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Stark erhöhte Quecksilberwerte – Schlamperei bei Fracking in Niedersachsen

TAZ
12.06.2015

Fracking in Niedersachsen. Es wurde geschlampt
Hannes Koch

Kommt das Gesetz, kann in Rotenburg wieder Erdgas gefrackt werden. In der Vergangenheit fanden sich erhöhte Quecksilberwerte im Boden.

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Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis „Gegen Gasbohren

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Erdbeben und Fracking

Bericht EcoWatch.com vom 24.04.2015 zum neuen USGS-Report Über induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit der Fracking-Förderung:

„Eight States Dealing With Huge Increases in Fracking Earthgquakes“

Mit einem herzlichen Dank an Volker Fritz für die Übersetzung! Hier als pdf

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Bündnis „Gegen Gasbohren
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Neue Broschüre: TTIP – Why the world should beware

RLS
Juni 2015

Globalisierung
TTIP – Why the World Should Beware (Warum die Welt auf der Hut sein sollte)
Working paper by Manuel Pérez-Rocha. In cooperation with IATP, IPS, FOCUS and TNI.
Brussels, June 2015

TTIP Studie„The trade and investment partnership TTIP, which is currently being negotiated between the EU and the US, will affect the whole world. But the other world regions, like the BRICS or the Global South are being excluded from the trade negotiations and hardly get attention in the debates around TTIP. This trend is shifting today: because TTIP as an “economic Nato” is putting the rise of the BRICS, especially China and Russia, into relation with a looming “descent of Europe”. According to the negotiating partners the economic rise of the BRICS has to be prevented. But at what price?

This booklet delivers facts and arguments why TTIP is threat not only for the EU and the US, but for the whole world. Ultimately TTIP would serve as an instrument to the economic and political elites of the West to maintain their hegemonic power and dominance. The price is to be paid by the people in the Global North as well as in the Global South. This is why this booklet can be read as an appeal to the people of all world regions to fight against this agreement and to support initiatives for alternative trade regimes.“

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Gute Nachricht: DGB schließt sich Freihandelsgegnern an

Bildschirmfoto 2015-06-11 um 23.33.51

Handelsblatt
10.06.2015
DGB
„Stop TTIP“. DGB schließt sich Freihandelsgegnern an
Der deutsche Gewerkschaftsbund sieht Arbeitnehmerrechte durch das geplante Freihandelsabkommen gefährdet. Deshalb schließe sich deStop TTIPr DGB dem Bündnis „Stop TTIP“ an, so eine Sprecherin gegenüber dem Handelsblatt.

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Der Berliner Wassertisch freut sich über diesen wichtigen Bündnispartner. Nun müssen die Genossen von der SPD darüber nachdenken, wen sie eigentlich noch mit ihrer Pro-TTIP/CETA-Position vertreten.

Hier die Original-Pressemitteilung des DGB von heute:
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DGB beteiligt sich an Demonstration für gerechten Welthandel

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist dem Trägerkreis beigetreten, der die geplante Demonstration „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin organisiert. Der Aufruf des Trägerkreises im Wortlaut:

Im Herbst 2015 tritt die Auseinandersetzung um die Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA in die heiße Phase. Beide Abkommen drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben und auszuhebeln.

Es ist höchste Zeit, unseren Protest gegen die Abkommen auf die Straße zu tragen!

Wir treten gemeinsam für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere

  • Demokratie und Rechtsstaat erhalten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen gewährleisten und auch für die Zukunft sichern,
  • nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt respektieren und stärken sowie
  • die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern sowie Verantwortung und Rechenschaftspflichten von Unternehmen weltweit festschreiben

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch TTIP und CETA gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderrechte für Investoren und Investor-Staats-Schiedsverfahren gefährden parlamentarische Handlungsfreiheiten. TTIP und CETA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken internationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. TTIP und CETA grenzen die Länder des globalen Südens aus statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.
ttip-demo
Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die

  • Umwelt-, Sozial-, Daten- und Verbraucherschutzstandards erhöhen, statt sie zu senken oder auszuhebeln;
  • Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben, statt sie auszuhöhlen;
  • öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken, statt sie zu schwächen;
  • kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern, statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;
  • bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;
  • die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen, statt sie zu vergrößern;
  • global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und
  • transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 10. Oktober in Berlin auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!
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Mehr Informationen auf www.ttip-demo.de und www.dgb.de

 

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

 Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar

Pressemitteilung vom Bündnis „TTIP unfairhandelbar“

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

Strasbourg/Berlin, 10.06.2015: TTIP-KritikerInnen zeigen sich erleichtert über das vorläufige Scheitern einer TTIP-freundlichen Resolution im Europäischen Parlament. Sie kündigen weitere Proteste an und fordern die Europaabgeordneten zu einem Kurswechsel beim transatlantischen Freihandelsabkommen auf.

