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Was bedeuten TTIP und CETA für Erlanger Stadtwerke

Erlanger Stadtwerke
18.07.2016

Bayernweiter Aktionstag gegen CETA – auch in Erlangen“

Das Bündnis „Erlangen gegen TTIP“ organisierte am Samstag, 16. Juli 2016 eine Demonstration mit Unterschriftensammlung für das Volksbegehren in Bayern gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Canada (CETA).

Auftaktkundgebung war am Rathausplatz, danach Demonstrationszug zum Schlossplatz, wo auch die Schlusskundgebung stattfand. Auch der Vorstandsvorsitzende der Erlanger Stadtwerke Wolfgang Geus sprach an diesem Samstag zu diesem Thema.

Rede von Wolfgang Geus, Vorstandsvorsitzender der ESTW, am bayernweiten Aktionstag gegen CETA

Vermutlich ist jeder von Ihnen Kunde der Erlanger Stadtwerke. Die Stadtwerke sind Ihr Partner bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme. Wir sind das Unternehmen, das für die Trinkwasserversorgung in unserer Stadt ver­antwortlich ist.

Mancher von Ihnen hatte in der Vergangenheit sicher schon mit dem einen oder anderen unserer Mitarbeiter zu tun. Sie wissen, dass wir für Servicequalität, Zu­verlässigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz stehen.

Der Energiemarkt ist bereits seit vielen, vielen Jahren liberalisiert und privatisiert. Und dennoch haben wir uns über all die Jahre erfolgreich behauptet.

Was aber jetzt mit CETA, TTIP und TISA auf uns zukommt, bedroht nach meiner Einschätzung nicht nur unsere Wasserqualität, sondern ist eine Gefahr für die gesamte kommunale Daseinsvorsorge. […]“
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DGB Broschüren. Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?

DGB
„Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.

Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards

Bedroht ein Freihandelsabkommen wie CETA eigentlich Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards? Ausgeschlossen ist das nicht. Die Broschüre „CETA – Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards“ macht deutlich:

  • „Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden.“
  • Weiteres Problem: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bleiben in CETA straffrei. Zwar sieht das Abkommen Straf- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn gegen die CETA-Regelungen verstoßen wird. Aber: Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind davon ausgenommen.
  • Zwar enthält CETA den Hinweis, dass die ILO-Kernarbeitsmormen „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“ sind. Aber ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen reicht nicht aus, wenn sie nicht gleichzeitig ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Kanada wurden allerdings die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen immer noch nicht ratiziert.

Broschüre 2: Daseinsvorsorge

Müssen wir die Sorge haben, dass durch das Freihandelsabkommen CETA weitere Privatisierungen und Liberalisierungen bei öffentlichen Dienstleistungen ins Haus stehen? Die Broschüre „CETA: Öffentliche Daseinsvorsorge unter Druck“ meint – leider ja:

  • Das Abkommen kann zwar Dienstleistungssektoren (also zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen) benennen, die von Liberalisierungen verschont bleiben. Dafür müssen sie aber auf einer so genannten Negativliste stehen, also ausdrücklich genannt sein. Besser wäre eine so genannte Positivliste: In dem Fall müsste ausdrücklich definiert werden, wo liberalisiert werden darf – alle anderen Bereiche blieben automatisch verschont. Da CETA aber mit einer Negativliste arbeitet, wäre eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.
  • Die so genannte Stillstandsklausel besagt, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Der aktuelle Strand der Liberalisierung und Deregulierung wird also „einzementiert“. Das schränkt den handlungsspielraum demokratisch gewählter Parlamente und Regierung extrem ein, weil sie künftig nicht mehr „re-regulieren“ und Liberalisierungen zurücknehmen könnten.

Broschüre 3: Demokratie

Zwar hat die EU nun angekündigt, dass CETA auch von den EU-Mitgliedsstaaten und damit in der Regel von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden soll. Dennoch bleibt das Abkommen mit Blick auf die demokratischen Rechte der Bürgerinnen, Bürger und Parlamente der Mitgliedsstaaten sehr problematisch:

  • Die so genannte Regulierungszusammenarbeit, also die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zwischen der EU und Kanada, wird in transatlantischen
    Gremien stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese vorher durch die natioanlen Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden.
  • Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z.B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifizierung dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden.

Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne

Der DGB lehnt Sonderklagerechte für ausländische Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Mit solchen Sonderklagerechten könnten Investoren gegen staatliche Vorgaben oder Gesetze vorgehen, wenn sie aus ihrer Sicht ihre Investitionen gefährden. Die vierte Broschüre von DGB, ÖGB und AK Wien zeigt, was daran so problematisch ist:

  • Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessen von Investoren im Abkommen immer Vorrang vor öffentlichen Interessen und auch vor Arbeitnehmerinteressen haben. Zwar sind die Instrumente für die Investoren-Klagerechte im Abkommen überarbeitet worden. Dieses grundsätzliche Problem bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Mit CETA sollen ausländischen Investoren mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische Investoren können Klage gegen Regulierungen, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Das diskriminiert gleich mehrere andere Gruppen: Zum einen inländische Investoren – zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Verbraucherinnen und Verbraucher: Ausländische Konzerne sollen auf einem Sonderweg klagen können, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Beschäftigte und Verbraucher bekommen diese Sonderrechte nicht, obowhl CETA viele Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards betreffen wird.
  • Bisherige Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen und Parlamente sehr genau abwägen werden, ob und wie sie in Zukunft gesetzlich regulieren.

