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OFFENER BRIEF ZUM ENERGIECHARTA-VERTRAG (ECT)

9. Dezember 2019

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Kommissare und Kommissarinnen,
sehr geehrte Abgeordnete des Bundestags und des Europäischen Parlaments,

wir schreiben Ihnen als betroffene zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften aus den Mitgliedsstaaten der Energiecharta-Konferenz, die in den nächsten zwei Tagen (10. und 11. Dezember 2019) in Brüssel ihre Jahresversammlung abhalten wird. Eine erste Verhandlungsrunde zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrags (Energy Charta Treaty, ECT) findet am 11. Dezember statt.

Wir ─ 278 Umwelt-, Klima-, Verbraucher*innen-, Entwicklungs- und handelsbezogenezivilgesellschaftliche Organisationen sowie Gewerkschaften ─ sind der Ansicht, dass der ECT mit der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und mit den von Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften entwickelten Maßnahmen für eine gerechte Energiewende unvereinbar ist. Außerdem steht der Vertrag notwendigen gesellschaftspolitischen Maßnahmen im Weg. Der ECT wurde und wird von Unternehmen aus dem Bereich fossiler Brennstoffe und der Kernenergie genutzt, um Entscheidungen zum Ausstieg aus diesen Energien anzufechten. Darüber hinaus stellt er ein Hindernis dabei dar, Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu priorisieren, die Energieerzeugung unter öffentliche Kontrolle zu bringen und Maßnahmen zur Beseitigung der Energiearmut zu ergreifen. Der ECT in seiner jetzigen Form ist veraltet und eine Bedrohung für das öffentliche Interesse.

Wir fordern Sie daher auf, dafür zu sorgen, dass der ECT nicht länger Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung von Energiearmut untergraben kann.

Wir fordern Sie auch auf, die geografische Ausdehnung des ECT auf weitere Unterzeichnerstaaten unverzüglich zu stoppen.

Der ECT enthält viele Vorschriften ─ darunter auch zu Energiedurchleitung und -handel ─, besonders bedenklich sind aber die Bestimmungen zum Schutz ausländischer Energieinvestitionen. Sie ermöglichen es ausländischen Investoren im Energiesektor, die Unterzeichnerstaaten des ECT außerhalb bestehender Gerichte in geheimen internationalen Schiedsstellen aus drei Privatanwälten*innen zu verklagen. In diesen Schiedsstellen können Anleger*innen schwindelerregend hohe Summen an öffentlichen Geldern verlangen ─ als Entschädigung für staatliche Maßnahmen, von denen sie behaupten, diese hätten ihre Gewinne geschmälert.

Wir haben sechs Kernprobleme des ECT identifiziert:

1. Der ECT schützt Investitionen und Infrastruktur für fossile Brennstoffe und wird genutzt, um notwendige Klimaschutzmaßnahmen anzugreifen und zu unterminieren.

Seit 2017 verklagt das britische Unternehmen Rockhopper Italien wegen eines Verbots neuer Öl- und Gasbohrungen in der Nähe der Küste des Landes und fordert eine Entschädigung von bis zu 350 Millionen Dollar.i Im Jahr 2017 drohte das kanadische Unternehmen Vermilion damit, Frankreich aufgrund eines Gesetzesvorschlags zur Beendigung der Förderung fossiler Brennstoffe zu verklagen, der dann deutlich abgeschwächt wurde.ii Und im Herbst 2019 kündigte das deutsche Unternehmen Uniper an, dass es die Niederlande verklagen und Entschädigung verlangen würde, wenn das Land ein geplantes Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verabschieden würde.iii Wahrscheinlich wird es in Zukunft mehr ECT-Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen geben, da Regierungen beginnen, Pläne für Klimaneutralität und einen Übergang zu sauberer Energie zu entwickeln. Es besteht die reale Gefahr, dass dies Regulierung einfriert, Regierungen also davon abhält, angesichts der massiven Schadenersatzforderungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen.iv

2. Der ECT setzt öffentliche Haushalte und Steuerzahler*innen einem unkalkulierbaren Risiko aus.

Private Schiedsstellen können Staaten zwingen, Milliarden zur Entschädigung von Anleger*innen auszuzahlen ─ einschließlich völlig hypothetischer entgangener „zukünftiger Gewinne“, die nach nationalem oder EU-Recht nicht erstattungsfähig sind. Durch den ECT wurden Regierungen bereits gezwungen bzw. haben im Rahmen von Vergleichen zugestimmt, insgesamt mehr als 51,6 Milliarden US-Dollar Schadenersatz aus öffentlichen Mitteln zu zahlen.v

