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7. Zivilgesellschaftliches Außenwirtschaftsforum

Forum Umwelt und Entwicklung
Einladung und Programm zum Thema

EU Handelspolitik – Wohin geht die Reise?

Termin: Montag, 28. September, 18 – 21 Uhr
Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Anmeldung erbeten an: Benno Wilhelm (Wilhelm@forumue.de)

Die Handelspolitik der EU ist Gegenstand heftiger Kontroversen geworden. 2.5 Millionen Menschen haben EU-weit binnen einen Jahres eine Initiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA unterschrieben. Die europäische Öffentlichkeit nimmt nicht länger hin, dass sie in der EU-Handelspolitik weder erfahren soll, was die Exekutive macht, noch mitreden und mitbestimmen soll. Die Ratifizierung des bereits ausverhandelten Abkommens mit Kanada ist fraglich geworden, TTIP ist umstrittener denn je. Doch parallel verhandelt die EU unter strenger Geheimhaltung eine ganze Reihe weiterer Freihandelsabkommen mit anderen Ländern und Regionen. Die Agenda geht im Grundsatz immer in dieselbe Richtung: Marktöffnung, Liberalisierung, Deregulierung, ausufernde Investitionsschutzrechte – eine Agenda, die in der Welthandelsorganisation WTO nicht durchsetzbar ist und in der Öffentlichkeit in nahezu allen demokratischen Ländern weltweit massiv kritisiert wird.
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Bundesregierung muss Gesundheitsgefahren aufklären, statt Fracking zu erlauben

 

DIE LINKE

 

DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung

 

(25.09.2015) „Anscheinend will die CDU-SPD-Bundesregierung das Fracking-Erlaubnisgesetz abstimmen, noch bevor weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphom-Werten in Fracking-Regionen vorliegen. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen vor Ort ist das verantwortungslos. DIE LINKE setzt sich weiterhin für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein! Wir haben daher eine 30 Fragen umfassende Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Fracking, zur Krebsgefahr bei der Erdgasförderung, zur Prävention von Gesundheitsgefahren und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips bei entstandenen Schäden an die Bundesregierung gestellt“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages der Partei DIE LINKE und Obmann im Bundesausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

 

Bereits zwei Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen haben in der niedersächsischen Erdgasförder- und Fracking-Region bei Bothel und Rotenburg besorgniserregend hohe Krebsraten ans Tageslicht gebracht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen bei der Erdgasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, weshalb ein Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere beim Fracking, von Anwohnern und Bürgerinitiativen vermutet wird. Zdebel fordert daher: „In der aktuellen Diskussion um das Fracking-Erlaubnisgesetz hat die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken bisher unbeachtet gelassen. Die Gesundheitsgefahren erfordern aber eine deutlich stärkere Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.“

 

Link zur Kleinen Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806024.pdf

Frackingverbot in NRW – eine Nebelkerze?

DIE LINKE DIE LINKE

Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

 

(24.09.2015) „Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

Die PM als pdf

Hier nocHand Stop-frackingh einmal der Offene Brief an Merkel, Hendricks, Gabriel und die Bundestagsabgeordneten vom Netzwerk Gegen-Gasbohren
vom 6. September 2015

Wasserentsalzung: Herausforderungen und neue Entwicklungen

RESET.org
22.09.2015

Wasserentsalzung: Herausforderungen und neue Entwicklungen
geschrieben von Marius

Entsalzungsanlage

  Entsalzungsanlage

Zwar wird die Erde auch “der blaue Planet” genannt, doch der Anteil des trinkbaren Wassers der globalen Wassermenge ist sehr gering. Je nach Jahreszeit und Berechnung, sind nur etwa 2,5 bis 3,5 Prozent der gesamten, planetaren Wassermenge Süßwasser. Der Großteil von diesem Wasser ist jedoch in Form von Eis und Gletschern gebunden. Oberflächenwasser und Grundwasser machen nur einem sehr kleinen Anteil des globalen Wassers aus. Wo dieses zugängliche Wasser knapp ist, werden oftmals Entsalzungsanlagen eingesetzt. Dabei gibt es jedoch einige Probleme – ein neues Verfahren der Membranfilterung soll nun neue Lösungen bieten.

