Tschüss Vattenfall! Das Stromnetz kommt wieder in Bürger_innenhand!

RBB
17. Juni 2021

Jahrelanger Rechtsstreit. Berliner Abgeordnetenhaus stimmt Rückkauf des Stromnetzes zu

„Unser Strom ist ab sofort wieder Berliner“, so formuliert ein Parlamentarier die Tatsache, dass das Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit zugestimmt hat: Das Stromnetz Berlins liegt künftig nicht mehr in der Hand von Vattenfall.

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Joseph E. Stiglitz: Die deutsche Regierung nimmt die Welt als Geisel

ZEIT
16. Juni 2021
Der Patentschutz für Covid-Impfstoffe muss dringend ausgesetzt werden. Die Pandemie wird wüten, solange Angela Merkel das verweigert.
Ein Gastbeitrag von Joseph E. Stiglitz
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ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung zur Klärschlammverwertung

15. Juni 2021

Wasserwirtschaft
Klärschlammverwertung: Unsere Forderungen
ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung plädiert für (inter-)kommunale Lösungen.

Ab 2029 müssen Betreiber von Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten (EGW) Phosphor aus ihrem Klärschlamm zurückgewinnen. Für Anlagen ab 50.000 EGW gilt diese Regelung ab 2032. Die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft endet absehbar ebenfalls. Der ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung positioniert sich zur Thematik.

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es nötig, den größten Teil des Klärschlamms zu verbrennen. Aus der Asche soll/kann bei Monoverbrennung dann Phosphor zurückgewonnen werden. Kläranlagenbetreiber müssen ab 2023 nachweisen, wie sie die Phosphor-Rückgewinnung umsetzen wollen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert ein frühzeitiges Vorgehen, um zum Umsetzungszeitpunkt ab 2029 Entsorgungssicherheit für Klärschlamm gewährleisten zu können.

Die augenblickliche Situation bei den Anlagenbetreibern zeigt, dass viele, die noch nicht über eine eigene Monoverbrennung verfügen, auf der Suche nach geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten sind, um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Die einen setzen auf interkommunale Zusammenarbeit oder eigene kommunale Wege, die anderen setzen auf die am Markt befindlichen privaten Anbieter, welche die Dienstleistungen anbieten.

Letztere Alternative setzt die Klärschlammentsorgung den Marktregeln mit allen Vor- und Nachteilen aus. Vorteil mag sicher sein, sich um die Entsorgung und Aufbereitung nicht weiter kümmern zu müssen, was aber den kommunalen Betreibern eine aufwendige ständige Wiederausschreibung der Dienstleistung nicht erspart. Somit ist eine mittel- oder langfristig angelegte Gebühren- bzw. Preiskalkulation für die Betreiber und die Bürgerinnen und Bürger nicht oder kaum möglich.

Zudem binden die im Leistungsverzeichnis angegebenen Schlammparameter (Beschaffenheit des Klärschlamms) die Betreiber an technische Verfahren für den Zeitraum der erfolgten Ausschreibung. Gerade in dieser innovativen Branche kann dies erhebliche finanzielle und ökologische Nachteile bringen. Dass private Entsorger natürlich auch eine Gewinnmarge ansetzen, ist ihnen nicht zu verdenken.

Es besteht die Gefahr, dass eine Oligopolisierung auf dem Markt eine langfristige Abhängigkeit der Abwasserentsorger und somit der Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Denn: Sind die Verbrennungskapazitäten für Oligopole bereits genehmigt, besteht für die Kommunen bzw. Betriebe kaum noch die Möglichkeit, durch eigene zusätzlich zu genehmigende Klärschlammverbrennungsanlagen in Konkurrenz zu gehen.

Wir stellen fest:

Klärschlamm ist ein Produkt der Allgemeinheit, ein Gemeingut. Entsorgungssicherheit ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Wenn Klärschlammentsorgung eingekauft werden muss, weil nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde, steigt der Druck auf die Abwassergebühren bzw. -preise und damit auch der Druck auf die Beschäftigten in der Abwasserentsorgung.

Wir fordern deshalb, möglichst Lösungen auf kommunaler oder interkommunaler Ebene zu schaffen; die interkommunale Zusammenarbeit ist aus Verfahrensgründen und wirtschaftlichen Aspekten zu bevorzugen. Die Organisation im Rahmen der Sondergesetzlichen Verbände in NRW steht dem gleich.