3. Der ECT könnte die Förderung erneuerbarer Energien gefährden. Der Vertrag erlaubt es nicht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu unterscheiden.vi Das macht es für Regierungen finanziell riskanter, dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien statt kohlenstoffintensiver Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus schützt der ECT weder Investitionen in die Energieeffizienz noch andere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.vii

4. Der ECT kann den Umweltschutz untergraben. Ein Beispiel hierfür ist die 1,4 Milliarden Euro schwere ECT-Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall aus dem Jahr 2009 gegen Umweltstandards für ein Kohlekraftwerk in Deutschland. Laut offiziellen Aussagen zwang der geforderte Betrag die örtliche Regierung dazu, die Vorschriften abzuschwächen und den Fall mit einem Vergleich beizulegen, was die Umweltauswirkungen der Anlage auf den örtlichen Fluss und dessen Tierwelt verschärfte.viii In der zweiten und derzeit noch laufenden ECT-Klage von Vattenfall gegen Deutschland fordert das Unternehmen 6,1 Milliarden Euro für den beschleunigten Atomausstieg des Landes nach der Fukushima-Katastrophe.ix Im November 2019 kündigte das australische Unternehmen Aura Energy eine ECT-Klage gegen Schweden bezüglich der Entscheidung des Landes aus dem Jahr 2018 an, den Uranabbau aus Umwelt- und Gesundheitsgründen zu verbieten.x

5. Der ECT kann dazu genutzt werden, Maßnahmen zu untergraben, die Energie erschwinglich machen und unter öffentliche Kontrolle bringen. Mehrere osteuropäische Länder wurden im Rahmen des ECT verklagt, weil sie Schritte unternommen haben, die Gewinne großer Energieunternehmen zu beschränken und Strompreise für Verbraucher*innen zu senken.xi Die Bestimmungen des ECT können auch gegen solche Initiativen verwendet werden, die darauf abzielen, Energieerzeugung und -dienstleistungen unter öffentliche und demokratische Kontrolle zu bringen.xii

6. Das Investor-Staat-Schiedsverfahren nach dem ECT steht im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit und untergräbt die nationalen Rechtssysteme. Im Gegensatz zum Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz schafft der ECT ein paralleles Rechtssystem, das ausschließlich ausländischen Investoren – und damit einigen der reichsten und mächtigsten Akteure der Gesellschaft ─ zur Verfügung steht. ECT-Schiedsverfahren sind höchst intransparent und mit Interessenkonflikten behaftet: Schiedsrichter*innen verdienen viel Geld mit derartigen Fällen und haben daher ein entsprechendes Interesse daran, den Boom der ECT-Streitigkeiten aufrechtzuerhalten.xiii Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Achmea-Urteil von 2018 die Rechtmäßigkeit dieser parallelen privaten Rechtsverfahren innerhalb der Europäischen Union infrage gestellt.

Darüber hinaus bringt der Investitionsschutz des ECT nicht den behaupteten wirtschaftlichen Nutzen.

Es gibt derzeit keine Belege dafür, dass das Abkommen dazu beiträgt, Investitionen zur Verringerung der Energiearmut zu erleichtern, geschweige denn Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.xiv

Der angestrebte Modernisierungsprozess wird diese Fehlkonstruktionen in seiner jetzigen Form wahrscheinlich nicht beheben können. Das Verhandlungsmandat der EU sieht
beispielsweise weder ein Ende des Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe noch eine Beendigung vonInvestitionsschiedsverfahren oder von anderen Arten der Investor-Staat-Streitbeilegung des ECT vor.xv Änderungen des ECT, die den Vertrag mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarmachen, müssten von allen Unterzeichnerstaaten einstimmig beschlossen werden. Viele von ihnen sind maßgeblich an der Erzeugung von oder dem Handel mit fossilen Brennstoffen beteiligt. EinigeMitglieder haben bereits erklärt, dass sie überhaupt keine Notwendigkeit sehen, den ECT überhaupt zu ändern.xvi

Wir fordern Sie daher auf,

● als Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des ECT ein Ende der Bestimmungen zum Schutz fossiler Brennstoffe einzufordern;

● die Streichung von Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) aus dem ECT zu beantragen;

