Privatsphäre stärkt, Überwachung schwächt! #StopScanningMe
Suche
Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
-
Letzte Beiträge
- AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen
- Greenpeace: Fracking – eine unterirdisch schlechte Idee
- Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
- BUND gegen CCS-Endlager
- Jürgen Knirsch: CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft (Leserbrief an die SZ vom 8.12.2022)
- Neuere Materialien und Dokumente zur CETA-Debatte
- TAZ: Hamburger Abgeordneter über Olympia-Gedankenspiele: „Es kommt zu Vertreibungen“
- NDR: Bewirbt sich Hamburg noch einmal um Olympische Spiele?
- NGO-Bündnis fordert mit gemeinsamen Appell die Senkung des absoluten Ressourcenverbrauchs
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
RSS-Feeds
AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen
Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht
AöW zum Motto des Weltwassertages 2023 „Accelerating Change“ (Den Wandel beschleunigen): Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer:
„Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen.
Für Deutschland hat sich dafür die Interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen und öffentlichen Strukturen sehr gut bewährt. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen muss die Bundesregierung, wie auch in der aktuellen Nationalen Wasserstrategie angekündigt, nun die Interkommunale Zusammenarbeit in der öffentlichen Wasserwirtschaft noch stärker ermöglichen und sich für die Beseitigung der finanziellen und bürokratischen Hindernisse einsetzen.“
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA):
AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges und der Klimakrise erkennen wir die Bedeutung von zukunftsorientierten Wirtschafts- und Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern an – dazu gehört in jedem Falle auch Kanada. Gleichzeitig erfordern die Krisen und Herausforderungen neue Prioritäten – und dazu gehört auch die Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Diesem Zeitenwandel und den Erfordernissen muss auch das CETA-Abkommen gerecht werden. Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt. Es ist zu erwarten, dass dies sich in weiteren Abkommen weiter fortsetzen wird. Es kommt jetzt und für die zukünftigen Herausforderungen darauf an, dass auf nationaler und vor allem kommunaler Ebene die Strukturen für die öffentliche Wasserwirtschaft bekräftigt werden.
Hinsichtlich des nun relevanten Investitionsschutzes bezweifeln wir weiterhin, ob das Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreichen kann oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.
Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“ weiterlesen
#right2water – Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension
Angenommener Text
Mittwoch, 5. Oktober 2022 – Straßburg
Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension
P9_TA(2022)0346 A9-0231/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2022 zu dem Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension (2021/2187(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Resolution 64/292 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010, in der das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung anerkannt wird,
– unter Hinweis auf die Resolution 68/157 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2013 mit dem Titel „Das Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung“,
– unter Hinweis auf die Resolution 45/8 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „The human rights to safe drinking water and sanitation“ (Die Menschenrechte auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung),
– unter Hinweis auf die Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 8. Oktober 2021 mit dem Titel „Das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“,
– unter Hinweis auf die Resolution 71/222 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 2016 mit dem Titel „Internationale Aktionsdekade, Wasser für nachhaltige Entwicklung‘ 2018-2020“,
– unter Hinweis auf die Resolution 75/212 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 2020 über die Konferenz der Vereinten Nationen zur umfassenden Halbzeitüberprüfung der Verwirklichung der Ziele der Internationalen Aktionsdekade „Wasser für nachhaltige Entwicklung“ 2018-2028 (Wasserkonferenz der Vereinten Nationen 2023), weiterlesen
Right2water – Abstimmung im Europaparlament
Access to water as a human right – the external dimension
https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/2187(INI)&l=en
04/10/2022 Debate in plenary scheduled
05/10/2022 Vote in plenary scheduled
Subject
3.70.04 Water control and management, pollution of waterways, water pollution
6.10.09 Human rights situation in the world
3.70.04 Water control and management, pollution of waterways, water pollution
6.10.09 Human rights situation in the world
BUND Berlin: Gewässerschutz geht anders! – Wassernetz-Initiative zieht mit ihren Forderungen erneut vor das Berliner Abgeordnetenhaus und fordert Aktionsplan
01. September 2022
Berlin, 1. September 2022: Nach einem Jahr kehrt die Wassernetz-Initiative vor das Berliner Abgeordnetenhaus zurück und appelliert erneut an die Berliner Abgeordneten des Umweltausschusses, den Gewässerschutz endlich in die richtigen Bahnen zu lenken.
Die Wassernetz-Initiative fordert von der Berliner Landesregierung, die Berliner Gewässer zu schützen und endlich Maßnahmen zu ergreifen, um diese in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Denn auch unter der aktuellen Regierung hat sich für die Gewässer in Berlin kaum etwas getan.