Aber auch die, wie in Teilen schon bisher gelebte partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Kraftwerksbetreibern ist zukünftig mit Blick auf den sozialverträglichen Umbau des Kraftwerkparks (Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaziele) vorstellbar.

Unser vollständiges Positionspapier zur Thematik gibt es hier zum Nachlesen als PDF:
ver.di-Positionspapier zur Klärschlammverwertung (06/2021)
PDF (800 kB)

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Von den BWB zum BER

Airportzentrale
12. Juni 2021

Flughafen Berlin-Brandenburg: Simon wird neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates

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Hintergrund:
1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Berlin behielt 50,1%, die neuen „Partner“ 49,9%.

Vortrag: Prof. Silke Laskowski, 2014

Trotz dieser Minderheitsbeteiligung wurden die BWB in der Folge von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt. Professorin Silke Laskowski, Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht, hielt dies für verfassungswidrig. (Link)

Sowohl Simon als auch Bruckmann blieben nach der vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe 2013. Jörg Simon, dessen Vertrag am 1. Juli 2021 ausläuft, verlässt die BWB auf eigenen Wunsch.

ZEIT: Helios Kliniken: Weniger Ärzte, hohe Gewinne

Von Götz Hamann und Karsten Polke-Majewski
11. Mai 2021 DIE ZEIT Nr. 20/2021, 12. Mai 2021

Helios, die größte private Krankenhauskette in Deutschland, baut Stellen für medizinisches Personal ab und nutzt gleichzeitig schlau die Corona-Staatshilfen. Was heißt das für die Patienten?

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EUWID: VKU zur Wasserstrategie: Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in kommunaler Verantwortung bleiben

04.05.2021

Die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich ihrer Organisation muss überall in Deutschland kommunal verantwortet, versorgungssicher und bezahlbar bleiben […]

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Taz: Umstrittenes NRW-Wassergesetz – Zurück in die 90er Jahre

14. 4. 2021

Weniger Umwelt- und Trinkwasserschutz per Gesetz: Umweltverbände und Opposition in NRW kritisieren die Regierung Laschet.
Andreas Wyputta

Trotz massiver Kritik von Umweltverbänden, Grünen und SPD will NRWs Landesregierung unter CDU-Bundeschef Armin Laschet ihr Landeswassergesetz (LWG) schnell in Kraft treten lassen. „Das LWG könnte schon im Mai, vielleicht sogar schon Ende April, im Parlament beschlossen werden“, warnt der Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Norwich Rüße. Dabei diene das Gesetz nicht dem Wasserschutz, sondern sei ein „Kniefall vor der Rohstofflobby“.

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Folgen der Privatisierungspolitik: Helios-Kliniken. Millionengewinne und knappes Personal

MDR
13.04.2021

Der Klinik-Konzern Helios hat auch im Krisenjahr 2020 Gewinne eingefahren und stellt Anlegern höhere Dividenden in Aussicht. Gleichzeitig ist nach mdr-Recherchen Personal teils zu knapp, um Notfälle zu behandeln.

Von C. Haentjes, C. Huppertz, I. Dippmann und S. Kloppmann

Das Herzzentrum Leipzig ist eine der führenden Fachkliniken für Herz-Medizin in Europa. Doch Personal sei hier so knapp geplant, dass Notfälle oft nicht angenommen werden könnten, sagen verschiedene Ärzte und Ärztinnen des Klinikums im mdr-Nachrichtenmagazin Exakt. Sie wollen anonym bleiben; sie fürchten, ihre Arbeit zu verlieren – und juristische Folgen. Die Mediziner berichten unter anderem, fast jeden dritten Tag müsste der Rettungsleitstelle signalisiert werden, dass man sie nicht anfahren solle.

„Es ist so, dass unsere Intensivstation einen Großteil der Zeit ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen kann und sich von der Aufnahme akut erkrankter Patienten abmelden muss“, erzählt ein Arzt, der anonym bleiben will. „Wir müssen Patienten, die einen Termin zu einer Routine-Aufnahme haben, absagen und auf irgendwann vertrösten, ohne sie in Augenschein zu nehmen. Das ist eine Lotterie, wenn ich den Patienten nicht kenne.“ Es gebe immer wieder Patienten, die auf der Warteliste versterben, so der Mediziner. […]

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Privatisierung kann tödlich sein! Der Berliner Wassertisch setzt sich für eine öffentliche Daseinsvorsorge ein und fordert ein Ende der Privatisierungspolitik. Krankenhäuser müssen dem Wohl der Patient:innen dienen und nicht dem von Aktionär:innen. Darum: Verstaatlicht die Kliniken! Stellt sie unter das Leitbild der Gemeinwohlorientierung!

„Lesen ohne Atomstrom“ – Videos zu den 9. Erneuerbaren Lesetagen

Lesen ohne Atomstrom – Die erneuerbaren Lesetage
8.2. bis 14.2.2021

„Die Niederlage des rationalen Menschen“

Swetlana Alexijewitsch gibt dem neuen Festival-Programm seinen Titel: „Die Niederlage des rationalen Menschen“ – Klimawandel, Artensterben, nukleare Verseuchung, die Elendstrecks Zig-Millionen Geflüchteter. Die existenziellen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts lassen die Literatur-Nobelpreisträgerin und mehr als zwei Dutzend Autoren aus aller Welt in exklusiven Essays für das Hamburger Literaturfestival mahnen: „Es geht um alles. Wir müssen andere Menschen werden.“ Das neue ‘Lesen ohne Atomstrom’-Programm thematisiert im Februar ’21 eine Woche die „Niederlagen des rationalen Menschen“.

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Erfolgreiche Bundestagspetition zur Daseinsvorsorge: Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen

11. Februar 2021

Petition erfolgreich: Anzahl der Online-Mitzeichner: 206.460!!! (erforderlich waren: 50.000)

Petition 117906
Gesundheitsfachberufe
Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen vom 11.11.2020

Text der Petition

Wir fordern: endlich bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

1. Mehr Zeit für Patient:innen. Verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung

2. Aufwertung des Berufsbildes: höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten an Patient:innen. Bessere Karrierechancen

3. Konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform

Begründung

Wir alle brauchen Pflege in Würde. Im Krankenhaus nach einem Herzinfarkt oder Unfall. Im Heim oder zu Hause, wenn unsere Liebsten oder wir selbst hinfällig werden. Dafür brauchen wir gut ausgebildete Pflegekräfte, die Zeit haben. Die uns zuhören, beobachten, Fragen stellen. Die da sind, wenn wir uns einsam fühlen oder Angst haben. Die unsere Grundbedürfnisse im Blick haben: Schlafen, Durst, Zuwendung.

Pflegekräfte sind nahe an uns dran und die ersten Fachleute, wenn es uns schlechter geht. Dann ist ihr diagnostisches Wissen entscheidend. Sie sind das zentrale Bindeglied zu den anderen Berufsgruppen. Oft erkennen sie früher als Ärzt:innen, wie Medikamente anschlagen, wann wir Physiotherapie brauchen oder nach Hause können. Sie können mehr, als sie leisten dürfen.

Trotzdem gilt: Je billiger die Pflege, desto höher der Gewinn.
In den Krankenhäusern müssen Pflegende immer mehr Patient:innen in immer kürzerer Zeit durchschleusen. Schuld sind der hohe ökonomische Druck und das Abrechnungssystem nach „Fallpauschalen“. Mehr „Fälle“ bedeuten mehr Geld. Hauptsache, die Stationen sind voll – egal, ob gute Pflege möglich ist.

In den Heimen fehlen 120.000 Altenpflegekräfte. Die Not hat mancherorts schlimme Folgen: Menschen liegen in ihren Exkrementen, werden mit Medikamenten und Gurten ihrer Freiheit beraubt. Tief im Herzen haben wir Angst, in solchen Heimen zu landen.
Für uns ist der Pflegenotstand gefährlich: Pflegekräfte im Stress verwechseln Medikamente und pflegebedürftige Menschen. Es kommt zu vermeidbaren Komplikationen wie Druckgeschwüren und Infektionen durch Hygienefehler. Krankheiten verlaufen schwerer, es passieren mehr Todesfälle.

In der Coronakrise müssen wir erkennen, wie wichtig der Pflegeberuf für uns ist. Und doch ist für Pflegekräfte der Ausnahmezustand weiterhin Normalität – seit zwei Jahrzehnten. Die Politik findet keine wirksamen Gegenmaßnahmen. Warum? Weil man versucht, ein Gesundheitssystem zu reparieren, dessen Schwächen längst bekannt sind. Die Flickschusterei muss beendet werden. Dem Klatschen vom Balkon müssen jetzt Taten folgen.

Bessere Pflege ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe finanzierbar. Fachkundig gepflegte Patient:innen und Bewohner:innen erleiden weniger Komplikationen, werden schneller gesund, kosten weniger Geld. Milliarden Euro für unnötige Übertherapien könnten gespart werden. Pflegekräfte hätten dann weniger „Fälle“ zu betreuen, sie würden sofort entlastet. Gewinne dürfen nicht an Dritte, zum Beispiel Aktionäre, abfließen. Sie gehören ins solidarisch finanzierte Gesundheitssystem reinvestiert.

Wir brauchen jetzt eine grundlegende Reform unseres Gesundheitssystems. Nur so werden Pflegeberufe wieder attraktiv. Nur dann werden sich junge Menschen dafür interessieren – und auch die, die aus dem Beruf geflohen sind, zurückkehren.

Unser Umgang mit dem Thema Pflege entscheidet darüber, wie menschlich unsere Gesellschaft im 21. Jahrhundert bleibt. Es geht um unsere Eltern, Großeltern, Kinder, um unsere Zukunft.

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Dazu auch:
Attac fordert Gewinnverbot für Krankenhäuser
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Professor Siegfried Broß: Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart (26. Februar 2020)

Ausgangstext für die Vorträge 2020 zum Thema „Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart“ – Überlegungen und Anregungen – Fassung 26. Februar 2020

Fotografie: ZAK

I. Einführende Überlegungen
1. Das Thema macht zunächst einen rasch zu identifizierenden Eindruck, was Gegenstand und Problemlage betrifft. Die Menschen leben mit bisher jedenfalls stetig steigender Lebenserwartung beträchtlich länger, werden regelmäßig allerdings mit zunehmendem Lebensalter öfter, schwerer und länger krank und trachten zudem danach, sich früher in den Ruhestand zu begeben. Demgegenüber werden die Beitragszahler im Umlageverfahren im Vergleich dazu weniger und deshalb scheint die Lösung dieses demographischen Problems – eine geradezu klassische Zwangspunktlage – nahe liegend darin zu bestehen, dass die Menschen eben länger arbeiten und damit die Aussicht auf einen langen ungetrübten Ruhestand spürbar verkürzen, weil man zudem erwarten kann, dass sich auch die Zeiten von Krankheit und Leiden verkürzen. Ferner könnte ein privater Beitrag zur Altersvorsorge helfen, die Problemlage zu entschärfen.

2. Allerdings könnte eine solche Überlegung wesentlich zu kurz greifen und deshalb von vornherein eine sachgerechte und dem gesamten Komplex gerecht werdende Lösung verhindern. Die üblichen Lösungsvorschläge weisen einen eklatanten Mangel auf und beruhen auf grundlegenden Fehlvorstellungen. Die Altersversorgung in der modernen Gesellschaft ist in ein sehr komplexes Geflecht verschiedenster nationaler und internationaler Gegebenheiten und Entwicklungen eingebettet. Von daher ist eine weit ausgreifende und umfassende Betrachtung geboten, damit überhaupt vernünftige Ansätze für eine der modernen Gesellschaft und den Menschen gerecht werdende angemessene Gestaltung der Altersvorsorge erarbeitet werden kann.

Solche werden von vornherein verfehlt, wenn rein betriebswirtschaftlich und ökonomisch überlegt wird; denn es geht um Menschen und die von ihnen gebildete Gesellschaft. Ihnen ist weltweit durch die insoweit verbindend wirkende Globalisierung eine unantastbare Menschenwürde eigen, die in ihrer Gesamtheit Grundlage einer jeden der nach den weltweit bestehenden Regeln der zahlreichen Staatenverbindungen ist. Der Umstand, dass diese Grundlage fortwährend und zunehmend beschädigt und in immer zahlreicher werdenden Regionen auch durch den Freihandel zerstört wird, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, eine soziale Demokratie europäischer Prägung nach Maßgabe der Europäischen Verfassung und den nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten aufzugeben.

