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Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung

(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.

Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.

Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.

Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.

Die zusätzlich gestartete Online-Petition kann von allen unterzeichnet werden

Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers . Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden.[Vgl. Presseerklärung Stoppt CO2-Endlager, 27.04.2017: Landesregierung widerlegt]* Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. [Kommentar BWT: Wir würden uns über eine große Unterstützung auch der Online-Petition sehr freuen.]

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de

*Unser Kommentar zu den Versuchen der Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Volksinitiative #VIwasser auszubremsen: Über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden immer noch Gerichte und „das ist gut so“!

Immer wieder versuchen Politiker, Initiatoren mit der Behauptung, ihr Bürgerbegehren sei „verfassungswidrig“, einzuschüchtern und zu entmutigen. Davon darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es sind Verfassungsgerichte, die über die Verfassungsmäßigkeit urteilen können – nicht die Politiker! In Berlin war es 2008 der rot-rote Senat, der unser Wasser-Volksbegehren nach der ersten Stufe als verfassungswidrig erklärt und gestoppt hat! Wir sind dagegen vorgegangen, und tatsächlich hat uns der Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2009 Recht gegeben: Unser Volksbegehren war zulässig! So konnten wir mit zeitlicher Verzögerung weitermachen. 2011 stimmten mehr als 666.000 Menschen (bzw. 98,2% der Teilnehmenden) für das Wasservolksbegehren – gegen allen Widerstand von Seiten der Politik. Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand. Insgesamt war es also ein großer Erfolg der direkten Demokratie. Fazit: Egal, welche Parteien gerade an der Macht sind – direkte Demokratie hat es nicht leicht. Hier heißt es: Dranbleiben!


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk.

Protestwelle! #StopCETA

Fracking durch die Hintertür in NRW?

BBU: Verfahren zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen ist ein Skandal

(Bonn, Düsseldorf, 02.05.2017) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist das Verfahren zur Entscheidung über die Verlängerung der Erlaubnis der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen zur Aufsuchung von Kohleflözgas gestoßen. Das betroffene Gebiet deckt große Teile Nordrhein-Westfalens ab. Der Umweltverband hatte im Rahmen eines Verfahrens nach dem Umweltinformationsgesetz den Antrag erhalten. Der BBU fordert die Bezirksregierung und die Landesregierung auf, den Verlängerungsantrag abzulehnen, um ein Fracking durch die Hintertür zu verhindern.

Auf dürren fünf Seiten begründet die RWTH Aachen ihren Antrag auf Verlängerung ihrer wissenschaftlichen Erlaubnis um drei Jahre. Aufgrund veränderter rechtlicher Bestimmungen hätten die Forschungsziele und das Arbeitsprogramm vollständig überarbeitet werden müssen. Doch das überarbeitete Arbeitsprogramm wurde dem Antrag nicht beigefügt, obwohl er nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes bei einer Nichtvorlage zu versagen ist. Bereits dieser formale Aspekt hätte zur Zurückweisung des Antrags durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde führen müssen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Insbesondere anhand des Arbeitsprogramms ist zu entscheiden, ob eine zukünftige Gasgewinnung ohne Fracking möglich ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Antrag zu versagen. Dies ist hier umso bedeutsamer, da kein erfolgreiches Projekt zur Gewinnung von Gas aus Kohleflözgestein ohne Fracking bekannt ist. Die notwendige Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist aber nicht erkennbar. Die Bergbehörde hat sich hingegen mit vagen Beschreibungen der Bohrtechnik im Antrag wie ,minimalinvasive Erkundungsmethoden‘ zufrieden gegeben. Damit besteht die Gefahr eines Frackings durch die Hintertür, ohne es klar zu benennen. Bei dem Satz im Antrag ‚Wir weisen darauf hin, dass wir keine Frackingmaßnahmen planen!‘ drängt sich der Eindruck eines unverbindlichen Lippenbekenntnisses auf.“