Monatelang vorbereitet, wurde die für heute angekündigte Abstimmung des Europäischen Parlaments über die TTIP-Resolution in letzter Minute vertagt. Zankapfel waren die umstrittenen Konzernklagerechte (ISDS). So konnten sich Sozialdemokraten und Konservative auf keinen Kompromiss einigen, der Konzernklagerechte in TTIP zumindest einschränkt. Zuletzt konnten die Sozialdemokraten sich keiner Mehrheit für den weichgeklopften Kompromissvorschlag mehr sicher sein, da in den eigenen Reihen immer mehr Abgeordnete für eine grundsätzlichere Ablehnung von ISDS plädieren.

Alessa Hartmann, Handelsexpertin von PowerShift sagt dazu: „Die TTIP-Resolution ist vorläufig gescheitert, weil Sozialdemokraten und Konservative sich angesichts unseres starken öffentlichen Drucks nicht auf eine Wischiwaschi-Formulierung zu den Investor-Staat-Schiedsgerichten einigen konnten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das Europaparlament muss das gefährliche Projekt TTIP und die darin vorgesehene Paralleljustiz für Konzerne klar ablehnen. Die Konservativen im Parlament beharren jedoch stur auf den Sonderklagerechten für Investoren und unterlaufen so Rechtstaat und Demokratie. Falls sich Sozialdemokraten hier in den nächsten Wochen auf einen Deal einlassen, verlieren sie jeden Rest an politischer Glaubwürdigkeit.“

Nelly Grotefendt, Koordinatorin des deutschen zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar meint weiter: „Leider fehlten in der TTIP-Resolution jegliche Ansätze einer fairen und demokratischen Handelspolitik, Transparenzauflagen oder Konzernpflichten. Wir fordern die Sozialdemokraten auf, auch in Zukunft nicht nachzugeben und ein starkes Signal im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu senden. Vertagen ist gut, aber nun muss TTIP endgültig gekippt werden!“
Kontakt und weitere Informationen:
Alessa Hartmann, PowerShift
Email: alessa.hartmann@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 3013 153

Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung / TTIPunfairHandelbar
Email: grotefendt@forumue.de
Mobil:+49 (0) 176 800 35462

Peter Fuchs, PowerShift
Email: peter.fuchs@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 6339 400

Zur Pressemitteilung
 

weitere Details zu den Vorgängen im EU-Parlament:
Sven Giegold: Demokratischer Skandal: Martin Schulz unterdrückt Debatte zu TTIP
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Details zu den Vorgängen im Europa-Parlament“]Überraschend hat das Europaparlament die Abstimmung und Debatte über TTIP verschoben. Die angereiste Handelskommissarin Malmström musst nach einer aufgeregten Debatte über die Tagesordnung wieder abreisen. Das Plenum des Europaparlaments stellt zur „key debate“ die Arbeit ein. Auf Vorschlag von Parlamentspräsident Martin Schulz stimmte das Parlament mit den Stimmen von Konservativen, Liberalen und Rechtskonservativen mit 183:181 Stimmen für die Verschiebung der Debatte. Damit nimmt die Mehrheit des Europaparlaments erneut allen Abgeordneten die Chance, ein Kernthema der EU auch nur im Plenum zu diskutieren. Vor einigen Wochen war eine Debatte zur aktuellen Griechenlandkrise an Konservativen und Linken gescheitert.

Dies kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
Der Tumult um TTIP im EU-Parlament ist ein Etappensieg für die Bürger.
Sie haben in den letzten Monaten die größte Europäische Bürgerbewegung des Jahrzehnts auf die Straße gebracht. Das Verhalten von Martin Schulz ist höchst fragwürdig: Es war allein seine Entscheidung, die Abstimmung abzusagen. Ebenso war es allein seine Entscheidung, selbst über das Stattfinden der Debatte zu TTIP abzustimmen zu lassen.

