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Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung: Europäische Gewässer stärker durch Chemikalien belastet als bislang angenommen

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung

Europäische Gewässer stärker durch Chemikalien belastet als bislang angenommen

16.06.2014

Großflächige Studie zeigt: Ökologische Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden vermutlich verfehlt

Die Gewässerqualität bis 2015 deutlich zu verbessern, das haben sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht zuletzt durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf die Fahnen geschrieben. Wie eine aktuelle Studie des Instituts für Umweltwissenschaften Landau und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) mit Kollegen aus Frankreich (Universität Lorraine und EDF) und der Schweiz (EAWAG) zeigt, wird dieses Ziel aufgrund starker Schadstoffeinträge wohl nicht erreicht werden. Ein Grund: Aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität berücksichtigen Chemikalieneinträge nur unzureichend. Dabei sind die ökologischen Risiken durch Chemikalien wesentlich höher als bislang angenommen, wie die Studie erstmals auf europäischer Ebene belegt.

Bislang gingen Umweltbehörden und Teile der Fachwelt davon aus, dass der Eintrag von Chemikalien eher ein lokales Problem in einigen Gewässern darstellt. Die aktuelle Untersuchung zeigt nun erstmals im großen Maßstab das ökologische Risiko durch Chemikalieneinträge für mehrere Tausend europäische Gewässer: Die chemische Belastung stellt für rund die Hälfte der europäischen Gewässer ein ökologisches Risiko dar. Bei rund 15 Prozent könnten sogar akut toxische Effekte auf Gewässerorganismen auftreten.

Reale Situation europäischer Gewässer vermutlich noch schlechter

Untersucht haben die Wissenschaftler aus Landau und Leipzig mit den französischen und schweizerischen Kollegen EU-weite Überschreitungen von Risikoschwellen in den Einzugsgebieten großer Gewässer wie Donau und Rhein. Für diese Flussgebietseinheiten wurde berechnet, in welchem Maße die Risikoschwellen für die drei Organismengruppen Fische, Wirbellose und Algen/Primärproduzenten in den vergangenen Jahren überschritten wurden. Die analysierten Daten stammen aus der behördlichen Überwachung. Die Probenabdeckung ist daher räumlich und zeitlich sehr unterschiedlich, so dass direkte Vergleiche zwischen den Ländern teilweise schwierig sind. Dass etwa Frankreichs Gewässerqualität laut der Studie am schlechtesten dasteht, liegt vermutlich daran, dass die Behörden dort über ein sehr engmaschiges Messnetz verfügen und viele Substanzen analysiert werden. In anderen Ländern werden Risiken durch unzureichende Überwachung dagegen gar nicht erkannt. „Generell haben wir in unserer Analyse das Risiko eher unter- als überschätzt“, so Studienleiter Jun.-Prof. Dr. Ralf B. Schäfer vom Institut für Umweltwissenschaften Landau. „Die reale Situation der europäischen Gewässer ist wahrscheinlich noch schlechter“.

Der Eintrag der Chemikalien in die Gewässer erfolgt größtenteils durch die Landwirtschaft und städtische Kläranlagen. Pestizide stellen mit Abstand die stärkste Belastung für die Gewässer dar, allerdings treten auch Organozinnverbindungen, bromierte Flammschutzmittel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die aus Verbrennungsprozessen resultieren, in bedenklichen Konzentrationen auf. Aktuell fokussieren die EU-Vorgaben zur Gewässerqualität vor allem auf Einträge von sogenannten prioritären Stoffen, d.h. rund 40 Chemikalien, die als besonders gefährlich eingestuft wurden. „Glücklicherweise sind viele dieser prioritären Substanzen heute nicht mehr zugelassen und ihre Konzentrationen gehen vielerorts zurück. Das Problem ist aber, dass viele aktuell verwendete Chemikalien bei der Überwachung der Gewässer gar nicht berücksichtigt werden“, so Dr. Werner Brack vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig. Zudem zeigen neuere Erkenntnisse, dass die angenommenen Wirkschwellen für einige Stoffe zu hoch angesetzt sein könnten.

