taz
02.03.2016
![Demonstration gegen TTIP und CETA am 15.10.2015](/wp-content/pics/Welthandel_stoppt_300px_TTIP_CETA_Uwe_Hiksch.jpg)
Foto: Uwe Hiksch
Europäisch-kanadisches Abkommen
Richter halten Ceta für rechtswidrig
Von Anja Krüger
Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.
BERLIN taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagenvertrag definiert, welche Kompetenzen die Union hat.
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Dazu auch: Deutsche Richterbund: Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015. (Februar 2016)