Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
am Donnerstag, den 25. Oktober hat das Abgeordnetenhaus mit seiner Mehrheit dem Kaufvertrag für die RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin zugestimmt.
Abgeordnete sind mit ihrem Mandat den Interessen der gesamten Bevölkerung verpflichtet und an Auflagen nicht gebunden, sondern sollen nach eingehender sachlicher Prüfung allein nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden. Es erscheint uns jedoch fraglich, ob der Senat alle notwendigen Informationen in einer Weise veröffentlicht hat, die es den Abgeordneten ermöglicht haben, sich eine eigene begründete Meinung über den Vorgang zu bilden. Wir möchten daher gern erfahren, ob Sie sich sachkundig machen konnten und ob Ihre Informationsmöglichkeiten einem Geschäft in Höhe von über 650 Millionen Euro angemessen waren.
Der Rückkaufvertrag, dem die Parlamentsmehrheit zustimmte, ist ja sehr komplex und daher nicht nach einfachem Durchlesen schon verständlich. Wurden Ihnen von Senats-Seite Erläuterungen zur Verfügung gestellt, die zum Verständnis hilfreich waren?
Im Rückkaufvertrag wurde auf drei nicht im Internet veröffentlichte Verträge verwiesen, die dadurch Teil des Vertragswerkes wurden: (a) das Shareholders‘ Agreement. (b) der Betriebsmittelkredit-Vertrag und (c) der Beteiligungskredit-Vertrag.
Diese unveröffentlichten Vertragsbestandteile lagen nebst einigen Gutachten im für vertrauliche Unterlagen vorgesehenen Datenraum für die Abgeordneten zur Einsicht aus. Hatten Sie genügend Zeit und Gelegenheit, den Datenraum aufzusuchen, um sich über den Anteilsverkauf und seine Auswirkungen sachkundig zu machen? Spielte es für Sie eine Rolle, dass der Text des Shareholders‘ Agreement bis eine Woche vor der Abstimmung nur in englischer Sprache vorlag? War es für Sie bei der Lektüre im Datenraum problematisch, dass Sie sich keine Kopien oder Notizen machen durften? Hätten Sie sich gewünscht, bestimmte Stellen dieser Vertragsbestandteile als Kopie aus dem Datenraum mitnehmen zu dürfen, um einem fachlich versierten Kollegen später noch klärende Fragen zu bestimmten sachlichen Zusammenhängen oder juristischen Fragestellungen stellen zu können?
Große Teile des Rückkaufvertrages wurden vorher vom Senat im Internet veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein kompliziertes juristisches Vertragswerk, das senatsseitig von der Kanzlei Luther betreut wurde. Da die Teilprivatisierungsverträge (Konsortialvertrag, StG I Vertrag, StG II – Vertrag) von 1999 weiterhin gelten, waren auch sie Teil des Rückkauf-Vertragswerks. War Ihnen bewusst, dass Sie – sofern Sie mit JA gestimmt haben – damit auch die weitere Gültigkeit der Teilprivatisierungsverträge – einschließlich des Weiterbestehens der Gewinngarantie nach § 23.7 – in Kauf genommen haben?
Fühlten Sie sich in jedem Fall sowohl vom Senat als auch von ihrer Fraktion ausreichend informiert, um sich eine eigenständige, sachgerechte Meinung zum Sachverhalt des Rückkaufs zu bilden?
Reichte Ihnen die Zeit von der Bekanntgabe der „Dringlichen Beschlussempfehlung“ (Drucksache 17/0581) durch den Hauptausschuss am 24. Okt. 2012, die ja nicht in der ursprünglichen Tagesordnung des Plenums (datiert mit dem 17. Okt. 2012) enthalten war, bis zur Stimmabgabe am 25. Okt. 2012 aus, um eine sachlich und politisch fundierte Entscheidung zu treffen?
Bleiben bei Ihnen Restzweifel über die Richtigkeit Ihrer Entscheidung?
Über eine Antwort auf diesen Offenen Brief würden wir uns im Sinne einer Verbesserung der demokratischen Verhältnisse im Land Berlin sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel Stefan Richter
(Pressesprecher Berliner Wassertisch) (Geschäftsführer GRÜNE LIGA Berlin e.V.)
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