Nachdem den Gewässern bereits im letzten Jahr fast vollständig (97 % aller untersuchten Gewässer) ein chemisch schlechter Zustand und mehr als der Hälfte der untersuchten Flüsse und Seen ein ökologisch unbefriedigend bis schlechter Zustand attestiert wurde, hat sich die Lage in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Das Stadtgrün, die Feuchtgebiete und Kleingewässer leiden massiv unter der Trockenheit, der Grundwasserspiegel ist weiter gesunken, Spree und Havel führen nur noch Niedrigwasser und der Anteil an geklärtem Abwasser in unseren Flüssen und Seen mit höchst bedenklichen Inhaltsstoffen wie Arzneirückstände und Mikroplastik ist gestiegen.
Verena Fehlenberg, vom BUND Berlin: „Im letzten Jahr haben wir schon auf die Missstände vor dem Abgeordnetenhaus und mit einer Petition an den Petitionsausschuss auf die Situation hingewiesen. Dieser hielt die Forderungen der Wassernetz-Initiative für berechtigt und legte die Petition im Februar 2022 zur weiteren Beratung dem Parlament vor. Bisher ist jedoch nichts weiter passiert. Die Wasserkrise drängt aber nach einem klaren Signal aus der Politik. Die Bürger*innen haben ein Recht darauf zu erfahren, wo es bei der Umsetzung des Gewässerschutzes hakt, warum ein Großteil der Wassereinnahmen nicht in den Schutz unserer essenziellen Lebensgrundlage Wasser fließen und wie die Probleme noch dieses Jahr angegangen werden. Wir erwarten einen Aktionsplan für gute Gewässer statt lauter Tropfen auf heiße Steine.“
Eigentlich war Berlin schon 2015 nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dazu verpflichtet, seine Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Mit der Vereinbarung des neuen Koalitionsvertrags, der Auflegung des 100-Tage-Programms und dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2022/2023 boten sich den politischen Entscheidungsträger*innen in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Gelegenheiten, die Forderungen der Wassernetz-Initiative endlich umzusetzen und die gravierenden Probleme im Gewässerschutz anzugehen. „Aber auch diese Gelegenheitsfenster wurden nicht genutzt. Wir sehen uns daher gezwungen, heute erneut vor das Abgeordnetenhaus zu ziehen, um den Abgeordneten mit unseren Forderungen aufzuzeigen, wie dringend JETZT ein zielgerichtetes Handeln ist. Und auch die EU wird nicht untätig bleiben. Sie hat bereits vor zwei Jahren wegen mangelnder Umsetzung der WRRL gegen die EU-Staaten die Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, das für Berlin sehr teuer werden könnte“, so Manfred Schubert, Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz.
Die Wassernetz-Initiative ist ein Bündnis mehrerer Berliner Umweltverbände, die die Politik auffordert, EU-Recht endlich umzusetzen und damit die Gewässer zu schützen.
Die Hauptforderungen dazu:
- Der Umweltausschuss muss in einer Sitzung einen Aktionsplan erarbeiten, der die Defizite in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ermittelt und schrittweise behebt.
- Festlegung von Mindestgrundwasserständen im Einzugsgebiet der Wasserwerke zum Schutz der Moore und Wälder (Natura-2000-Gebiete)
- Einführung einer Gebühr für den Gebrauch von Oberflächenwasser
- Erhöhte Wasserpreise und Reglementierungen für Swimmingpool-Befüllung, Autowäschen und Rasensprengen als Anreize für Wassersparen.
- Förderung einer aktiven Beteiligung der Berliner*innen am Gewässerschutz durch Beteiligungswerkstätten und Förderprogramme
- Erhöhung der Wasserpreise vor allem für Großverbraucher
Für Rückfragen:
Christian Schweer; Verena Fehlenberg, Projektkoordination Wassernetz-Initiative Berlin, BUND Berlin e.V., Tel 030-78 79 00-19
Manfred Schubert, Geschäftsführer, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V., 030-26550864
Michael Bender, Leiter GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser, Tel. 030 – 40 39 35 30
Juliana Schlaberg, Naturschutzreferentin, NABU Berlin e.V., Tel. 030-986 08 37 0
AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland
Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.
Stellungnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.06.2022 eine Verbändeanhörung mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 24 Stunden durchgeführt, kurz hiernach folgte die Befassung im Bundeskabinett und die erste Lesung im Bundestag [Link]. Wie aus einer Meldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2022 [Link] hervorgeht, soll eine Ratifizierung in zweiter und dritter Lesung stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert.
Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Der Klimawandel verknappt nicht nur das Wasserdargebot in Trockenzeiten, sondern die verfügbare Menge an sauberem Wasser sinkt. Die aufkommende Wasserkrise erfordert daher eine Zunahme der Anstrengungen zur Reinhaltung der verbleibenden Wasserressourcen in mindestens gleichem Maß, wie der Klimawandel voranschreitet. Wasserschutz muss als wichtigste Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel gesehen werden. Wir lehnen es deshalb ab, solche Streitigkeiten, vor allem wenn es um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geht, vor einem internationalen Schiedsgereicht im Geiste des CETA-Abkommens zu verhandeln. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.
Aus Sicht der AöW hat sich an unserer kritischen Position aus dem Jahr 2016 nichts geändert – hierzu auch unsere aktuelle Position gegenüber des BMWK [PDF].
Uns ist bewusst, dass das Ratifizierungsverfahren in Deutschland sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben hat. Wir bezweifeln auch, ob der Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreicht oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.
Im Folgenden werden die aus unserer Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Hier müssen klarstellende Maßnahmen auch von Deutschland getroffen werden, sowohl für die Auslegung von CETA als auch für zukünftige Mandate für andere Handelsabkommen.
1. Wasserrechte als „Konzessionen“ (Artikel 8.1 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf))
Das geplante CETA-Abkommen stuft Wasserrechte grundsätzlich als „Investitionen“ ein (vgl. CETA- Text, S. 30 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf) „einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“ oder L11/52), die somit vom CETA-Investitionsschutz erfasst wären. Während Investor-Staat-Investitionsschutz dem Eigentumsschutz dient, soll aber Wasser gem. Wasserhaushaltsgesetz nicht eigentumsfähig sein.
Wasser(entnahme)rechte von Investoren – im Anwendungsbereich von CETA – unterliegen mit dem Investorenschutz einem besonderen Schutz, der bei direkten Nutzungskonkurrenzen in die Waagschale geworfen werden kann. Der öffentliche Wasserversorger mit Sitz im Inland hätte diese Möglichkeit jedenfalls nicht und wäre bei der rechtlichen Verfolgung seiner Interessen benachteiligt. Dies kann bei direkten Nutzungskonkurrenzen ausschlaggebend sein – auch wenn der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang eingeräumt wurde.
Gleiches gilt für (Schadstoff-)Einleitgenehmigungen der Industrie (Gewässerbenutzung gem. WHG). Rechtlich ist eine strengere Regelung von Einleitgenehmigungen bereits heute schwierig. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Einbeziehung von Investorenschutz eine Beschränkung von Einleitgenehmigungen (z.B. Verkürzung der Geltungsdauer) gänzlich vereiteln würde. Ein Investor – im Anwendungsbereich von CETA – mit Einleitgenehmigung in Deutschland würde sich gegen eine Verschärfung rechtlich anhand des Investorenschutzes zur Wehr setzen können. Ein Industriebetrieb aus Deutschland hätte im Übrigen hingegen keinen Zugriff auf den Investorenschutz.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Zu Artikel 8.1 (Begriffsbestimmungen) (pdf) zur Formulierung „f) ein Interesse, das sich ergibt aus i) einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“
Es wird davon ausgegangen, dass Wasserrechte (Entnahme, Ableitung, Einleitung und sonstige Nutzung) nicht unter das Beispiel fallen.
2. Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf)
Weiterhin muss insbesondere der Art. 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) beachtet werden. In Abs. 3 heißt es:
„Erlaubt eine Vertragspartei die kommerzielle Nutzung eines bestimmten Wasservorkommens, so verfährt sie dabei in einer mit diesem Abkommen vereinbaren Weise.“
Ob die Nutzung für die öffentliche Wasserversorgung eine kommerzielle Nutzung ist (wegen der Entgeltlichkeit) oder ob sogar die Abwasserentsorgung hinsichtlich Einleitungsrechten auch darunter fällt, ist völlig offen und kann sogar zu Investitionsschutzklagen führen. Ein Gutachten von Prof. Laskowski [PDF] für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2016 greift diesen Aspekt auf.
Es muss sichergestellt werden, dass die Nutzung für/durch die öffentliche Wasserwirtschaft nicht als kommerzielle Nutzung im Sinne von Artikel 1.9 Absatz 3 CETA (pdf) zu verstehen ist.
