… aus dem Beschluss des Bundeskartellamts vom 04.06.2012 S.81
„BWB kritisiert, dass der von der Beschlussabteilung vorgenommene Erlösvergleich (d.h. der durchschnittlichen Kubikmeterpreis) nicht die tatsächliche Belastung der Haushalte mit Wasserpreisen widerspiegelt. Aufgrund des geringen Pro-Kopf-Verbrauchs in Berlin sei die finanzielle Belastung der Bevölkerung durch die Wasserpreise geringer als in anderen Städten, die einen niedrigeren Kubikmeterpreis aufwiesen.“
Dazu meint das Kartellamt:
„Dennoch würde niemand den Preis eines Produkts für günstig halten, nur weil er selbst wenig davon konsumiert. Ebenso ist die begrenzte Pro-Kopf-Belastung mit Wasserpreisen kein Verdienst der BWB, sondern resultiert aus der Sparsamkeit der mit hohen Wasserpreisen konfrontierten Berliner Bürger.“