Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Berliner Zeitung
24.02.2014

GERICHTSURTEIL
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt darf die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015 – es sei denn, der Bundesgerichtshof schreitet noch ein.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Damit gewann das Bundeskartellamt, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht und lehnte eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe ab.

„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

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