Zu Artikel 1.9 CETA (pdf) gibt es eine Zusatzerklärung (pdf) von der EU-Kommission zu Wasser (Nr. 8) (pdf), die aber das oben genannte Problem um Investitionsschutz, öffentliche Wasserwirtschaft und Nutzungskonkurrenzen nicht klarstellt. Die Erklärung von Slowenien (Nr. 23) (pdf) ist dagegen weitgehender. Es ist allerdings unklar inwieweit die Erklärung verbindlich ist bzw. sein kann.
Auch das Gemeinsame Auslegungsinstrument (pdf) greift zwar in Nr. 11 (pdf) das Thema auf, klärt aber nicht was kommerzielle Nutzung ist. Auch hier ist die Verbindlichkeit der Erklärung noch sehr offen.
Politisch sollte jedoch deutlich sein, dass Artikel 1.9 (pdf) nicht nur für Slowenien relevant ist. Hier muss – wenn überhaupt möglich – im gemeinsamen Ausschuss des CETA (Joint Committee) Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die öffentliche Wasserwirtschaft und die Wassernutzung vor Investitionsschutzklagen geschützt sind.
Der Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) darf im Hinblick auf zukünftige Nutzungskonkurrenzen und der Beachtung des Vorrangs der Wasserversorgung nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee [angelehnt an die Erklärung von Slowenien]:
Es wird davon ausgegangen, dass für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Wasserressourcen (einschließlich der sowohl für die öffentliche Wasserversorgung als auch für andere öffentliche Zwecke – wie öffentliche Abwasserbeseitigung – verwendeten Wasserressourcen) nicht als kommerzielle Nutzung unter Artikel 1.9 Absatz 3 (pdf) fallen.
In Bezug auf Wasser wird davon ausgegangen, dass dieses Abkommen nicht die Verpflichtung auferlegt, über das EU-Recht hinauszugehen, oder das Recht jeder Partei einschränkt, Maßnahmen zur Bewirtschaftung, zum Schutz und zur Erhaltung seiner Wasserressourcen (sei es für kommerzielle Zwecke, zur Nutzung als Trinkwasser, zur gemischten oder einer anderen Verwendung) zu ergreifen oder beizubehalten, wozu auch das Recht jeder Partei gehört, die gewährten Wasserrechte zu beschränken oder zu entziehen.
3. Absicherung der Leistungen der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Investitionsstreitigkeit
Eine umfassende Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist in CETA nicht zu sehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaanpassungsmaßnahmen werden die Einrichtungen aus der öffentlichen Wasserwirtschaft über Ihre Kernaufgaben hinaus weitere Aufgaben in Kooperation mit Kommunen und Ländern übernehmen bzw. erfüllen – Klimaanpassung, Klimaschutz, Wasserwiederwendung, Ressourcenschutz um nur einige Stichworte zu nennen. Viele dieser Aufgaben werden durch den Negativlistenansatz nicht geschützt und allenfalls als Daseinsvorsorge nur geschützt, wenn die Dienstleistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllt wird, aber nicht in einem integrierten System von unterschiedlichen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, wo der (Leistungs-)Austausch untereinander durch Koordinierung, Planung und Kooperation erfolgt. Und gerade der Klimawandel erfordert integrierte Maßnahmen auf unterschiedlichen kommunalen und staatlichen Ebenen.
Der Vorbehalt für die „Wasserentnahme, -aufbereitung und –verteilung“ (S. 900 oder L 11/922) (pdf) bezieht sich lediglich auf Marktzugang und Inländerbehandlung und lediglich in der „Beschreibung“ ist ein Bezug zu Investitionen enthalten.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Streitigkeiten in Verbindung mit der öffentlichen Wasserversorgung und deren Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.
Der Vorbehalt „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ (S. 957 oder L 11/979) (pdf), bezieht sich zwar auf Abwasser ist aber beschränkt auf den Marktzugang. Der Vorbehalt für Deutschland erwähnt nur in der Beschreibung „Investitionen“.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Tätigkeiten der öffentlichen Abwasserwirtschaft und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.
Der Vorbehalt für die „public-utilities“-Klausel (S. 898 oder L 11/920) (pdf) bezieht sich nur auf Marktzugang und die Beschreibung enthält in der Beschreibung im Titel „Investitionen“.
AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird klargestellt, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.
In Erwägungsgrund 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie heißt es: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Dieser Grundsatz bedeutet aus unserer Sicht, dass die oben genannten Wasserthemen nicht nur von Investitionsschutzstreitigkeiten ausgeklammert sein müssen, sondern auch, dass sie nicht Gegenstand von Handelsabkommen sein dürfen.