Alle Broschüren zum Download


Die Broschüren in Englisch

Download: Leaflets about the negative impacts of CETA

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Leserbrief Prof. Axel Flessner zum SZ-Artikel: „EU lässt Länder über CETA abstimmen“

Prof. Dr. Axel Flessner*
7. Juli 2016
An die Süddeutsche Zeitung, Leserbrief-Redaktion

Leserbrief zu SZ 6. Juli, S. 6: „EU lässt Länder über Ceta abstimmen
[Der Leserbrief wurde laut Flessner bislang noch nicht von der SZ veröffentlicht; Stand: 19.07.2016]

Der Bericht von Thomas Kirchner mit dem Titel „EU lässt Länder über Ceta abstimmen“ hat einen politischen Dreh, der die EU-Kommission gewiss erfreut, die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Union und den Mitgliedstaaten aber verdreht. Die EU hat nicht Abstimmungen in den Mitgliedstaaten „zuzulassen“. Sie hat ihre eigenen Kompetenzen durch die Unionsverträge erhalten, und über den Inhalt dieser Verträge bestimmt nicht sie selbst, schon gar nicht durch ihre Kommission oder den Rat. Wenn die Unionsverträge ihr eine Kompetenz nicht zusprechen, „überlässt“ die EU den Mitgliedstaaten nichts, sondern diese haben einfach die Kompetenz behalten, die sie kraft eigenen Rechts schon vorher hatten.

Aus dieser Kompetenzlage erklären sich die „gemischten Abkommen“. Sie sind einfach solche, mit denen die Union auch Dinge regeln will, für die sie eine Kompetenz nicht hat. Wenn sie bei dieser „Mitregelung“ bleiben will, muss sie die Mitgliedstaaten als gleichberechtigte Partner auf ihrer Seite des Abkommens ins Boot holen; das Abkommen mit Kanada wird dann auf europäischer Seite von einer Gemeinschaft der 29 (EU plus 28 Mitgliedstaaten) geschlossen. Wenn die EU das nicht will, mag sie das Abkommen so verhandeln und abschließen, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten nicht berührt ist. Wenn die Mitgliedstaaten aber mitmachen sollen, haben sie völlig aus eigenem Recht darüber zu entscheiden, ob sie das wollen; wenn ja, sind sie gleichberechtigt neben der EU die Vertragspartner des ausländischen Staates, also nicht nur Zustimmungshelfer zu einem Vorhaben allein der EU, und die Unionsverträge enthalten konsequenterweise über solche „gemischten Abkommen“ auch keine eigene Regelung. Mit einer Behinderung der Außenhandelskompetenz der EU hat das nichts zu tun.

In den Beiträgen am 7. Juli setzt sich die verquere Sicht vom Vortag fort. Stefan Ulrich (Seite 4) hält es für eine demokratische „Katastrophe“ und „unglaublich töricht“, den Parlamenten der Mitgliedstaaten nun doch ein „Mitentscheidungsrecht“, faktisch ein „Vetorecht“ zu geben. Sind die nationalen Parlamente weniger demokratisch als das Europaparlament? Und wäre es demokratisch, wenn das Europarlament allein auch über solche Dinge bestimmt, für welche die EU gar nicht die Zuständigkeit hat? Wenn Kommission und Ministerrat zu der Einsicht kommen, besser doch die Mitgliedstaaten am Abkommen zu beteiligen, gewähren sie diesen nichts, sondern fügen sich einfach der Tatsache, dass die Zuständigkeiten allein der Union für Ceta vielleicht nicht ausreichen könnten. Und der von Michael Bauchmüller (Seite 5) anscheinend zustimmend zitierten kanadische Ministerin („… mit wem zum Teufel kann sie (die EU) dann überhaupt einen Vertrag schließen?“) ist zu antworten, dass die EU ungehindert durch die Mitgliedstaaten mit jeglichem Ausland Verträge schließen kann, welche die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nicht berühren. Das ginge auch noch bei TTIP und CETA.

Mit freundlicher Genehmigung der Veröffentlichung von Professor Flessner

Eine Auswahl an Veröffentlichungen von Axel Flessner zum Thema CETA & TTIP:

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016.

Axel Flessner: Investitionsschutz durch völkerrechtliche Verträge wie TTIP und CETA – ein Fall für das Verfassungsrecht! In: Recht und Politik, 51. Jg., 3/2015, S. 149–161.

Axel Flessner: Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. In: Betrifft JUSTIZ, Nr. 122, Juni 2015.

Rolf-Henning Hintze: „Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“. Interview mit Axel Flessner. In: Telepolis, 09.04.2015.

Axel Flessner: Selbstermächtigung und Selbstentmachtung in einem – die Europäische Union und der Investorenschutz nach CETA. In: Verfassungsblog, 11. November 2014.

Axel Flessner: TTIP und das deutsche Grundgesetz. 28.05.2014.

Axel Flessner: TTIP und Verfassungsrecht. In: Verfassungsblog, 13.05. 2014.

Fritz Glunk: CETA. Unser Rechtssystem wird ausgehebelt. Interview mit Axel Flessner. In: Die Gazette, 2014.

*Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)

FBI spionierte Anti-Fracking-Bewegung aus

Telepolis
19.07.2016

Undercover unter Umweltaktivisten
von Markus Kompa

FBI unterwanderte friedliche Anti-Fracking-Bewegung.
Eine Anfrage nach dem open records act, einem Informationsfreiheitsgesetz, brachte erstaunliche Erkenntnisse über die Überwachung der Fracking-Gegner an den Tag […]
Zum Artikel

 

The Intercept
9. Juli
Emails enthüllen, dass der FBI die Anti-Fracking Bewegung ausspionierte/
Federal Agents Went Undercover To Spy on Anti-Fracking Movement, Emails Reveal

von Lee Fang und Steve Horn
Zum englischsprachigen Artikel

Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?

Zeit Online
16.07.2016

Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?
Von Felix Rohrbeck

Die Pläne der Koalition sind undurchsichtig. Das könnte auch eine Strategie sein.
Zum Artikel

Wasserprivatisierung für Olympia

TNIBrazil’s new government imposes water privatisation in Rio to pay for Olympic Games
Martin Pigeon interviews Renato Cinco
14 July 2016

A few weeks after the May coup against Dilma Rousseff by conservative parties backed by the country’s largest corporations, Brazil’s “interim” government, led by Michel Temer, signed an emergency loan to the State of Rio de Janeiro to help finance infrastructure for the 2016 Olympics – in particular for a subway line connecting the sports venues. The bailout was conditional to selling off the State’s public water supply and sanitation company, the Companhia Estadual de Águas e Esgotos (Cedae) […] Zum Artikel

Studie: Frackinganlagen erhöhen Asthmarisiko

orf18.07.2017

Studie: Frackinganlagen erhöhen Asthmarisiko
In der Nähe von Frackinganlagen zur Erdgasförderung kann das Asthmarisiko einer US-Studie zufolge bis zu viermal höher sein als unter normalen Umständen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die heute in der Zeitschrift der American Medical Association, „JAMA Internal Medicine“, veröffentlichte wurde.

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LINKSFRAKTION im Bundestag erhebt Organklage & Verfassungsbeschwerden gegen CETA

Linksfraktion07.07.2016 Dietmar Bartsch, Klaus Ernst, Sahra Wagenknecht:

CETA ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig

DIE LINKE will auch weiterhin die politische Auseinandersetzung um das Freihandelsabkommen CETA führen. Darüber hinaus werden die Bundestagsfraktion DIE LINKE und ihre Abgeordneten gegen die Ratifizierung von CETA Organklage und Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht erheben. Das Freihandelsabkommen nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. Über Hintergründe, Inhalt und Stand der Klagevorbereitung informieren die Fraktionsvorsitzenden, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, Fraktionsvize Klaus Ernst sowie der Verfahrensbevollmächtigte Professor Andreas Fischer-Lescano.

Zum Video (Youtube)

Handout Klage CETA Linksfraktion pdf

Klageschrift (pdf)

Vgl. auch: Rede 06.07.2016 – Klaus Ernst: Schluss mit den Tricksereien um CETA

Medienresonanz:

Ceta-Abkommen: Die Linke zieht vor Gericht. Der Unmut über das Ceta-Abkommen wächst: Die Linke klagt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Und in Bayern sammelten Ceta-Gegner mehr als 50 000 Unterschriften. In: Südwestpresse, 19.07.2016
Handelsabkommen Ceta. Linke reicht in Karlsruhe Verfassungsklage ein. In: Deutschlandfunk, 18.07.2016.
„Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada eingereicht.“

Ceta: Linke klagt in Karlsruhe gegen Freihandelsabkommen mit Kanada. In: Fokus. 18.07.2016

Außerdem:
Bundestag; 182. Sitzung vom 06.07.2016
Ernst, Klaus (Die Linke), Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
Keine CETA-Ratifizierung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat

Zeitleiste:
07.07.2016 Linksfraktion Bundestag stellt in einer Pressekonferenz die CETA-Klage vor
15.07.2016 Prozessbevollmächtigter Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano reicht die Klageschrift ein
18.07.2016 Pressemitteilung der Linksfraktion

Wie die EU Frankreich zu Arbeitsrechtsreformen drängte

Corporate Europe Observatory
27.06.2016

How the EU pushed France to reforms of labour law
Teilübersetzung: Wassertisch

Demo FrankreichDer aktuelle Kampf in Frankreich über Reformen des Arbeitsrechts ist nicht nur ein Kampf zwischen der Regierung und den Gewerkschaften – es ist vielmehr ein europäischer Kampf. Die Angriffe auf die sozialen Rechte stammen zum großen Teil aus einem Geflecht von EU-Regeln, die als „wirtschaftspolitische Steuerung“ („Economic Governance“) erdacht wurden, um eine Austeritätspolitik über die Mitgliedstaaten durchzusetzen.

Streiks und Aktionen gegen Reformen des Arbeitsrechts des Landes, bekannt als El Khomri Gesetz, zeigen in ganz Frankreich die immense Unpopularität der Maßnahmen, die von der französischen Regierung vorgeschlagen wurden. Das sind vor allem Versuche, lokale Vereinbarungen über Löhne und Arbeitsbedingungen einzuführen auch wenn die Bedingungen in diesen Vereinbarungen ungünstiger sind als es die nationalen Gesetze vorsehen. Dies ist ein offener Versuch, Tarifverhandlungen zu untergraben und den Einfluss der Gewerkschaften zurückzudrängen.

