten Sie eindringlich, den Schutz von demokratischen Prinzipien und den Einsatz für das Gemeinwohl in der Wirtschafts- und Handelspolitik im Wahlprogramm der Grünen unmissverständlich zu verankern. Um CETA zu stoppen und Neuverhandlungen möglich zu machen, müssen Bundestag oder Bundesrat CETA ablehnen. Setzen Sie sich für eine entsprechende Abstimmung ein!

Offener Brief als PDF

Rekommunalisierung Strom: Senat beschließt Erwerb der Stromnetz Berlin GmbH von Vattenfall

Berliner Senatsverwaltung
Pressemitteilung vom 27.04.2021

Aus der Sitzung des Senats am 27. April 2021:

Auf Vorlage des Senators für Finanzen Dr. Matthias Kollatz hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Stromnetz Berlin GmbH durch eine landeseigene Gesellschaft beschlossen. Das Vermögensgeschäft wird nunmehr dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt, dessen Einwilligung dazu erforderlich ist. weiterlesen

Klimaneustart Berlin startet Klimaentscheid-Kampagne Berlin 2030


Angesichts mangelnden politischen Willens, die Klimakrise zu bewältigen, fordert Klimaneustart Berlin gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine Verschärfung des Berliner Energiewendegesetzes!

Alle Berliner:innen sollen über Klimaneutralität bis 2030 statt 2050 abstimmen. Berlin muss anhand von adäquatem Klimaschutz dazu beitragen, die globale Erhitzung auf 1,5°C zu begrenzen, die Lebensgrundlagen zu erhalten und weitere Pandemien zu verhindern. Dabei bedarf es eines sozialen Ausgleichs, um die Mehrkosten gerecht zu verteilen.

Dies fordern mehr als 26 Berliner Bündnispartner:innen und leiten heute den ersten Schritt zu einem Volksbegehren ein.

Prominente Unterstützer:innen sind u. a. Hans-Josef Fell (Präsident der Energy Watch Group), Mark Benecke (Kriminalbiologe), Dota Kehr und Alin Coen (Sängerinnen).

Die Vertrauenspersonen sind:
1) Dr. Cornelia Auer, (Wissenschaftlerin am PIK Potsdam)
2) Klara Kramer (FFF Berlin)
3) Génica Schäfgen (Head of Ecosia Germany)
4) Stefan Zimmer (Klimaneustart Berlin)
5) Volker Quaschning (Professor für regenerative Energiesysteme, HTW Berlin)

Zur Website von Klimaneustart Berlin

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BBU: Umweltminister Lies bootet Kritiker bei Gesprächen über die Erdgasförderung in Niedersachsen aus

(Bonn, Hannover, 29.03.2021) Mit großer Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Pressekonferenz von Umweltminister Olaf Lies und den 10-Punkte-Plan zur zukünftigen Politik der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Statt den 2018 begonnenen Stakeholderdialog Erdöl- und Erdgasförderung weiterzuführen, hat der Minister offensichtlich eine neue Runde zusammengestellt, die hinter verschlossenen Türen getagt hat. Der BBU, der sich intensiv, kritisch und mit großer Sachkompetenz in den Stakeholderdialog eingebracht hatte, war weder zu der neuen Runde noch zur heutigen Pressekonferenz eingeladen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Der Minister wollte deutliche Kritiker der Erdöl- und Erdgasförderung aus der Zivilgesellschaft, die sich im Stakeholderdialog intensiv mit technischem Sachverstand eingebracht hatten, vor der Tür halten. So sollten genehme Ergebnisse erreicht werden. Dementsprechend sind die Resultate. So ist der im 10-Punkte-Plan festgehaltene freiwillige Verzicht der Förderindustrie auf Neubohrungen in Wasserschutzgebieten das Papier nicht wert, auf dem er steht. Denn erstens können bestehende Bohrungen weiter betrieben werden. Zweitens kann auch von einem Bohrverbot keine Rede sein. Bei bestehenden Bohrungen kann auch in jede Richtung weiter gebohrt werden. Und drittens ist es problemlos möglich, bei Neubohrungen den Bohransatzpunkt außerhalb des Wasserschutzgebietes zu legen und dann in das Wasserschutzgebiet horizontal hinein zu bohren. Konsequenter Gewässerschutz sieht anders aus.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die Zusammensetzung der neu einzusetzenden Kommission, die technisch verbindliche Regelungen zum bestehenden Regelwerk erarbeiten soll, trifft bei uns auf klare Ablehnung. Zwar hatte der BBU ein Beratungsgremium hierfür mehrfach im Stakeholderdialog gefordert. Allerdings muss dieses auch pluralistisch zusammengesetzt sein und kann nicht ohne die Mitgliedschaft wesentlicher Akteure der Umweltverbände gebildet werden. Vorbild muss dabei die Kommission für Anlagensicherheit beim Bundes-Umweltministerium sein, die alle relevanten Stakeholder einschließlich der Umweltverbände umfasst. Die technische Kommission soll sich hingegen nur aus den Organisationen zusammensetzen, die den 10-Punkte-Plan unterschrieben haben. Wer die Kompetenz der Zivilgesellschaft so außen vor lässt, entwertet die Kommission bereits im Vorfeld und verhindert ein offenes Ergebnis.“

