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10 Gründe

10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht

Update: August 2016

  1. Grundsätzliches zu dem Spendenversprechen

Die Piratenpartei hat vor der Wahl 2011 versprochen, den Berliner Wassertisch bei seinen Bemühungen um eine Rückabwicklung der Wasserprivatisierung zu unterstützen. Mit der Rückabwicklung sollten die 1,5 Milliarden Euro zurückerobert werden, die die jeweiligen Senatsparteien CDU, SPD und DIE LINKE den Wasserkonzernen RWE und Veolia per Gewinngarantie zugeschoben hatten.

„Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Nach dem Volksentscheid stellte sich schnell heraus, dass eine Rückabwicklung nur durch die Organklage einer AGH-Fraktion zu erreichen war. Die Piraten-Basis stimmte in einer Liquid-Feedback-Abstimmung mit 100 % dafür, die Organklage des Wassertischs einzureichen.

Das Spendenversprechen des Wassertischs wurde gegeben, als sich die Fraktion laut Beschluss vom 9. April 2013 nicht darüber klar war, ob sie sich das Anwaltshonorar für die Klage leisten könnte. Doch das Geschäftsjahr 2013, in dem das Honorar überwiesen wurde, beendete die Fraktion mit einem Übertrag von 462.000 Euro in das nächste Jahr. Die finanziellen Mittel, die die Fraktion von den Steuerzahlern extra für solche Zwecke erhält, waren also ausreichend vorhanden.

Auch wenn die Klage letztlich nicht zur Rückabwicklung geführt hat, war sie ein politischer Erfolg. Nur kurz nach ihrer Einreichung machte der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg für die Rekommunalisierung frei. Von den mit der Rekommunalisierung begründeten Preissenkungen haben alle BerlinerInnen profitiert – insbesondere die ,sozial Schwachen‘, die durch überhöhte Wasserpreise überproportional belastet werden. Möglich wurde die Rekommunalisierung nur durch die Vorarbeit, die der Wassertisch geleistet hatte. Allein die Vorbereitung der Klage hat fast 7000 Euro gekostet.

Derzeit verklagt der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, der LINKEN-nahe Ex-Pirat Martin Delius, zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs auf Zahlung der Spende. Diese Klage weist der Berliner Wassertisch zurück. Wenn die Piratenpartei sich vor und nach der der Wahl dafür einsetzt, die Organklage zu unterstützen und ihre Fraktion über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, diese umzusetzen, kann sie nicht so tun, als wäre sie das Privatvergnügen zweier Berliner BürgerInnen. Damit schädigt sie die Glaubwürdigkeit der Piratenpartei und die der parlamentarischen Demokratie.

 

Außerdem:

  1. Der Wassertisch hat bereits genug gezahlt: Der Wassertisch hat bereits die gesamten Kosten in Höhe von über 7000 Euro für die Vorbereitung der Klage allein getragen.
  2. Kein Beschluss: Es gab keinen Beschluss, dass die PIRATENFRAKTION die Wassertisch-Spende annimmt. Das Schuldversprechen wurde ohne gesonderten Fraktionsbeschluss in den Haushalt eingestellt.
  3. Die Fraktion hat die Kosten nach oben getrieben: DIE LINKSFRAKTION wollte ihre Beteiligung am 16. April auf ihrer Fraktionssitzung beschließen. Mit einer voreiligen Pressemitteilung einen Tag zuvor verprellt Heiko Herberg die LINKSFRAKTION. Die PIRATENFRAKTION trägt damit die Verantwortung dafür, dass sich LINKSFRAKTION nicht an der Klage beteiligt hat und muss folglich zumindest deren Anteil übernehmen. Die PIRATENFRAKTION kann dafür nicht den Wassertisch in Regress nehmen, der dafür plädiert hat, auf die LINKSFRAKTION zu warten.
  4. Keine Öffentlichkeitsarbeit: Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg erfolgte keine Pressearbeit der Fraktion zugunsten des Verfahrens.
  5. Die Nicht-Piraten der Fraktion haben den Wassertisch und das Verfahren diskreditiert. Bezeichnenderweise haben insbesondere die jetzt zur LINKEN gewechselten PIRATEN den Wassertisch aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und diskreditiert – sowohl während der Wassertisch die Klage vorbereitet hat als auch während des Verfahrens. Beteiligt waren unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Martin Delius schrieb während des laufenden Verfahrens auf seinem Blog, dass die juristische Aufarbeitung „rückwärtsgewandt“ sei.
  6. Die Fraktion hat die gemeinsame Zielvereinbarung verlassen: Die PIRATENFRAKTION hat die Klage still und leise ,beerdigt‘. Man kann aber nicht vom Wassertisch Spenden für ein Projekt einklagen, das man einschlafen lässt, statt es offensiv zu vertreten.
  7. Der Fraktionsvorsitzende hat eine Forderung bereits für unwahrscheinlich erklärt: Da es keinen Fraktionsbeschluss zu der Spende gegeben hat, hat der Fraktionsvorsitzende Alexander Spies am 6. Mai 2014 dem Wassertisch völlig zu Recht mitgeteilt, dass er keine Forderung mehr zu erwarten habe. Der Wassertisch wiederum hatte keinen Grund, diese Auskunft anzuzweifeln.
  8. Die Schuld am Scheitern der Rückabwicklung tragen die Berliner Abgeordneten und ihre Berater, nicht der Wassertisch: Die Klage wurde am 14. Juni 2014 abgewiesen, weil die Klagefrist nach Ansicht des Verfassungsgerichts um knapp vier Monate verfehlt wurde. Dafür kann jedoch nicht der Wassertisch haftbar gemacht werden, der sich rechtzeitig für die Klage eingesetzt hat. Schuld sind die Abgeordneten, die den juristischen Leitfaden des AKJ beharrlich ignoriert und keine eigenen Gutachten dazu eingeholt haben.
  9. Jetzt lassen sich keine Spenden mehr einsammeln: Zudem gibt es noch einen praktischen Grund. Zweieinhalb Jahre nach der Klageeinreichung ist es für den Wassertisch aller Voraussicht nach auch nicht mehr möglich, Spendengelder einzusammeln. Diese Forderung hätte man an den Wassertisch richten müssen, als die Klage noch aktuell war. Die mit einer Spendensammlung verbundenen Probleme wurden am 23.04.2013 in der Fraktionssitzung nicht ohne Grund angesprochen.

„Niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

 

Hintergrund

Wahlversprechen
Am 13. Februar 2011 endet der Wasser-Volksentscheid. 98,2 % der Berliner und Berlinerinnen stimmen für die Offenlegung der geheimen Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe. Die PIRATEN haben den Wasser-Volksentscheid als einzige der jetzt im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien unterstützt; selbst die AGH-Fraktionen der LINKEN und GRÜNEN haben den Volksentscheid ignoriert. In ihrem Wahlprogramm versprechen die PIRATEN:

Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Klagebeschluss
Möglich erscheint die Rückabwicklung nur mit der Organklage einer AGH-Fraktion. Unmittelbar nach Offenlegung der Verträge stellt die Verbraucherzentrale Berlin zusammen mit dem Bund der Steuerzahler eine vom wassertischnahen Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) erarbeiteten juristischen Leitfaden vor, mit der die Rückabwicklung erreicht werden könnte. Im Wasser-Sonderausschuss des AGH bestätigen Verfassungsjuristen wie Professor Jürgen Keßler (Vorsitzender der Verbraucherzentrale) oder der von der CDU eingeladene Professor Andreas Musil die Qualität und mögliche Durchführbarkeit des Klageweges.

Als der Wassertisch Anfang April 2013 eine geringfügig modifizierte Klageskizze des renommierten Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg vorstellt, erklärt sich LINKSFRAKTION bereit, die Klage zu unter­stützen, wenn die Opposition gemeinsam vorgeht. Doch die Fraktion der GRÜNEN sagt ab.