Letztlich hat die französische Regierung die formale Verantwortung für die Schwächung des Arbeitsrechtes. Aber es ist unbestreitbar, dass die Europäische Union eine wichtige und vielleicht entscheidende Rolle bei den Angriffen auf die Arbeitnehmerrechte spielt. Was wir sehen ist, dass die EU ihr Regelwerk den französischen Arbeitern praktisch ins Gesicht wirft. So gut wie alle neuen Vorschriften der sogenannten „Economic Governance“, die im Anschluss an die Eurokrise eingeführt wurden, werden angewandt und machen aus Frankreich einen EU-Testfall. Die Europäische Kommission hat mit Unterstützung des Rates die Regeln gegenüber defizitären Mitgliedstaaten genutzt, um Druck auszuüben und mit Sanktionen zu drohen, falls die französische Regierung nicht nachgeben und ernsthaft seine Arbeitsgesetze reformieren sollte. Einfacher gesagt, wird von Frankreich mit Nachdruck verlangt, eine höhere Rentabilität für Unternehmen sicherzustellen, indem die Löhne gedrückt werden sollen.

zum vollständigen englischen Artikel hier

 

Tweet des Tages 15. Juli: CETA

. @sigmargabriel übergehen Sie bei #CETA heute nicht das Parlament – Keine vorläufige Anwendung beschließen! pic.twitter.com/rABEK4nDta — Greenpeace e.V. (@greenpeace_de) July 15, 2016

Neuer Beitrag von Siegfried Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen

Broß

Siegfried Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen. In: Grundgesetz und Europa. Liber Amicorum für Herbert Landau zum Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht. Hrsg. v. Volker Bouffier et al. Tübingen 2016, S. 29–42. (Zum Verlag)

Kommentar Berliner Wassertisch: Diese neue Publikation vom RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß nimmt aus verfassungsrechtlicher Perspektive Stellung zu CETA und TTIP. Er zeigt, dass es bei diesen sogenannten „Freihandelsabkommen“ gar nicht um Freihandel geht, sondern vornehmlich um die Gründung von Staatenverbindungen. Dafür aber seien, so Broß, „weder national noch gemeinschaftsrechtlich die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben“ (34). Er legt dar, wie durch die privaten Schiedsgerichte und den Investorschutz Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unterlaufen und ausgehöhlt werden.  Sowohl der regulatorischen Zusammenarbeit als auch den „privaten Schiedsgerichten, aber auch einem allgemeinen internationalen Handelsgericht [seien] eine unmissverständliche Absage“ zu erteilen (38). Den privaten Schiedsgerichten fehle „von vornherein der rechtsstaatlich-demokratische Legitimationsstrang“ (38).

Publikationen von Siegfried Broß zum Thema CETA & TTIP u.a.:

  • Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016. (pdf) (eingestellt bei der Zentral- und Landesbibliothekt Berlin)
  • Siegfried Broß: Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche in der “sozialen Demokratie” Probleme, Risiken, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bindungen, Folgerungen für die Mitbestimmung und strategische Überlegungen. Baden-Baden 2015, bestellbar hier.
  • Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015 (pdf).
  • Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf).

 

Kommentar Wilfried Pürsten zu Däubler-Gmelin

Wilfried Pürsten (01.07.2016): „Der vorzügliche Artikel von Herta Däubler-Gmelin richtet sich zu Recht  gegen den Demokratie verachtenden Zynismus von Kommissionspräsident Juncker. Die Kritik wird leider dadurch sehr entwertet, dass die Bundesregierung mit einem fadenscheinigen Argument aus der Schusslinie genommen wird. Die Frage, was die Bundesregierung tun könne, beantwortet die Autorin mit derselben Gedankenlosigkeit, mit der … weiterlesen

Wasserpresseblog: Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón

Wasserpresseblog

Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón

11. November 2012

Eigentlich will der WASSERPRESSEblog darüber aufklären, wie die Berliner Tagespresse ihre Leser informiert. Wir haben uns für diesen Zweck auf die großen vier Tageszeitungen der Stadt konzentriert. Aber auch anderswo wird über den Wasser-Volksentscheid berichtet. Positiv zu erwähnen ist Jörn Boewe, der in der jungen welt sehr gut recherchierte Artikel veröffentlicht.

Negativ aufgefallen sind uns wiederum die Veröffentlichungen von Benedict Ugarte Chacón, der gelegentlich für die junge welt, für das Mieterecho und die Motz geschrieben hat. Bei diesen Artikeln erschien uns einiges fragwürdig, weshalb wir es nun nachrecherchiert haben. Zwei der Berichte sollen hier vorgestellt werden.
Zarter Gegenwind, Benedict Ugarte Chacón, MieterEcho online, 05.11.2011

Der Artikel erscheint einen Monat nach der Spaltung des Berliner Wassertischs im Oktober 2011, aus der zwei eigenständige Wassertisch-Gruppen hervorgehen. Sie agieren bis heute unabhängig voneinander und besitzen eigene Webseiten, die sich durch die Endung unterscheiden. Eine Wassertisch-Gruppe residiert nach wie vor in der Muskauer Straße und hat die Netadresse berliner-wassertisch.info, die andere ist zum Büchertisch am Mehringdamm umgezogen und hat die alte website berliner-wassertisch.net mitgenommen.