Aus Sicht eines neutralen Parlamentspräsidenten ist für mich nachvollziehbar, dass er die Abstimmung selbst verschoben hat. So hat der Handelsauschuss die Chance, eine Mehrheit für TTIP zu finden, obwohl ich das politisch ablehne. Es ist aber ein demokratischer Skandal, die gesellschaftlich wichtige Parlamentsdebatte über TTIP zu unterdrücken. Diese Debatte interessiert die Bürger in Europa. Der einzige Grund für die Absage der Debatte ist, dass die Große Koalition ihre Zerrissenheit nicht vor laufenden Kameras zur Schau stellen wollte.
Weder mit noch ohne private Schiedsgerichte gibt es eine stabile Mehrheit für TTIP, mal sind die Sozialdemokraten dagegen, mal die Konservativen. Die Sozialdemokraten müssen sich jetzt zwischen dem Bruch mit den Konservativen oder dem Bruch mit den Bürgern bei TTIP entscheiden. Der faule Kompromiss für private Schiedsgerichte aus der Abstimmung im Handelsausschuss bleibt unakzeptabel.

So ging die Abstimmung über die Verschiebung der Debatte aus: Viele waren um 8 Uhr morgens abwesend. Grüne, Linke, EFDD gegen die Verschiebung. Konservative, Liberale und Rechtskonservative dagegen.
Sozialdemokraten gegen die Verschiebung bei vielen Enthaltungen. Hätten alle anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Absage gestimmt, statt sich zu enthalten, wäre sie nicht abgesagt worden.

Wer wie abgestimmt hat, finden Sie hier:
http://www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2015/06/P8_PV201506-10RCV_XC.pdf

[http://www.votewatch.eu/en/term8-postponement-of-the-debate-on-ttip-proposal-for-a-decision-vote-decision.html]

Hintergründe zur Abstimmung im Handelsausschuss:
http://www.sven-giegold.de/2015/bernd-lange-spd-stimmen-fuer-private-schiedsgerichte-in-ttip/

Link, um diese Information auf twitter/facebook zu verbreiten:
http://www.sven-giegold.de/2015/demokratischer-skandal-martin-schulz-unterdrueckt-debatte-zu-ttip/
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Sven Giegold MdEP
Ich freue mich über Unterstützung auf facebook & twitter:
facebook: https://www.facebook.com/sven.giegold
twitter: https://twitter.com/sven_giegold
Homepage: http://www.sven-giegold.de

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Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Facebookeintrag des EU-Abgeordneten Michel Reimon:
„Heute morgen hat das Europaparlament darüber abgestimmt, ob es heute überhaupt eine TTIP-Debatte gibt. Mit 183:181 Stimmen wurde die Debatte verschoben. Ich habe die Abstimmung verweigert. Das möchte ich hier transparent machen.“
Mehr unter: https://www.facebook.com/michel.reimon/posts/10206712257915709?pnref=story

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Das Bündnis TTIP Unfairhandelbar hat ein paar Hintergrundinfos zusammengestellt:

  • Schulz hat sich auf Regelung 175 berufen und die Resolution an den INTA (Handelsausschuss) zurückgegeben. Die Resolution soll dort aber nicht wieder komplett aufgemacht werden. Es geht wohl nur darum die Anzahl der Amendments zu bestätigen. Lange (INTA-Ausschussvorsitzender) hat gestern nachmittag wohl auch gesagt, dass dies nicht im INTA nächsten Montag besprochen werden soll. Wahrscheinlich will er damit Zeit schinden, denn es nimmt eigentlich nicht viel Zeit/Aufwand in Anspruch die Zahl der Amendments zu bestätigen.
  • Offizieller Grund der Verschiebung der Abstimmung ist die angeblich hohe Anzahl der Amendments. Das ist aber Quatsch, es gibt 116 Amendments und das ist wohl absolut machbar, technisch war dafür alles bereit und in den vergangenen Tagen hatte sich auch keine der Gruppen über die Anzahl beschwert oder dies als Problem gesehen.
  • Der eigentliche Grund für die Verschiebung ist Zeit zu schinden. Die TTIP-Befürworter (Malmström, EPP, ECR, ALDE und Teile der S&D) hatten befürchtet, dass tatsächlich einige der roten Linien (z.B. kein ISDS) durchgesetzt worden wären. Eventuell hätten dann mehrere Fraktionen gegen die Annahme der Resolution als Ganzes gestimmt. Das wollte die S&D wiederum unbedingt verhindern, da dies eine herbe Niederlage (auch persönlich für Lange) bedeutet hätte, wenn es am Ende gar keine Resolution gegeben hätte.
  • In der nun verbliebenen Zeit wollen die Akteure neue Kompromisse schmieden und auch eine Spaltung ihrer Gruppe verhindern. Dies betrifft die S&D, die in der Frage ISDS extrem gespalten ist. Viele S&Dler hätten das Amendment 27 unterstützt, das ISDS komplett ablehnt und nicht die von Lange et al vorgegebene Kompromiss/Reformlinie 115 (115 war den Konservativen übrigens wohl nicht ISDS-freundlich genug, deshalb war nicht mal dieser Kompromiss klar)
  • Einen neuen Termin für eine Abstimmung gibt es noch nicht, diese könnte im Juli oder im September stattfinden.