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de <http://www.bbu-online.de> und
telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72 <http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift:
BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Dr. Durmuş Ünlü wird neuer Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Pressemitteilung. AöW-Geschäftsführung: Dr. Durmuş Ünlü folgt auf Kirsten Arp

Berlin, 24. März 2021) Im Rahmen der AöW-Mitgliederversammlung am 23. März 2021 hat AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer bekanntgegeben, dass Geschäftsführerin Kirsten Arp die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Ende Juni 2021 auf eigenen Wunsch verlassen wird. […]

Dr. Durmuş Ünlü (Foto: Frederic Schweizer)

Zum 1. Juli 2021 hat das AöW-Präsidium Dr. Durmuş Ünlü zum Geschäftsführer bestellt. Dr. Ünlü ist in der Branche und insbesondere der AöW kein Unbekannter. Bereits seit knapp 11 Jahren ist der promovierte Jurist wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft. Er hat sich insbesondere bei der Kritik an Handelsabkommen einen Namen gemacht und ist ein überzeugter Verfechter der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Scheuer freut sich auf die weitere Zusammenarbeit und dass er einen erfahrenen Mann aus dem eigenen Verband für die Nachfolge gewinnen konnte.

Der Berliner gratuliert der AöW zu dieser Entscheidung und freut sich auf den neuen Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü!

Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung! AöW zum WWT am 22. März 2021

Pressemitteilung vom 19.03.2021 zum Weltwassertag am 22. März:

„Wir gestalten heute mit der Wasserstrategie unsere Zukunftschancen. Dabei muss Vorrang für die kommunale Trinkwasserversorgung gelten – damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas wirbt für solidarische, gesamtgesellschaftliche Weichenstellung


AöW-Vizepräsident Hans-Hermann Baas
Fotoquelle: Gerhard Weber

Lengede/Berlin. „Ob heißer Sommertag oder wochenlanges Homeoffice: Auf die Wasserversorgung ist Verlass – zu jeder Tages- und Nachtzeit kommt unser Trinkwasser verlässlich aus der Leitung. Eine Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge, die wir uns gerade am Weltwassertag am 22. März ins Bewusstsein rufen sollten. Denn dieser Service ist ein wahrer Luxus unseres täglichen Lebens, um den uns andere Regionen der Welt beneiden. Dieses hohe Gut gilt es zu bewahren und zukunftsfest auszugestalten. Wir müssen jetzt mit einer nachhaltigen, integrierten Wasserstrategie und Nutzungskonzepten die Weichen stellen, um das öffentliche Interesse deutlich zu stärken – mit einer Priorisierung für das Trinkwasser“, sagt Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) aus Berlin und langjähriger Vorsteher des Wasserverbands Peine. Baas hat sich jahrzehntelang für die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland eingesetzt und ist ein vehementer Verfechter der guten kommunalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum als wichtigem Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Er warnt davor zu glauben, dass markt- und profitorientierte Mechanismen den Sektor Wasser zukunftssicher und gerecht gestalten können. „Hier ist öffentliche Verantwortung gefragt – und damit sind die politischen Entscheider*innen in der Pflicht, diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung mit klaren und fairen Regeln auszugestalten. Damit Wasser nicht zur Ware werden kann.“