Schließlich stimmt die PIRATENFRAKTION am 9. April 2013 mit zwölf von fünfzehn Stimmen dafür (Enthaltung von Martin Delius, Heiko Herberg, Simon Weiß), das Verfahren notfalls allein durchzuziehen. Allen Beteiligten ist klar, dass es keine 100%ige Erfolgsga­rantie für die Klage geben kann, doch soll die vorhandene Klagemöglichkeit ausgeschöpft werden.

Schuldversprechen
Die PIRATENFRAKTION will jedoch noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl Mwst die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde (Fraktionsbeschluss, 9. April 2013). Der Wassertisch sagt zu, notfalls Spenden zu sammeln, falls sich kein billigerer Anwalt finden lässt und sich die LINKSFRAKTION nicht beteiligen würde. Ungeachtet des finanziellen Prüfungsvorbehalts im Fraktionsbeschluss verlangt der parlamentarische Geschäftsführer Heiko Herberg am 15. April (Tag des Ablaufs der Frist zur Beauftragung des Rechtsanwalts) von den Wassertischmitgliedern Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen (Piratenmitglied) ein persönliches Schuldversprechen über 25.000 Euro, „soweit die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder von dritter Seite getragen werden“.

Als Heiko Herberg die Fraktion in der Sitzung vom 23. April (Transkript) über die Verpflichtung informiert, spricht sich ein Abgeordneter dagegen aus, die Spende vom Wassertisch anzunehmen. Heiko Herberg sagt dazu:

Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen:   gut, zurück und tschüss.“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Das Thema Spendenannahme wird nicht weiter behandelt. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussvorlage für die Fraktionssitzung geben, ob man Spenden annehmen will. Dazu noch einmal Heiko Herberg:

„…es gibt halt vom Wassertisch auch noch keinen Aufruf et cetera und bis dahin würde es auch Absprache an der Stelle geben“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Ein Spendenbeschluss wird aber nie gefasst. Die Forderung über die 25.000 Euro ist durch keinen eigenen Fraktionsbeschluss gedeckt.

Das Anwaltshonorar wird im Juni 2013 von der Piratenfraktion bezahlt. Der Wassertisch wird nicht zur Spendensammlung aufgefordert. Die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion werden nicht annähernd überschritten: Die Fraktion kann am Ende des Geschäftsjahres 462.000 Euro in das nächste Jahr übertragen.

DIE LINKE
Auf Druck der Parteibasis beschließt am 9. April 2013 auch LINKSFRAKTION, sich an der Organklage zu beteiligen, wenn alle drei Oppositionsfraktionen mitmachen würden. Die Fraktion der GRÜNEN teilt am 11. April ihre Absage mit. Danach braucht die LINKSFRAKTION einen neuen Beschluss, den Klaus Lederer für den 16. April in Aussicht stellt. Doch die Partei- und Fraktionsspitze der LINKEN, die die Privatisierungsverträge in ihrer Regierungszeit selbst mit fortgeschrieben hat, windet und sträubt sich, um die Klage zu vermeiden. Parteichef Klaus Lederer nutzt schließlich am 15. April eine vorschnelle Pressemitteilung von Heiko Herberg und twittert:

Ausgeschert sind erst die Grünen, vorgeprescht dann die Piraten. Ich geb mir ja nun wirklich seit 1,5 Jahren Mühe. Jetzt macht meine Fraktion nicht mehr mit, der Zug ist abgefahren. Das sollen die jetzt mal schön machen.“
(Klaus Lederer, 16. Mai 2013)

Der Wassertisch hat Heiko Herberg zuvor über die Situation informiert und dazu geraten, die Fraktionssitzung der LINKEN abzuwarten. Er hat es abgelehnt.