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Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

T-Online | dpa
09.06.2015

Bundestag
Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

Fracking-Bohrstelle

Foto: Joshua Doubek | CC BY-SA 3.0

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deutliche Korrekturen am geplanten Gesetz zum umstrittenen Gas-Fracking in Deutschland.

„Der Deutsche Bundestag soll über den Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden. Vor diesem Hintergrund ist der Sinn der Expertenkommission, die nur auf Wunsch unseres Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommenen wurde, zu kritisieren“, erklärten die Sprecher der sogenannten Netzwerker, Eva Högl und Martin Rabanus.
[…]
Nach bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen. Ein Rechtsgutachten sieht das Konstrukt als verfassungswidrig an.

zum vollständigen Artikel

aktuelle Infos zur Fracking-Debatte in der SZ hier

 

Hat Martin Schulz (SPD) Angst vor dem Votum StopTTIP?

Spiegel-online
09.06.2015

EU-Parlament: Martin Schulz sagt TTIP-Abstimmung ab
Von Nicolai Kwasniewski

Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, hat die für Mittwoch vorgesehe Abstimmung über eine TTIP-Resolution gestoppt. Gegner werfen ihm „politische Manipulation“ vor und ein Einknicken vor Wirtschaftslobbyisten.

Es sollte die große Stellungnahme des EU-Parlaments werden: Am Mittwoch wollten die Abgeordneten darüber abstimmen, wie die EU-Kommission die Verhandlungen über das TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA führen soll. Ein mühsam ausgehandelter Kompromiss drohte aber zu platzen – sodass der Präsident des Europaparlaments die Abstimmung kurzerhand absagte.

Zum Artikel

weitere Hintergrundinformationen zu diesem Vorgang: hier und hier

Warnung vor PPP: Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer

Tagesspiegel
08.06.2015

Zwei Verkehrsminister warnen
Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer
Von Michael Groschek, Winfried Hermann

Für Sanierung und Erhaltung der Infrastruktur fehlen Milliarden. Die sollen nun private Geldgeber aufbringen. Doch es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen – ein Debattenbeitrag zweier deutscher Verkehrsminister.

Straßenbau

Foto: Rainer Sturm | pixelio.de

Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten (vor allem in den alten Bundesländern) vernachlässigt worden. Es wurde zu wenig für Erhalt, Sanierung und Modernisierung getan. Dies gilt für alle Verkehrsträger und staatlichen Ebenen. Die Expertenkommission der Verkehrsminister der Länder (Daehre-Kommission) hat die Dimension des Defizits erstmals in eine weithin anerkannte Zahl gegossen: 7,2 Milliarden Euro fehlen pro Jahr für Erhalt und für den Abbau des Sanierungsstaus auf 15 Jahre! Diese Unterfinanzierung hat einen gewaltigen Vermögensverzehr zur Folge.
[…]
Es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen und dem Staat vorurteilsvoll zu misstrauen. Wir halten die Finanzierung von Infrastruktur nach wie vor für eine öffentliche, das heißt staatlich zu lösende Aufgabe. Sie muss aus Steuermitteln und Nutzungsentgelten auskömmlich finanziert werden. Sie kann durch öffentlich aufgelegte Fonds ergänzt werden.
[…]
Eine gute öffentlich finanzierte und für jeden zugängliche Infrastruktur war lange Zeit Grundlage unseres Wohlstandes. Als Daseinsvorsorge für Stadt und Land und nicht nach privatem Renditekalkül hat die öffentliche Finanzierung auch für gleiche und gerechte Lebensverhältnisse in Deutschland gesorgt. Wenn wir nicht jetzt eine nachhaltige Finanzarchitektur schaffen, gefährden wir dies alles für die Zukunft. Deshalb plädieren wir für eine öffentlich und auskömmlich finanzierte Verkehrsinfrastruktur als Grundlage für eine Politik der nachhaltigen Mobilität für alle.