Öffentliches Interesse muss stärker gewichtet werden

„Wasser wertschätzen“ ist das Thema, das die UN in diesem Jahr für den Weltwassertag ausgegeben haben. „Der Wert des Lebensmittels Nummer eins ist uns in der täglichen Nutzung oft gar nicht mehr bewusst, was vermutlich auch daran liegt, dass Trinkwasser vergleichsweise sehr günstig ist“, gibt Baas zu bedenken. „Doch spätestens mit den langen, heißen Sommern der letzten Jahre ist klar geworden, wie kostbar die Ressource auch im wasserreichen Deutschland ist und es umso mehr um bewusste und nachhaltige Wassernutzung gehen muss. Dennoch oder gerade deshalb erleben wir in den letzten Jahren steigende Bedarfsmeldungen aus Industrie und Landwirtschaft, Nutzungskonkurrenzen haben spürbar zugenommen.“ Hier brauche es klare Ziele und die Konzentration auf das gesellschaftliche Gesamtwohl, mahnt Baas. Das sei bislang noch nicht ausreichend erfolgt. „Mehrmengen für alle werden nicht leistbar sein. Wir müssen effiziente Technik fördern, Einsparpotenziale in allen Sektoren prüfen und uns auf die zentralen Interessen der Gesellschaft und ihrer sicheren Trinkwasserversorgung konzentrieren, bevor andere Nutzergruppen weitere Rechte erhalten. Jeder und jede Einzelne ist ganz direkt und jeden Tag von einer guten kommunalen Trinkwasserversorgung und umweltschonenden Abwasserbeseitigung abhängig. Deshalb muss hier die erste Priorität liegen. Diese Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher und bezahlbar erhalten werden.“ weiterlesen

Deutsche Umwelthilfe und 38 Organisationen bekunden öffentlich Desinteresse für LNG-Terminal Wilhelmshaven

Deutsche Umwelthilfe. Pressemitteilung

29. Oktober 2020
Deutsche Umwelthilfe und 38 Organisationen bekunden öffentlich Desinteresse für LNG-Terminal Wilhelmshaven

• Betreiber Uniper forderte in formalem Verfahren bis 30. Oktober Interessensbekundung an der Buchung von Kapazitäten des geplanten LNG-Terminals Wilhelmshaven

• Mit einem „Letter of Disinterest“ fordern DUH und weitere Organisationen Planungsstopp

• LNG-Terminal widerspricht Klimaschutzzielen und soll Import von Fracking-Gas dienen

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Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
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Trotz Klimakrise! Bundesrat stimmt für die Förderung der Fracking-Gas-Infrastruktur

Stand: 16. Juni 2019

Bundesrat Kompakt
7. Juni 2019

„Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas – Liquefied Natural Gas – zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Gasnetzzugang verbessern

Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen – auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Speicherinfrastruktur sichern

Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Bundesrat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.“ Zum Beitrag

Materialien u.a.:

Beschlussdrucksache: Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland (PDF, 93KB, nicht barrierefrei)

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland zum Beratungsvorgang (DRS 138/19)

Drucksachen

20.06.2019

Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

vom 13.06.2019 (BGBl. I S. 786), ändert 2 Titel, davon nach Filterung:

Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
(17 geänderte Vorschriften)

Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
(1 geänderte Vorschriften)

Wie haben die einzelnen Länder abgestimmt?

Das erfährt man hier

Trigger: Das Land Berlin hat der LNG-Verordnung NICHT zugestimmt!!! Eine Ablehnung wäre uns lieber gewesen, aber immerhin hat sich Berlin enthalten, was einer Ablehnung gleich kommt…..

Reaktionen

 


Der BUND lehnt den Import von Flüssiggas entschieden ab

7. Juni 2019

Heute hat der Bundesrat der „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland“ grünes Licht gegeben. Damit hat er mitten in der Klimakrise dem Aufbau einer neuen fossilen Infrastruktur in Deutschland zugestimmt: dem Bau von Terminals für verflüssigtes Gas (LNG). Der BUND lehnt dies entschieden ab!

„Der Aufbau dieser Terminals widerspricht den Zielen des Klimaschutzes und ist energiewirtschaftlich unsinnig. Investitionen sollten im Jahr 2019 nicht in neue fossile Infrastruktur, sondern in Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung, in Power-to-Gas-Technologien und energieeffiziente Gebäude fließen“, so BUND-Klimaschutzexpertin Ann-Kathrin Schneider.

