Wasser nur „unter Vorbehalt“ bezahlen

Berliner Kurier
12.07.2012

Berliner Verbraucherzentrale rät
Wasser nur „unter Vorbehalt“ bezahlen

Anfang Juni hatte das Bundeskartellamt eine Senkung der Trinkwasserpreise in Berlin verfügt, weil die Berliner dafür einfach zu viel bezahlen und es woanders deutlich günstiger ist. Da die Berliner Wasserbetriebe (BWB) das Kartellamt für die Wassertarife nicht für zuständig halten, sondern das Landesrecht, legten sie Beschwerde ein und gingen nun vor Gericht baden.

Es kann noch dauern, bis die Berliner wissen, ob ihr Wasser nun preiswerter wird oder nicht. Denn jetzt beginnt der lange Wege durch die Gerichte.

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