Der Erfolg
Der erste Erfolg der Organklage stellt sich umgehend ein: Knapp einen Monat nach Einreichung der Klage wird bekannt, dass Veolia als der letzte verbliebene Wasserkonzern den Weg für die Rekommunali­sierung der BWB freimachen will. Die BWB werden rekommunalisiert (wenn auch nur halbherzig). Seit Dezember 2013 sind die 1999 teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe wieder in kommunaler Hand.

Kurswechsel
Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg am 15. April 2013 erfolgt keine Pressearbeit mehr zur Organklage. Martin Delius schreibt in einem Blogbeitrag Anfang 2014, dass die juristische Aufarbeitung der Privatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Ein Treffen am 22. Oktober 2013, bei dem zwischen Wassertisch und den Abgeordneten, die für die Klage zuständig sind, eine enge Zusammenarbeit vereinbart wird, wird schon zehn Tage später aufgekündigt. Bei der Fraktionssitzung sei die Befürchtung aufgekommen, dass der Wassertisch als Nebenkläger bei der Organklage angesehen werden könnte. Die Stellungnahme des Rechtsanwalts auf die Klageerwiderung des Senats, die der Wassertisch prüfen sollte, wird ihm nicht mehr zugeleitet. Der Kontakt zwischen Wassertisch und dem Rechtsanwalt, die zusammen die Klage vorbereitet hatten, wird verboten. Der Wassertisch wird ausgebootet.

Am 6. Mai 2014 steht in der Fraktion zur Diskussion, die Klage still und leise zu beerdigen. Sie möchte weder weitere Erwiderungen noch eine mündliche Verhandlung und überlässt so der Gegenseite das Feld. Die Fraktion weicht damit von der ursprünglichen Zielvereinbarung ab, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Rückabwicklung zu erreichen.

Angriffe auf den Wassertisch
Während der Wassertisch die Klage vorbereitet und während des Verfahrens wird er aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und beleidigt. Beteiligt sind unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Entschuldigungen erfolgen nicht.

Forderungsverzicht
Am Rande der Fraktionssitzung vom 6. Mai 2014 erkundigt sich Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel beim Fraktionsvorsitzenden Alexander Spies, ob unter diesen Umständen noch mit der Einforderung der 25.000 € zu rechnen sei. Der versichert ihm, dass dies nicht der Fall sei. Der Wassertisch müsse sich keine Sorgen machen. Zur Einforderung müsse es einen Fraktionsbeschluss geben.

Urteil
In seinem Urteil vom 20. Juni 2014 weist das Berliner Verfassungsgericht die Klage aus Fristgründen zurück. Das Gericht hat den Beginn der Klagefrist nicht mit dem Parlamentsbeschluss zum Rückkauf der RWE-Anteile vom Oktober 2012 beginnen lassen, sondern mit einer Kleinen Anfrage im Mai 2012 verknüpft. Es stellt jedoch fest, dass es die Klage rund vier Monate zuvor noch angenommen hätte. Diese Entscheidung hätte jedoch auch anders ausfallen können, wenn die 1,5 Milliarden-Euro-Klage nicht auf halbem Wege beerdigt, sondern mit der verabredeten Unterstützung durch den Wassertisch bis zur mündlichen Verhandlung geführt worden wäre. Um die Entscheidung, ob die Gewinngarantie verfassungsgemäß gewesen sei, konnten sich die Richter auf diese Weise bequem herumdrücken. Nach dem Urteil steht nun fest: Hätte sich eine Fraktion des Abgeordnetenhauses zügig nach Erscheinen der ersten Klageskizze zur Organklage entschlossen – wie dies der Wassertisch gefordert hatte, hätten die skandalösen Wasser-Privatisierungsverträge, einschließlich Konzern-Gewinngarantie, juristisch aufgearbeitet werden können.

Die Forderung
Nachdem der Wassertisch zweieinhalb Jahre diesbezüglich nichts von den Piraten gehört hat, erhält er am 6. Oktober von Martin Delius die Aufforderung, innerhalb eines Monats die 25.000 Euro zu überweisen. Nach 2 Verhandlungsterminen steht ein 3. Gerichtstermin noch aus. Datum noch offen.