Wichtige Gesichtspunkte für eine angemessene Lösung lassen sich ohne unzumutbare Anstrengungen gewinnen, wenn man umfassend die Rahmenbedingungen für eine private Altersvorsorge ermittelt und diese zu einem sinnvollen und den grundlegenden sozial- und rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werdenden Ausgleich bringt. Gerade die Gründung und das Eingehen immer weiterer Staatenverbindungen verstellt vielen verantwortlichen Akteuren den Blick für die innere Systemgerechtigkeit und das Ineinanderwirken von sozial- und rechtsstaatlichen Bindungen und Verpflichtungen. Diese entstehen aus den auf den verschiedensten Ebenen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie Problemlagen, die auf den zahlreicher werdenden Teilidentitäten beruhen, wenn bei verschiedenen Staatenverbindungen nicht jeweils dieselben Mitglieder auftreten.

II. Überlegungen zu den Rahmenbedingungen
1. Ausgangspunkt der Überlegungen für die Gestaltung der privaten Altersvorsorge ist die Frage nach gesicherten Anlageobjekten, die im Alter und damit noch nach Jahrzehnten zur Verfügung stehen und eine von Anfang an fixierte Rendite abwerfen. Sonach kann es sich nicht um Anlageobjekte handeln, die im wirtschaftlichen Wettbewerb angesiedelt sind und jederzeit frei zur Disposition der Marktkräfte stehen. Das gilt im Zeitalter der Globalisierung und des von der Europäischen Union und gerade auch von Deutschland propagierten letztlich ethisch und sozial bindungslosen Freihandels in besonderem Maße. Aktien an Wirtschaftsunternehmen dürfen auch deshalb für die hier in Rede stehende private Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise nicht das Mittel erster Wahl sein. Schon das Platzen der New Economy im Jahr 2000 wie auch die seit 2008 andauernde verheerende Finanzmarktkrise stützen diese Auffassung.

Aus diesem Grunde dürfen staatliche Modelle für die private Aufstockung der gesetzlichen Rente nicht hieran anknüpfen. Die Zinsentwicklung der privaten Lebensversicherungen wie der Sparzinsen bestätigen auch diesen Standpunkt.

2. Es müssen deshalb andere Wege mit der Gestaltung von Vorsorgemodellen beschritten werden, die allerdings nicht völlig unbekannt sind und sich in der Vergangenheit zudem bewährt haben. Sie haben ferner den Vorzug, dass sie dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht werden und der Würde der für eine private Altersvorsorge in diesem Sinne in Betracht kommenden Menschen die gebotene Achtung entgegenbringen.
Mit den nachfolgenden Darlegungen knüpfe ich an frühere Arbeiten an, ohne diese jeweils im Einzelfall zu zitieren. Sie sind alle über das Broß-Archiv des Bayerischen AnwaltVerband in pdf-Form, veröff. zum Teil vom Berliner Wassertisch mit umfassenden weiteren Nachweisen in zwei seiner Veröffentlichungsreihen sowie im Gesamtnachweis über die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts zugänglich. weiterlesen

Berliner Wassertisch: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

Das Ziel 6 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), ist vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Durch die Klimakrise sind immer mehr Regionen und Staaten von Wasserknappheit bedroht, die von diesem Problem zuvor nicht betroffen waren. Das lebensnotwendige Wasser wird zu einem knappen Gut, das uns zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung verpflichtet. Daher war es längst überfällig, dass die Vereinten Nationen (UN) 2010 den Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen zum Menschenrecht erklärt haben. Die SDGs drohen dieses Ziel jedoch zu unterlaufen, wenn sie zu seiner Durchsetzung globale Partnerschaften mit Wasserkonzernen fördern.

Nachhaltigkeit erfordert dauerhafte öffentliche Infrastrukturinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich. Die Angewiesenheit aller Menschen auf das lebensnotwendige Gut Wasser und die Monopolstruktur der Wasserversorgung verlangen eine Bewirtschaftung und Preisgestaltung, die nach dem Kostendeckungsprinzip arbeitet. Unternehmen dagegen müssen die Renditeerwartungen des Kapitalmarkts befriedigen. In Prospekten der Deutschen Banki und anderen Finanzanbietern wird Wasser als lohnende Anlage gehandelt. „ExpertInnen“ rechnen mit steigenden Renditen bis zum Jahr 2030. Aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen können Konzerne niemals „Partner“ der öffentlichen Hand, sondern lediglich Auftragnehmer sein.

Wo diese Grundregel missachtet wird, hat dies oftmals fatale Folgen. In Berlin beispielsweise ließ eine geheime Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia die Wasser- und Abwasserkosten dramatisch steigen (das OLG Düsseldorf stellte letztendlich „missbräuchlich überhöhte“ Trinkwasserpreise fest). Gleichzeitig wurden Arbeitsplätze gestrichen, die Infrastruktur wurde vernachlässigt, weil die notwendigen Investitionsmittel in die vertraglich garantierte Rendite abflossen, usw. Nachhaltig war hier gar nichts. Berlin war kein Einzelfall. Im portugiesischen Pacos de Ferreira stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 400 Prozent. In Paris und vielen anderen Städten wurden die Privaten nach schlechten Erfahrungen wieder vor die Tür gesetzt. Doch ist es mit diesem Schritt nicht getan. Bisher hat sich nach einer Rekommunalisierung stets gezeigt, dass infolge der vorherigen Privatisierung versäumte Nachhaltigkeitsinvestitionen von staatlicher Seite nachgeholt werden müssen.

Wer kontrolliert die privatisierte Wasserversorgung?

Diese dramatischen Zustände konnten nur entstehen, weil die Kontrolle der privatisierten Wasserversorger ausgesprochen schwierig ist. Bei einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) steht nicht die für eine demokratische Kontrolle notwendige Transparenz im Vordergrund. Die Privatisierungsverträge werden in der Regel geheim gehalten, wichtige Wasser- und Abwasserdaten sowie interne Kalkulationsregeln werden als „Betriebsgeheimnis“ eingestuft – und das, obgleich die Wasserbetriebe als Monopole keine Konkurrenz zu fürchten brauchen. Öffentlichkeit ist lediglich in eingeschränktem Maße und nachträglich im Bereich der geltenden gesetzlichen Berichtspflichten in der Geschäftsberichterstattung gegeben. Von den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Bevölkerung kann unter diesen Umständen eine Kontrolle der Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Vorsorgeprinzips sowie der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Planung kaum geleistet werden.

Indessen ist die Unabhängigkeit der staatlichen Kontrollbehörden gegenüber den Wasserkonzernen oft nicht gegeben. Einerseits haben die Privaten die Daten – der Staat muss sie ebenfalls erst einfordern, um seine Kontrolle ausüben zu können. Andererseits sind private und staatliche Stellen oft so eng miteinander verflochten, dass keine wirksame Aufsicht mehr stattfindet. Bezeichnenderweise wurden viele Rekommunalisierungen nur aufgrund von Bürgerprotesten eingeleitet. In Berlin wurden die Wasserbetriebe erst rekommunalisiert, nachdem ein Volksentscheid die überwältigende Ablehnung der Wasserprivatisierung offenbart hatte. Die staatliche Kontrolle wird zudem dadurch beeinträchtigt, dass an der Schnittstelle zwischen Staat und Privat das Korruptionsrisiko hoch ist. Dies gilt insbesondere für Diktaturen und Oligarchien, aber auch für Demokratien.

SDG 17 – ein Pakt mit dem Privatisierungsteufel?

Angesichts der Erfahrungen mit Privatisierungen kritisch zu bewerten ist, dass sich selbst die UN mittlerweile einer neoliberalen Agenda verschrieben hat. So werden in SDG 17 im Namen einer wolkigen „Globalen Partnerschaft“ die Türen für private Konzerne und die Gewinninteressen ihrer Anteilseigner weit geöffnet. Die „Fortschreibung“ der Ziele entspricht dieser Tendenz. 2018 wurde auf dem Hochrangigen politischen Forum für nachhaltige Entwicklung, dem jährlich stattfindenden achttägigen Monitoring-Forum in New York zur Kontrolle der SDGs, eine Ministererklärung angenommen. Zur Finanzierungsfrage der Programme wurde beschlossen, dass die „Finanzierung für nachhaltige Entwicklung durch die Erhöhung von Eigeneinnahmen und durch die Mobilisierung privater Mittel“ erfolgen solle, und das nicht nur für Wasser, sondern allgemein. Mit dem Aufruf zur „Erhöhung der Eigeneinnahmen“ und der Forderung nach der „Mobilisierung privater Mittel“ wird die Kommerzialisierung der Wasserversorgung mit den oben beschriebenen Folgen geradezu legitimiert.

Freihandels- und Investitionsschutzverträge konterkarieren SDG 6

Derzeit werden zahlreiche internationale Handelsverträge zwischen der Europäischen Union und verschiedenen Industrie-, aber auch Schwellenländern abgeschlossen, die ein Klagerecht von Konzernen vor Internationalen Schiedsgerichtshöfen wegen Handels- und Investitionshemmnissen vorsehen. Diese Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind grundsätzlich so ausgelegt, dass sie Privatisierungen forcieren und die von den BürgerInnen mühselig erstrittene öffentliche Daseinsversorgung als Handelshemmnis ansehen. Auch die Wasserversorgung bleibt hiervon nicht unberührt. So können Mechanismen in den Verträgen die Rekommunalisierung der Wasserversorgung verhindern. Es gibt bereits einige Fälle, in denen Staaten erfolgreich von Konzernen auf Schadensersatz verklagt wurden, weil sie aus der Privatisierung des Wassers ausgestiegen sind. So hat z. B. Argentinien drei Gerichtsverfahren gegen internationale Investoren verloren, als das Land Wasserprivatisierungen rückgängig machen wollte. Es war gezwungen, 105 Millionen US Dollar an Vivendi (heute Veolia) zu zahlen, nachdem die Behörden Vivendis Vertrag, die Provinz Tucumán mit Wasser zu versorgen, gekündigt hatte. Vivendi hatte zuvor die Wassertarife um 104 Prozent erhöht, ohne ausreichende Anlageinvestitionen vorzunehmen, was zu schlechter Wasserqualität führte.

Nachhaltige Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand

Das knappe und wertvolle Gut Wasser verpflichtet zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung und fairen Verteilung. Wenn Regierungen im Schulterschluss mit Privaten dieser Verantwortung nicht mehr gerecht werden, ist es an uns NGOs und BürgerInnen, ihnen ihre Verpflichtungen ins Gedächtnis zu rufen und unser Recht auf Wasser zu erkämpfen.
Werden die NGOs zu Kooperationspartnerinnen der internationalen Wasserkonzerne, dann besteht die Gefahr, dass ihnen die notwendige Distanz und Motivation fehlt, um eine eigenständige, kritische Position zu entwickeln. Die zunehmenden Aktivitäten der Konzerne im Wasser- und Abwassersektor verlangen eine Gegenagenda, die nur durch Druck von unten, d. h. von den Betroffenen selbst entwickelt werden kann und nicht das Einverständnis der Gegenseite sucht.

Rainer Heinrich

Der Autor ist Sprecher des Berliner Wassertischs und war Vertrauensperson des Berliner Volksbegehrens ‚Rettet unser Wasser‘.

1) https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/markt-und-meinung_investmentthema-wasser.html.
2) https://dasinvestment.com/scope-analyse-ranking-das-sind-die-besten-wasserfonds/.
3) Nikolaus Steiner (27.06.2013): Portugiesen protestieren gegen Wasserprivatisierung. In: Deutschlandfunk.
4) https://www.mz.de/ministerium/ziele/2030_agenda/monitoring/index.html.
5) Food&Water Watch (2007): World Bank Court Undermines Argentina’s Citizens. In: European Water Movement, Food&Water europe, CETA und Wasser. Ein Leitfaden für Aktivistinnen. Oktober 2016, S. 5. (pdf).