Zum vollständigen Artikel

 

Was TTIP mit Macht macht

Tagesspiegel
09.06.2015

Political Animal
Was TTIP mit Macht macht
von Stephan-Andreas Casdorff

Das Freihandelsabkommen ist auch ein Test auf künftige Bündnisse

Gabriel

Foto: Arne Müseler | pixelio.de

TTIP und kein Ende. Nicht nur, dass das geplante transatlantische Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA durch die Geheimdienstaffäre belastet ist – auch das Abkommen selbst ist eine Last, die nicht gestemmt ist. Nicht in Berlin, nicht in Brüssel. Und beides hat wechselseitige Aus­wir­kungen.
Es gibt in Brüssel nämlich eine große Koalition im Europaparlament aus Konservativen, Sozial­demo­kra­ten und Liberalen, die sich immer besser versteht. Und was leidet darunter? Das Per­spek­tiv­bündnis – um es mal so zu nennen -, das eigentlich in Brüssel traditionell eng ist, zwischen Rot und Grün.

Zum vollständigen Artikel

Kommentar Wassertisch:
Apropos „Geheimdienstaffäre“: Hier hatte Bernd Lange, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses, am 30.08.2014 schon einmal rote Linien gezogen. Im IPG-Journal hatte er geschrieben: „Die Enthüllungen rund um den NSA-Skandal haben das Vertrauen zwischen Europäern und Amerikanern nachhaltig beeinträchtigt. Die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA zum Datenschutz in der Strafverfolgung und dem Umgang mit Daten allgemein ist offensichtlich. Ohne ein solches Abkommen, das parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt werden und den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage garantieren muss, wird eine Zustimmung zum TTIP-Abkommen für Sozialdemokraten nicht möglich sein.“
Sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker machten schon mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Kann man jetzt der SPD im Allgemeinen und Gabriel im Besonderen noch glauben, wenn versichert wird, dass es ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente kein TTIP geben wird?

 

NRW – „Experten“ fordern Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

SPON
08.06.2015

Polizisten

Foto: Karl-Heinz Laube
pixelio.de

Expertenbericht in NRW: Polizei soll Aufgaben abgeben
Von Jörg Diehl

Ruhestörungen, Schutz von Synagogen und Moscheen, Blechschäden: Eine Expertenkommission in NRW empfiehlt, die Aufgaben der Polizei deutlich zu reduzieren. Doch die Fachleute rechnen auch mit Unmut in der Bevölkerung.

Laute Musik dröhnt aus der Nachbarwohnung und raubt den Schlaf. Die letzte Rettung der Nachtruhe verspricht jetzt ein Anruf bei der Polizei zu sein. Doch der geplagte Nordrhein-Westfale könnte in einem solchen Fall dort demnächst zu hören bekommen: „Dafür sind wir nicht mehr zuständig.“

Zum Artikel

Der Berliner Wassertisch lehnt eine Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben strikt ab. Hoheitliche Aufgaben müssen von verantwortungsvollen Institutionen durchgeführt werden. Es kann nicht sein, dass renditeorientierte Unternehmen diese Aufgabe übernehmen. Erstere sind dem Gemeinwohl verpflichtet, letztere per Aktiengesetz den Aktionären.

 

DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!

Deutscher GewerkschaftsbundDGB
08.06.2015
www.dgb.de

Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.

Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.

Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:

  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
  2. Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
  3. Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
  4. Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.

Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“

———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

[/expand]Außerdem:

DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Zur Pressemitteilung

Bundestag: Sachverständige bewerten Fracking-Gesetzentwurf

Die umstrittene Erdgasfördermethode Fracking beschäftigt den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer dreistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 8. Juni 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (18/4713). Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 7. Mai stattgefunden.