● den Rückzug aus dem oder die gemeinsame Kündigung des ECT zu fordern, wenn derModernisierungsprozess nicht schnell dazu führt, das Abkommen durch die Beseitigung des Streitbeilegungsverfahrens und des Schutzes fossiler Brennstoffe klima- und umweltverträglich zu gestalten;

● den Prozess der geografischen Ausdehnung des ECT auf immer neue Staaten zu stoppenund keinen Vertragsbeitritt zuzulassen, solange der ECT in seiner jetzigen Form bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüssen

Unterzeichnende Organisationen

278 Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch (Liste in der pdf)

i Rockhopper Italia S.p.A., Rockhopper Mediterranean Ltd, and Rockhopper Exploration Plc v. Italian Republic (ICSID Case No. ARB/17/14). Für mehr Informationen zu diesem Fall: Friends of the Earth Europe et al (2019) Dirty Oil Attacks on Action on Fossil Fuels: Rockhopper vs Italy , Juni; Video: Dirty Oil vs Beautiful Abruzzo , 25. Juni 2019.

ii Friends of the Earth Europe and others (2019) Blocking Climate Change Laws with ISDS Threats: Vermilion vs France, June.

iii Edwin van der Schoot (2019) Claim om kolenverbod voor Staat, De Telegraaf, 5. September.

iv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), 451-471; Nathalie Bernasconi-Osterwalder and Martin Dietrich Brauch (2019) Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, Transnational Dispute Management, February; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing itsgeopolitical, climate and financial impacts, September.

v Siehe Annex 1 zum Report ‚One Treaty to rule them all‘, sheet “amounts paid by states”. Eine aktualisierte Version dieser Datei vom September 2019 ist auf Anfrage erhältlich.

vi In der Nichtdiskriminierungsklausel des ECT (Art. 10 Abs. 7) verpflichten sich die Staaten, Investitionen aus anderen ECT-Mitgliedstaaten nicht weniger günstig zu behandeln als solche, die Investoren des Aufnahmestaates oder eines Drittstaates gewährt werden. Obwohl bisher keine derartigen Klagen bekannt sind, könnte dies zu Ansprüchen im Rahmen des ECT gegen politische Maßnahmen führen, die bewusst zwischen Energieinvestitionen, die der Erreichung von Klimaschutzzielen dienen, und solchen, die deren Erreichung behindern, unterscheiden. Siehe; Nathalie Bernasconi-Osterwalder und Martin Dietrich Brauch (2019): Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, T ransnational Dispute Management , 22. Februar.

vii Sarah Keay-Bright (2019) “ Outdated Energy Charter Treaty leaves new economy investments unprotected ”, Energy Post, 6 March; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing its geopolitical, climate and financial impacts , 8. September.

viii Vattenfall AB, Vattenfall Europe AG, Vattenfall Europe Generation AG v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/09/6). For an analysis of the settlement see: Roda Verheyen (2012) Briefing Note: The Coal-fired Power Plant Hamburg-Moorburg, ICSID proceedings by Vattenfall under the Energy Charter Treaty and the result for environmental standards , 11. April.

ix Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12).

x World Nuclear News (2019) Aura seeks compensation for Swedish uranium ban , 11. November.

xi AES Summit Generation Limited and AES-Tisza EroÅNmü Kft. v. Republic of Hungary (II) (ICSID Case No. ARB/07/22); Electrabel S.A. v. The Republic of Hungary (ICSID Case No. ARB/07/19); EVN AG v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/13/17); ENERGO-PRO a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/15/19); ČEZ, a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/16/24).

xii Das geschah in Albanien, nachdem es die Stromverteilungslizenz des tschechischen Energieriesen ČEZ widerrufen hatte, der 2013 eine ECT-Klage in Höhe von 190 Millionen € einreichte. Der Widerruf erfolgte, nachdem ČEZ den Strom für die Wasser- und Sanitärversorgung mehrerer albanischer Städte abgestellt, erhebliche Schulden gegenüber der Regierung angesammelt und andere vertragliche Verpflichtungen, wie z.B. die Reduzierung von Energieverlusten und Investitionen in das Stromnetz, nicht erfüllt hatte. Die Albanerinnen und Albaner hatten sich auch über hohe Preise, schlechten Service oder gar dessen Fehlen sowie Stromausfälle beschwert. Darüber hinaus war ČEZ mit Betrugsermittlungen durch die Staatsanwaltschaft von Tirana konfrontiert worden, unter anderem wegen der Verhängung gefälschter Bußgelder an reale und fiktive Kunden, um die angeblichen Verluste auf dem Papier zu erhöhen und Preiserhöhungen von den albanischen Regulierungsbehörden genehmigen zu lassen. Albanien hat den Fall 2014 beigelegt und sich bereit erklärt, 100 Mio. € Schadenersatz zu leisten. Siehe dazu: ČEZ (Tschechien) v. Albanien.: ČEZ (Czech Republic) v. Albania .