Der Autor Benedict Ugarte Chacón bezieht eine eindeutige Position für eine der beiden Gruppierungen: Es gibt für ihn nur den einen Berliner Wassertisch, der sich gegen „Störmanöver ehemaliger Mitglieder“ behaupten muss – den net.wassertisch am Mehringdamm. Der Kurztext wiederholt diese Einschätzung, wobei zwischen „Gegnern, unzufriedenen oder ehemaligen Mitgliedern“ des Wassertischs kein Unterschied gemacht wird – sie fallen gleichermaßen unter die Rubrik „Störungen“.

Der Haupttext hat drei Abschnitte. Zunächst stellt Ugarte Chacón verschiedene Akteure vor. 1. der „mittlerweile medial bekannte“ Thomas Rudek, der Sprecher des Volksentscheids von Beginn bis zum erfolgreichen Abschluss war. 2. das zwei Monate nach dem Volksentscheid entstandene Sprecherteam des Wassertischs, das zum Zeitpunkt der Spaltung sechs Monate existierte und 3. „ein ,Arbeitskreis unabhängiger Juristen‘“, der sich auf „Betreiben von Rudek und der Juristin Sabine Finkenthei“ gebildet hat.

Im zweiten Kapitel wird die Palette erweitert. Es treten noch hinzu: 4. Rudeks „Wasserbürger“, eine Gruppierung zur „Initiierung eines neuen Volksbegehrens, mit dem angeblich die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe gelingen soll“ und 5. ein „Wassertisch-Fake“ genannter „kleiner Kreis ehemaliger Wassertischler/innen“, der noch „etwas bizarrer agiert“ als die Wasserbürger und behaupte, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein. Auffällig ist in diesem Kapitel, dass die Trennung zwischen Tatsache und Meinung völlig aufgegeben wird.

An diese Darstellung schließt sich im dritten Kapitel noch eine Prognose an: „Der Wassertisch wird sich ob seiner Größe und seiner eingespielten Arbeitsprozesse sicherlich gegen solche Manöver behaupten können.“ Er endet mit einem abschließenden Resümee, das noch einmal die Boshaftigkeit der „Störer“ unterstreicht: „Jede Initiative kann Opfer von ,Markendiebstahl‘ und Verleumdung werden – es muss sich eben nur jemand finden, der die notwendige Kaltschnäuzigkeit besitzt.

Für den Mieterecho-Leser muss dies wie ein Bericht eines engagierten Journalisten klingen, der sich schützend vor die eherenamtlichen Akteure der Gesellschaft stellt. Leider ist dies mitnichten so. Der Autor verletzt in gravierender Weise die Grundsätze sorgfältiger journalistischer Arbeit.

Zur Information der Leser: Die Betreiber des WASSERPRESSEblogs waren an den Vorgängen beteiligt, sind aber nicht mit zum Mehringdamm umgezogen, sondern bei dem Plenum an der Muskauer Str. geblieben – womit wir auch schon beim ersten Verstoß von Herrn Ugarte Chacón gegen die journalistischen Regeln sind. Ein seriöser Journalist informiert seine Leser über mögliche Interessenkonflikte, die daraus entstehen könnten, dass er Beteiligter des Geschehens ist, über das er berichtet. Benedict Ugarte Chacón hat selbst an den Plenen teilgenommen – zuerst nur sporadisch, als sich abzeichnete, dass der Volksentscheid gewonnen werden könnte, erschien er regelmäßig. Leider hat er seinen Lesern verschwiegen, dass er auch maßgeblich an der Spaltung des Wassertischs auf Seiten des net-Wassertischs beteiligt war. Die Leser des Mieterechos, die annehmen, eine unabhängige Darstellung der Vorgänge zu erhalten, lesen einen Artikel, in dem ein Autor über seine eigenen Taten schreibt.

Der zweite Verstoß des Journalistencodexes besteht darin, dass Ugarte Chacón unsauber recherchiert. Der Medienkodex des Netzwerks Recherche verlangt die handwerklich saubere und ausführliche Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen. Obwohl Herr Ugarte Chacón über beide Wassertischguppen berichtet, bemüht er sich weder telefonisch noch persönlich um eine offizielle Darstellung des info.wassertischs zur Spaltung. Die Informationsbeschaffung wäre in diesem Fall kein Problem. Die ungefähr 15 info.wassertisch-Mitglieder, die teilweise schon seit der Gründung des Wassertischs dabei sind, kennt Ugarte Chacón persönlich, von allen hat er die Email-Adressen. Von der eigentlich erforderlichen Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen zur objektiven Darstellung der Vorgänge kann hier also kaum gesprochen werden. Aber mit dem Artikel beabsichtigt er offensichtlich auch keine objektive Darstellung, sondern eine Rechtfertigung seines Handelns – was allerdings mit einer erhbelichen Diskreditierung seiner ehemaligen Mitstreiter verbunden ist.

Die mangelnde Recherche wird – dritter Verstoß – ergänzt durch die Behauptung falscher Tatsachen. Beispielsweise ist die Aussage zum info.wassertisch: „Einzig wahrnehmbarer Akteur ist ein Pressesprecher“ sachlich falsch. Zwar ist es in der Tat die Aufgabe des Pressesprechers, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten, aber das info.wassertisch-Plenum tagt öffentlich. Insofern kann jede Person, die sich zur gewohnten Zeit am gewohnten Ort einfindet, das gesamte Plenum „wahrnehmen“.