Diese Erklärung des Wassertischs als PDF

Nachtrag: Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro

Rettet den Volksentscheid Berlin

VOLKSENTSCHEID

Neue Studie über TTIP. Konzerne reden bei Gesetzen mit („regulatorische Kooperation“)

CEOLobbycontrol
„Corporate Europe Observatory und LobbyControl haben gemeinsam eine Studie zu regulatorischer Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU veröffentlicht. Kernergebnis unserer Analyse sind vor allem zwei Punkte:

1. Der Prozess hin zu den TTIP-Verhandlungen seit Mitte der 1990er Jahre war über den Transatlantic Business Dialogue (TABD) konzerndominiert. Dabei spielte regulatorische Zusammenarbeit eine zentrale Rolle.ttip_ceo_lc

2. Zahlreiche Beispiele loser transatlantischer regulatorischer Zusammenarbeit zeigen, dass darüber bereits in der Vergangenheit Demokratie und Gemeinwohl Schaden genommen haben (u.a. Fallstudien zu AIG, Safe Harbor, Tierversuche)

Corporate Europe Observatory u. LobbyControl: Ein gefährliches regulatorisches Duett. Januar 2016 (engl. Fassung, franz. Fassung)

Zum Blogbeitrag von Lobbycontrol

Rezeption der Studie in der Berichterstattung:

Christoph Pauly: Studie zu TTIP: Die Lobbyistenträume sind längst Wirklichkeit. In: Spiegel Online, 18.1.2016. „Doch bereits jetzt nutzt die Industrie den transatlantischen Dialog ganz offenbar dafür, EU-Gesetze zu verwässern, zu verzögern oder gar zu verhindern.“

 

Weitere Studien und Kritikpapiere hier

Demo Wir haben es satt!

Pressemitteilung „Wir haben es satt“
16.01.2016

Schulterschluss von Bauern und Verbrauchern: Starkes Signal gegen Agrarindustrie

23 000 Menschen demonstrieren in Berlin für bäuerliche Zukunftslandwirtschaft
demo_whes
Trotz eisiger Temperaturen und angeführt von 130 Traktoren – so viele wie nie zuvor – haben heute 23 000 Bauern und Verbraucher gemeinsam in Berlin für eine Agrarwende demonstriert. Unter dem Motto „Wir haben Agrarindustrie satt! Keine Zukunft ohne Bäuerinnen und Bauern“ zogen sie zum Bundeskanzleramt und forderten von der Bundesregierung die Weichen für eine bäuerliche und ökologischere Zukunftslandwirtschaft zu stellen. Bauern, Imker, Tier- und Naturschützer, Aktive in der Entwicklungszusammenarbeit, Lebensmittelhandwerker und Köche demonstrierten für Bauernhöfe, die umwelt- und klimafreundlich wirtschaften, damit das Recht auf Nahrung weltweit sichern, starke Strukturen im ländlichen Raum erhalten, artgerechte Tierhaltung verwirklichen, gentechnikfrei arbeiten und deren Grundsatz fairer Handel ist.

Zur Pressemitteilung

fian
Der Berliner Wassertisch war wieder Unterstützer der Demo. Diesmal liefen wir gemeinsam mit FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk (FIAN). Die Großpuppe, hier von der Leiterin der Berliner FIAN-Gruppe getragen, ist seit April 2015 das (informelle) Symbol für das Berliner Netzwerk gegen TTIP | CETA | TiSA.

demo

 

Zur Rezeption der Demo: Daniel Albrecht: „Wir haben es satt“-Demo in Berlin. Breiter Protest für die Wende. Rund 20.000 Menschen haben in Berlin für eine Agrarwende demonstriert. Landwirte und KonsumentInnen protestierten gemeinsam, taz, 16.1.2016

TTIP ruiniert Landwirte. Neue Studie von Unternehmensgrün

„Ruinöse Konkurrenz für Landwirte – Risiko für qualitätsorientierte kleine und mittlere Betriebe“ unternehmensgruen

Berlin, 15. Januar 2015: Das ist das Ergebnis der Untersuchung, die Dr. Katharina Reuter als Geschäftsführerin von UnternehmensGrün und Studienautorin heute in Berlin vorgestellt hat. „Europäische Agrar-Unternehmen sind durch einen größeren Anteil bäuerlicher Familienbetriebe und kleinere Betriebsgrößen strukturell anders aufgestellt als die amerikanischen Betriebe – und damit nach strengen marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterlegen“, so Reuter weiter.