xiii Für mehr Hintergrundinformationen zu Interessenskonflikten und weitere rechtsstaatlichen Problematiken im Rahmen des ECT, siehe: Corporate Europe Observatory and Transnational Institute (2018) One Treaty to Rule them All. The ever-expanding Energy Charter Treaty and the power it gives to corporations to halt the energy transition , Juni, Kapitel 3.3 und Seite 72.

xiv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), S. 451-471, 451.

xv Council of the European Union (2019) Negotiating Directives for the Modernisation of the Energy Charter Treaty , 2. Juli.

xvi In its contribution to the modernisation process, Japan, for example, stated “that it is not necessary to amend the current ECT provisions”. See: Energy Charter Secretariat (2019) Policy Options for Modernisation of the ECT , 6 Oktober.

 

Offener Brief als pdf

AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), 17. Oktober 2019

AöW gratuliert der Stadt Kempten zum Beitritt zu den „Blue Communities“

Berlin/Kempten. Kirsten Arp, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), gratulierte am vergangenen Dienstag der Stadt Kempten (Allgäu) sowie ihrem Tochterunternehmen und AöW-Mitglied Kemptener Kommunalunternehmen (KKU) vor Ort zum Beitritt zur Blue Community-Initiative und dem Kampagnenstart „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“. „Die Stadt Kempten setzt in vorbildlicher Weise bereits heute die vier Prinzipien der internationalen Blue Community-Bewegung um: Sie erkennt Wasser als Menschenrecht und öffentliches Gut an, das nachhaltig genutzt wird und steht dafür ein, dass die Wasserversorgung auch zukünftig in öffentlicher Hand bleibt. Kempten und das KKU machen sich durch ihre Selbstverpflichtung und die Kampagne auf den Weg, ihr Engagement noch zu verstärken. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen und uns viel Erfolg, unsere gemeinsamen Themen voranzubringen“, so Kirsten Arp.

Oberbürgermeister Thomas Kiechle nahm im Rathaus das offizielle Blue Community-Zertifikat entgegen und erklärte zu diesem Anlass: „Die öffentliche Wasserversorgung ist ein nicht-verhandelbares Gut für die Stadt Kempten. Das Allgäu ist bekannt für seine hervorragende Trinkwasserqualität und diese wollen wir auch weiterhin bewahren.“

Thomas Siedersberger, Geschäftsführer des Kemptener Kommunalunternehmens (KKU), dessen Kernkompetenz die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Kempten ist, stellte dar, wie die Stadt Kempten als neue Blue Community ihre Bürger sensibilisieren will, welche Vorteile Leitungswasser gegenüber abgepacktem Wasser mitbringt: „Die Kampagne ,TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER‘ informiert anschaulich und ansprechend, dass Leitungswasser und umso mehr in Kempten von hoher Qualität, preiswert und plastikfrei ist. Der Transport durch die Wasserleitung spart zudem im Vergleich zu Flaschenwasser CO2.“ Darüber hinaus wird im Kemptener Rathaus ein Trinkwasserspender installiert, wie es ihn bereits in zahlreichen städtischen Verwaltungsgebäuden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Auch alle Sitzungen wie beispielsweise des Stadtrats werden nun mit Leitungswasser aus Karaffen versorgt.

Auch das AöW-Mitglied Zweckverband Fernwasserversorgung Oberes Allgäu (FVOA), im Jahr 1969 u.a. von der Stadt Kempten zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung gegründet, trägt maßgeblich zur Umsetzung der Blue Community Grundsätze bei. Verbandsvorsitzender Herbert Seger erläuterte, wie der Zweckverband seit 15 Jahren Projekte des Vereins „Wasser für Senegal“ (Oberstdorf Allgäu) unterstützt. Dabei gehe es vor allem um die Finanzierung und Beratung beim Bau von Brunnenanlagen und kleinen Fernwasserversor­gungsanlagen für mehrere Dörfer.