Vgl. Beitrag
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Berliner Wassertisch zu den Nachhaltigkeitszielen der UN: Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg

(Berlin, 19. September 2019) Heute erschien der Rundbrief-special von Forum Umwelt & Entwicklung (III/2019). Das Themenheft beschäftigt sich mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN): „Grosse Ziele, aber kein Plan. Wo steht die Agenda für Nachhaltige Entwicklung?“

„Am 24. und 25. September kommen die Staats- und Regierungschef dieser Welt in New York zusammen, um erstmals eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand ihrer gemeinsamen Nachhaltigkeitsagenda zu ziehen. Ein weiterer UN-Gipfel also, bei dem sich unsere Regierenden treffen – um zu reden und sich bestenfalls Verantwortlichkeiten hin und her schieben oder schlimmer noch, die Missstände klein- und schönreden. Aber sie lassen sich nun mal nicht weglächeln. Auch ohne Gipfel wissen wir bereits, dass die Zahl der Hungernden wieder steigt, die Ärmsten immer ärmer und Reichen absurderweise immer reicher werden, die Artenvielfalt dramatisch abnimmt und die Klimakrise unvermindert voranschreitet – mit einem Wort, wir entwickeln uns nicht hin zu einem nachhaltig gerechten Miteinander in dieser Welt, sondern eher davon weg. Dabei steht genau das hinter den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDGs), denen sich die 193 UN-Staaten im Jahr 2015 verschrieben haben: die Sicherstellung einer gerechten gesellschaftlichen Entwicklung auf sozialer, ökonomischer und ökologischer Ebene. Vorrangig geht es dabei um die Verringerung von ungleichen Lebensstandards in und zwischen den Staaten, die Schaffung von Chancengleichheit aller Menschen und den Erhalt von Ökosystemen. Bis 2030 soll jedes Land eigene Maßnahmen umgesetzt haben, die zur Erfüllung dieser Ziele führen.

In dieser Sonderausgabe des Rundbriefs reflektieren unsere AutorInnen die 17 SDGs in 17 Artikeln aus sehr unterschiedlichen Perspektiven. Sie schauen dabei nicht nur darauf, was die SDGs weltweit bisher gebracht oder eben nicht gebracht haben, sondern auch, welchen Beitrag Deutschland hierzulande aktiv leistet, die massiven Defizite strukturell aufzubrechen. Um es vorwegzunehmen: leider nicht allzu viel. Denn den SDGs fehlt es an einem konsistenten Umsetzungsplan. Hehre Ziele an sich können gegen die vorherrschende Profitmaximierungslogik und mächtige Wirtschaftslobby schließlich nicht viel ausrichten. An vielen Stellen dieser Ausgabe wird deutlich, wie im Namen der SDGs Unternehmensprofite steigen, kaum aber Verbesserungen für die Allgemeinheit geschaffen werden, weder in Deutschland noch anderswo. Die neoliberale Ökonomie, die trotz der weitreichenden Ziele für nachhaltige Entwicklung, aber gerade wegen einer zu abstrakten Agenda ohne verbindliche Strukturmaßnahmen weiter Fahrt aufnimmt, führt die SDGs teils sogar ad absurdum. Egal ob im Bereich Städte, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wasser, Meere oder Wälder.

Überall sind unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeitsziele Privatisierungen und zweifelhafte Kooperationen mit der Privatwirtschaft an der Tagesordnung, die vor allem eben jenen Unternehmen nutzen, nicht aber den Menschen und der Umwelt. Nicht zuletzt das irrsinnige Festhalten an einem unbegrenzten Wirtschaftswachstum, das dem SDG 8 explizit eingeschrieben ist, zeigt, dass es auch schon Fehler in der Zielkonzeption gibt. Doch einen Plan, wie die großen, doch zumeist richtigen Ziele der globalen Nachhaltigkeitsagenda durchzusetzen sind, ohne die Macht der Großkonzerne strukturell anzutasten und bestehende Widersprüche zu reproduzieren, gibt es nicht. Wie auch. In unzähligen lokalen Initiativen, Sozial- und Umweltbewegungen zeigen Menschen, wie es besser laufen kann und muss. Die BürgerInnen sind da längst viel weiter als die Politik. Am 20. September, kurz vor dem SDG-Gipfel, werden sie das wiederholt zum Ausdruck bringen und weltweit streiken für eine solidarische, nachhaltige und klimafreundliche Zukunft.

Eine gute Lektüre wünscht Ihnen
Josephine Koch“

Der Berliner Wassertisch hat sich mit einem Beitrag zum Thema Nachhaltigkeitsziel 6 = Wasser beteiligt

 

Rainer Heinrich (Sprecher Berliner Wassertisch): „Recht auf Wasser durch Unternehmenspartnerschaften? Die Vereinten Nationen sind auf dem falschen Weg“

 

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