Die Anhörung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Bildschirmfoto 2015-06-08 um 13.04.01

Fracking weitgehend verbieten

Fracking soll unter bestimmten Voraussetzungen für Erprobungsmaßnahmen zu Forschungszwecken zulässig sein. Beim Fracking werden über Tiefbohrungen mittels hydraulischen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Um Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung, die mit dem Einsatz dieses Verfahrens verbunden sind, Rechnung zu tragen, will die Bundesregierung entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz treffen.

Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hätten absolute Priorität, stellt die Bundesregierung klar. Soweit die Risiken nicht zu verantworten seien oder derzeit nicht abschließend bewertet werden könnten, werde der Einsatz des Fracking-Verfahrens verboten. Das Regelungspaket solle die Entwicklung der Fracking-Technologie nicht generell verhindern, aber an die Erfüllung zwingender Anforderungen zur Vermeidung jeglicher schädlicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit binden, heißt es im Gesetzentwurf. So sollen Fracking-Maßnahmen, sofern oberhalb von 3.000 Metern Tiefe in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein Erdgas aufgesucht oder gewonnen werden soll, verboten werden (sogenanntes „unkonventionelles Fracking“).

Gegenstand der Anhörung sind auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußrung der Bundesregierung darauf (18/4949). (vom/19.05.2015)

Zeit: Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Otto Huter, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Martin Weyand, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
  • Prof. Dr. Rolf Emmermann, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech)
  • Sascha Müller-Kraenner, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
  • Ulrich Peterwitz, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
  • Oliver Kalusch, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU)
  • Dr. Georg Buchholz, Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)

Zur Website

Hier noch der Brief von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., an die Abgeordneten des Bundestages.

Der Berliner Wassertisch spricht sich für ein komplettes Fracking-Verbot aus.

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Update:

Öffentliche Anhörung am Montag, 8. Juni 2015, 13 bis 16 Uhr, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie,BT-Drucksache 18/4713

Die Stellungnahmen sind nun abrufbar:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a16/Oeffentliche_Anhoerungen/oeffentliche_anhoerung_49_sitzung_fracking

Außerdem:

Experten fordern Änderungen im Bergrecht

Zahlreiche Sachverständige haben am Mittwoch, 10. Juni 2015, im Wirtschaftsausschuss unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts (18/4714) gefordert, die Teil eines Gesetzespaketes zur stärkeren Reglementierung der umstrittenen Erdgasfördermethode Fracking ist.

Unter anderem soll die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, also künstlich geschaffene unterirdische Hohlräumen zur Speicherung von Erdöl oder Erdgas, ausgeweitet werden. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen wie Fracking-Maßnahmen stammen können, soll damit in Zukunft den Unternehmen auferlegt werden.

Rechtsanwalt fordert Ausweitung der Bergschadenshaftung

In der zweistündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Thema begrüßte der Rechtsanwalt Dirk Teßmer zwar grundsätzlich die Ausweitung der Bergschadenshaftung, da sie Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast erleichtere. Allerdings gelte sie in der derzeitigen Fassung nur für Schäden infolge von unterirdischem Bergbau. Dabei hätten gerade auch in deutschen Braunkohlerevieren viele Grundstückeigentümer erhebliche Probleme, insbesondere durch die Absenkung beziehungsweise den Wiederanstieg von Grundwasser entstandene Schäden an Gebäuden und Grundstücken erstattet zu bekommen.

Teßmer forderte daher, die Bergschadenshaftung auch auf bergbauliche Tätigkeiten im Tagebau zu erstrecken. Seiner Ansicht nach berücksichtigt das Bundesbergrecht zudem weiterhin zu wenig private und öffentliche Belange, die mit dem Abbau von Bodenschätzen in Konflikt stehen könnten. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, müssten die Genehmigungsvoraussetzungen für bergbauliche Vorhaben daher vom Gesetzgeber konkretisiert werden, forderte der Anwalt.

Experte äußert Sorge um induzierte Seismizität

Auch Andreas Sikorski vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) empfahl, die Bergschadenshaftung auf weitere Tätigkeiten, etwa den übertägigen Braunkohletagebau oder Porenspeicher, auszuweiten. Die bisher im Bundesbergesetz aufgelisteten Fälle von Bergschäden, wie Senkungen, Pressungen oder Erdrisse sollten zudem, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, um Erderschütterungen ergänzt werden, schließlich habe gerade Niedersachsen stark mit dem Problem induzierter Seismizität, also von menschlichen Aktivitäten verursachten Erdbeben, zu tun.