Hintergrund zu Blue Communities

Die Mitglieder der Blue Community Initiative verpflichten sich selbst, vier Prinzipien umzusetzen:

– Anerkennung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung

– Wasserdienstleistungen bleiben auch zukünftig in öffentlicher Hand

– Leitungswasser anstelle von abgepacktem Wasser trinken

– Pflege von internationalen Partnerschaften, um obengenannte Ziel weltweit weiter zu verbreiten

Der internationalen, in Kanada gegründeten Initiative der Blue Communities gehören in Deutschland bereits Augsburg, Berlin, Marburg und München an.

Weitere Informationen:

Die Blue Communities in Deutschland: www.blue-community-deutschland.com/

Kampagne „TRINK Allgäuer Leitungs-WASSER“: www.kku-kempten.de/trinkwasser/

Berichterstattung zur Zertifikatsübergabe auf der Homepage der Stadt Kempten: www.kempten.de/18513.html

Auch der Berliner Wassertisch gratuliert Kempten zu dieser klugen Entscheidung!

2 Jahre vorläufige Anwendung CETA – der Gewinner ist die Ölindustrie

9.10.2019
CTV News Montreal

Mines, minerals and big oil are the winners two years after CETA, study finds
MONTREAL — A new study has found that the oil and mining industries are the big and only winners when it comes to trade with the EU two years after CETA was approved.
Zum Beitrag

Bundesweiter dezentraler Aktionstag am 12. Oktober 2019: „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Im Rahmen der europaweiten Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ fand am 12. Oktober 2019 ein dezentraler Aktionstag in ganz Deutschland statt. Zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale Bündnisse, Gewerkschaften und soziale Bewegungen waren dazu aufgerufen, sich dem Aktionstag anzuschließen. Gemeinsam setzten wir ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne, die Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bedrohen und demokratische Handlungsspielräume einschränken.

Gefordert wurde unter anderem, das Abkommen EU mit Kanada – CETA – nicht zu ratifizieren! Außerdem: Keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten abschließen! Konzerne zur Verantwortung ziehen!

Samstag, 12.10.2019
Zeit: 11:00 Uhr
Vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Der Aktionstag steht im Kontext einer europaweiten Aktionswoche vom 11.-19. Oktober 2019. In diesem Zeitraum kommen Vertreter*innen von Staaten aus der ganzen Welt zu zwei wichtigen Verhandlungen zusammen: In Genf verhandeln sie über ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das Konzerne für ihre Vergehen haftbar machen würde (UN Binding Treaty) – während sie gleichzeitig in Wien darüber sprechen, wie das ungerechte System der Sonderklagerechte für Konzerne weltweit ausgebaut werden kann. Ein idealer Zeitpunkt, um gegen die Macht der Konzerne zu protestieren!

Zum Beitrag auf der Website von GerechterWelthandel

Folgende Klagen wurden vorgestellt:
Vattenfall vs Deutschland
Chevron vs Ecuador
Eco Oro vs. Kolumbien
Gabriel Resources vs. Rumänien

Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
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NGOs verlangen Klarheit bei TTIP 2.0

30. September 2019

„Heute wird Phil Hogan als designierter Handelskommissar vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments Rede und Antwort stehen. Zu diesem Anlass richten wir gemeinsam mit zahlreichen anderen europäischen NGOs einen offenen Brief zu den laufenenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein „TTIP light“ an Herrn Hogan und Kommissionspräsidentin von der Leyen.

Wir haben Anlass zur Befürchtung, dass bei dem Abkommen weit über das hinaus verhandelt wird, was die Verhandlungsmandate abdecken. Das betrifft insbesondere die sogenannte ,regulatorische Kooperation‘. Dieser Mechanismus in Freihandelsverträgen ermöglicht es den Lobbyisten mächtiger Konzerne und Verbände, bestehende oder künftige Gesetzgebung zu attackieren, zu verlangsamen oder auszuhebeln, wenn durch neue Gesetze sogenannte Handelshemmnisse aufgebaut werden, weil dann nicht mehr in beiden Ländern gleiche Standards gelten. Diese Möglichkeit für Unternehmen, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, bevor Parlamente ihn überhaupt kennen, stellt eine große Gefahr dar – sowohl für bestehende Schutzniveaus von Produkten als auch für den demokratischen Prozess.