Derzeit ist der Bau von LNG-Terminals für die Anlandung und Speicherung von Flüssiggas in Hafenstädten in Norddeutschland geplant. Als mögliche Standorte werden Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven sowie Rostock in Betracht gezogen. Neben einem Schiffsanleger sollen Lagertanks, Verdampfungsanlagen und ein Anschluss an das Erdgasnetz entstehen.

Die Investitionssummen sind erheblich und bewegen sich zwischen 450 und 850 Millionen Euro pro LNG-Terminal. Zahlen sollen dafür letztlich die Verbraucher*innen: Denn den Netzbetreibern wir mit der Verordnung ermöglicht, die Baukosten teilweise auf die Stromkund*innen abzuwälzen.

Schmutziges Fracking-Gas aus den USA

Hinzu kommt, dass das verflüssigte Gas auch aus den USA kommen soll. Dort wird es mittels des besonders gefährlichen Frackings gefördert. Zwar ist jede Form der Erdgasgewinnung mit Methan-Emissionen verbunden. Beim Fracking ist dieser „Methanschlupf“ jedoch besonders hoch, es entweicht also besonders viel Methan in die Atmosphäre, so dass das klimaschädigende Potenzial von Fracking etwa das Niveau von Erdöl erreicht.

„Es ist skandalös, dass sich die Bundesländer in Zeiten, wo alle erkannt haben, welche Zerstörung die Klimakrise mit sich bringt, für den Bau von fossiler Infrastruktur entscheiden. Der Bau von Häfen für den Import von gefracktem Gas wird die Klimakrise weiter anheizen. Wir brauchen stattdessen Gesetze, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien fördern“, so Ann-Kathrin Schneider.

Zur Pressemitteilung

Bundesrat opfert das Klima für Import von Fracking-Gas und Verbraucher müssen die Kosten tragen

Bundesrat beschließt, dass Verbraucher Kosten der Anschlussleitung von LNG-Terminals tragen müssen – Geplante LNG-Terminals dienen Import von Fracking-Gas aus den USA – Deutschlands Klimaziele werden für politischen Kuhhandel mit der Regierung Trump geopfert

Berlin, 7.6.2019: Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, den 7. Juni, neue Rahmenbedingungen für den Aufbau von Infrastruktur für verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) in Deutschland verabschiedet. Die Betreiber von LNG-Anlagen müssen Anschlussleitungen zum Gasnetz damit nicht mehr selbst bezahlen. Stattdessen werden nun die Gaskunden über die Netzentgelte zur Kasse gebeten. Dies soll die LNG-Terminals für Investoren wirtschaftlich attraktiver machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Bau von LNG-Terminals für Fracking-Gas ab und verurteilt den Beschluss des Bundesrates als klima- und verbraucherfeindlich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Import von Flüssig-Gas nach Europa ergibt weder wirtschaftlich noch klimapolitisch Sinn. Es handelt sich dabei um einen klassischen Kuhhandel mit der Regierung Trump in Washington. Als Gegenleistung für den Import des klimaschädlichen Fracking-Gases sollen Strafzölle für deutsche Autos vermieden werden. Die Bundesregierung wirft dafür ihre eigenen Klimaziele über Bord, indem sie auf zusätzliche fossile Energien setzt. Die monatelangen Proteste der jungen Menschen für mehr Klimaschutz werden damit ignoriert.“

Die Kosten für den Anschluss der drei geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Stade und Brunsbüttel belaufen sich auf circa 120 Millionen Euro. Diese Summe können sich die Investoren nun sparen. Das geplante Terminal in Brunsbüttel möchte das Land Schleswig-Holstein zusätzlich noch mit 50 Millionen Euro direkt fördern.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Bundesregierung und Länder spielen verkehrte Welt: Statt umweltschädliche Subventionen abzubauen, werden schamlos neue Subventionen für fossile Energien eingeführt. Zahlen müssen Verbraucher und Steuerzahler, freuen können sich die Investoren. Die Politik legt uns hier ein Kuckucksei ins Nest, mit dem das Erreichen der Klimaziele zukünftig noch schwerer wird. Wir werden notfalls juristische Schritte einleiten, um diesen Unsinn zu verhindern.“

Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, dessen Planungen am weitesten fortgeschritten sind, ist gemäß eines kürzlich von der DUH veröffentlichten Rechtsgutachtens an diesem Standort nicht genehmigungsfähig. Laut Planungen soll die Anlage zwischen Atomanlagen, Wohngebiet und Chemiepark als weiterer Störfallbetrieb angesiedelt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen rechtlich ausgeschlossen. Damit ist auch die geplante Anschlussleitung hinfällig.