Berlin, den 16.08.2022
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Link zur Stellungnahme (pdf)
Correctiv: Ausgetrocknet. Deutschland kämpft um Wasser
14. Juni 2022
Von Annika Joeres, Gesa Steeger, Katarina Huth, Marlene Jacobsen, Max Donheiser
„Die Klimakrise lässt auch in Deutschland das Wasser knapp werden. Während die Bundesregierung erst ab 2030 handeln will, tobt der Kampf um Wasser längst. Nach CORRECTIV-Auswertung streiten sich Behörden, Landwirtschaft und Industrie zunehmend vor Gericht. […] Der Klimawandel ist längst Realität. Wasserkrisen häufen sich weltweit. In vielen Ländern, in Teilen der USA, in Ostafrika und Australien greifen Dürrekatastrophen, Ernteausfälle und Waldbrände um sich.“
Zum Beitrag
Tagesschau: Verfassungsdebatte in Chile
Tagesschau
26.5.2022
Bildung, Gesundheit, Wasserrechte – diese Bereiche sind in Chile privatisiert. Mit der neuen Verfassung soll sich das ändern – wie das Land darüber denkt und was die 449 Artikel mit Avocados zu tun haben.
Von Matthias Ebert, ARD-Studio Rio de Janeiro
„[I]n Chile soll Wasser nicht mehr länger in Privatbesitz sein dürfen, sondern als öffentliches Gut deklariert werden.“
Zum Artikel
Kontraste – Die Reporter. Trockenland – Wem gehört das Wasser?
Di 24.08.2021 | 21:15 | Doku & Reportage
Kontraste – Die Reporter. Trockenland – Wem gehört das Wasser?
Die Kontraste Reporter berichten über einen Verteilungskampf, der immer erbitterter geführt wird – auf Kosten der Natur.
Zum Film
RBB: Gigafactory in Grünheide Für Tesla soll mehr Grundwasser angezapft werden
24.08.21 | 06:25 Uhr
Weil das Wasserproblem für Tesla in Grünheide bleibt, soll ein Grundwasservorkommen in Hangelsberg angezapft werden. Das zuständige Landesamt warnt allerdings vor politisch motivierter Eile. Von Simone Brannahl und Pune Djalilevand
[…] Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Bündnis 90/Grüne) wundert sich im Interview mit Kontraste dennoch über Musks Aussagen. Es liege ein „grundlegendes Missverständnis“ vor, wenn man den Seenreichtum in Brandenburg mit Wasserreichtum gleichsetze. So habe Brandenburg die niedrigsten Niederschläge in ganz Deutschland pro Quadratmeter und das wirke sich natürlich aus. „Von daher obliege Musk einem ‚Trugbild‘, wenn er davon ausgegangen ist, dass in dieser Region in Unmengen Wasser zur Verfügung steht: Das tut es nicht.“
Zum Beitrag
TAZ: „Gigafactory“ in Grünheide: Tesla kneift bei Infos
20. August 2021
Umweltverbände kritisieren, dass Tesla wichtige Informationen bei der Auslegung des dritten Bauantrags geschwärzt hat.
[…] Angesprochen auf die Bedenken bezüglich des Wasserhaushalts in der Umgebung brach Musk in schallendes Gelächter aus: „Hier überall Wasser“, gluckste er, „es regnet viel. Das ist lächerlich“. […]
Zum Artikel
RBB: Grüne Liga und Nabu Umweltverbände haben Bedenken gegen neue Tesla-Pläne
20. August 2021
Auch wenn Tesla Kritikpunkte der Umweltverbände Grüne Liga und Naturschutzbund (Nabu) schon berücksichtigt hat, bleiben auch nach Ablauf der dritten Einspruchsfrist für diese zu viele Fragen unbeantwortet. Sie hoffen auf eine neue öffentliche Debatte.
Zum Beitrag
Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB): Die Region Berlin-Brandenburg und die Tesla-Gigafactory
19. August 2021
Wissenschaftliche Einschätzung zur Ansiedlung von industriellen Großprojekten in wasserarmen Gebieten
Das Bauvorhaben „Gigafactory Berlin-Brandenburg“ der Firma Tesla in Grünheide und dessen potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt werden kontrovers diskutiert. Wegen des thematischen Bezugs und der lokalen Nähe erreichen Anfragen dazu auch das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), das seinen Hauptsitz am Berliner Müggelsee hat. Das IGB nimmt dies zum Anlass, eine wissenschaftliche Einschätzung zur Ansiedlung von industriellen Großprojekten in einer vergleichsweise wasserarmen Region zu veröffentlichen.
Zum Beitrag