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Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
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Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Regionale Bauwirtschaft fordert ganzheitlichen Ansatz zur Instandhaltung und Sanierung des Berliner Abwassersystems
In einer Pressemitteilung bringen die Fachgemeinschaft Bau Berlin/Brandenburg und der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg ihre Sorge zum Zustand des Berliner Kanalsystems zum Ausdruck.
Sie fordern „eine deutliche Erhöhung des Investitionsbudgets sowie eine dynamische Sanierungsstrategie“. Die beiden Organisationen heben die Bedeutung der Themen Grundwasserbeschaffenheit und nachhaltige Bewirtschaftung des Kanalsystems hervor und fordern einen ganzheitlichen Ansatz zu Instandhaltung und Sanierung, damit Berlin wieder ein dichtes Kanalsystem erhält.
Video: EU-USA Handelsabkommen = Einfallstor für Milliardenklagen gegen Fracking-Verbote
Hintergrund: das TTIP könnte Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen für milliardenschwere Schadensersatzklagen gegen Verbote und scharfe Regulierungen des ‘Fracking’ von Öl und Gas. Das ist das Ergebnis einer neuen Analyse von Umweltverbänden aus Europa und den USA. Das Video zeigt, wie Energiekonzerne die geplanten Investorenrechte im TTIP nutzen könnten, um EU-Mitgliedstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn sie umweltverschmutzende Energieprojekte stoppen. zum Video
Fracking durch Freihandel
ZEIT ONLINE
06.03.2014
Kommt Fracking durch Freihandel?
Von Alexandra Endres
Umweltschützer und Globalisierungskritiker warnen: TTIP könnte Energiekonzernen die Chance bieten, schmutzige Fördermethoden auf Kosten der Allgemeinheit durchzudrücken.
Freihandelsabkommen zwischen EU und USA wackelt
Spiegel
06.03.2014
TTIP-Verhandlungen: Freihandelsabkommen zwischen EU und USA wackelt
Von Gregor Peter Schmitz, Brüssel
Das hoch umstrittene transatlantische Freihandelsabkommen steht auf der Kippe. Der Widerstand ist offenbar auf beiden Seiten des Atlantiks so groß, dass die TTIP-Gespräche vorerst zu scheitern drohen.
Beide Handelsabkommen: TTIP und CETA stoppen!
Die Petition kann hier online unterzeichnet werden
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Hier gibt es eine Unterschriftenliste für „offline“-Sammlungen
zum Start der Unterschriftenaktion am 6. März 2014 hat das Bündnis „TTIP unfairhandelbar“ folgende Pressemitteilung verfasst.
Die Petition ist eine Online-Aktion des Bündnisses „TTIP unfairhandelbar“. Als Mitglied von „TTIP unfairhandelbar“ unterstützt der Berliner Wassertisch diese Aktion.
HIER kann man den Flyer „TTIP ist böse“ downloaden.
„Freihandelsabkommen sofort stoppen“
Frankfurter Rundschau
04.03.2014
FREIHANDELSABKOMMEN EU USA
„Freihandelsabkommen sofort stoppen“
Interview: Stephan Kaufmann
IG-Metall-Chef Detlef Wetzel befürchtet Nachteile für Arbeitnehmer und Verbraucher, wenn EU und die USA eine Freihandelszone schaffen.
Es ist das gemeinsame Großprojekt der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten: Eine gemeinsame Freihandelszone, ein gemeinsamer Wirtschaftsraum soll geschaffen werden. Die Front der Gegner wird aber immer breiter. Nun meldet sich auch die größte Gewerkschaft der Welt zu Wort. IG-Metall-Chef Detlef Wetzel erklärt im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau, warum er den sofortigen Stopp der Verhandlungen fordert.
Berliner Wasserpreise sinken 2014
Berliner Morgenpost
25.02.2014
VERBRAUCHER
Berliner Wasserpreise sinken 2014
Von Joachim Fahrun
Kartellamt siegt vor Gericht. Haushalte werden um insgesamt 250 Millionen Euro entlastet
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) müssen ihre Preise senken. Die entsprechende Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012 ist rechtens. Das entschied am Montag der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Eine Klage der BWB, die sowohl den Umfang der Preissenkung als auch die Zuständigkeit der Wettbewerbshüter für die Berliner Wassertarife generell in Frage stellte, wurde abgewiesen.
Die Richter bestätigten, dass die Preiserhöhungen für Frischwasser in Berlin 2012 um 17 Prozent und in den Folgejahren um 18 Prozent zu hoch waren. „Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 insgesamt um zirka 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Montag. Das Gericht teilte mit, im Vergleich zu den Preisen in anderen Millionenstädten seien die Berliner Wasserpreise überdurchschnittlich hoch, die Versorgungsbedingen seien aber sehr günstig.
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet
Berliner Zeitung
24.02.2014
BERLIN
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet
Von Jan Thomsen
Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt durfte die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015.
Die Bonner Preiswächter haben vorerst Recht behalten: Das Bundeskartellamt hatte die Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Juni 2012 angewiesen, den Trinkwasserpreis für die Berliner Kunden um knapp 15 Prozent senken, weil er „missbräuchlich überhöht“ sei. Die BWB, damals noch teilprivatisiert, wehrten sich gegen diese Verfügung vor Gericht – und verloren jetzt.
Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP
UnternehmensGrün
25.02.2014
POSITIONSPAPIER
Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP
Zwischen der EU und den USA finden geheime Verhandlungen zum Schutz internationaler Investitionen statt. Die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte führen zu einer Bevorzugung von internationalen Konzernen bei der Durchsetzung ihrer Investitionsinteressen zu Lasten von Staaten, die den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz oder ihre sozialen Standards erhöhen wollen und damit Investitionsinteressen beeinträchtigen.
Achtung Chlorhuhn!
TAZ
24.02.2014
TTIP
Achtung, Chlorhuhn!
von Ulrike Herrmann
Die Kritiker mobilisieren gegen das Freihandelsabkommen – und beschwören falsche Gefahren herauf. Lobbyisten können sich freuen
Die Schlagworte sind bestens geeignet, um wütende Massen zu mobilisieren: Chlorhühnchen, Hormonfleisch, Genfood. Das klingt ekelig und soll ekelig klingen.
Selbst Bundesbürger, die sich sonst nicht für Politik interessieren, haben vom „Chlorhühnchen“ gehört, das angeblich auf deutschen Tellern landen soll, wenn die EU und die USA ein Freihandelsabkommen abschließen, das auf den Namen TTIP hört.
In der Politik ist es wichtig, Begriffe zu besetzen, was der Anti-TTIP-Bewegung grandios gelungen ist. Es gibt nur ein Problem: Das Chlorhühnchen wird nicht kommen. Es steht gar nicht auf der Verhandlungsagenda.
Für Europa werden die TTIP-Verhandlungen vom Handelskommissar Karel De Gucht geführt, der kein Interview auslässt, um zu versichern: „Ich werde keine europäischen Gesetze ändern, um eine Unterschrift unter das Abkommen zu bekommen.“
Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin
ZEIT-Online
24.02.2014
WASSER
Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin
Düsseldorf/Berlin (dpa) – Für Berliner Verbraucher wird Trinkwasser dauerhaft günstiger. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte am Montag eine erzwungene Preissenkung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe für rechtmäßig (Az.: VI-2 Kart 4/12).
Das Amt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Der Erfolg beim größten deutschen Anbieter, den Berliner Wasserbetrieben, gibt den Wettbewerbshütern Rückenwind für mögliche Verfahren gegen weitere öffentliche Wasserversorger in Deutschland. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor, hieß es vom Kartellamt.
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken
Berliner Zeitung
24.02.2014
GERICHTSURTEIL
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken
Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt darf die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015 – es sei denn, der Bundesgerichtshof schreitet noch ein.
Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Damit gewann das Bundeskartellamt, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht und lehnte eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe ab.
„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.