Befremdlich ist für den BBU auch die Zeitplanung des Verfahrens. Grundsätzlich hätte die Aufsuchungserlaubnis am 5.5.2017 auslaufen müssen. Mit Schreiben vom 14.2.2017 – hat die RWTH Aachen die Verlängerung der Erlaubnis beantragt. Statt den Antrag abzulehnen oder die Gemeinden umgehend zu beteiligen, hat die Bezirksregierung Arnsberg die Kommunen und Kreise erst am 19.4.2017 informiert und ihnen bis zum 10.6.2017 Zeit zur Stellungnahme gegeben. Die Aufsuchungserlaubnis wurde dabei kurzerhand um drei Monate bis zum 5.8.2017 verlängert. Und dies geschah, obwohl bei dem vorgeschriebenen zügigen Ablauf auch eine Entscheidung vor dem 5.5.2017 möglich gewesen wäre. Für den BBU drängt sich der Eindruck auf, dass es kein Zufall ist, dass die Entscheidung hinter den Termin der Landtagswahl am 14.5.2017 verschoben wurde.

Der Antrag der RWTH Aachen ist hier abrufbar. Direktlink hier.

Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung.

Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn
IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

[Nachtrag 5.5.2017] Die Reaktion der RWTH: RWTH wehrt sich gegen Kritik von Umweltschützern. WDR, 5.5.2017.


Vgl. die aktuelle Pressemitteilung des Netzwerks Gegen Gasbohren: Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung, 3.3.2017.

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! auf dem 3. Berliner Klimatag

Am Sonntag, 23. April 2017, fand der dritte Berliner Klimatag statt. Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! hat sich mit zwei Ständen beteiligt. Trotz des wechselhaften Wetters kamen viele interessierte Gäste. „Don’t mention the CETA? Nicht mit uns! Wir haben unter anderem Postkarten verteilt, die an die Parteivorstände von SPD, Grüne, Linke … weiterlesen

Don’t mention the CETA? Nicht mit uns! Wahlprüfstein für die BTW2017

Die Bürgerinitiative Fracking Freies Hessen hat vor der Bundestagswahl 2017 eine Postkartenaktion gestartet: Interessierte werden aufgefordert, vorbereitete Postkarten an SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu senden, mit denen man eine Wahlaussage 2017 zum Stopp von CETA fordern kann.



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„Goldgrube Konzernklage“: deutsche Fassung der Studie über den Fall Roşia Montană

„Goldgrube Konzernklage“ In Roşia Montană könnte sich ein Bergbaukonzern dank einer Investor-Staat-Klage eine goldene Nase verdienen

Die neuerschienene deutsche Fassung der Studie von Pia Eberhardt.

Hrsg. von Corporate Europe Observatory (CEO), The Independent Center for the Development of Environmental Resource (CIDRM), Mining Watch Romania, Alburnus Maior, PowerShift & dem Forum Umwelt & Entwicklung. Berlin, April 2017

Zum Inhalt:

Mit einer Investor-Staat-Klage versucht der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources, seine Pläne für eine illegale und potentiell hochgiftige Gold- und Silbermine im rumänischen Roşia Montană durchzusetzen. Das Projekt stößt seit 16 Jahren auf starken Widerstand bei den Menschen vor Ort und liegt auf Eis, nachdem rumänische Gerichte mehrere bereits erteilte Genehmigungen als rechtswidrig aberkannt haben. Nun verklagt Gabriel Resources Rumänien wegen angeblicher Verzögerungstaktiken vor einem internationalen Schiedsgericht – eine juristische Hintertür, die dem Konzern Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe aus Steuergeldern einbringen könnte.

Das Verfahren gibt einen Vorgeschmack auf jene Klagewelle, die auf die EU-Mitgliedsstaaten zurollen könnte, wenn Handelsabkommen wie das EU-Kanada CETA in Kraft treten.

