Berliner Morgenpost
10.01.2012
Abmahnung
Kartellamt gewährt Wasserbetrieben Gnadenfrist
von Gilbert Schomaker
Die Berliner müssen sich mit der vom Bundeskartellamt geforderten Senkung der Wasserpreise noch gedulden: Die Berliner Wasserbetriebe, die in einem Schreiben Argumente gegen die Abmahnung vorbringen wollen, haben eine Verlängerung der Frist erwirkt.
Nicht wie geplant am Mittwoch, sondern erst zum 30. Januar, werden die Wasserbetriebe nun ihre Antwort beim Bundeskartellamt abgeben.