Stattdessen – vierter Verstoß –, verschweigt er wichtige Informationen, die zur Beurteilung des Vorgangs nötig wären. Es seien hier nur drei von vielen erwähnt:

1. Herr Ugarte Chacón unterschlägt seinen Lesern im Zarten Gegenwind die Darstellung der eigentlichen Trennung völlig. Dabei handelt es sich hier um eine entscheidende Situation zur Beurteilung der Frage, wer nun legitimerweise beanspruchen kann, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Herr Ugarte Chacón schreibt nur etwas unpräzise, dass „eine Reißleine“ gezogen worden sei. In einer Pressemitteilung des info.wassertischs ist der Vorgang ausführlicher geschildert: „In einer polit-krimireifen Aktion kündigte das Presseteam […] zwei Tage vor dem regulären Tagungstermin an, das monatliche Plenum von den angestammten Räumen der Berliner Compagnie an den Mehringdamm zu verlegen – ohne Rücksprache und ohne Angabe von Gründen. Die Tagesordnungspunkte wurden nur eingeweihten Mitgliedern mitgeteilt. Diesem intransparenten und undemokratischen Vorgehen fehlt jedoch jegliche Legitimation. Nur das Wassertisch-Plenum kann den Tagungsort des Plenums bestimmen – nicht aber das Presseteam. Ziel der Aktion: Der Ausschluss von Mitgliedern, die schon lange den Kurs des Presseteams kritisieren, der den Wassertisch ins mediale Abseits manövriert hat.“ Für die überraschende Aktion mobilisierte das Presseteam Kind und Kegel, so dass die Gesamtteilnehmerzahl beider Gruppen mehr doppelt so hoch war wie im Vormonat. Aus dieser Darstellung lässt sich auch die Legitimation für die Behauptung des info.wassertischs entnehmen, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein: Bei der Aktion des net.wassertisch-Presseteams handelt es sich seiner Ansicht nach um einen klassischen Putsch. Bei der Spaltung wurde klar gegen die bis dahin geltenden demokratischen Gepflogenheiten und Transparenzregeln des Wassertisch-Plenums verstoßen. Verständlich, dass Benedict Ugarte Chacón den Vorgang nicht gerne erwähnt – schließlich ist seine Beteiligung daran keine Empfehlung für einen promovierten Politologen.

2. Ugarte Chacón verschweigt seinen Lesern jedoch nicht nur die Abläufe der Spaltung, sondern auch ihre Hintergründe. Es fällt auf, dass er zwar ausführlich zur basisdemokratischen Konstituierung des Presseteams schreibt: Es „konnte sich jede/r Ambitionierte zum Teammitglied erklären, das Plenum stimmte per Akklamation zu“ etc. – aber nichts zu dessen Tätigkeit. Tatsächlich gibt es dort auch nicht viel zu berichten. Den sieben „ambitionierten“ Mitgliedern des Presseteams ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, den Wassertisch aus den Zeitungen, die der WASSERPRESSEblog auswertet, verschwinden zu lassen und „ins mediale Abseits“ zu manövrieren. Möglichkeiten, die Berichterstattung zu forcieren, gab es genug. Sie wurden jedoch nicht wahrgenommen. Auch diese Information ist nur der PM des info.wassertischs zu entnehmen. Auffällig ist, dass sich die Pressearbeit mit der Spaltung verbessert hat. Als die ersten Pressemitteilungen des info.wassertischs in der Presse zitiert wurden, konnte auch das Presseteam des net.wassertischs plötzlich Pressemitteilungen schreiben.

3. Die wichtigste Information, die Ugarte Chacón vorenthält, betrifft jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge, die ein erklärtes Ziel des Wasser-Volksentscheids ist. Zwar bemängelt der Autor nicht ohne Berechtigung die Informationspolitik des ehemaligen Volksentscheid-Sprechers Rudek, der zusammen mit der Juristin Finkenthei den Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) koordiniert (womit sie sich allerdings nicht sonderlich vom Presseteam unterscheiden), aber seine Darstellung des AKJ ist tendenziös. Da einige der zehn Mitglieder des AKJ aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht an einer Nennung ihrer Namen in der Öffentlichkeit interessiert waren, vertrat zunächst lediglich Frau Finkenthei den AKJ vor den Medien (mittlerweile sind mehrere Mitglieder bekannt, der AKJ wurde unter anderem im Wasser-Sonderausschuss angehört). Frau Finkenthei war bereits an einer erfolgreichen Klage für den Wassertisch vor dem Verfassungsgericht Berlin beteiligt, sie hat also beste Empfehlungen. In der Darstellung von Herrn Ugarte Chacón erscheint der AKJ jedoch als eine Art sinistrer Geheimbund: „Unklar ist jedoch, wer hinter dem Arbeitskreis steckt. Dem Plenum des Wassertischs wurden keine Namen genannt, die Zusammenkünfte fanden hinter verschlossenen Türen statt. Auch der „Leitfaden“ enthält keine Autorenangaben.“ Der implizite Vorwurf entbehrt jedoch jeder Grundlage. Tatsächlich sind die Ergebnisse des Leitfadens des AKJ von der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler, die über juristischen Sachverstand verfügen, der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt worden. In einer gedruckten Fassung wurde das Schriftstück mit einem Vorwort des bekannten Privatisierungsgegners und Publizisten Werner Rügemer veröffentlicht.