Dem Protest der DUH haben sich in den vergangenen Wochen knapp 100.000 Menschen angeschlossen, die die Petition „#NoFracking: Keine neuen Terminals für Klimakiller-Gas!“ unterschrieben haben. Die Petition hat die DUH gemeinsam mit den Schülern Lilli und Gustav, die sich bei Fridays for Future in Hamburg engagieren, initiiert. Die Unterschriften hat DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner zusammen mit Gustav vor der Bundesratssitzung am heutigen Freitag an Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein sowie amtierender Bundesratspräsident, übergeben.

Hintergrund:

Als LNG (liquefied natural gas) wird Erdgas bezeichnet, das durch Temperaturabsenkung verflüssigt wird und somit als Flüssiggut in speziellen Transportbehältern transportiert und gelagert werden kann.
LNG-Terminals sind Umschlagplätze für verflüssigtes Erdgas. Hier wird das LNG aus Schiffen in Tanks gepumpt und weiterverteilt. Auch eine Einspeisung ins Gasnetz, dann wieder in gasförmigem Zustand, ist möglich, wenn die entsprechenden Anschlussleitungen für das Gasnetz gebaut werden.

Links: […]

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Außerdem: „Stoppt den Import von dreckigem Fracking-Gas!

 

„Fracking ist das Gegenteil von Klimaschutz!“ Der Berliner Wassertisch lehnt Fracking ab und kritisiert die Bundesratsentscheidung.

Zur Erinnerung: Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundesrates anlässlich der Abstimmung über LNG-Infrastruktur

Christfried Lenz (BürgerEnergieAltmark): Niederschmetternd für Klimaschutz und Grüne Glaubwürdigkeit: Bundesrat befürwortet LNG-Infrastruktur. In: PV-Magazin, 11. Juni 2019.


Hubertus Zdebel (LINKE): Bundesrat setzt durch LNG-Förderung fatales Signal für Fracking-Gas und gegen Klimaschutz
(7. Juni 2019) „Mit seiner heutigen Entscheidung für die ‚Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland‘ hat der Bundesrat ein fatales Signal gesetzt. Statt auf Klimaschutz und erneuerbare Energien zu setzen, hat sich der Bundesrat für den Import von dreckigem Fracking-Gas aus den USA und einen extrem klimaschädlichen fossilen Energieträger ausgesprochen,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (LINKE), Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss.

„Wenig überraschend war, dass es wieder einmal der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies war, der versuchte, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und die Subventionierung von LNG-Terminals sogar als Beitrag zur Energiewende zu verkaufen. Bereits in seiner Amtszeit als niedersächsischer Wirtschaftsminister hatte er die Interessen der Gaskonzerne vertreten und sich massiv für das Fracking-Erlaubnisgesetz der Bundesregierung eingesetzt, mit dem Fracking in Tight-Gas-Reservoirs gesetzlich erlaubt wurde.

Keine zwei Wochen nach der Europawahl, bei der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Klimaschutz vollmundig zum bestimmenden Thema gemacht haben, ist die Partei der Klimaschutzbewegung in den Rücken gefallen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über ein Gesetzesvorhaben in einer Landesregierung, enthält sich diese grundsätzlich im Bundesrat. Hätten sich alle Länder mit GRÜNER Regierungsbeteiligung enthalten, wäre die erforderliche Mehrheit für die LNG-Verordnung nicht zustande gekommen. Stattdessen verkündete Schleswig-Holstein in der Bundesratssitzung sogar, dass das Bundesland, in dem die GRÜNEN mitregieren, die Verordnung begrüßt. Von Klimaschutz reden und die Subventionierung von klimaschädlichen Projekten ermöglichen, scheint die neue Devise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sein.“

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Medien:

Michael Bauchmüller, Brunsbüttel: Geopolitik trifft Atommüll. In: SZ, 14.06.2019

„Damit Donald Trump Ruhe gibt, sollen auch in Deutschland Terminals für Flüssiggas entstehen. In Brunsbüttel allerdings in einem Risiko-Gebiet.“

Keine Zeit mehr für Untätigkeit – Zivilgesellschaft sieht dringenden Handlungsbedarf in der deutschen Nachhaltigkeitspolitik

Berlin, 03. Juni 2019
Vor fast 4 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die 2030-Agenda mit den Sustainable Development Goals – den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs). Dieses Jahr kommen Staats- und Regierungschefs erneut zusammen, um das erste Mal eine umfassende Bilanz über die bisherige Umsetzung zu ziehen. Eines ist auch vor dem Treffen klar – das bisherige Tempo ist bei weitem nicht ausreichend, um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen eine gemeinsame Erklärung (pdf) an die Bundesregierung erarbeitet, die heute veröffentlicht und mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert wird.

