Zahltag bei den Freibeutern.
(März 2016) Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat vor dem Landgericht zwei führende Köpfe des (einen) Berliner Wassertischs verklagt. Die beiden Wasseraktivisten Sigrun Franzen und Wolfgang Rebel sollen 25.000 Euro zahlen. Sie hatten sich im April 2013 privat mit einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, anteilige Kosten für eine Organklage bis zu dieser Höhe zu übernehmen. Ursprünglich als Garantie für eine Spendenkampagne des Wassertischs gedacht, könnte Franzen und Rebel ihr Idealismus jetzt auf die Füße fallen. Wurden die beiden von den parlamentarischen Freibeutern ausgetrickst?
Hintergrund ist eine Organklage der Piratenfraktion vor dem Berliner Verfassungsgericht aus dem Jahr 2013 wegen der vermuteten Verletzung des Budgetrechts im Zuge des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Auch der Bund der Steuerzahler Berlin hatte die Aktion damals bei einer gemeinsamen Pressekonferenz unterstützt. An ersten Gesprächen zu einer Organklage durch Parlamentsfraktionen hatten damals auf Betreiben des Wassertischs neben der Piratenfraktion auch die Fraktionen der Linken und der Grünen teilgenommen.
Nachdem die Grünenfraktion abgesprungen war und bei der Piratenfraktion die Finanzierung angeblich ungeklärt gewesen sei, hatten sich Franzen und Rebel im April 2013 gegenüber der Berliner Piratenfraktion auf einem – laut Rebel – von dieser vorformulierten Schreiben verpflichtet, Prozesskosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu übernehmen, sofern die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder sonst von dritter Seite getragen werden. Geplant war damals vom Wassertisch, Spenden unter den zahlreichen Unterstützern für die Organklage einzusammeln. Die beiden Wassertischler hätten sich trotz des Risikos, später zur Kasse gebeten zu werden, in einer Zwangslage befunden, um die Beauftragung der Organklage nicht zu gefährden, erklärte Rebel dem Bund der Steuerzahler. Dass sie die Erklärung im eigenen Namen abgegeben haben, begründeten sie damit, dass der Wassertisch selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine eigene schriftliche Erklärung, bei der die Zahlungspflicht davon abhängig gewesen sei, ob die Fraktion sonst nicht Ihre Fraktionsarbeit hätte aufrechterhalten können, sei laut Rebel von den Piraten damals zurückgewiesen worden.
Heute wirft Rebel der Piratenfraktion vor, dass diese sofort nach Erhalt der Kostenübernahmegarantie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, ohne sich vorher noch einmal mit der Linksfraktion abzustimmen, weshalb sich diese – so Rebel – ebenfalls von der Organklage und damit von einer Kostenbeteiligung zurückgezogen habe.
Rund zweieinhalb Jahre später flatterte Franzen und Rebel eine Zahlungsaufforderung der Piratenfraktion über 25.134,59 Euro ins Haus, unterzeichnet vom Fraktionsvorsitzenden der Piraten, Martin Delius. Mittlerweile hat die Piratenfraktion sogar Klage vor dem Landgericht eingereicht.
Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, findet die Vorgehensweise der Piratenfraktion bedenklich: „Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus werden für ihre Arbeit sehr großzügig mit Steuergeldern ausgestattet, so dass diese ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten. Jetzt lässt die Piratenfraktion zwei Bürger, die damals eine spendengetragene Aktion absichern wollten, nach mittlerweile fast drei Jahren voll gegen die Wand laufen. Eine Spendenaktion ist jetzt natürlich nicht mehr sinnvoll machbar.“
Artikel: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (pdf)
Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
Vgl. dazu: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des Abgeordnetenhaus zurückzieht