(Berlin, 31. Januar 2012 / korr. Fassung) In der letzten Abgeordnetenhaussitzung erklärte Senator Nussbaum, dass der Volksentscheid UNSER WASSER die Senkung der Wasserpreise gefordert habe. Diese Aussage ist falsch.
Der Berliner Wassertisch hat den BerlinerInnen über den Volksentscheid ein Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge vorgelegt. Das Gesetz verlangt die öffentliche Prüfung der Verträge durch das Abgeordnetenhaus, die zur Zeit im „Sonderausschuss Wasserverträge“ durchgeführt wird. Der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel sagt hierzu: „Das eigentliche Problem der Privatisierung ist die Umstellung der Wasserversorgung von Allgemeinwohl auf Profitmaximierung. Die Bereicherung der Konzerne über den hohen Wasserpreis ist ärgerlich, aber nur ein Symptom von vielen – ein weiteres ist die Vernachlässigung der Infrastruktur, wie erst kürzlich im TBS-Gutachten festgestellt wurde. Der Berliner Wassertisch strebt deswegen die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe über die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge an. Das war der Sinn des Volksentscheids. Wenn die SPD die Wasserverträge im Sonderausschuss sorgfältig prüfen würde, wären wir auf diesem Wege ein gutes Stück weiter.“
Besonderes Engagement der SPD bei der Sonderausschuss-Arbeit ist bisher nicht erkennbar: Wegen eines SPD-Ausfluges an die Ostsee musste die erste inhaltliche Sitzung des Wasser-Sonderaus-schusses ausfallen. Zudem verweigert die SPD-CDU-Parlamentsmehrheit bislang die Bewilligung von Geldern, um unabhängige juristische Experten zu beauftragen. Auch sonst zeigen weder SPD noch CDU besonderen juristischen Ehrgeiz, die dubiose Gelddruckmaschine, die sie selbst den Konzernen Veolia und RWE in die Hände gespielt haben, wieder unter demokratische Kontrolle zu bringen. Ein Leitfaden für ein Organstreitverfahren zur Rückabwicklung der Verträge, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen ausgearbeitet hat, wird ignoriert – obwohl er bereits mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler der Öffentlichkeit präsentiert wurde.
Stattdessen klagen Wasserbetriebe und Land Berlin gegen die Abmahnung durch das Bundeskartellamt, das die Senkung der überteuerten Trinkwasserpreise um fast 20 % verfügt hat. Hier ist offensichtlich genug Geld für Juristen vorhanden. Auf der anderen Seite muss eine vierköpfige Berliner Familie pro Jahr allein ca. 300 € nur für die Gewinne der BWB aufwenden.
Hinweis: Am 2. März wird der stellvertretende Pressesprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich im „Sonderausschuss Wasserverträge“ über die Einschränkung des Demokratiegebots durch die Teilprivatisierungsverträge sprechen. siehe auch: www.berliner-wassertisch.info/sonderausschuss
Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der GRÜNEN LIGA Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:
Kontoinhaber: GRÜNE LIGA Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: Sonderausschuss Wasserverträge
Weitere Informationen unter:
http://www.berliner-wassertisch.info
Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Berliner Wassertisch
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