Zur Pressemitteilung

Zur Kurzfassung der Studie

Zur Studie

Folgen der (Teil-)Privatisierung der Krankenhausversorgung. Beispiel Wiesbaden

FAZ
14.01.2016

Krankenhauskeime. Gefahr für Babys in umstrittener Wiesbadener Klinik
Ewald Hetrodt

Bei Frühgeborenen in den Wiesbadener Horst-Schmidt-Kliniken wurden lebensbedrohliche multiresistente Keime gefunden. Die Klinik steht schon länger in der Kritik: Kürzlich hatte die RTL-Sendung „Team-Wallraff – Reporter undercover“ über gravierende Hygienemängel in der Einrichtung berichtet.

Zum Beitrag

Vgl. dazu: Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?, 2014.

Quote

Professor Kühling zu Privatisierung

„Je mehr privatisiert wird, desto mehr wird der demokratischen Kontrolle entzogen“
Prof. Dr. iur. Jürgen Kühling, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg

Mit Brot das Trinkwasser schützen

tz.de
04.01.2016

Einzigartiges Grundwasserprojekt
Mit Brot das Trinkwasser schützen

Der Boden in Unterfranken und damit auch das Grundwasser ist stärker mit Nitraten belastet als der in anderen Regionen. Landwirte, Bäcker und Wasserversorger haben sich deshalb zusammengetan und wollen mit einem deutschlandweit einzigartigen Brot ihr Trinkwasser verbessern.

Brotlaibe

  Foto: Lupo | pixelio.de

Retzstadt – Wenn Matthias Engel in seiner Backstube den Teig für sein Walnuss-Karotten-Brot mischt, tut er etwas Gutes für das Grundwasser der Region. Denn der 30-Jährige nimmt dafür ausschließlich Getreide, das weniger gedüngt wurde als haushaltsüblicher Weizen. „Die Verarbeitung in der Backstube ist schon eine Herausforderung“, gibt der Bäckermeister zu, während er gemeinsam mit seinem Vater am frühen Morgen den Teig zu kleinen 600-Gramm-Laiben formt und auf ein großes Blech legt. Denn das Mehl hat einen geringeren Proteingehalt und der hat Auswirkungen auf die Stabilität des Teigs. „Man muss diesen Teig länger ruhen lassen, langsamer kneten und mit Vorteigen arbeiten. Man braucht dafür einfach mehr Zeit“, zählt Engel auf.

zum vollständigen Artikel

 

SPD-CDU-Senat setzt neoliberale Preispolitik bei den Wasserbetrieben fort – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.01.2016

Pressemitteilung vom 12. Jan. 2016

Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von mehr als 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen.

(Berlin, 12. Januar 2016) Auch für das Jahr 2016 hat der Senat per Verordnung festgelegt, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit 6,1 % weiterhin auf dem gleichen hohen Niveau verbleiben sollen. In der Begründung hierfür heißt es, damit werde dem Umstand Rechnung ge­tragen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gehindert seien, das dem betriebsnotwendigen Kapital zugehörige Vermögen anderweitig anzulegen. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bindung des zum betriebsnotwendigen Kapital zählenden Vermögens erfolgt zu Gunsten der Gebührenzahlen­den. Der durch die Verzinsung verfolgte Ausgleich ist von den Gebührenzahlenden aufzubringen.“

Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Der Rückkauf der Anteile an den BWB hat an der Gewinnmaximierungspolitik von Senat und Geschäftsleitung nichts geändert. Kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital sind fiktive Kosten und haben in einem öffentlichen Betrieb der Daseinsvorsorge nichts zu suchen! Das betriebsnotwen­dige Kapital der Wasserbetriebe gehört den Berliner*innen. Warum sollen sie auf ihr eigenes Kapital Zinsen zahlen?“

Damit zeigt sich erneut: Der Berliner Senat hat aus dem Wasser-Volksentscheid offensichtlich nichts gelernt. Die überteuerte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist nicht Ausdruck einer Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die Wasserkunden werden genauso zur Kasse gebeten wie zu Zeiten der privaten Wasserkonzerne. Die zu geringen Preisreduzierungen gelten nur vorübergehend und nur für das Frischwasser und wären ohne die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – nach festgestelltem 30%igen Preismissbrauch – niemals erfolgt. Die Preise für das Abwasser sind noch fast gar nicht gesenkt worden.

An der aktuellen Maßnahme des Senats wird wieder einmal deutlich, dass die Beibehaltung der alten Konzernstrukturen und des alten neoliberalen Managements für eine wirkliche Rekommunalisierung im Interesse der Berliner Bevölkerung nicht ausreicht. Hierfür ist eine rigidere öffentliche Kontrolle des Managements und Einengung seiner Entscheidungsspielräume erforderlich, um eine klarere Legitimierung der Wasser- und Abwasserpolitik zu erreichen.

Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids betont: „Wir fordern die Abwicklung der alten für die Privatisierung geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Strukturen und stattdessen einen Wasser-Eigenbetrieb unter Aufgabe der immer noch praktizierten neoliberalen Profitwirtschaft.“

Bei der Gelegenheit weist der Berliner Wassertisch auf den Gerichtstermin gegen den Deal des Senats mit dem Bundeskartellamt am 14. Juni 2016 (LG Berlin) und die aktuellen Aktivitäten des VDGN gegen die Wasserpolitik des Senats hin.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Manipulation bei Wasserkosten? VDGN stellt Strafanzeige

VDGN

Betrügen Berliner Wasserbetriebe und Senat die Bürger? VDGN stellt Strafanzeige

BWB und Senat stehen im Verdacht, die Kosten für Trink-und Abwasser zu manipulieren, um die Preise in die Höhe zu treiben und ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen

Die Berliner Bürger zahlen seit Jahren nach Auffassung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) einen wirtschaftlich nicht gerechtfertigten und damit rechtswidrigen Wasser- und Abwasserpreis auf der Grundlage einer offensichtlich überhöhten Kostenkalkulation. Deshalb hat der VDGN am 4. Januar 2016 Strafanzeige gegen den Finanzvorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Frank Bruckmann, sowie gegen verantwortliche Mitglieder des Senats von Berlin gestellt.

Zur Pressemitteilung

Oliver Kalusch (BBU): Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik

Tagesspiegel
8.01.2016

Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnik.
Kommentar von Oliver Kalusch (Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.)BBU

Gefahr für das Grundwasser, Erdbeben, schlechtes Sicherheitskonzept: Angesichts der gravierenden Gefahren für Mensch und Umwelt müssen die Pläne für ein Pro-Fracking-Recht endgültig aufgegeben werden.
Zum Beitrag

Dieser Beitrag gibt auch die Meinung des Berliner Wassertischs wieder.

 

 

Wir haben Agrarindustrie satt! Demo 16.01.2016 12 Uhr Berlin

Wir haben es satt

Vortrag Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen – mit Bemerkungen zu der Problematik der Freihandelsabkommen

freiburg

  • Soeben erschienen ist im Nomos-Verlag: Siegfried Broß: Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche in der “sozialen Demokratie” Probleme, Risiken, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bindungen, Folgerungen für die Mitbestimmung und strategische Überlegungen. Baden-Baden 2015, bestellbar hier.
  • Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe (pdf).
  • Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015 (pdf).
  • Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf).