BGH-Urteil: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen

FAZ
18.03.2017

Gelsenwasser und „Peerblog“. Wenn das öffentliche Interesse schwerer wiegt
von Reiner Burger

Ein BGH-Urteil stärkt den Investigativjournalismus: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen – etwa, ob sie verdeckte Wahlkampfhilfe leisten.
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Kommentar Berliner Wassertisch: Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung. Er weist nur noch einmal darauf hin, dass die prozentuale Verteilung nichts darüber aussagt, wer in den Unternehmen das Sagen hat. Bekanntlich lassen sich private „Partner“ ab einer Beteiligung von 25% oftmals (in Geheimverträgen) die Betriebsführung zusichern. Das war auch bei dem PPP-Projekt Berliner Wasserbetriebe der Fall. Trotz einer Minderheitsbeteiligung wurden die BWB von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt.

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