Bayram: Nußbaum ist eine Gefahr für das Gemeinwohl! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.09.2012

(Berlin, 14. September 2012) Gestern beriet das Abgeordnetenhaus über einen Antrag der Grünen zum geplanten Kauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben. Der Öffentlichkeit werden bei dem Millionen-Geschäft von Finanzsenator Nußbaum erneut entscheidende Dokumente vorenthalten.

Die Grünen hatten die Debatte mit dem Antrag erzwungen, den Kaufvertrag mit zwei Vorbehaltsklauseln zu versehen. Diese sehen vor, das Vertragswerk unter den Vorbehalt der Unwirksamkeit bzw. Nachverhandlung zu stellen für den Fall, dass „der Konsortialvertrag vom 14.6.1999 nebst seinen Änderungen ganz oder teilweise nichtig ist oder aufgrund der Entscheidung eines Gerichtes mit geltendem Recht für unvereinbar erklärt“ wird. Dieser Vorbehalt gilt auch, wenn durch „die rechtskräftige Verfügung des Bundeskartellamtes die Preise für Wasserversorgung oder Entwässerung“ verringert wird. Setzt sich das Kartellamt durch [vgl. Kommentar von Rainer Heinrich], ließe sich der Preismissbrauch auch von Konzernen wie den Anteilseignern RWE und Veolia nicht mehr effizient betreiben – wodurch sich der Unternehmenswert der BWB erheblich verringern würde. Der Antrag nimmt Minimalforderungen des Berliner Wassertischs auf, die für verantwortungsvolle Haushaltspolitiker eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssten. CDU und SPD unterstützten den Antrag jedoch nicht. Der SPD-Abgeordnete Stroedter befürchtete, dass der Vertrag sonst platzen könnte. Dazu der Pressesprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel: „Die Debatte zeigt: SPD und CDU bilden eine Koalition des institutionalisierten Lobbyismus an der Spitze unserer Stadt. Mit Dreistigkeit und Tücke versuchen sie zu verhindern, dass die Konzerne RWE und Veolia Konsequenzen aus dem jahrelangen Preismissbrauch und den verfassungswidrigen Verträgen zu befürchten haben.“

Erneut geheime Vertragsbestandteile
Bezeichnend für das Vorgehen des Senats ist, dass er auch beim Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben der Öffentlichkeit entscheidende Dokumente vorenthält. Auf deren Existenz hatten die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids bereits in einem Offenen Brief hingewiesen. Eines dieser Dokumente war im gestrigen Abgeordnetenhaus-Plenum Gegenstand der Diskussion: Im sogenannten Shareholders´ Agreement wird geregelt, wieviel Einfluss das Land durch den Rückkauf tatsächlich erwirbt. Gerwald Claus-Brunner (Piraten) erklärte hierzu, dass Veolia trotz des dann rund 75 %igen Landesanteils durch ihr Einspruchsrecht auch künftig das Sagen haben wird. Grund sind die weiterhin geltenden Skandalverträge von 1999. Bestätigt wurde dies von Canan Bayram (Bündnis 90/Grüne), die von „Wohlverhaltensregelungen“ gegenüber dem Konzern Veolia sprach, der bekanntlich für die saftigen Preiserhöhungen der letzten Jahre (der Berliner Wassertisch errechnete eine Erhöhung von 35 % für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus) und die um 20-30 Prozent missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise [vgl. Beschluss Bundeskartellamt] verantwortlich ist. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der intransparente und überteuerte Rückkauf der RWE-Anteile zeigt erneut, dass der Umgang mit dem städtischen Gemeineigentum unter eine wirksame öffentliche Kontrolle gebracht werden muss, um die Bürger vor den Begehrlichkeiten der Konzerne zu schützen. Das Wasser-Volksentscheidsgesetz mit seinem Transparenz- und Prüfgebot konnte hier nur ein erster Schritt sein.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.