Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Pressemitteilung
Berlin, den 30.05.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
Ohne Erfolg war heute vor dem Landgericht Berlin der Versuch der Veolia Wasser GmbH, in einem Eilverfahren gegen die RWE Aqua GmbH die Übertragung von Geschäftsanteilen einer gemeinsamen GmbH an das Land Berlin zu verhindern. Das Landgericht wies einen entsprechenden Antrag zurück.
Der Vorsitzende der Zivilkammer 99 hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung Zweifel des Gerichts am Vorliegen eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs der Veolia (sog. Verfügungsanspruch) sowie an der Eilbedürftigkeit der Sache (sog. Verfügungsgrund) erkennen lassen.
Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Landgericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2012
– 99 O 50/12 –
Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)