Dazu Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forums Umwelt und Entwicklung, Mitinitiator der Erklärung und Mitorganisator des heutigen zivilgesellschaftlichen Gipfels: „Die Bundesregierung kann die Augen nicht länger verschließen vor den Konsequenzen der eigenen Politikentscheidungen. Eine Kurswende hinzu nachhaltiger Entwicklung wird nicht durch einige Schönheitsreparaturen hier und da erreicht. Mit der aktuellen Ausrichtung unserer Wirtschafts- und Handelspolitik, dem ungebremsten Profitstreben in der Agrarpolitik und den Fehlentscheidungen in der Energie- und Verkehrspolitik sind wir auch in 100 Jahren nicht auf dem Pfad in eine nachhaltige Zukunft. Wir kommen heute in Berlin zusammen um deutlich zu machen: Nachhaltige Politik sieht anders aus!“

Die gemeinsame Erklärung, die aktuell von 118 Organisationen aus ganz Deutschland unterzeichnet wurde, zeigt wie selten die Einigkeit in der Zivilgesellschaft über die fehlenden Anstrengungen der Politik im Bereich der Nachhaltigkeitspolitik. Dabei verbindet sie ein Kerngedanke der Agenda 2030: Nur, wenn ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen zusammen gedacht werden und gesellschaftliche Gruppen gemeinsam an Lösungen arbeiten, können Antworten auf die Krisen und Herausforderungen unserer Zeit gefunden werden. Die Forderung der Erklärung ist klar. Die Bundesregierung muss der Umsetzung der Agenda 2030 oberste Priorität einräumen und Nachhaltigkeit im Sinne globalen (Generationen-)Gerechtigkeit als zentrales Leitbild zu ihren Entscheidungen machen.

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Download der Erklärung: Zivilgesellschaftliche Erklärung zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik (pdf)

Pressemitteilung als PDF

Die gemeinsame Erklärung (pdf) wurde anlässlich des UN-Gipfels im September 2019 zum Umsetzungsstand der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) veröffentlicht

Pressemitteilung zum globalen Anti-Chevron-Tag am 21. Mai 2019

Massive Antwort der internationalen Zivilgesellschaft am globalen Anti-Chevron Day

PRESSEMITTEILUNG

Amsterdam/Genf/Quito 21. Mai 2019

Mehr als 260 Organisationen, Netzwerke, Gewerkschaften und soziale Bewegungen weltweit, die über 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit von Chevron in Ecuador und bitten den Präsidenten von Ecuador in einem offenen Brief, den Fall Chevron zugunsten der indigenen Gemeinschaften zu unterstützen.

Nach 25 Jahren Prozessführung zur Behebung der größten Umweltkatastrophe im ecuadorianischen Amazonasgebiet, gewann eine Koalition mit über 30.000 indigenen Bewohnern ihre Klage gegen den Ölriesen Chevron. Das Unternehmen weigerte sich jedoch stets zu zahlen und nutzte erfolgreich das System des Investor State Dispute Settlement (ISDS, Abkürzung auf Englisch) gegen den Staat. Mehr als 260 Organisationen, soziale Bewegungen und Gewerkschaften weltweit, die mehr als 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit des Unternehmens und fordern die ecuadorianische Regierung auf, sich nicht in den Prozess zwischen den Gemeinschaften der UDAPT (Vereinigung der von Texcao Betroffenen) und des transnationalen Unternehmens einzugreifen und sich für die betroffenen Gemeinschaften einzusetzen.