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„Wer gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung eintritt, kann, ja muss auch der grenzenlosen Freiheit des Kapitals den Kampf ansagen.“

Mit Freihandel gegen Trump?
von Dierk Hirschel

„Nach der Wahl Donald Trumps proben die deutschen Eliten den Aufstand der Anständigen: So ruft etwa BDA-Chef Ingo Kramer die Bürger auf, sich Populismus und Nationalismus im Alltag offensiv entgegenzustellen. Die deutsche Wirtschaft verteidigt aber nicht nur die Freiheit des Individuums, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, sondern vor allem die Freiheit des Kapitals [] Die Alternative zu uneingeschränkt offenen Märkten besteht in einer sozial gerechten Gestaltung der Globalisierung. Internationale Handelsabkommen müssen Arbeitnehmerrechte, die öffentliche Daseinsvorsorge, Umwelt und Kultur schützen. Wer gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung eintritt, kann, ja muss auch der grenzenlosen Freiheit des Kapitals den Kampf ansagen.“ Zum vollständigen Artikel

23. April 2017 – Dritter Berliner Klimatag

„Am Sonntag, 23. April 2017 von 12.00 bis 19.00 Uhr ist es soweit!

„Der Berliner Klimatag lädt in lockerer Atmosphäre zum Informieren, Entdecken und Erleben ein.

Für den dritten Berliner Klimatag haben wir uns das legendären RAW Gelände im Herzen Friedrichshain-Kreuzbergs ausgesucht. Genauer die Urban Spree Galerie mit einem lichtdurchfluteten Ausstellungssaal, Workshopraum, Kinosaal und dem wunderschönen Gartenbereich zum Essen, Trinken und Entspannen.

Klimawandel – Klimaschutz – klimafreundlich leben, das sind unsere Themen. weiterlesen

Paul Magnette – der Mann, der (beinahe) CETA stoppte

Privatklinikverband scheitert mit Klage gegen Landkreis Calw

BDPK scheitert mit Klage gegen Landkreis Calw

(02. April 2017)

IVKK begrüßt Ergebnis, kritisiert umständliche Entscheidung Ziegler: „Das hätten wir einfacher bekommen können!“

Berlin. „Das hätten wir gerne einfacher und schneller bekommen.“ Bernhard Ziegler, Vorsitzender des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser (IVKK) kann sich nur halb über das Urteil freuen, das welches der Privatklinikverband BDPK vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nach nun bald vierjährigem Klageweg kassiert hat: Der Verlustausgleich des Landkreises Calw für seine Kreiskliniken war kein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht und er war nicht nur zulässig, sondern auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet zu gewährleisten. (AZ 2U11/14) „Wir sind froh über die Erfolglosigkeit der Klage des BDPK. […]“ (Zum Beitrag)

OLG Stuttgart, 23.03.2017 – 2 U 11/14: „Zur – hier bejahten – Frage, ob beim Ausgleich von Jahresfehlbeträgen einer Kreisklinik durch den zuständigen Landkreis eine rein lokale Fördermaßnahme ohne Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union vorliegt.“ Zum Urteil

Hintergrund

Am 24. März 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

Wer klagte gegen wen?

Kläger war der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte war der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum ging es bei der Klage?

Es sollte geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sahen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Link)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Link)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 23. März 2017 – 2 U 11/14 (Link)
Was hat der BGH entschieden?

Der BGH entschied 2016, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

 

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

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Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Veranstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (pdf) aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/

Gemeinsame Abschlusserklärung der zweiten TTIPunfairHandelbar Strategie- und Aktionskonferenz

Zeit für eine neue Wirtschafts- und Handelspolitik!

Wir haben TTIP einstweilen gestoppt. Breite Bündnisse und Bewegungen in den Ländern Europas und den USA haben dafür gesorgt, dass die geplanten Deals zugunsten von Konzerninteressen und zu Lasten von Arbeitnehmer*innen, Verbraucher*innen, der Umwelt, der bäuerlichen Landwirtschaft u.v.m. bislang verhindert werden konnten und die weiteren Verhandlungen festgefahren sind. CETA hat zwar noch die Hürde des Europaparlaments geschafft, braucht aber nun die Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten. Reißt es eine dieser Hürden, wandert es in den Mülleimer der Geschichte, und dort gehört es hin. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass CETA die Zustimmung in Bundestag und Bundesrat nicht erhält. Auch die Gefahren des geplanten Dienstleistungsabkommen TiSA werden immer offensichtlicher und das Abkommen immer mehr in Frage gestellt.