Angesichts der großen Intransparenz der Gespräche haben wir derzeit allerdings keine Möglichkeit zu übereprüfen, worüber genau die Kommission verhandelt. Deshalb fordern wir die Kommission dazu auf, eine angemessene Transparenz der Gespräche herzustellen und gefährliche Bestimmungen wie die regulatorische Kooperation von diesem Gesprächen auszuschließen – im Einklang mit den Mandaten, die ihr erteilt wurden und mit dem Allgemeinwohl, das zu schützen sie verpflichtet ist.

Wir hoffen, dass die Abgeordneten heute im Ausschuss unsere Sorgen aufgreifen und dem zukünftigen Handelskommissar deutliche Fragen dazu stellen. Wir bleiben für Sie dran.“

Weitere Infos:

Offener Brief der Zivilgesellschaft an die EU-Kommission (englisch), pdf
Vollständige Pressemitteilung (englisch) pdf
Zum Beitrag von Lobbycontol

20.09.19 Klimastreik Fridays For Future in Berlin


Berliner Wassertisch zu den Nachhaltigkeitszielen der UN: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

(Berlin, 19. September 2019) Heute erschien der Rundbrief-special von Forum Umwelt & Entwicklung (III/2019). Das Themenheft beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN): „Grosse Ziele, aber kein Plan. Wo steht die Agenda für Nachhaltige Entwicklung?“

„Am 24. und 25. September kommen die Staats- und Regierungschef dieser Welt in New York zusammen, um erstmals eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand ihrer gemeinsamen Nachhaltigkeitsagenda zu ziehen. Ein weiterer UN-Gipfel also, bei dem sich unsere Regierenden treffen – um zu reden und sich bestenfalls Verantwortlichkeiten hin und her schieben oder schlimmer noch, die Missstände klein- und schönreden. Aber sie lassen sich nun mal nicht weglächeln. Auch ohne Gipfel wissen wir bereits, dass die Zahl der Hungernden wieder steigt, die Ärmsten immer ärmer und Reichen absurderweise immer reicher werden, die Artenvielfalt dramatisch abnimmt und die Klimakrise unvermindert voranschreitet – mit einem Wort, wir entwickeln uns nicht hin zu einem nachhaltig gerechten Miteinander in dieser Welt, sondern eher davon weg. Dabei steht genau das hinter den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), denen sich die 193 UN-Staaten im Jahr 2015 verschrieben haben: die Sicherstellung einer gerechten gesellschaftlichen Entwicklung auf sozialer, ökonomischer und ökologischer Ebene. Vorrangig geht es dabei um die Verringerung von ungleichen Lebensstandards in und zwischen den Staaten, die Schaffung von Chancengleichheit aller Menschen und den Erhalt von Ökosystemen. Bis 2030 soll jedes Land eigene Maßnahmen umgesetzt haben, die zur Erfüllung dieser Ziele führen.

In dieser Sonderausgabe des Rundbriefs reflektieren unsere AutorInnen die 17 SDGs in 17 Artikeln aus sehr unterschiedlichen Perspektiven. Sie schauen dabei nicht nur darauf, was die SDGs weltweit bisher gebracht oder eben nicht gebracht haben, sondern auch, welchen Beitrag Deutschland hierzulande aktiv leistet, die massiven Defizite strukturell aufzubrechen. Um es vorwegzunehmen: leider nicht allzu viel. Denn den SDGs fehlt es an einem konsistenten Umsetzungsplan. Hehre Ziele an sich können gegen die vorherrschende Profitmaximierungslogik und mächtige Wirtschaftslobby schließlich nicht viel ausrichten. An vielen Stellen dieser Ausgabe wird deutlich, wie im Namen der SDGs Unternehmensprofite steigen, kaum aber Verbesserungen für die Allgemeinheit geschaffen werden, weder in Deutschland noch anderswo. Die neoliberale Ökonomie, die trotz der weitreichenden Ziele für nachhaltige Entwicklung, aber gerade wegen einer zu abstrakten Agenda ohne verbindliche Strukturmaßnahmen weiter Fahrt aufnimmt, führt die SDGs teils sogar ad absurdum. Egal ob im Bereich Städte, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wasser, Meere oder Wälder.

