Pressemitteilung vom 9. Sept. 2014
Die IFG Anfrage des Berliner Wassertischs zur Akteneinsicht in die Wertgutachten, die beim Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen waren, ist zurückgewiesen worden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und einer Gefahr für das Wohl des Landes. Allerdings bestätigt die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrem ablehnenden Bescheid indirekt, dass bei der Kaufpreisfindung – abgesehen vom Rechtsstreit zwischen Kartellamt und Wasserbetrieben – andere wertmindernde Gerichtsverfahren unberücksichtigt gelassen wurden.
(Berlin, 9. September 2014) Der Berliner Wassertisch wollte die Wertgutachten einsehen, weil der Verdacht bestand, dass die Anteile von RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Sollte in diesen Wertgutachten versäumt worden sein, anhängige Gerichtsverfahren als Risiken für zukünftige Gewinne des Unternehmens zu berücksichtigen, würde der Senat für das Land Berlin einen Schaden in Millionenhöhe in Kauf genommen haben. Risiken für Gewinnmöglichkeiten senken immer den Wert eines Unternehmens – und diese Risiken bestanden zumindest für den Veolia-Rückkauf tatsächlich: 1. wegen eines Normenkontrollverfahrens gegen das Berliner Betriebegesetz, 2. wegen der Organklage gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch den Konsortialvertrag und 3. wegen einer immer noch anhängigen Beihilfebeschwerde gegenüber der Europäischen Kommission.
Nun hat sich herausgestellt, dass der Verdacht des Wassertischs, der ja auch zur Anzeige gegen Senator Nußbaum führte, nicht aus der Luft gegriffen war. Im ablehnenden Bescheid, mit dem die Einsicht in die Wertgutachten auch nach eingereichtem Widerspruch weiter verweigert wird, heißt es nämlich: Aus den veröffentlichten Kaufverträgen mit RWE und mit Veolia sei zu ersehen, „dass bzw. welche Gerichts- und sonstigen Verfahren im Rahmen der Kaufverträge und damit der Preisfindung berücksichtigt wurden.“ In den Kaufverträgen ist unter dem Gesichtspunkt der Preisfindung jedoch lediglich der Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den Wasserbetrieben erwähnt. Daraus ergibt sich, dass die anderen damals anhängigen Verfahren für die Preisfindung offenbar nicht berücksichtigt wurden und deshalb zu teuer zurückgekauft wurde.
Dazu sagt Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die weisungsbefugte Senatsverwaltung für Justiz hat die Strafanzeige gegen Senator Nußbaum endgültig angehalten, nachdem schon die Staatsanwaltschaft Ermittlungen verweigert hatte. Dazu passt, dass uns die Senatsverwaltung für Finanzen mit äußerst schwachen Argumenten die Akteneinsicht verwehrt. Dadurch bleiben starke Zweifel, ob bei den Rückkäufen alles mit rechten Dingen zugegangen ist.“
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