Aber TTIP, CETA, TiSA und auch das europäisch-japanische Handelsabkommen JEFTA sind nur Symptome einer falschen Wirtschafts- und Handelspolitik. Auch ohne diese Abkommen ist die Welt nicht wieder in Ordnung. Jahrzehnte neoliberaler Globalisierungspolitik haben zu krasser und wachsender Ungleichheit geführt. Strukturanpassungsprogramme haben diese Probleme meist noch verschärft. Wenn es in Schwellenländern Fortschritte bei der Bekämpfung der Armut gegeben hat, so sind diese oft durch den gezielten Schutz von entstehenden Industriebranchen vor Handelsliberalisierung erreicht worden. Ein Drittel der Menschen in Deutschland ist in einem weiter wachsenden Niedriglohnsektor gefangen, in Südeuropa ist die Arbeitslosigkeit gerade unter jungen Menschen auf Rekordhöhe gestiegen. Von der dringend notwendigen Transformation unseres Wirtschaftens zur Nachhaltigkeit sind wir weit entfernt. Die bäuerliche Landwirtschaft kämpft weltweit ums Überleben.

Doch Europas Regierungen und die EU-Kommission setzen unbeirrt weiter auf diese zerstörerische Politik. Millionen Menschen haben nicht nur gegen TTIP und CETA demonstriert und unterschrieben, sondern gegen diese Politik. Sie machen das nicht mehr mit und sie wollen diese Politik auch nicht mehr wählen. Es ist Aufgabe der demokratischen Parteien, dieser Mehrheit eine Stimme zu geben und einen Politikwechsel herbeizuführen. Dafür werden wir auch in diesem Jahr streiten.

Wer jetzt glaubt, als Antwort auf Brexit und Trump erst recht auf die alte marktradikale Globalisierungspolitik setzen zu müssen, spielt mit dem Feuer. Neoliberalismus und Austeritätspolitik sind nicht die Alternative zu Trump, Brexit & Co, sondern eine der Ursachen dafür. Diese Politik muss deshalb endlich aufhören, sonst bekommen wir mehr Trumps und mehr Nationalismus.

Wir brauchen eine bessere Regulierung und Besteuerung von Konzernen, keine Paralleljustiz für Konzerne. Wir brauchen eine Neuorientierung hin zu globalen sozialen Rechten und Menschenrechten, keinen globalen Konkurrenzkampf aller gegen alle. Wir brauchen eine bäuerliche Landwirtschaft in der Region für die Region, keine weltmarktorientierte Agrarindustrie. Wir brauchen den Schutz und die Wiederherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge, nicht ihre Kommerzialisierung. Wir brauchen eine nachhaltige Wirtschaft in den ökologischen Grenzen des Planeten, keine Intensivierung von Naturausbeutung und Umweltzerstörung.

Völkerrechtlich verbindliche Abkommen, welche lange entwickelte Kriterien wie das Vorsorgeprinzip, die Kernarbeitsnormen und den Klima- und Umweltschutz wieder in Frage stellen, nutzen nur kurzfristigen Kapitalinteressen, nicht aber den Menschen. Dafür brauchen wir eine grundlegende Neuorientierung der europäischen Wirtschafts- und Handelspolitik und wir wissen eine Mehrheit der Menschen hinter dieser Forderung.

Daher fordern wir ein Moratorium für alle derzeit verhandelten Freihandelsabkommen. Alle diese Verhandlungsmandate müssen veröffentlicht werden – und sie müssen in einer demokratischen und ergebnisoffenen breiten öffentlichen Diskussion neu ausgerichtet werden. Eine EU-Kommission, die dies weiter blockiert und die alte Politik auf Biegen und Brechen gegen die Menschen durchsetzen will, ist auf dem falschen Weg. Es ist Zeit für eine neue Politik!

Wir brauchen ein Europa der Menschen, welches nach innen und außen eine Politik der Offenheit und demokratischen, emanzipatorischen Entwicklung vertritt, in welcher die Menschen nicht aus Angst voreinander, sondern miteinander leben und arbeiten. Dabei geht es um den Schutz der Grundlagen für ein Leben in Würde – auch für die Zukunft. Es geht um gerechtere Verteilung, nicht darum, dass Shareholder immer reicher werden, während Arme und die Mittelschicht immer unsicherer leben. Es geht um Solidarität und Gemeinwohlorientierung als Wertebasis der Politik.

