Auch ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid: Alle Aufklärung geht vom Volke aus! – PRESSEMITTEILUNG vom 13.02.1012

Ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid UNSER WASSER fordert der Berliner Wassertisch Senat und Abgeordnetenhaus dazu auf, endlich wirksam im Sinne des Volksgesetzes zu handeln.

(Berlin, 13. Februar 2012) Das Volksgesetz ist zwar seit März 2011 in Kraft, die verfassungswidrigen Verträge sind jedoch immer noch gültig. Die Kalkulation der Wasserpreise wird immer noch von der Gewinngarantie für die privaten Konzerne bestimmt und müssen immer noch jährlich rund eine Viertelmilliarde Euro Gewinn für die Eigentümer der BWB erbringen. Immer noch liegen nicht alle Beschlüsse und Nebenabreden offen und – der SPD-CDU-Senat vertritt weiterhin die Interessen der privaten Wasserkonzerne zulasten seiner Bürger. Auf ein Bekenntnis zu seiner Verantwortung für die überhöhten Wasserpreise warten die Wähler bislang vergeblich. Skrupellos wurde der Sonderausschuss zur Überprüfung des umfangreichen Privatisierungs-Vertrags von der schwarz-roten Abgeordnetenhaus-Mehrheit seiner Wirksamkeit beraubt, indem man ihm die Finanzmittel für juristischen Sachverstand verweigerte. Zuletzt wurde der Jurist Kerber, der die Beschwerde beim Bundeskartellamt erfolgreich vorangebracht hatte, von der Wirtschaftssenatorin von Obernitz prompt vor die Tür gesetzt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist ein Skandal, wie die rot-schwarze Koalition die juristische Überprüfung der Verträge zu Lasten der Bürger verschleppt. Würde diese Überprüfung ernsthaft betrieben, wäre schnell klar, dass die Verträge rechtswidrig sind. Nicht umsonst werden EU und Kartellamt tätig.
Stattdessen muss die Arbeit von übergeordneten Behörden oder von engagierten Bürgern in ihrer Freizeit erledigt werden. Vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen aus dem Umfeld des Berliner Wassertischs wurde nicht nur die EU-Beschwerde maßgeblich vorbereitet, sondern auch ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren der Abgeordnetenhaus-Fraktionen erarbeitet. Aber auch hier fehle das Engagement der verantwortlichen Politiker, so Rebel: „Das Konzept liegt auf dem Tisch und müsste nur umgesetzt werden. Dabei hat keine der Fraktionen bis jetzt stichhaltige Gründe vorgebracht, warum sie die Möglichkeiten nicht nutzt.“
Nachhelfen müssen hier offensichtlich Instanzen von außen wie die EU-Kommission oder das Bundeskartellamt oder – die Bürger selbst. Der Berliner Wassertisch wird anlässlich des einjährigen Bestehens des Volksgesetzes zu einer Benefiz-Veranstaltung in der Berliner Compagnie aufrufen, auf der Spenden für unabhängigen juristischen Sachverstand gesammelt werden sollen. Gezeigt wird das „Blaue Wunder“, eine Gangsterkomödie über die aufhaltsame Privatisierung des Wassers. Im Anschluss wird der Berliner Wassertisch über das parlamentarische Schicksal des Volksgesetzes und die Perspektiven für eine Rückabwicklung der Verträge berichten und über weitere Maßnahmen zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe mit dem Publikum diskutieren. Dazu Rebel: „Wir sind fest davon überzeugt, dass der Senat noch sein Blaues Wunder – die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe – erleben wird. Sollten Senat und Abgeordnetenhaus weiter untätig bleiben, müssen wir eben über ein neues Volksbegehren nachdenken.“
Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf das untenstehende Konto, damit für den Sonderausschuss „Wasserverträge“ juristische Expertise vonseiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

Kontoinhaber: GRÜNE LIGA Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: Sonderausschuss Wasserverträge

Weitere Informationen unter:
http://www.berliner-wassertisch.info

Kontakt für Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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