Gänzlich unerwähnt lässt Herr Ugarte Chacón, dass der AKJ in Zusammenarbeit mit Transparency International und der Verbraucherzentrale bereits eine EU-Beschwerde wegen eines Verstosses gegen das europäische Wettbewerbsrecht in Brüssel eingereicht hatte. Die Beschwerde hat die erste Stufe genommen und läuft noch. Obwohl alle Berliner und sogar die überregionalen Medien von den Ergebnissen der beiden Pressekonferenzen berichtet haben, hat das siebenköpfige Presseteam des Wassertischs keine PM dazu veröffentlicht. Noch nicht einmal auf der website wurde über den Leitfaden, der nicht nur einen Klageweg enthält, sondern auch detailliert die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge erläutert, informiert. Der AKJ wurde systematisch ausgeblendet, obwohl er die einzige juristische Gruppierung war, die Resultate auf diesem Gebiet geliefert hat. Das Presseteam hat es aber nicht bei der passiven Blockade durch Nichttätigkeit belassen. Es hat auch aktiv versucht, den AKJ zu behindern. Der WASSERPRESSEblog war Zeuge, wie drei Mitglieder des Presseteams versucht haben, den AKJ noch auf der Pressekonferenz zur EU-Beschwerde bei seinen Partner-Organisationen zu diskreditieren. Selbst konnte das Presseteam angeblich keine Juristen begeistern, sich für den Wassertisch zu engagieren (der info.wassertisch hat hier mittlerweile andere Erfahrungen gemacht und ist selbst bei renommierten Juristen auf großes Interesse gestoßen). Die Mehrzahl der Mitglieder des info.wassertischs, aber auch einige des jetzigen net-Wassertischs haben dieses Verhalten kritisiert, leider erfolglos. In der systematischen Behinderung der juristischen Anfechtung der verfassungswidrigen Verträge liegt der Hauptgrund für das Zerwürfnis zwischen den Wassertisch-Gruppen. Die PM des info.wassertischs berichtet auch über diese Vorgeschichte der Spaltung sehr deutlich: „Das Presseteam versucht, die juristische Kompetenz aus dem Wassertisch hinauszudrängen, ohne eine eigene zu haben – das schadet den Interessen des Wassertischs und der Berliner Bürger.“ Bei Herrn Ugarte Chacón ist hiervon nichts zu lesen.

Auch wenn weder Herr Rudek noch Frau Finkenthei Mitglieder des info.wassertischs sind, ist der juristische Leitfaden des AKJ selbstverständlich auf der info.wassertisch-Website zu finden und herunterladbar. Wäre die Klage erfolgreich, könnte dies direkt oder indirekt zur Nichtigkeit der Verträge führen, und dies ist schließlich das erklärte Ziel des Wassertischs.

Fazit: Die angeführten Beispiele sind nicht vollzählig, es lässt sich noch einiges hinzufügen. Aber es dürfte wohl deutlich geworden sein, dass Herr Ugarte Chacón eherne Regeln des Journalismus grob verletzt. Der Autor missbraucht seine journalistische Tätigkeit, um eigene Ziele zu verfolgen. Gleich in mehreren Fällen verstößt er gegen den Mediencodex. Er täuscht seine Leser über seine Unabhängigkeit, er verschweigt seinen Interessenkonflikt, recherchiert bewusst unsauber, stellt Tatsachen falsch dar, verschweigt wichtige Informationen und verleumdet Personen, die sich für die Anfechtung der Wasserverträge einsetzen. Aber wozu das alles?

Ausgang ungewiß, Benedict Ugarte Chacón, junge welt, 09.11.2011

Nachdem die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche durchgesetzt hatte, dass der Leitfaden auch im net-Wassertisch mit Juristen der Grünen diskutiert wird, berichtet Herr Ugarte Chacón darüber in dem Artikel „Ausgang ungewiß“ vom 09.11.2011. Der Artikel besteht aus fünf Abschnitten. Die ersten zwei bieten eine Einführung in das Thema. Danach folgen zwei Abschnitte, die sich mit dem juristischen Leitfaden für eine mögliche Organklage von Abgeordneten gegen den Senat beschäftigen; der Bericht endet mit einem kleinen Fazit der Veranstaltung.

Zu Beginn des Artikels stellt Herr Ugarte Chacón zu Recht fest, dass es für den Wassertisch das „erklärte Ziel bleibt, die Teilprivatisierung aufzuheben, also auch nach Möglichkeiten zu suchen, die Verträge rechtlich anzufechten.“ Im ersten der zwei Absätze, die sich mit der fachlichen Diskussion beschäftigen, bewegt sich der Nicht-Jurist offensichtlich auf unsicherem Terrain. Die Begriffe geraten ihm hier durcheinander. So verletzt nicht die „Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses“ wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags. Auch sonst werden die juristischen Probleme nicht ganz sauber dargestellt. Es ist augenscheinlich, dass er in der Materie nicht bewandert ist und im Leitfaden nicht ausreichend nachrecherchiert hat. Angesichts der Unbedarftheit in juristischen Dingen stellt sich allerdings vermehrt die Frage nach dem Motiv Herrn Ugarte Chacóns, den Leitfaden in dem gezeigten Maße zu bekämpfen. In dem Abschnitt führt er noch zwei, drei Argumente gegen den Leitfaden an, die natürlich nicht unberechtigt sind – nur, positive Stimmen zu der juristischen Argumentationshilfe unterschlägt er auch hier. Eine Gastprofessorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat die Arbeit des AKJ auf der Veranstaltung beispielsweise als solide Arbeit bezeichnet.