Geheimverhandlungen, Paralleljustiz für Konzerne, die Zustimmung der deutschen und österreichischen Sozialdemokraten zu CETA trotz des Widerspruchs zu eigenen Beschlüssen, die zugegeben vorgespielten Tränen der kanadischen Ministerin bei den Verhandlungen – das nährt den Boden für Trump, AfD und den Aufstieg der Rechten in Europa. Demokratie braucht Transparenz und die Beteiligung aller, nicht weniger. Das einzufordern ist die Aufgabe der Zivilgesellschaft. Dafür werden wir weiter arbeiten.

Wir werden in diesem Jahr verstärkt Alternativen zur herrschenden Wirtschafts- und Handelspolitik entwickeln, diskutieren und verbreiten. Wirtschaftswachstum auf Kosten von Mensch und Umwelt lehnen wir ab. Auch werden wir den Druck auf die Politik weiter erhöhen.

Auf der Konferenz haben wir uns über erfolgreiche Aktionen ausgetauscht und über eine Vielfalt von lokalen und regionalen Aktionen beraten. Wir rufen dazu auf, diese Aktionen mit Leben zu füllen und gemeinsam zum Erfolg zu führen. Insbesondere unterstützen wir:

­– Zivilgesellschaftliche Lobbyaktionen von Organisationen, regionalen Bündnissen und Einzelpersonen an Parteien und Parlamente, bundesweite Aktionen / einen bundesweiten Aktionstag gegen CETA & Co, um Druck auf die Parteien auszuüben, in Bundestag und Bundesrat gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen.

– Initiativen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung und Transparenz in Politik und Verwaltung auf allen Ebenen, einschließlich der EU-Ebene, und in allen Institutionen, insbesondere vollständige Offenlegung aller Dokumente und Bürgerbeteiligung bei Handelsverträgen.

­– Aktionen auf kommunaler Ebene, wie z.B. Kommunale TTIP-kritische Zonen, Aktionen zum Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge und der öffentlichen Güter sowie gegen voranschreitenden Privatisierungen.

– Friedliche Protestaktionen zum G20-Gipfel in Hamburg.


Die Abschlusserklärung wurde im Rahmen der zweiten TTIPunfairHandelbar Strategie- und Aktionskonferenz am 24./25.03.2017 in Kassel verabschiedet.

 

Erklärung als pdf

 

 

Sehr spannend: Vortrag von Prof. Dr. Scherrer von der Universität Kassel zum Thema „US-amerikanische Handelspolitik unter Trump“.

Weitere Videos der Veranstaltung hier

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Das Berliner Netzwerk hat auf dem Aktionsaustausch zwei Aktionen aus 2016 vorgestellt: Den CETA-Markt der UnMöglichkeiten und „CETA wegbassen!“



Rezeption: taz: NGO-Chef über Freihandelsabkommen. „Martin Schulz sagt keinen Ton“, 24.03.2017.
Die Proteste gegen die Freihandelsabkommen werden weitergehen, sagt Jürgen Maier. Er ist Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung.

23.3.2017 – Protest vor dem Bundestag: Nein zum vorgelegten Endlagersuchgesetz

Protest vor dem Bundestag: Nein zum vorgelegten Endlagersuchgesetz

Am Donnerstag stimmt der Deutsche Bundestag über das „Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ ab. Damit soll der zukünftige Weg zur Suche eines Atommülllagers eingeleitet werden. Trotz der Forderung der Anti-Atom-Initiativen und der Umweltverbände, Gorleben aus der Suche auszuschließen, wurde der Standort Gorleben ausdrücklich „im Topf gelassen“. weiterlesen

BBU: Geplante Transparenzvorschriften im Bundesberggesetz sind nur Alibiregelungen

(Bonn, Berlin, 22.03.2017) Als völlig unzureichend und reine Alibiregelungen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die vom Bundes-Wirtschaftsministerium geplante Änderung des Bundesberggesetzes im Rahmen einer Verbändeanhörung kritisiert. Die Änderung soll erfolgen, um den Anforderungen der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) zu genügen. Doch das Ziel der Transparenz wird mit den geplanten Änderungen deutlich verfehlt, … weiterlesen