zum Artikel

Kommentar Wassertisch:
Sicherlich sind Entsalzungsanlagen ein Fortschritt, vor allem dann, wenn Sie nicht auf der Basis fossiler Energie betrieben werden. Trotzdem sind sie nur eine Notlösung für besondere Problemregionen. Im Artikel wird zurecht darauf hingewiesen, dass Wasserentsalzung nicht dazu dienen darf, an anderer Stelle verschwendetes Wasser zu ersetzen. Auch die Probleme mit der Salzsole weisen auf die Grenzen dieser Lösung hin. Die Wasserprobleme auf der Erde lassen sich nicht allein mit moderner Technik lösen. Das Menschenrecht auf Wasser kann nur verwirklicht werden, wenn eine gerechte Verteilung des verfügbaren Wassers und der Schutz der Wasserressourcen vor Übernutzung und Verschmutzung angepackt wird. Um dabei Fortschritte zu erreichen, muss der Gemeinnutz im Vordergrund stehen, müssen die betroffenen Menschen sich aktiv an der Lösung ihrer Wasserprobleme beteiligen können. Profitinteressen von großen Agrar- und Wasserkonzernen dürfen dabei keine Rolle spielen.

 

TTIP und die europäische Klimapolitik

Fracking-Pumpe

  Foto: Joshua Doubek | CC_BY-SA_3.0

Blätter für deutsche und internationale Politik
August 2015

TTIP: Freifahrt für Fracking
von Malte Daniljuk

Die EU plant, künftig im Rahmen der neuen Europäischen Energieunion in großem Maßstab Gas und Erdöl aus Nordamerika zu importieren, das mit dem umweltschädlichen Frackingverfahren gefördert wurde. Auf diese Weise will Brüssel – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – eine radikale Kehrtwende in seiner Energieversorgung vollziehen, die zugleich die Abhängigkeit von Russland verringern soll.

zum Artikel

 

Sehenswert: Heute-Show zu TTIP und CETA

ZDF, Heute-Show, 18.09.2015

TTIP & CETA: Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet

orf
20.09.2015

Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Von Erich Möchel

Anlässlich der Reformpläne der EU-Kommission für den umstrittenen Investorenschutz in TTIP sorgt sich Europas Großindustrie öffentlich um Kleinbetriebe.

Zum Beitrag

Bis zum 6. Oktober kann noch die EBI StopTTIP/StopCETA unterzeichnet werden!!!

EBI StopTTIP – Rumänien erreicht das Quorum

Als 20. Land hat nun auch Rumänien das Quorum für die Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP erreicht! Noch bis zum 6. Oktober 2015 kann gesammelt werden. Informationen dazu hier  

Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht“

Am 17. September 2015, 19-21 Uhr fand in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, in Reinbek die Veranstaltung: “Wie viel Freiheit braucht internationaler Handel? Wie vertragen sich Liberalisierung und Gemeinwohl?” statt.

Von der SPD Reinbek und der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) eingeladen war:
Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Dr. Jan Vollmeyer, ASJ Vorsitzender SPD Schleswig-Holstein.

Eine Nachlese findet sich in der Bergedorfer Zeitung
19.09.2015
Broß
Ex-Verfassungsrichter geißelt Schiedsgerichte
Freihandelsabkommen  Siegfried Broß: TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht

[…]

Als Referent widmete sich der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, Prof. Siegfried Broß, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada ­(CETA). Professor Broß betonte, dass er etliche Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze festgestellt habe.*

Zum Artikel

* Vgl. dazu: Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (pdf)

Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf)

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.
 

Zur Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems

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„Der Schiedsgerichtsvorschlag von Herrn Gabriel u. a. trifft nicht das Problem: Es geht nicht um eine allgemeine internationale Handelsordnung, sondern um CETA und TTIP mit jeweils in sich geschlossenen Rechtsräumen. Und dort muss aus rechtsstaatlich-demokratischen Gesichtspunkten je gesondert ein Staatsschiedsgericht allein der Vertragsstaaten eingerichtet werden.“ (Siegfried Broß, 13. Juli 2015)

Jurist*innen – und Bürger­rechtsvereinigungen fordern:
Nein zu CETA, TTIP und TiSA

juristen

 

Jurist*innen- und Bürgerrechtsvereinigungen fordern: Nein zu CETA, TTIP und TISA

Die Europäische Kommission verhandelt derzeit mehrere Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, die beinahe alle Lebensbereiche betreffen. Die bekanntesten sind CETA, TTIP und TISA.