Konkretere Rahmenvorgaben und Koordination unabdingbar

Um der Vielfalt möglicherweise schädlicher Stoffe in der Umwelt gerecht zu werden, empfehlen die an der Studie beteiligten Wissenschaftler daher eine intelligente Verknüpfung von ökologischen, wirkungsbasierten und chemischen Screening-Methoden. Nur so kann mit vertretbaren Kosten das ganze Spektrum an ökotoxikologisch relevanten Substanzen erfasst werden. „Gefährliche Stoffe können auch dann aufgespürt werden, wenn sie noch nicht auf die Prioritätenliste gesetzt wurden“, verdeutlicht Werner Brack. Allerdings zeigt die aktuelle Studie, dass auch auf Grundlage der heute bereits überwachten Stoffe Handlungsbedarf besteht. „Für die Praxis bedeutet das, dass sich auf allen Ebenen dringend etwas bewegen muss zum nachhaltigen Schutz der Gewässer“, so Schäfer. Das reicht von der generellen Vermeidung von Chemikalieneinträgen in Gewässer und dem Ersetzen von besonders problematischen Substanzen über die Verringerung der Ausbringung von landwirtschaftlichen Chemikalien bis hin zur verbesserten Klärung von Abwässern. Die Forschergruppe ist sich einig: Es ist zu befürchten, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auf Grund der massiven chemischen Belastung verfehlt werden, sollte sich an der aktuellen Situation nichts ändern. Längerfristig habe das auch Risiken für den Menschen zur Folge, wenn beispielsweise Funktionen des Ökosystems, wie die Selbstreinigungskraft des Wassers beeinträchtig werden.
Kerstin Theilmann

Die Studie:

„Organical chemicals jeopardize the health of freshwater ecosystems on the continental scale“
Egina Malaj, Peter C. von der Ohe, Matthias Grote, Ralph Kühne, Cédric P. Mondy, Philippe Usseglio-Polatera, Werner Brack, Ralf B. Schäfer.

Die Studie wurde am 16. Juni 2014 in der Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS, Early Edition) zunächst online veröffentlicht und ist unter diesem Link abrufbar: http://www.pnas.org/cgi/doi/10.1073/pnas.1321082111

Die Untersuchungen wurden gefördert von Electricité de France (EDF), der Französischen Nationalen Forschungsagentur (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Beteiligte Institutionen:

Institut für Umweltwissenschaften Landau der Universität Koblenz-Landau, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Electricité de France (EDF) in Frankreich, Universität Lorraine in Frankreich und EAWAG in der Schweiz.

Weitere Informationen

Universität Koblenz-Landau
Institut für Umweltwissenschaften Landau
Jun.-Prof. Dr. Ralf B. Schäfer
Tel.: +49 6341 280-31536
E-Mail: schaefer-ralf@uni-landau.de

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Department Wirkungsorientierte Analytik
Dr. Werner Brack
Tel.: +49 341 235-1531
Dr. Werner Brack

Pressekontakt

Universität Koblenz-Landau
Kerstin Theilmann (Pressestelle)
Tel.: +49 6341 280-32219
E-Mail: theil@uni-koblenz-landau.de

oder

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung
Tilo Arnhold, Susanne Hufe (UFZ-Pressestelle)
Telefon: +49-(0)341-235-1635, -1630

Weiterführende Links

Umweltverhalten von Chemikalien
www.ufz.de/index.php?de=32298

EU-Projekt SOLUTIONS
www.solutions-project.eu

URL: http://www.ufz.de/index.php?de=32923

 

Freihandelsabkommen: Zustimmen bevor es die Chinesen tun?

BR – quer – veröffentlicht am 15.06.2014

BR quer

Diese Sendung
können Sie sich hier nachträglich ansehen

Viele Menschen lehnen das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) ab. Dabei ist noch nicht einmal der TExt der Vereinbarung bekannt. Aber wozu Details? Kanzlerin Angela Merkel glaubt an ein unschlagbares Argument FÜR das Freihandelsabkommen.

Don’t mention the ….. Fracking

taz
17.06.2014

Central European Petroleum (CEP) in Saal. Bloß nicht Fracking sagen
Von Ingo Arzt

An der Ostseeküste wird nach Öl gebohrt. Die ausführende Firma [Central European Petroleum] sagt, es sei kein Fracking. Bürgerinitiativen vor Ort zweifeln das an.
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TiSA bedroht öffentliche Daseinsvorsorge!

Mehr Demokratie e.V.
16.06.2014

Erst TTIP und CETA, jetzt auch noch TISA!
Von Lisa Albers

Neben den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA finden aktuell auch Gespräche über ein internationales Abkommen zur Liberalisierung von Dienstleistungen statt. Hinter verschlossenen Türen wird dabei die Zukunft öffentlicher Dienstleistungen aufs Spiel gesetzt.

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Greenpeace: The Global Fresh Water Crisis: Algae Blooms, Privatization and Scarcity

EcoWatch
16.06.2014

The Global Fresh Water Crisis: Algae Blooms, Privatization and Scarcity
Von Rex Weyler, Greenpeace

We know that companies do not actually “generate” any water, but rather lay claim to it. They see water shortages as an opportunity to privatize water and sell it to those who can afford it. “Water is the oil of the twenty-first century,” DOW Chemical CEO Andrew Liveris told The Economist in 2008.

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Central European Petroleum frackt wieder! Mecklenburg-Vorpommern bricht den Fracking-Bann

The Wallstreet Journal
16.06.2014

Mecklenburg-Vorpommern bricht den Fracking-Bann
Von Hans Bentzien

In Saal am Ribnitzer Bodden ist am Montag erstmals seit 2011 in Deutschland wieder gefrackt worden. Techniker der Firma Halliburton pumpten am Vormittag in drei Durchgängen 450 Kubikmeter Flüssigkeit unter hohem Druck in die 2.700 Meter tiefe Lagerstätte, um die Zuflussbedingungen des Erdöls zu verbessern.

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[Wir danken der Bürgerinitiative Erdöl Barth für ihren Einsatz gegen Fracking!]

Korbacher Resolution gegen Fracking

 

Europas Gewässer erheblich mit Chemie belastet

Süddeutsche Zeitung
16.06.2014

Europas Gewässer erheblich mit Chemie belastet
Von Andrea Hoferichter

In vielen europäischen Flüssen schwimmen so viele Chemikalien, dass Fische, Insekten und Algen auf Dauer in Gefahr sind. Die EU dürfte ihre Ziel verfehlen, die Wasserqualität bis 2015 zu verbessern.

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Zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibts hier Informationen.

 

Monsanto und Verbündete verklagen den Staat Vermont wegen Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz – ein Vorgeschmack für Zeiten mit CETA und TTIP

USA today berichtete am 12. Juni 2014: Lawsuit challenges Vermont’s GMO labeling law
(Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand)

Sollten die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP so wie bisher geplant verwirklicht werden, könnten solche Klagen unter der Überschrift „Investorenschutz“ auch bei uns zum täglichen Brot werden.

Genauso, wie sich bei uns die Kleinstadt Heiligenhafen für den Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromkonzessionen einsetzt, wehrt sich in den USA der Kleinstaat Vermont (600.000 Einwohner) gegen den immer weiter wachsenden Einfluss der Gentechnik-Industrie. Es sind eher die Kleinen, die Davids, die sich gegen die Goliaths zur Wehr setzen.
Unterstützen wir sie dabei!

Unterstützungsmöglichkeiten:
Petition Heiligenhafen (Open Petition)
Monsanto-Petition Vermont (SumOfUs.org) [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch der Monsanto Petition von SumOfUs.org“]
Monsanto will den Staat Vermont verklagen. 
Vermont ist drauf und dran Geschichte zu schreiben, denn es ist der erste Staat im Land der verlangt, gentechnisch veränderte (GVO) Lebensmittel zu kennzeichnen. Aber Monsanto, der weltweit größte Produzent von GVO, rüstet sich, den Staat zu verklagen. 
Dies ist ein wichtiger Kampf, nicht nur für Vermont, sondern für jedermann im Land: 25 weitere Staaten erwägen ähnliche Kennzeichnungs-Gesetze, warten aber noch auf jemand anderen, um den Sprung voran für ihre eigenen Gesetze zu wagen. Wenn Vermont gewinnt, wird es nicht lange dauern, bis das ganze Land die GVO-Kennzeichnung einführt, um den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 
Wir können nicht zulassen, dass Vermont diese Schlacht verliert. Stoppen wir Monsanto, bevor es überhaupt anfängt zu klagen. 
Sagen wir Monsanto: Klagen Sie nicht gegen Vermont wegen seiner Entscheidung, GVO-Lebensmittel zu kennzeichnen. 
Monsanto macht ausgefallene Einwände geltend, z. B.: Die Kennzeichnungspflicht wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens. Es ist bereit, seine Muskeln spielen zu lassen, um gegen die Entscheidung eines Staates vorzugehen, so wie sie es schon einmal gemacht haben: Sie haben vor kurzem erfolgreich mit DuPoint und Kraft Foods konspiriert, um in grober Weise Unterstützer ähnlicher Gesetze in Kalifornien und Washington zur Erschöpfung und Aufgabe zu bringen. 
Es gibt viele Diskussionen darüber, was die langfristigen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sein mögen, aber eins sollte auf jeden Fall klar sein: Verbraucher sollten das Recht haben zu wissen, was sie essen wollen und was sie ihren Kindern zu essen geben. 
Monsanto: Wir lassen nicht zu, dass Sie Vermont verklagen.
zur Original-Petition …
[/expand]

Zum Original Artikel in USA today [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch des USA today-Artikels“]
Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand 
BURLINGTON, Vt – Vier nationale Organisationen, deren Mitglieder von dem neuen Vermont-Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel betroffen sein könnten, haben am Donnerstag eine Klage beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen. 
„Das Vermont GVO (Gentechnik) -Kennzeichnungsgesetz – Gesetz 120 – ist ein kostspieliger, törichter Schritt, der die Nation auf einen Weg schickt, der in Richtung eines 50-Staaten-Flickwerks von GVO-Kennzeichnungsregeln geht, womit die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht vorangebracht wird“ sagte der Verband der Lebensmittelhersteller in einer Stellungnahme zur Klage. 
Der staatliche Gesetzgeber hat das Kennzeichnungsgesetz im April verabschiedet und Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das Gesetz im Mai. Die Kennzeichnungsvorschriften würden ab 1. Juli 2016 wirksam werden. 
Justizminister William Sorrell sagte am Donnerstag, er habe dem Gesetzgeber bei seinen Beratungen, ob dieses Gesetz eine Einladung für eine Klage an die davon Betroffenen sein könnte, geraten, „es könnte zwar eine Mords-Auseinandersetzung werden, aber wir würden pflichteifrig das Gesetz verteidigen.“ 
„Wir haben uns darauf vorbereitet“, sagte am Donnerstag Sorrell. Seinem Büro war die Beschwerde gerade zugestellt worden. 
Die Stellungnahme des Verbandes der Lebensmittelhersteller fasst die Beschwerden der folgenden vier klagenden Organisationen zusammen: GMA (Grocery Manufacturers Association), die Snack Food Association, die International Dairy Foods Association und die National Association of Manufacturers. 
„Das Gesetz 120 führt neue belastende Sprachregelungen und Beschränkungen ein, die sich in Vermont auf acht von zehn Lebensmitteln im Supermarkt auswirken werden“, sagt die GMA. „Jedoch hat Vermont bereits zugegeben, dass dieses Gesetz nicht auf irgendwelchen Grundlagen bezüglich Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Wissenschaft beruht. Deshalb ist ja auch eine Reihe von Produktgruppen wie Milch, Fleisch, Restaurant-Essen und Alkohol von dem Gesetz ausgenommen. Dies bedeutet, dass viele Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, auch in Zukunft nicht entsprechend gekennzeichnet sein werden.“ 
Die Verbände fügten hinzu, dass die Bundesregierung allein das Recht habe, den bundesweiten Vertrieb und die Kennzeichnungspflichten zu regulieren, die den zwischenstaatlichen Handel erleichtern, außerdem verbiete die Verfassung dem Staat Vermont, so zu handeln. 
Die „Vermont Recht zu wissen GVO Koalition“, die für das Gesetz geworben hatte, argumentiert, dass die Kennzeichnung den Verbauchern Transparenz im Hinblick auf Informationen über ihre Nahrung bringen würde. 
„Die Menschen in Vermont haben gesagt, laut und deutlich, dass sie ein Recht haben, zu wissen, was sich in ihrem Essen befindet, “ sagte Falko Schilling, Verbraucherschutz-Sprecher von der Vermont Public Interest Research Group. 
Schilling sagte, der Gesetzgeber hätte festgestellt, dass es zu wenig Klarheit über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt, „deshalb sind Etiketten eine vernünftige und umsichtige Angelegenheit, damit die Menschen selbst entscheiden können.“ 
Die Klage, die beim US-Bezirksgericht in Burlington eingereicht wurde, behauptet, die Food and Drug Administration habe „die Sicherheit von mehr als 100 gentechnisch veränderten Pflanzen für den menschlichen Verzehr“ seit 1994 bestätigt. 
Die Klage hat auf der anderen Seite die Aufmerksamkeit einer anderen nationalen Organisation auf sich gezogen. 
Ronnie Cummins, nationaler Direktor der Organic Consumers Association, verteidigte das Gesetz aus Vermont, indem er darauf hinwies, dass 60 andere Länder entweder gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten haben oder eine Kennzeichnungspflicht für solche Lebensmittel eingeführt haben. 
„Jeder US-Bürger sollte besorgt sein, wenn eine Multimilliarden-Dollar-Unternehmer-Lobby bei einem Bundesgericht klagt, um das Recht eines Staates aufzuheben, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen“, sagte Cummins. 
Er sagt weiter, die Klage sei eine Methode, um andere Staaten einzuschüchtern, die ebenfalls daran dächten, Gesetze für eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
zum Original-Artikel …
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Weitere Links:
http://www.csmonitor.com/USA/Justice/2014/0613/Vermont-food-industry-begin-court-fight-over-GMO-label-law-video
http://rt.com/usa/157744-vermont-gmo-labeling-signed/
http://rt.com/usa/154420-gmo-label-law-vermont/

Eine Wahnsinnstat

Die Zeit
12.06.2014

TTIP
Eine Wahnsinnstat

Der Skandal verbirgt sich in einem unhandlichen Kürzel: Mit TTIP, dem geplanten Transatlantischen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, werden Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt. Man sollte es verhindern!
Von Jens Jessen

Selten hat sich eine Öffentlichkeit so erfolgreich irreführen lassen wie im Fall des transatlantischen Freihandelsabkommens, das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt wird. Medien, Stammtische, Parlamente sprechen nur über Chlorhühnchen, gentechnisch veränderten Mais und andere Laxheiten des amerikanischen Verbraucherrechtes, die mit Unterzeichnung des Vertrages auf den europäischen Markt kommen könnten. Bestenfalls wird wie in Frankreich oder Deutschland über die ruinösen Folgen geredet, die das Abkommen für die nationalen Kulturlandschaften haben könnte – für den Film, den Buchmarkt, die staatlichen Bühnen. Aber die eigentliche Pointe der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), die auf eine fast diktatorische Beschränkung demokratischer Selbstbestimmung hinausläuft, bleibt weitgehend undiskutiert.

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Workshop Wasserrecht 26. Juni 2014

Das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin veranstaltet am 26. Juni einen „Workshop zum Wasserrecht“.
Ort: EUREF-Campus am Gasometer
Haus 13, 3. OG
Torgauer Str. 12-15
10829 Berlin

Preise:
Für Nicht-Mitglieder: 600 Euro
Anmeldung hier (pdf)

Programm ist hier downloadbar (pdf).

Zur „Berliner Wasser-Entscheidung“ vgl. auch Bundeskartellamtverfahren

Zur Website mit der Tagungsankündigung

Professor Stoll: Investorenschutz (ISDS) bei TTIP ist ein globaler Erpressungsversuch

ZEIT ONLINE
11.06.2014

TTIP. Ein globaler Erpressungsversuch
Von Peter-Tobias Stoll ( Professor für Öffentliches Recht, Göttingen)

Zwischen den USA und der EU bedarf es keines Investorenschutzes. Dass er trotzdem Bestandteil des Freihandelsabkommens TTIP sein soll, hat einen ganz anderen Grund.

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22.05.14: Bündnis TTIP Unfairhandelbar übergibt 715 000 Unterschriften gegen TTIP. Foto: Uwe Hiksch

 

TTIP: Investorenschutzrechte. Draft FFII submission on ISDS

FFII – Acta Blog
Juni 2014

Draft FFII submission on ISDS

The European Commission opened a consultation on investor-to-state dispute settlement (ISDS), the most controversial element of proposed EU trade agreements.

ISDS gives foreign investors, usually multinationals, the right to circumvent domestic courts and challenge decisions of states for international investment tribunals if decisions may lead to lower profits than expected. Multinationals can challenge reform of copyright and patent law, challenge privacy measures, challenge environmental and health policies. The cases are decided by for-profit arbitrators, they can overturn decisions of our supreme courts and our human rights court. For an introduction see Nobel laureate Joseph Stiglitz or Vrijschrift.

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TTIP und Fracking im Schatten der WM