„Das nehmen wir mit großer Sorge wahr“, erklärte Sikorski. Als gutes Instrument, um die Position der Betroffenen zu stärken, hätten sich die von der niedersächsischen Landesregierung eingerichteten Schlichtungsstellen erwiesen. Deren Einrichtung bezeichnete auch Rechtsanwalt Teßmer als sinnvoll.

Warnender Hinweis zur Umkehr der Beweislast

Hans-Ulrich von Mäßenhausen, ebenfalls Rechtsanwalt, betonte, die Bergschadenshaftung gelte für Schäden, die tatsächlich „bergbautypisch“ seien, beispielsweise Risse in der Hauswand. Dem Geschädigten würde in diesem Fall die Beweislast für die Verursachung des Schadens abgenommen. Künftig müsse das Bergbauunternehmen nachweisen, dass es den Schaden nicht verursacht hat.

In seiner schriftlichen Stellungnahme warnte von Mäßenhausen aber davor, die Umkehr der Beweislast so auszugestalten, „dass alle nicht ganz entfernt liegenden Schäden zuerst dem Bergunternehmer angelastet werden“. Schließlich könnten Auswirkungen auf die Erdoberfläche ihre Ursachen auch in geologischen Ereignissen, wie Erdrutschen oder Grundwasserspiegelschwankungen aufgrund von Regenfällen haben.

Aktionsbündnis bezeichnet Entwurf als „zahnlosen Tiger“

Thorben Gruhl vom Aktionsbündnis No Moor Fracking kritisierte, dass die Bergschadenshaftung nicht für Gebäudeschäden infolge von Erdstößen gelten solle, die infolge der Entnahme von Erdgas, der Anwendung von Fracking oder des Verpressens von Lagerstättenwasser in die Erde entstehen könnten. Zudem erweise sich die Beweislastumkehr im Gesetzentwurf als „zahnloser Tiger“: „Es genügt bereits die bloße Möglichkeit, dass auch ein Dritter den Schaden verursacht haben kann, und schon stehen die Betroffenen wieder auf der Straße“, warnte Gruhl.

Das Vorhaben der Bundesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben einzuführen, wertete er ebenfalls als „reines Placebo“. So fehle es im Hinblick auf Fracking an jeglichen fachrechtlichen Prüfkriterien. Gruhl stufte die volkswirtschaftliche Bedeutung heimischer Erdgasförderung mittels Fracking zudem als gering ein. Derzeit würde nur 0,8 Prozent des Energiebedarfs aus deutschem Fracking gedeckt. Würde künftig Schiefergas gefördert, wären es nicht mehr als zwei bis drei Prozent. „Das wird uns keine energiepolitische Unabhängigkeit sichern“, betonte Gruhl.

Industrie verweist auf die Versorgungssicherheit

Dem widersprachen Burkhard Grundmeier vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG) und Franz-Gerd Hörnschemeyer von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Hörnschemeyer verwies darauf, dass die konventionellen Erdgas-Lagerstätten noch etwa zehn bis 15 Jahre reichen würden. Für die langfristige Zukunftsfähigkeit der Branche sei es daher überaus wichtig, die Schiefergas-Lagerstätten zu erkunden. Ihr Beitrag zur Energieversorgungsicherheit sei „außerordentlich hoch“, heimisches Erdgas stelle somit ein wichtiges Korrektiv gegenüber Importen dar.

Grundmeier legte das Augenmerk auch auf die 20.000 direkt und indirekt in der Erdgasproduktion Beschäftigen in Deutschland. Zudem decke die deutsche Produktion derzeit zwölf Prozent des deutschen Erdgasbedarfs. „Jeder Kubikmeter Erdgas, den wir in Deutschland fördern, müssen wir nicht importieren.“ Die fehlende Planungssicherheit der vergangenen Jahre habe bereits Arbeitsplätze gekostet und Investitionen verhindert, erklärte Grundmeier. „Dieser Zustand ist nicht akzeptabel.“

Schlichtungsstellen auf Länderebene

In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisierte Grundmeier außerdem die geplanten Regelungen zur Bergschadensvermutung. „Es bestehen weder Unklarheiten in der Rechtsanwendung noch ist der Rechtsschutz Geschädigter unzureichend“, heißt es darin. Zudem sei die Erdgasgewinnung insbesondere im Vergleich mit dem untertägigen Steinkohlebergbau „weder typisch schadenverursachend noch wohnt ihr die Besonderheit der erschwerten Beweisführung im Falle unterirdisch verursachter Kausalketten inne“.

