Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet

Berliner Zeitung
24.02.2014

BERLIN
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet
Von Jan Thomsen

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt durfte die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015.

Die Bonner Preiswächter haben vorerst Recht behalten: Das Bundeskartellamt hatte die Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Juni 2012 angewiesen, den Trinkwasserpreis für die Berliner Kunden um knapp 15 Prozent senken, weil er „missbräuchlich überhöht“ sei. Die BWB, damals noch teilprivatisiert, wehrten sich gegen diese Verfügung vor Gericht – und verloren jetzt.

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