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Atomkraft – Nein danke! Kazaguruma-Demonstration zum 10. Jahrestag von FUKUSHIMA

Kazaguruma-Demonstration zum 10. Jahrestag von FUKUSHIMA
Sa. 06.03.2021 ab 12:00 Uhr
Treffpunkt: Brandenburger Tor (Pariser Platz) Berlin

10 Jahre und noch immer keine Normalität/Nein zur Atomenergie!

Am 11. März 2021 jährt sich die Atomkatastrophe von Fukushima zum 10. Mal. Obwohl die japanische Regierung und die Internationale Atomenergie-Organisation die Auswirkungen und Folgen des Super-GAUs kleinreden, sprechen die Fakten für sich: Von Normalität in der betroffenen Region kann keine Rede sein. Noch immer können viele Menschen nicht in ihre Heimat zurück. Die havarierten Reaktoren geben nach wie vor radioaktive Materialien in die Umwelt ab. Wegen Platzmangel für die Lagerung will die japanische Regierung das verseuchte Wasser sogar ins Meer ableiten. […]

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Keine olympischen Wettbewerbe in Fukushima!

Wegen der andauernden Corona-Pandemie wurden die Olympischen Spiele, die im Sommer 2020 in Japan (zum Teil in der Region Fukushima) stattfinden sollten, abgesagt und auf 2021 verschoben.

Es bleibt bei unserer Forderung:
„Keine Wettkämpfe in verstrahlten Regionen! Solidarität mit den Menschen in Fukushima!“

Mach mit und unterzeichne:

Die Olympischen Spiele in Tokio stehen vor der Tür. Wir nennen sie die „radioaktiven Olympischen Sommerspiele 2021“, denn Japan leidet noch immer unter dem radioaktiven Fallout des mehrfachen Super-GAUs in Fukushima.

Wir sagen Nein zu dem Versuch, mit den Olympischen Spielen der Weltöffentlichkeit Normalität in den verstrahlten Gebieten vorzuspielen. […]
Zum Beitrag und zur Petition hier

Netzwerk Gerechter Welthandel: Bundesverfassungsgericht weist Organklage gegen CETA zurück

Berlin/Karlsruhe, 2. März 2021 – Das Bundesverfassungsgericht wies heute eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag zurück, die sich gegen die unzureichende Beteiligung des Bundestages bezüglich des Handels- und Investitionsschutzabkommens der EU mit Kanada (CETA) richtete. Das Netzwerk Gerechter Welthandel bedauert die Entscheidung des Gerichts, verweist jedoch auf die noch laufende Verfassungsbeschwerde der Organisationen foodwatch, Mehr Demokratie und Campact zur Verfassungskonformität von CETA selbst.

„Sollte das EU-Kanada-Abkommen vollständig ratifiziert werden, treten die gefährlichen Sonderklagerechte für Konzerne in Kraft. Diese ermöglichen internationalen Konzernen, Staaten beispielsweise wegen Umwelt- oder Klimavorgaben auf horrenden Schadensersatz zu verklagen“, sagt Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation PowerShift.

Die Organisationen kritisieren außerdem die weitreichende Entscheidungsmacht der durch CETA eingerichteten Ausschüsse, die mit Vertreter*innen der EU-Kommission und Kanadas besetzt sind.

„Die CETA-Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – ohne irgendeine Mitsprache des EU-Parlaments oder der nationalen Parlamente. Die Entscheidungsfindung ist zudem aufgrund mangelhafter Transparenz kaum nachvollziehbar. Das sind schwerwiegende demokratische Defizite“, sagt Rauna Bindewald von foodwatch Deutschland.

Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, ist Gegenstand der von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung für das erste Halbjahr 2021 angekündigt.

„Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Teile von CETA nicht verfassungskonform sind, doch davon unabhängig ist die politische Bewertung des Abkommens an sich. Es ist für keine Partei mehr rechtfertigbar, dass sie demokratische Entscheidungen freiwillig unter den Vorbehalt von Schiedgerichtsklagen stellt und damit Millionen an Steuergeld riskiert. Nach dem erneuten Bekanntwerden einer Schiedgerichtsklage, diesmal gegen die Niederlande aufgrund des Kohleausstieges auf 1,4 Milliarden Schadenersatz, ist eine Ratifizierung von CETA schlicht fahrlässig,” sagt Sarah Händel, Bundesvorständin von Mehr Demokratie.

@ Netzwerk Gerechter Welthandel

Auch vor Ort gab es Protest: Unter dem Motto „Auch das Bundesverfassungsgericht kann aus CETA kein gerechtes Handelsabkommen machen!“ protestierte das Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg gemeinsam mit Vertreter*innen der LINKEN auf dem Karlsruher Marktplatz. Auch der DGB Karlsruhe und Greenpeace Karlsruhe waren bei der Aktion vertreten.

siehe auch:

Bundesverfassungsgericht: Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)
Pressemitteilung Nr. 18/2021 vom 2. März 2021

FAZ: Deutsche Bewerbung : Olympias Skeptiker

FAZ
1.3.2021

Deutsche Bewerbung : Olympias Skeptiker
Ein Kommentar von Michael Reinsch

„[…] Zudem wird Berlin erwägen, ins Olympia-Rennen [2036] zu gehen. Doch in Regierung, Verwaltung und Parlament gilt Olympia nicht als Freudenfest. […]“
Zum Artikel

Wir sagen: NOlympiaBerlin

Jens Weinreich: Der verzweifelte Versuch von DOSB und BMI, die Kommunikationsherrschaft zu erlangen

Sport & Politics
Jens Weinreich

Der verzweifelte Versuch von DOSB und BMI, die Kommunikationsherrschaft zu erlangen
1. März 2021

„[…] Laschet hat kein Problem mit 2036. Zum 100jährigen Jubiläum der Nazi-Spiele 1936 in Garmisch-Partenkirchen und Berlin sagte Hörmann: ,Es fehlt mir noch die Vorstellungskraft und die Phantasie, wie man erfolgreiche Olympische Spiele 2036 durchführen könnte.‘ Eine neuerliche Bewerbung für Winterspiele, die im IOC gewissermaßen auf dem goldenen Tablett serviert werden, schloss der DOSB-Präsident nicht aus. […]“

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Von Überflutung bis Wasserstress: Wasser in der Stadt in Zeiten des Klimawandels


SEMINAR 2
Von Überflutung bis Wasserstress: Wasser in der Stadt in Zeiten des Klimawandels

DIENSTAG, 02. MÄRZ 2021, 14:00 – 15:30 UHR

Zur Anmeldung

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen

Investigate Europe
23. Februar 2021

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen
Der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) könnte die EU-Staaten in den kommenden Jahren hunderte Milliarden Euro kosten und den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern. Das ist das Ergebnis einer monatelangen „Investigate Europe“-Recherche. Unterschrieben haben den Energiecharta-Vertrag Anfang der Neunzigerjahre einst alle EU-Staaten, auch Deutschland. Einst sollte die Charta Investitionen in neuen Demokratien mit unsicherer Rechtslage schützen. Doch der Vertragstext ist vage formuliert. Deshalb können ihn heute auch Energieunternehmen nutzen, um EU-Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigung zu verklagen, wenn Gesetzgeber neue Klimamaßnahmen beschließen. In den kommenden Jahren könnten Europas Staaten Milliarden an Entschädigung zahlen müssen oder aus Angst davor, geplante Klimagesetze aufweichen. Das ist kein fernes Zukunftsszenario. Es hat bereits begonnen. […]

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DNR: Wasserstände der Oder reichen aus, um Einsatz von Eisbrechern zu ermöglichen


Berlin, 19.02.2021 – Zum seit zwei Tagen laufenden Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte, der das untere Odertal und das Oderbruch vor einem Eishochwasser schützen soll, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:

Der Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte verläuft bislang offenbar ohne Probleme. Der Eisaufbruch erfolgte in den letzten Tagen von Stettin flussaufwärts bis zum Nationalpark. Daraus folgt, dass in der Oder ausreichende Wassertiefen vorhanden sind. Ein Scheitern des Einsatzes scheint nach aktueller Einschätzung wenig wahrscheinlich. Viel deutet darauf hin, dass auch diesen Winter der Hochwasserschutz durch Eisaufbruch gewährleistet ist.

Dies verdeutlicht ein weiteres Mal, dass der angestrebte Ausbau der Oder durch die Wasserstraßenverwaltungen Deutschlands und Polens zur Gewährleistung des Eisaufbruchs, der Eisabfuhr sowie der Binnenschifffahrt aus Hochwasserschutzgründen nicht notwendig ist. Der DNR hat mit zahlreichen Umweltorganisationen in einem Gutachten (pdf) des Ingenieurbüros Gerstgraser belegt, dass durch die Ausbauplanungen bei einem Sommerhochwasser lokal sogar noch größere Wasserspiegelerhöhungen auftreten könnten. Bei der Gefahrenstelle in Hohenwutzen, wo bei der Oderflut 1997 fast der Deich brach, wäre dies ein 12 cm höherer Wasserspiegel. Die Ausbaupläne an der Oder widersprechen eindeutig dem europäischen Naturschutzrecht und sind sogar kontraproduktiv für den Hochwasserschutz.

Mehr Informationen:
Das Gutachten „Wirksamkeit des geplanten Flutpolders Międzyodrze und der Stromregelungskonzeption für den Hochwasserschutz der Unteren Oder“ ist online erhältlich.

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Telepolis zum Bericht der Fracking-Kommission: Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?

Telepolis
22. Februar 2021

Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?
Von Malte Daniljuk

Methan-Emissionen werden überraschend niedrig eingeschätzt. Methanforscher kritisiert Methode und Grundlagen. Importe von gefracktem Erdgas steigen weiter an; umstrittene LNG-Terminals

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Spektrum: Ökosysteme – Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt

Spektrum
19. Februar 2021

Ökosysteme: Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt
von Daniel Lingenhöhl

Flüsse und Seen bedecken weniger als ein Prozent der Erdoberfläche, und ihre Artenvielfalt ist hoch. Dämme, Verschmutzung und eingeschleppte Arten bedrohen sie.

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2. März 2021 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen CETA

Bundesverfassungsgericht

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 12.00 Uhr (bisher: 10.00 Uhr),
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden

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BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

(Bonn, Berlin, 22.02.2021) Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den
Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am
25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der
Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast
zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen
geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte
der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die
notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine
fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige
Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert,
die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nicht
gerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet
weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer
schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube
gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. weiterlesen

Online-Seminarreihe Stadt – Land – Gewässer: Wasser für Alle?! | 24.02. – 18.03.2021

Die nachhaltige Nutzung und gerechte Vertei­lung von Wasser ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Für Milliarden Men­schen ist das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung noch immer ein unerfülltes Menschenrecht. Gleichzeitig werden die knappen Süßwasser­ressourcen und die mit ihnen verbundenen Ökosysteme überall auf der Welt übernutzt, verschmutzt und geschädigt. Über zwei Milli­arden Menschen leben in Gebieten mit akutem Wassermangel. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung darunter leiden. Die Klima­krise mit zunehmenden Wetterextremen, wie Dürren, Überschwemmungen, Hitzeperioden, und sich rapide verändernden Regenfallmus­tern verschärft diese globale Wasserkrise massiv und bringt Ökosysteme und damit menschliche Lebensräume in Gefahr. Für die Zukunft ist daher eine Zunahme gewalttäti­ger Konflikte um den Zugang zu Wasser zu erwarten, wie es z.B. in Subsahara Afrika für die letzten Jahre bereits dokumentiert ist.

Wassermangel ist kein Schicksal, sondern auch Folge von Politikversagen. Zugunsten kommer­zieller Interessen in globalem Maßstab schränkt die Privatisierung von Wasserrechten und Wasserdienstleistungen vielerorts den Zugang der lokalen Bevölkerung immer weiter ein. Vor allem einkommensschwache und benachtei­ligte Menschen sind von den Folgen betroffen. Neben ausreichendem Trinkwasser geht es dabei auch um Wasser für die Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit. Viele Kleinbauernfamilien drohen beim verschärf­ten Wettbewerb um Wasser leer auszugehen, während die „Cash Crops“ der industriellen Exportlandwirtschaft intensiv bewässert wer­den. Fast 90 Prozent des weltweiten Wasser­verbrauchs geht auf das Konto von industrieller Landwirtschaft, Bergbau und Schwerindustrie.

Ob Wasser in Zukunft noch ausreichend ver­fügbar und trinkbar ist und wer Zugang dazu hat, hängt mehr denn je von politischen Ent­scheidungen rund um die Wassernutzung ab. Die einflussreichen Foren der interna­tionalen Wasserpolitik werden jedoch von multinationalen Wasserkonzernen und ihren Lobbygruppen dominiert. Statt menschen­rechtsbasierter Ansätze und Verteilungsfragen, stehen dort technologische und marktbasierte Lösungsansätze im Zentrum der Debatten.

Um Wasserknappheit zu begegnen muss sich der Blick verstärkt auf Städte, ländliche Regi­onen und Gewässer gleichermaßen richten. Bereits heute lebt über die Hälfte der Mensch­heit in Städten. In ihrer Versorgung mit Trink­wasser sind sie von lokalen und regionalen intakten Wasserressourcen abhängig. In glo­baler Verantwortung stehen sie aber auch mit ihrem enormen Ge- und Verbrauch an virtuel­lem Wasser, das in Nahrungsmitteln, anderen Konsumgütern, Rohstoffen und Energie steckt.

Bei einer vierteiligen Online-Seminar-Reihe wollen wir lokale und globale Perspektiven auf Wassergerechtigkeit im Beziehungs­geflecht von Stadt, Land und Umwelt dis­kutieren, die Verantwortung Deutschlands und der Bundesregierung aufzeigen sowie Positionen formulieren und vermitteln.

Dazu laden wir Sie und Ihre Kollegin­nen und Kollegen herzlich ein. Details zu den Programmen und zur Anmel­dung finden Sie hier.

Klimabündnis gegen LNG: Stellungnahme gegen Frackinggas-Import-Terminal Aufnahme im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Klimabündnis gegen LNG: Stellungnahme gegen Frackinggas-Import-Terminal Aufnahme im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Brunsbüttel/Kiel/Berlin, 16. Februar 2021

Das Klimabündnis gegen LNG – bestehend aus Bürgerinitiativen, der Deutschen Umwelthilfe und BUND Kreisgruppen – hat eine Stellungnahme gegen die Aufnahme des LNG Importterminals Brunsbüttel im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein eingereicht.

In Schleswig-Holstein erfolgt momentan die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Die allgemeine Öffentlichkeit ist aufgerufen bis zum 22. Februar 2021 entsprechende Stellungnahmen abzugeben.

Von dieser Möglichkeit hat das – seit Oktober 2018 existierende – Klimabündnis gegen LNG Gebrauch gemacht und eine entsprechende gemeinsame Eingabe übermittelt.

Das Bündnis bemängelt neben der Vorgehensweise des Landes Schleswig-Holstein die negative Klimawirkung von LNG, den durch geopolitische Überlegungen beabsichtigten Import von klima-/umweltschädlichem US Fracking-Gas in Form von LNG und das Kreieren von einem fossilen Lock-in bzw. von mit öffentlichen Mitteln geförderte Investitionsruinen.

Das Land Schleswig-Holstein möchte den Bau des LNG Importterminals Brunsbüttel als raumordnungsrechtlichen Grundsatz im Landesentwicklungsplan verankern. Das Klimabündnis gegen LNG fordert u. a. die Streichung dieses Grundsatzes.

„Die Stadt Brunsbüttel hat zu Gunsten des Frackinggas-Importterminals den bereits planfestgestellten Vielzweckhafen gecancelt, der Bundeswirtschaftsminister hat den Rechtsrahmen geändert, um die Investoren von 90 Prozent der Anschluss-/Betriebskosten zu befreien und das Land hat €50 Millionen Direktsubventionen im Haushalt eingestellt“, sagt Dr. Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. „Trotzdem hat German LNG bis heute keine finale Investitionsentscheidung für die offensichtlich wenig profifable klimafeindliche Investitionsruine treffen können.“


„Das Fracking-Gas-Import-Terminal soll in unmittelbarer Nähe zu existierender kritischer Infrastruktur – wie z. B. dem ehemaligen AKW und derzeitigen Atommüll-Lager Brunsbüttel und einem Chemiepark – errichtet werden“, ergänzt Constantin Zerger, Leiter für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe. „Unser Rechtsgutachten hat belegt, dass an dem geplanten Standort ein LNG-Terminal nicht genehmigungsfähig ist. Jetzt soll es als Grundsatz über den Landesentwicklungsplan künstlich als raumbedeutsam eingestuft werden.“

„Der Landesverband der Grünen hat bereits zwei Mal gegen das Terminal und die durch sensible Entwässerungsgebiete führende Anschlussleitung gestimmt“, sagt Ralf Hübner, Vorsitzender der ARGE Umwelschutz Haseldorfer Marsch. „Wir verstehen nicht, wieso trotzdem mit der Aufnahme im Landesentwicklungsplan dem noch nicht einmal angestoßenen Planfeststellungsverfahren vorgegriffen werden soll.“

„Um die international vereinbarten Klimaziele zu erreichen, müssen Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa bis 2050 fast vollständig dekarbonisiert sein“, hebt Karsten Hinrichsen von der lokalen Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe, hervor. „Der Ausbau von Gasimportinfrastruktur wie Pipelines oder LNG-Terminals mit ökonomischen Lebensspannen von 30 bis 50 Jahren muss deshalb unbedingt verhindert werden.“

LINK: https://www.bolapla-sh.de/verfahren/bf4796a7-f729-11ea-a85e-0050569710bc/public/detail#procedureDetailsDocumentlist