Er schlägt daher vor, die Durchsetzung möglicher Ansprüche des Bürgers gegen Erdgasproduzenten durch die Schaffung von Schlichtungsstellen auf Länderebene „erheblich zu vereinfachen“.

Wissenschaftler ruft zur Beruhigung in der Debatte auf

Der Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, betonte, beim Einsatz der Fracking-Technologie, die in Deutschland bereits seit fünf Jahrzehnten zum Aufschließen von dichtem Sandstein angewendet werde, sei es bisher zu keinem Schadensfall gekommen. „Die Geowissenschaft reibt sich die Augen über die Diskussion in Deutschland“, erklärte er und rief zugleich zu einer „gewissen Beruhigung in der Debatte“ auf.

So sei die in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung getroffene Regelung, Fracking nur ab einer Tiefe von mindestens 3.000 Metern zu erlauben und damit mit möglichst großem Abstand zum Trinkwasser, aus geowissenschaftlicher Sicht „nicht sinnvoll“. Entscheidend für den Schutz des Grundwassers sei nicht die Tiefe, in der gefrackt werde, sondern die geologische Beschaffenheit des Untergrundes. Geologische Barrieren verhinderten in vielen Regionen, dass Frac-Fluide oder Lagerstättenwasser eindringen könnten, versicherte Kümpel. Voraussetzung für die sichere Anwendung von Fracking sei daher eine Tiefenerkundung, bevor mit der Bohrung begonnen werde. (joh/10.06.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Andreas Sikorski, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG)
  • Burkhard Grundmeier, Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG)
  • Hans-Ulrich von Mäßenhausen, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
  • Franz-Gerd Hörnschemeyer, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Thorben Gruhl, Aktionsbündnis No Moor Fracking
  • Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
  • N.N., Deutscher Städtetag

Europäische Bürgerinitiative StopTTIP-StopCETA erreicht 2 Millionen Unterschriften

Europa-gegen-TTIP_DE

 
Pressemitteilung vom Kampagnenteam:

8. Juni 2015

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir haben es geschafft: 2 Millionen Menschen haben sich unserer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP (das US-EU-Abkommen) und CETA (EU-Canada Abkommen) angeschlossen. Das ist ein neuer Rekord: Noch nie haben so viele Menschen eine EBI unterschrieben. Wir haben allen Grund uns zu freuen, doch es gilt weiterzumachen, denn die heiße Phase der Auseinandersetzung um die Abkommen steht uns noch bevor. Deshalb: Bitte sammeln Sie weiter. Bis zum 6. Oktober haben Sie Zeit. Sehen Sie sich unser brandneues Mobilisierungsvideo an und teilen Sie es. Wir freuen uns auch über eine Spende, um die Arbeit der nächsten Monate zu finanzieren.

Wie beim letzten Mal berichtet, steht diesen Mittwoch eine wichtige Abstimmung in Straßburg an. Das Europäische Parlament (EP) entscheidet über eine Resolution (d.h. eine Art Meinungsäußerung) zum TTIP. Doch es besteht die Gefahr, dass diese nicht kritisch genug ausfällt, denn dem Entwurf zufolge wird TTIP grundsätzlich begrüßt. Was noch offen ist: Wird das Parlament fordern, dass die von allen Seiten kritisierten Investorenklagerechte aus TTIP rausgehalten werden müssen? Das wäre ein wichtiges Signal!

Noch ist es aber nicht zu spät, denn viele Abgeordnete haben sich noch nicht entschieden, wie sie abstimmen werden. Bitte nutzen Sie das Online-Tool des Umweltinstitut Münchens und/oder den TTIPcheck des BUNDs/Global 2000, um Ihre Europa-Abgeordneten aus Deutschland und Österreich direkt zu kontaktieren. Fordern Sie von ihnen ein, ISDS eine klare Absage zu erteilen oder die Resolution ganz abzulehnen, wenn darin kein eindeutiges Nein zu ISDS enthalten ist. Keine Resolution ist besser als eine schlechte Resolution!

Herzliche Grüße,

Ihr Stop TTIP-Kampagnenteam
(Michael Efler, Stephanie Roth und Cornelia Reetz)