Ausgang der Organklage abwarten – Pressemitteilung des Vereins Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 07.08.2013

Vor Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben sollte der Ausgang der Organklage der Piraten-Fraktion abgewartet werden

Berlin sollte Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben nicht voreilig zurückkaufen

Wie Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum nach einem Paris-Besuch mitteilte, seien „wesentliche Elemente“ für den Rückkauf der Anteile des Veolia-Konzerns an den Berliner Wasserbetrieben geklärt. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Senator Nußbaum mißachtet weiter den erfolgreichen Berliner Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Diese Offenlegung hat die Organklage der Piraten-Fraktion ermöglicht, weil sich zeigte, daß der Senat bei der Teilprivatisierung das Budgetrecht des Parlaments negiert hat. Hat die Organklage Erfolg, werden die Privatisierungsverträge nichtig von Beginn an. Dann kann das Land Berlin viel Geld sparen. Ein übereilter Rückkauf, ohne den Ausgang des Organklage-Verfahrens abzuwarten, dürfte die Steuerzahler wesentlich mehr kosten. Also Her Nußbaum, verschleudern Sie kein Volksvermögen! Soviel Zeit muß sein.

Quelle: http://www.vdgn.de/news-single/article/ausgang-der-organklage-abwarten/

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