Überall sind unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeitsziele Privatisierungen und zweifelhafte Kooperationen mit der Privatwirtschaft an der Tagesordnung, die vor allem eben jenen Unternehmen nutzen, nicht aber den Menschen und der Umwelt. Nicht zuletzt das irrsinnige Festhalten an einem unbegrenzten Wirtschaftswachstum, das dem SDG 8 explizit eingeschrieben ist, zeigt, dass es auch schon Fehler in der Zielkonzeption gibt. Doch einen Plan, wie die großen, doch zumeist richtigen Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda durchzusetzen sind, ohne die Macht der Großkonzerne strukturell anzutasten und bestehende Widersprüche zu reproduzieren, gibt es nicht. Wie auch. In unzähligen lokalen Initiativen, Sozial- und Umweltbewegungen zeigen Menschen, wie es besser laufen kann und muss. Die BürgerInnen sind da längst viel weiter als die Politik. Am 20. September, kurz vor dem SDG-Gipfel, werden sie das wiederholt zum Ausdruck bringen und weltweit streiken für eine solidarische, nachhaltige und klimafreundliche Zukunft.

Eine gute Lektüre wünscht Ihnen
Josephine Koch“

Der Berliner Wassertisch hat sich mit einem Beitrag zum Thema Nachhaltigkeitsziel 6 = Wasser beteiligt

 

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

 

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#AlleFürsKlima. 20. September 2019, Berlin, gemeinsamer Block der Umweltverbände

„Wir gehen am Freitag, den 20. September zusammen mit Kindern und Jugendlichen auf die Straße und streiken für die Zukunft unserer Kinder, die wie wir einen lebenswerten Planeten erhalten wollen.

Kommt zum Block der Umweltverbände auf der Straße des 17. Juni, westlich des Brandenburger Tors und zeigt unter dem Motto #allefürsklima, dass wir immer noch mehr sind, noch mehr werden und noch viel erreichen müssen. Um 12:00 Uhr startet die Demonstration mit einem Bühnenprogramm, anschließend setzt sich der Zug am Brandenburger Tor in Bewegung, angeführt von Kindern und Jugendlichen in Bewegung, Endpunkt der Demo ist wieder das Brandenburger Tor.

Ihr erkennt uns vom BUND, NABU, WWF,  Klimaallianz, Grüne Liga, Greenpeace, Naturfreunden, berlin 21, den Berliner Initiativen von Wasser- und Energietisch über Kohleausstieg bis TTIP Stoppen auch an unserem großen Banner oder an dem Meer an Fahnen.

Wir rufen dazu auf, die Arbeit für diese Demo niederzulegen und sich einzureihen! Und wir zeigen mit deutschlandweit über 450 Demos, wie vielfältig die Klimabewegung geworden ist. Denn es gibt kaum jemanden, der noch nichts vom globalen Klimastreik am 20.9. gehört hat: Während in Berlin das Klimakabinett der Bundesregierung erste Ergebnisse für ein Klimaschutzgesetz und andere wirksame Klimapolitik vorlegen könnte, steht der 20. September international auch für die Klimaverhandlungen der UN in New York. Die zwei prominentesten Figuren hier: Antonio Gueterres und Greta Thunberg.“

Zum Beitrag des BUND Berlin

Treffpunkt hier

 

Vortrag Professor Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz. Erfolge und Gefährdungen

Fotografie: ZAK

Vortrag Professor Siegfried Broß: 70 Jahre Grundgesetz
Erfolge und Gefährdungen

Mo, 28.10.2019, 19:30

Beschreibung

Das Grundgesetz ist der Zement unserer Gesellschaft, um eine Metapher des englischen Philosophen David Hume zu variieren. Die Verfassung ist das höchste Gut und die Leitlinie unseres Zusammenlebens und der vielleicht wichtigste Text dieser Republik. Zwar hat es bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 60 Änderungen erfahren, zuletzt die nach einigem politischen Gezerre zwischen dem Bund und den Ländern zum Digitalpakt und zur Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben der Länder, gleichwohl stellt heute niemand seine Erfolgsgeschichte in Frage. Siegfried Broß lotet diese Geschichte aus.

Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Ehrenvorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission und der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe.

Moderation: Dr. Ingolf Ebel, Urania Berlin.

Ort: Urania Berlin e. V.
An der Urania 17
10787 Berlin

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Problematisches Klimagas. Fracking-Boom lässt Methan-Emissionen steigen

Spiegel Online
14.08.2019
Problematisches Klimagas. Fracking-Boom lässt Methan-Emissionen steigen
Von Thorsten Dambeck

Fracking steht wegen seiner Folgen für die Umwelt schon lange in der Kritik. Eine Studie macht die Technik zur Erdgasförderung nun auch für den Anstieg des Treibhausgases Methan verantwortlich.