(01.09.2015) Alle Abkommen wurden (CETA) bzw. werden (TTIP und TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt, die Zivilgesellschaft und selbst Abgeordnete haben keinen Zugang zu den Verhandlungstexten. Dieses Verfahren ist undemokratisch.

In CETA und TTIP sind außerstaatliche Schiedsgerichte vorgesehen, die verbindlich über Ansprüche von Investoren über Schadensersatzansprüche gegen Staaten entscheiden. Schiedsgerichte sind nicht an das Grundgesetz oder europäisches Recht gebunden, ihre Entscheidungen sind selbst dann verbindlich, wenn sie gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht verstoßen (Beispiel Mikula vs. Rumänien)*. Die Gefahr von Schadensersatzansprüchen gefährdet die Entscheidungsfreiheit des demokratischen gewählten Gesetzgebers. Schiedsgerichte dienen einzig den Interessen der Investoren und können nur von ihnen in Anspruch genommen werden. Organisationen wie Gewerkschaften oder Umweltverbände haben weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene die Möglichkeit von Investoren die Einhaltung von sozialen und arbeitsrechtlichen Schutznormen, von Bestimmungen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes zu erzwingen und für eingetretene Schäden für die betroffenen Bürger Ersatzleistungen vor nationalen oder internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten durchzusetzen. Die ausgleichende Funktion des Rechts im sozialen Rechtsstaat wird reduziert auf einen reinen Investorenschutz.

ttip-demo

Die „Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ und die in ihnen enthaltenen marktbezogenen Regulierungsbegrenzungen gelten zeitlich unbegrenzt und können nur einvernehmlich (was kaum möglich sein wird) gekündigt werden. Der demokratische Prozess muss für die Zukunft offenbleiben, damit bei anderen Mehrheiten andere Entscheidungen getroffen werden können (BVerfG-Urteil vom 12.9.2012 zu ESM). Die praktische Unumkehrbarkeit der geplanten Abkommen ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Wir fordern deshalb einen Welthandel, der uneingeschränkt nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, einen Welthandel, der den Menschenrechten, insbesondere den sozialen und ökologischen Werten verpflichtet ist.

Nein zu CETA, TTIP und TISA

Diesen Forderungen sollten wir durch eine breite Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 12:00 Uhr am Berliner Hauptbahnhof Nachdruck verleihen.

 

Zur Pressemitteilung (pdf)

* Micula-Fall: „Rumänien war vom ICSID-Schiedsgericht in Washington 2013 zu einer Strafe von rund 250 Millionen Dollar verurteilt worden. Diese Summe soll das Land an die Micula-Brüder zahlen, weil es ihnen ursprünglich zugesagte Subventionen wieder gestrichen hatte. Beendet worden war der staatliche Geldsegen auf Druck der EU-Kommission. Die hatte das Streichen von Subventionen zu einer Voraussetzung für den Beitritt Rumäniens gemacht, was wiederum den Miculas missfiel. Die Brüder klagten deswegen vor dem internationalen Schiedsgericht und beriefen sich dabei auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, das Rumänien einst mit Schweden abgeschlossen hatte. Das konnten sie, weil ihre Investitionen aus Schweden nach Rumänien geflossen waren.“ (Petra Pinzler. TTIP. Europa absurd. In: ZEIT ONLINE, 31.3.201)

 

Neuer Clip:
STOP TTIP Protest-Picknick Tempelhofer Feld am 5. September


Mehr unter: http://berliner-wassertisch.info/ttipsitin-20150905/

26. September – Mobilisierungstag für die Großdemo StopTTIP-CETA-TiSA am 10. Oktober

Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co
UPDATE 21. September 2015

Vollbildanzeige

Beteiligt Euch am dezentralen Mobilisierungstag und meldet Eure Aktion(en) an bei:
info@stoppt-ttip-berlin.de
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