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Bundestag: Antrag der Linksfraktion zum Investorenschutz-Gefälligkeitsgutachten für Sigmar Gabriel (SPD)
Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
13.01.2015
Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION (Drucksache 18/3729) im Bundestag:
[…]
Begründung der Linksfraktion:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bemüht das Gefälligkeitsgutachten von Dr. Schill, um seine Zustimmung zum Investitionsschutzkapitel in CETA zu begründen: „Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem „Schweizer Käse“ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. (…) wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“ (vgl. Plenarprotokoll 18/70, S. 6620).
Demgegenüber weist Prof. Dr. Markus Krajewski in einem Gegengutachten nach: „Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen.“
Die Sachverständige Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) unterstreicht dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2014: „Die Investor-Staat-Klagerechte im CETA bergen unkalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte und den politischen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland markieren sie einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel hin zu Investor-Staat-Klagerechten unter kapitalexportierenden Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Sie würden einen enormen Machttransfer auf private Schiedsgerichte begründen, die im Rahmen von zukünftigen CETA-Klagen die Macht hätten, alle Maßnahmen innerhalb eines Staates wie Deutschland auf die Vereinbarkeit mit den Investorenrechten zu überprüfen – von Parlamenten verabschiedete Gesetze, Entscheidungen der Exekutive, Gerichtsurteile – und Staaten wie Deutschland bindend zu hohen Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Und das, obwohl die private Schiedsgerichtsbarkeit mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen bricht und bis heute keine überzeugenden Gründe für Investor-Staat-Klagerechte im CETA vorgebracht wurden.“
Zum Antrag 18/3729: Interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz zurückweisen
Vgl. dazu die Rede von Klaus Ernst (MdB, LINKE) vom 16. Januar 2015 (hier nachlesbar)
Artikel dazu:
Fabian Lambeck: Investorenschutz hinter verschlossenen Türen. In: Neues Deutschland, 17.01.2015.
Dazu außerdem: Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus
Bundestag: „Ja zur Inhouse-Vergabe!“ Die Linksfraktion setzt sich für die kommunale Daseinsvorsorge ein
Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
15.01.2015
Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION im Bundestag:
Berlin: (hib/HLE) Stadtwerke sollen Energienetze in Zukunft leichter übernehmen können. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/3745) eine gesetzliche Klarstellung, dass die Kommunen die Netzkonzessionen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen In-House-Vergabe an ein kommunales Unternehmen auch ohne Ausschreibung vergeben können. Die Abgeordneten argumentieren, Energienetze seien Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunen würden eigenständig entscheiden, wie und von wem diese Leistungen zu erbringen seien. „das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen genießt gegenüber dem Wettbewerbsgedanken Vorrang“, stellt die Fraktion fest. Bis 2016 müssten rund 2.000 Konzessionen neu vergeben werden. Es bestehe Bedarf für eine umgehende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da die Energiekonzerne versuchen würden, Rekommunalisierungsvorhaben zu verhindern.
Zum Antrag 18/3745: Stadtwerke sollen Netze übernehmen
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordern: Investitionsschutz verhindern!
Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
14.01.2015
Erklärung zum Arbeitsgespräch von Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Unser Workshop hat gezeigt: Bei allen Unterschieden in der Bewertung eint uns als christliche Arbeitnehmerorganisationen das Anliegen, unsere sozialen Standards (Arbeitnehmerrechte, Schutzstandards bei Arbeitsschutz, Datenschutz etc.) zu sichern und für faire Handelsbedingungen weltweit einzutreten. Das Abkommen darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen.
Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Er hat eine unveräußerliche, von Gott verliehene Würde. Er verdient würdige Arbeit und gute Arbeitsbedingungen in einer Wirtschaftsordnung, die auf einem fairen Miteinander zum allseitigen Vorteil gründet und allen soziale Sicherheit, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe sichert. In diesem Zusammenhang sehen wir auch unsere Verantwortung für die „Eine Welt“. Diese überzeugungen speisen sich aus unserem christlichen Menschenbild.
Mit Blick auf TTIP ergeben sich daraus für uns folgende Forderungen:
-
1. Transparenz herstellen:
Wir fordern völlige Transparenz bei Verhandlungen, Verabschiedung und Ratifizierung. Politik, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft müssen über Verhandlungsstand und Vertragsentwürfe debattieren können. Wir begrüßen die Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, offen über die Verhandlungen zu informieren, sowie die jüngste Veröffentlichung von Originaldokumenten durch die EU-Kommission.
2. Demokratische Einbindung sichern:
Wir fordern, dass die demokratische Einbindung von Parlamenten (Europaparlament, nationale Parlamente) und gesellschaftlichen Akteuren (Gewerkschaften, Verbände) während des gesamten Prozesses gewährleistet sein muss.
3. Arbeitnehmerrechte sowie Schutz- und Sozialstandards erhalten:
Wir fordern, dass TTIP Arbeitnehmerrechte und Datenschutz-, Produkt-, Umweltschutz- und Sozialstandards nicht gefährden bzw. im Zuge einer Angleichung auf unterster Stufe nivellieren darf. Es darf zum Beispiel keine Abstriche bei Möglichkeiten der Mitbestimmung und bei Arbeitsschutzregelungen geben. Anzustreben ist, dass jeweils der höchste Standard als verbindlich für beide Seiten festgelegt wird.
4. ILO-Kernarbeitsnormen durchsetzen:
Wir fordern, dass die USA alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifizieren und etablieren – also beispielsweise auch die Norm zum „Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen“.
5. Investitionsschutz verhindern:
Wir lehnen die angedachten Regelungen zum Investitionsschutz (samt Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren) ab. Sie beschädigen rechtsstaatliche Prinzipien und schränken die demokratische Entscheidungsgewalt ein.
6. Gestaltungsspielraum in der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren:
Wir fordern, dass insbesondere der Gestaltungsspielraum der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert bleibt. Die Gebietskörperschaften müssen bei Ausgestaltung und Organisation ihrer öffentlichen Daseinsvorsorge die Gestaltungshoheit behalten.
Regina Dolores Stieler-Hinz (Bundesvorsitzende) Dr. Christian Bäumler (Erster stellvertretender CDA-Bundesvorsitzender)
Hintergrund:
Derzeit verhandeln EU und USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft). CDA und KAB bewerten das Vorhaben insgesamt und die bisherigen Verhandlungsergebnisse sehr unterschiedlich. Die CDA will TTIP gestalten und sieht in einem Freihandelsabkommen große Chancen, beispielsweise auf fairen Wettbewerb, einfacheren Warenaustausch und neue Arbeitsplätze (siehe Vorstandsbeschluss „Wir wollen fairen Handel“, 15. November 2014). Die KAB plädiert dafür, die Verhandlungen abzubrechen und kein Freihandelsabkommen anzustreben: Sie befürchtet die Absenkung von Schutzstandards sowie die Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen und Kulturgüter (siehe Beschlüsse des Bundesausschusses vom 06. April und 26. Oktober 2014).
[Der Berliner Wassertisch schließt sich hier der Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.]
Nimm das, Sigmar Gabriel! 97% der Befragten sind gegen TTIP-Schiedsgerichte
FAZ
13.01.2015
Überwältigende Mehrheit gegen TTIP-Schiedsgerichte
Von Hendrik Kafsack, Brüssel
Die Europäer wollen eine Investorenschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika nicht. Fast alle sind dagegen. Kippt das Abkommen nun bevor es beschlossen ist?
Zum Artikel
Ebenso:
Süddeutsche Zeitung
13.01.2015
Bürgerbefragung zu TTIP 97 Prozent dagegen
Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Cerstin Gammelin, Brüssel
Die EU-Kommission hat die Bürger zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA befragt. Genau 149 399 Antworten gingen bis Mitte Juli ein – die meisten davon sind sehr kritisch.
Besonders auf Ablehnung stoßen die Klauseln zum Investorenschutz. Der soll Firmen davor schützen, im Ausland investiertes Kapital durch staatliche Willkür oder Enteignung zu verlieren.
Trotz der vielen kritischen Einwendungen bei der Konsultation will die EU-Kommission an dem Abkommen festhalten.
Zum Artikel
Dazu die Verbraucherzentrale (Bundesverband)
13.01.2015
TTIP: EU-Kommission bleibt beim Investorenschutz bei ihrem Kurs
„Wie erwartet bleibt die EU-Kommission bei ihrem Kurs, dass TTIP besondere Investitionsschutzregeln enthält“, sagt Helga Springeneer, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dabei sind Regeln, die über den Grundsatz der Inländergleichbehandlung hinausgehen, zwischen Verhandlungspartnern mit verlässlichen Rechtssystemen nicht notwendig.“
Zur Pressemitteilung
Unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA freut sich über neue Unterstützer:
Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) 14.01.2015 Pressemitteilung: Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich Der zu hohe Eintrag von reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt gefährdet die menschliche Gesundheit, die Gewässer, die Biodiversität und das Klima. „Die Politik muss dieses bedeutende Umweltproblem entschiedener als bisher angehen. Dies betrifft sowohl die Landwirtschafts-, Verkehrs- als auch die Energiepolitik. Deshalb … weiterlesen
TTIP, CETA und Co. – Veranstaltung mit Professor Altvater am 5. Februar in der Urania
Hier gehts zur Website
TTIP – Die Geburt eines Monsters
Tagesspiegel
13.01.2015
Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA
TTIP – Die Geburt eines Monsters
von Antje Sirleschtov
Das Freihandelsabkommen TTIP ist zur Chiffre für rücksichtslose, kapitalhörige Politik geworden. Wie konnte es dazu kommen? Eine Spurensuche.
Schlimmer hätte es kaum kommen können. An diesem Mittwoch trifft sich in Berlin ein Beirat, den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einst ins Leben gerufen hat, damit seine Mitglieder die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über das Freihandelsabkommen TTIP begleiten. In Gabriels Beirat sitzen Gewerkschafter, Globalisierungskritiker und Kulturschaffende. Sie sollen der Regierung sagen, was die Bevölkerung über TTIP denkt, und am Ende dabei mithelfen, das heftig umstrittene Abkommen zu einem Erfolg zu machen.
Kommentar Wassertisch: Die Autorin dieses Artikels möchte uns Bürger*innen anscheinend für dumm verkaufen. Sie behauptet, niemand könne heute eine überzeugende Antwort darauf geben, wie es zu dieser Geheimhaltung bei den Verhandlungen gekommen sei. Dabei ist es doch offensichtlich, dass dieses Abkommen unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung verhandelt und unbemerkt unter Dach und Fach gebracht werden sollte. Dieses wäre beim CETA-Abkommen zwischen Kanada und der EU ja auch fast gelungen.
Der Artikel enthält keinerlei Belege für die Sinnhaftigkeit von TTIP, verunglimpft aber die Bürger*innen, die sich angeblich grundlos vor einem Monster namens TTIP fürchten. Bei ihrem Fingerzeig an Ministerien und Verbände, doch in sozialen Netzwerken aktiver für TTIP einzutreten, übersieht die Autorin einen wesentlichen Punkt: Die breite öffentliche Diskussion hat (und auch die Leserkommentare unter ihrem Artikel haben) bereits gezeigt, wie schwach die Argumente der Befürworter von TTIP und CETA sind. Trotzdem: Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA
Lesen Sie auch den Artikel im Pfälzischen Merkur: „Breiter Widerstand gegen TTIP„
Schule als Handelsware
Tagesspiegel
12.01.2015
TTIP und die Bildung
Schule als Handelsware
Von Josta van Bockxmeer
Auch private Bildungseinrichtungen könnten vom Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP betroffen sein. Bildungsgewerkschaften und Grüne befürchten unkontrollierbare Angebote aus den USA.
Berlin, im Jahr 2025. Das private Gymnasium der amerikanischen Firma Educom macht Schlagzeilen. „Bildungsgetto Neukölln“ und „Die schlechteste Schule Berlins“, titelt die Presse, da der Großteil der Schüler das Abitur nicht besteht. Als die Behörden die Schule schließen wollen, verklagt Educom das Land Berlin auf Schadensersatz, weil es sich als amerikanisches Unternehmen diskriminiert fühlt – und gewinnt.
Kommentar Wassertisch: Der Artikel zeigt auf, wie weit der Geltungsbereich dieser „modernen“ Freihandelsabkommen TTIP und CETA geht. Alles – aber auch alles – soll liberalisiert werden. Nur was rechtzeitig, also vor Abschluss der Abkommen, auf einer Negativliste erscheint, kann von der Liberalisierung ausgenommen werden. Das ist aber bei der Bildung offensichtlich noch nicht geschehen. Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.
Neue Studie: CETA und TTIP öffnen Gentechnik den Weg nach Europa
Süddeutsche Zeitung
12.01.2015
Grüne Gentechnik. Vernebelungstaktik im Supermarkt.
Von Silvia Liebrich
- Freihandelsabkommen mit Nordamerika könnten einer Studie im Auftrag der Grünen zufolge den europäischen Schutz vor grüner Gentechnik aufweichen.
- So könnte es für die Behörden deutlich schwieriger werden, Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzensorten zu verweigern. Außerdem könnten Investoren gegen Hemmnisse klagen.
- Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu einer klaren Position in Sachen grüner Gentechnik durchgerungen – auch wenn die eigentlich im Koalitionsvertrag steht.
Zum Artikel
Wieder einmal eine gute Gelegenheit, die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen:
Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking
Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012
Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking
Zur Studie (pdf)
Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht
Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:
Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen.
Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.
Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.
Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug?
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen.
Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken eines besonderen staatlichen Schutzes. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz Vorverlagerung des Rechtsschutzes geboten, indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden können. (S. 103)
Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz
Was die von der EU-Kommission veröffentlichten TTIP-Dokumente verschweigen
Frankfurter Rundschau
09.01.2015
TTIP: Ein bisschen Transparenz.
Von Stefan Sauer
[…] So bleibt etwa die Frage, ob und in welchem Umfang der Markt für Güter und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge geöffnet werden soll, weitgehend ausgeklammert.
Zum Artikel
Eine gute Gelegenheit, unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen: