EuGH erlaubt Privatisierungsverbot von Strom- und Gasnetzen

verivox/AFP
23.10.2013

EuGH erlaubt Privatisierungsverbot von Strom- und Gasnetzen

Luxemburg – Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Strom- und Gasnetze in öffentlicher Hand durch Privatisierungs- und Beteiligungsverbote vor dem Zugriff von Energiekonzernen schützen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag im in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Diese Einschränkungen des Kapitalverkehrs dienten einem „unverfälschten Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher“, entschieden die Richter zugunsten der beklagten Niederlande. (Az C-105/12 u.a.)

In den Niederlande dürfen private Investoren laut Gesetz keine Anteile an einem dort tätigen Strom- oder Gasnetzbetreiber erwerben oder halten. Über dieses sogenannte Privatisierungsverbot hinaus sind auch noch Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Strom- oder Gaserzeugern verboten.

zum Artikel…


Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.