Der Fall der UDAPT (Vereinigung der von Texaco Betroffenen) gegen Chevron (früher Texaco) stellt den größten Umweltprozess weltweit dar. Infolge einer Klage, die im Namen von 30.000 Indigenen und Bauern aus Ecuador 1993 eingereicht wurde, wurde Chevron (ehemals Texaco) im Jahr 2011 zu einer Zahlung von 9,5 Milliarden US-Dollar verurteilt, ein Betrag, der für die Beseitigung der zwischen 1964 und 1992 im ecuadorianischen Amazonasgebiet entstandenen Umwelt-, Kultur- und Sozialschäden verwendet werden soll. Im Jahr 2018 gewann Chevron jedoch vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag mittels ISDS eine Klage gegen Ecuador mit dem Argument, der Staat habe gegen die bilateralen Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten verstoßen. Die Schiedsrichter ordneten den ecuadorianischen Staat an, Chevron eine finanzielle Entschädigung zu zahlen und das Urteil zugunsten der betroffenen Gemeinschaften aufzuheben, was bedeutet, dass der Staat gegen seine eigene Verfassung verstoßen sollte. Dies wäre ein gefährlicher internationaler Präzedenzfall, da es ein Schiedsgericht über nationale Gerichte stellt.

Die «Global Campaign to Reclaim Peoples Sovereignty, Dismantle Corporate Power and Stop Impunity» hat in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Europäischen Kampagne « Menschenrechte schützen, Konzernklagen stoppen- Stopp-ISDS » und anderen internationalen Netzwerken, in enger Abstimmung mit der Vereinigung der von Texaco-Chevron Betroffenen in Ecuador (UDAPT) eine Initiative eingeleitet, durch die mehr als 260 Organisationen, Sozialbewegungen und Gewerkschaften, in einem Brief den ecuadorianischen Präsidenten Lenin Moreno bitten, den Schiedsspruch zugunsten von Chevron abzulehnen und stattdessen bei den betroffenen Gemeinschaften zur Seite zu stehen. Am 21. Mai, dem Globalen Anti-Chevron-Tag, zur Unterstützung der grossen in Ecuador organiserten Mobilisation durch die betroffenen Gemeinschaften, werden lokale Gruppen in Europa, Lateinamerika und den Vereinigten Staaten mobilisiert und den Brief an die ecuadorianischen Regierungsvertreter übergeben. Das Schreiben prangert die Straflosigkeit von Chevron in Ecuador und anderen Ländern (Argentinien, Brasilien, Kazakstan, USA und Indonesien) an und weist auch auf die gravierenden Auswirkungen von Ölgesellschaften wie Chevron auf den globalen Klimawandel hin. Das Ecuadorianische Volk und Organisationen auf der ganzen Welt werden sich gegen ISDS-Fälle wie den Fall Chevron gegen Ecuador steelen und die Ausarbeitung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments für transnationale Unternehmen und Menschenrechte bei den Vereinten Nationen unterstützen.

Pablo Fajardo (UDAPTs Hauptanwalt) erklärte: «Nach 15 Jahren Rechtsstreit in Ecuador hat die gesamte ecuadorianische Justiz aufgrund der Rechtsstaatlichkeit das Urteil gegen die Ölgesellschaft vollständig ratifiziert. Doch Chevron beabsichtigt die Betroffenenen, durch das ISDS-System daran zu hindern, Gerechtigkeit zu erlangen. Für uns ist das ISDS-System zum Haupthindernis für den Zugang zur Justiz für alle geworden, deren Menschenrechte durch Konzernen verletzt werden.»

Das ISDS-System ermöglicht es ausländischen Investoren, Länder zu verklagen, wenn ihre Politik ihren erwarteten Gewinnen im Wege steht. Viele dieser Fälle werden von Gas- und Erdölunternehmen gegen Staaten eingereicht, die versuchen, Richtlinien zum Schutz ihrer Bürger und der Umwelt umzusetzen. Für die betroffenen Gemeinschaften in diesen Ländern hat es sich dort als fast unmöglich erwiesen, diese Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen. In Europa hat eine laufende zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen ISDS eine halbe Million mehr als Unterschriften erhalten.

 

Für mehr Informationen: http://www.udapt.org/21-mayo-2019/

Brief an die ecuadorianische Regierung: http://www.udapt.org/movilizacion-internacional/

Informationsflyer: https://www.stopcorporateimpunity.org/21st-may-the-global-antichevron-day-of-action-is-coming/

Global campaign: https://www.stopcorporateimpunity.org/binding-treaty-un-process/

Kampagne ISDS: https://stopisds.org/de/

Fotos von Mobilisierungen vom 21. Mai: https://flic.kr/s/aHsmDz3XE3

#AntiChevron #BindingTreaty #StopISDS