Für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.08.2013

Der Berliner Wassertisch hat am 22. August in einem Offenen Brief die Abgeordneten des Berliner Landesparlaments aufgefordert, sich für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia einzusetzen.

(Berlin, 26. August 2013) Gegenwärtig werden die Weichen für einen Rückkauf der privaten Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) durch den SPD/CDU-Senat gestellt. Die Forderung des Berliner Wassertischs nach einer Unterbrechung der Rückkaufverhandlungen (Moratorium) bis „die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind“ entspricht dem Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünsti­gen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Erst nach einer gerichtlichen Überprüfung des Privatisierungs-Vertragswerks kann seriös darüber entschieden werden, welche Form der Rekommunalisierung der BWB für das Land und seine Bürger am besten ist. Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs sagt dazu: „Finanzsenator Nußbaum tut so, als sei die von ihm befürwortete Variante einer Rekommunalisierung ohne Alternative. Das ist eine bewusste Täuschung der Berliner Bevölkerung. Würde er das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage der Piratenfraktion abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.

In dem offenen Brief an die Parlamentarier kritisiert der Wassertisch nicht nur die viel zu hohe Summe des Rückkaufs, die noch um ca. 90 Mio. über der RWE-Rückkaufsumme liegen soll. Es geht auch darum, durch die zwei beim Berliner Verfassungsgerichtshof anstehenden Verfahren endlich öffentlich aufzudecken, wie diese Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch überhaupt eingeführt und bis heute durchgehalten werden konnte. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Der Senat hätte als Vertragspartner der Wasserkonzerne die verfassungswidrigen Wasserverträge schon längst vor Gericht bringen können. Die unter diesen Umständen vom Senat hochgehaltene Vertragstreue ist ein Skandal. Der Rückkaufpreis entspricht der Summe von Veolias Gewinnen bis zum Jahr 2028. Das ist die Fortsetzung der Vertragspolitik von 1999.

Selbst wenn ein positiver Ausgang der anstehenden Verfahren nicht zu einer Rückabwicklung der Verträge genutzt werden sollte, würde der Rückkaufpreis u.a. wegen des Wegfalls der Gewinngarantie deutlich geringer ausfallen.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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