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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Termin für Urteil der Delius-Klage steht fest

Zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs werden vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner Piratenfraktion Martin Delius (jetzt DIE LINKE) und dem Ex-Geschäfts­führer Heiko Herberg (jetzt SPD) zur Zahlung von 25.000 € verklagt.* Ein Vergleichsvorschlag der Richter wurde bislang nicht angenommen. Der zweitinstanzliche Urteilstermin ist am Mittwoch.

(Berlin, 06.08.19) Die Richter schlugen vor, dass die Liquidatoren der Piratenfraktion, Delius und Herberg, die Klage zurückziehen und jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlt. Ihr Anwalt hat den Vorschlag der Richter jedoch abgelehnt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Berliner Wasserbetriebe spülen mittlerweile Millionen in den Berliner Landeshaushalt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen, die hierzu beigetragen haben, zur Zahlung von 25.000 Euro verklagt werden.“

Hintergrund: In ihrem Wahlprogramm hatte die PIRATENPARTEI als einzige Partei versprochen, juristisch gegen die Wasserverträge vorzugehen. Dies trug zu ihrem Wahlerfolg 2011 bei. Als 2013 unklar war, ob die Fraktion eine Organklage gegen die Wasserprivatisierung bezahlen könne, bot der Wassertisch eine Spende an. Nachdem die Klage eingereicht worden war, machte der verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Die Organklage war eines der letzten Mosaiksteine der erfolgreichen Wasserrekommunalisierung. Allerdings konnte sie aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Folglich teilte 2014 der damalige erste Fraktionsvorsitzende Alexander Spies (der auch die jetzige Delius-Klage ablehnt) dem Berliner Wassertisch mit, dass mit einer Inanspruchnahme der Spende nicht mehr zu rechnen sei.

Nicht alle Piratenabgeordneten befürworteten seinerzeit jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge. Delius und Herberg gehörten zu den wenigen Gegnern der Organklage. Sie verließen auch die PIRATENPARTEI vor Ende der Legislaturperiode. Das Spendenangebot klagen die beiden Nachwuchspolitiker mittlerweile als Liquidatoren einer Fraktion ein, deren Partei sie nicht angehören. Martin Delius ist Mitglied der LINKEN, Heiko Herberg Mitglied der SPD.

Dazu Sigrun Franzen: „Wir befinden uns in der paradoxen Situation, dass wir unser Spendenangebot der Fraktion der PIRATENPARTEI gemacht haben, die für die Organklage war. Nun werden wir von Mitgliedern der Partei DIE LINKE und der SPD verklagt, die Gegner das Wasservolksbegehrens waren. Die Berliner PIRATEN selbst lehnen die Delius-Klage ab. Die Ablehnung des Vergleichs zeigt, dass die Justiz offensichtlich missbraucht wird, alte politische Rechnungen zu begleichen. Den Schritt in die nächste Instanz behalten wir uns vor.“

Verkündungstermin ist am Mittwoch, 07.08.2019 – 12.00 Uhr – Raum 145, Kammergericht Berlin

* Weitere Infos: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit?PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Hubertus Zdebel (LINKE): Die Skandalserie um die Fracking-Kommission


Pressemitteilung Hubertus Zdebel (Mitglied des Bundestages, DIE LINKE), 2. August 2019

Im Rahmen der Pro-Fracking-Gesetzgebung wurde mit § 13a Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen, dass die Bundesregierung eine „unabhängige Expertenkommission“ einsetzt, welche Fracking-Erprobungsmaßnahmen in bestimmten Gesteinsschichten wissenschaftlich begleitet und auswertet sowie hierzu und zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres erstellt. Die Expertenkommission übermittelt die Erfahrungsberichte dem Deutschen Bundestag und veröffentlicht sie im Internet. Die Expertenkommission unterrichtet die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über Verlauf und Ergebnisse der Erprobungsmaßnahmen. Hierbei sowie zu den Entwürfen der Erfahrungsberichte ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die Kommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde und aus Steuermitteln finanziert wird, ist mehrheitlich mit Vertretern fracking-freundlicher Stellen besetzt. Die Zivilgesellschaft ist in ihr nicht vertreten. Die Bundesregierung scheute das Risiko kritischer Stimmen.

Die „Expertenkommission Fracking“, wie sie offziell heißt, hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Siehe https://expkom-fracking-whg.de/. Sie soll durch ihre Berichte die Voraussetzungen für die in 2021 vorgesehene Überprüfung des Verbots von Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein durch den Deutschen Bundestag schaffen. weiterlesen