Das Bundeskartellamt hat bereits festgestellt, dass die Berliner Bürger mittlerweile missbräuchlich überhöhte Preise in Höhe von 20–30 Prozent zahlen. Das war nicht immer so. Geschickt getarnt durch verschiedene Tarifänderungen waren die Preise erst seit der Teilprivatisierung durch RWE und VEOLIA so in die Höhe geschossen. Damit jede Bürgerin und jeder Bürger die persönliche Preiserhöhungs-Rate berechnen kann, stellt die Bürgerinitiative auf ihrer Webseite www.berliner-wassertisch.info einen Preiserhöhungs-Rechner als Berechnungswerkzeug zur Verfügung.
(Berlin, 26. Juli 2013) In einer Musterrechnung hatte der Berliner Wassertisch für ein normales Berliner Mietshaus eine Privatisierungsmaut von 35 Prozent festgestellt. Bei einzelnen Haushalten sind die Wasserpreise jedoch um 80 Prozent in die Höhe geschossen. Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen liegt darin, dass die Wasserkonzerne nicht nur das Wasser überteuert, sondern auch die Preisgestaltung zum Tarif-Dickicht umgebaut haben. Der Berliner Wassertisch hat daher ein Berechnungs-Werkzeug entwickelt, mit dem jeder Bürger mit einem Mausklick nachvollziehen kann, was ihn die Wasserprivatisierung gekostet hat. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist nicht überraschend, dass die Konzerne zu vertuschen versuchen, in welchem Maße sie sich bei den Bürgern bedienen. Das ist nicht anders zu erwarten. Es ist jedoch ein Skandal, in welchem Maße SPD und CDU ihnen als Konzernlobbyisten erlauben, die Preise zu missbrauchen.“
Vor der Privatisierung gab es nur transparente Mengenpreise für den Kubikmeter Wasser. Doch dann wurde es unübersichtlich. Im Juli 2007 führten die Wasserbetriebe sogenannte Grundpreise ein, die nun zusätzlich zum Mengenpreis bezahlt werden müssen. Die Grundpreise wurden 2009 verdoppelt und 2010 noch einmal um 50 Prozent erhöht. Dadurch sind die Kosten besonders bei kleinen Wasser-Abnahmemengen stark gestiegen. Vor der Einführung der Grundpreise war es zudem relativ unwichtig, welche Zählergröße eingebaut war. Jetzt hängt aber ein wachsender Anteil des Wassergeldes von der Zählergröße ab. Größere Zähler bedeuten für die Wasserbetriebe höhere Einnahmen. Kein Wunder, dass sie z. B. mit abschreckenden Fragebögen Schwierigkeiten machen, wenn Hausbesitzer unnötig große Wasserzähler durch kleinere ersetzen lassen wollen.
Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Wassertischs: „Es ist sehr zu hoffen, dass das Berliner Verfassungsgericht im Rahmen der Organklage der Piratenfraktion die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt. Das Vertragswerk muss rückabgewickelt werden, damit der Weg für eine kostengünstige, transparente und bürgernahe Rekommunalisierung frei wird. Ein Rückkauf, der dem Wasserkonzern Veolia noch einmal eine dreistellige Millionensumme hinterherwirft, muss verhindert werden.“
Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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