Den gesamten zweiten Sachabschnitt widmet Herr Ugarte Chacón den unbekannten Mitgliedern des AKJ. Er versucht erneut, die Mitglieder des AKJ über ihre Anonymität zu diskreditieren und streut wie im Mieterecho-Artikel mehr oder weniger diskret Falschinformationen in die Berichterstattung ein. So berichtet er, dass es – „Hauptkritik der Dikussionsteilnehmer [sic] war, daß nicht klar sei, wer die tatsächlichen Autoren des Leitfadens sind.“ Dies ist eine klare Falschdarstellung. Die Autorenschaft war zu keiner Zeit ein Thema. Heidi Kosche, die das Gespräch moderiert hat, wird ebenfalls mit einer Aussage zu der Autorenschaft des Leitfadens zitiert. Tatsächlich hat sie sie einige Wochen zuvor geäußert, aber nicht in dieser Veranstaltung. Warum nicht? Weil die Autorenschaft des Leitfadens an diesem Abend schlichtweg kein Thema war. Das Zitat des Grünen-Abgeordneten und Juristen Benedikt Lux, dass er „sich mit einem Vorgehen nach dem Leitfaden zwar anfreunden könne, sich als Parlamentarier aber nicht anonym beraten lassen wolle“ – ist auch entweder frei erfunden oder – anders als suggeriert – außerhalb der Veranstaltung gefallen. Gezielt versucht Herr Ugarte Chacón verschiedene, fingierte Aussagen zu dem Argument zu verdichten, dass man mit dem Arbeitskreis nicht zusammenarbeiten könne, da dieser ein dubioser Geheimbund sei. Das Unbekannte-Autoren-Argument ist jedoch bei einer Angelegenheit, bei der nachprüfbare Fakten und Argumente zur Diskussion gestellt werden – wie bei dem Leitfaden –, schlicht und ergreifend albern. Auch die sachlich richtigen Ergebnisse von guttenplag und vroniplag haben schon zur Aberkennung verschiedener Dissertationen geführt, obwohl auch diese Aktivisten es bekanntlich vorziehen, im Hintergrund zu bleiben. Und während Herr Ugarte Chacón noch versucht, dem AKJ aus seiner Bescheidenheit einen Strick zu drehen, wird um ihn herum munter über genau diesen Leitfaden mit den gar nicht mehr so unbekannten Juristen diskutiert. Das Geheimnis um die Mitarbeiter des AKJ hätte Herr Ugarte Chacón an diesem Abend übrigens lüften können, da Mitglieder der „Geheimgruppe“ (Ugarte Chacón) – klar erkennbar – nur zwei Tische von ihm entfernt saßen. Der WASSERPRESSEblog hat jedoch nicht beobachten können, dass Herr Ugarte Chacón sich bemüht hat, die AKJ-Mitglieder zu befragen. Er erwähnt in Ausgang ungewiß noch nicht einmal, dass außer Frau Finkenthei weitere Juristen des AKJ anwesend waren. Vielleicht, weil es leichter ist, Zweifel über Geheimgruppen zu verbreiten?

Das Resümee des Autors fällt negativ aus: „Der Klageweg wäre allerdings ein jahrelanger Prozeß mit offenem Ausgang“ – was in juristischen Dingen mit einem gewissen Komplexitätsgrad allerdings eine Allerweltsweisheit ist. Zum Abschluss zitiert er noch ungenannte Wassertisch-Aktivisten: „Und weil das Thema zwischen parlamentarischer und gerichtlicher Ebene hin und her geschoben würde, stünde der Wassertisch außen vor, so die Befürchtung der Aktivisten.“ Leider verraten weder Herr Ugarte Chacón noch die unbekannten Aktivisten, wie sie die Verträge anders zu Fall bringen möchten.

Fazit: Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an. Natürlich bleibt es jedem Autor auch als Nichtjurist selbst überlassen, eine Klagemöglichkeit positiv oder negativ zu bewerten. Allerdings versucht Herr Ugarte Chacón in diesen Artikeln, seine Absichten nicht durch objektive Berichterstattung und argumentative Auseinandersetzung, sondern durch Missbrauch seiner journalistischen Tätigkeit, mittels Unterdrückung von Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen durchzusetzen. Dabei schreckt Herr Ugarte Chacón offensichtlich auch nicht davor zurück, andere Personen zu beleidigen oder zu verleumden. Wem die tendenziöse Berichterstattung nützt, liegt auf der Hand: den Verantwortlichen für die Verträge, die immer noch hohe Ämter in Politik und Verwaltung bekleiden und den Konzernen, deren Gewinne aus dem Wassergeschäft schon längst die anderthalb Milliarden Euro wieder eingespielt haben, die sie einst für ihre BWB-Anteile vorfinanziert haben.

Benedict Ugarte Chacón ist mittlerweile wissenschaftlicher Referent der Piratenpartei und nimmt regelmäßig an den Sitzungen des „Sonderausschusses Wasserverträge“ teil.