NETTiquette für das Plenum des Wassertischs

Die Umstände, unter denen sich das ehemalige Presseteam vom Wassertisch-Plenum abgespalten hat, haben uns veranlasst, eine verbindliche WT-NETTiquette festzulegen. Einiges haben wir von den „Asambleas“ der „occupy“-Bewegung übernommen, die sich ebenfalls bemühen, eine praktikable und produktive Gesprächskultur zu garantieren.
Hier unsere Wassertisch-„Asamblea“-Regeln, die sachliche und produktive Treffen erleichtern sollen:

Plenum

  1. Grundvoraussetzung für die aktive Teilnahme am Plenum des Berliner Wassertischs ist, dass die BI in der Muskauer Straße als legitime Vertretung des Wassertischs anerkannt wird.
  2. Verstößt ein Mitglied wiederholt, vorsätzlich oder in erheblichem Maße gegen die Interessen des Wassertischs, kann das Plenum über seinen Ausschluss entscheiden.
  3. Die regelmäßigen Plenumssitzungen finden am ersten Dienstag eines jeden Monats statt.
    Zu Beginn der Sitzung werden zwei Moderatoren gewählt.
  4. Auf Antrag kann die generelle Redezeit bei Diskussionen begrenzt werden.
  5. Ebenfalls kann ein Redebeitrag auf Antrag unterbrochen werden, wenn
    – er für persönliche Angriffe genutzt wird,
    – er das Thema verfehlt,
    – offensichtlich falsche Tatsachen zugrunde gelegt werden,
    – der Redebeitrag aus Wiederholungen besteht.
    Im Zweifelsfall entscheidet das Plenum.
  6. Die Sitzung ist öffentlich. Aufzeichnungen sind nur für den Privatgebrauch und zur internen Klärung von Missverständnissen erlaubt. Vor einer Veröffentlichung ist das Einverständnis von zitierten Personen und Plenum einzuholen.
  7. Wenn von einer Person oder einer Gruppe ein Projekt vorgestellt wird oder von dieser Ausführungen zu einem komplexeren Thema gemacht werden, darf diese Person/Gruppe unmittelbar nach jeder Frage aus dem Plenum antworten.

Abstimmungen

  1. Tagesordnungspunkte sollten im Idealfall eine Woche vor der Plenumssitzung auf dem Verteiler angemeldet werden, können jedoch auch bis spätestens Samstag, 18.00 Uhr eingegangen sein. Bei kurzfristig angemeldeten Tagesordnungspunkten können diese auf Antrag auf die nächste Plenumssitzung vertagt werden. Für diesen Antrag bedarf es keiner Mehrheits­ent­schei­dung, jedoch einer Quote von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.
  2. Wer an zwei aufeinander folgenden Sitzungen teilgenommen hat, ist ab der dritten Sitzung stimmberechtigt.

Protokoll

  1. Zu Beginn der Sitzung wird sich über einen Protokollanten verständigt.
  2. Protokolle des Plenums sind Ergebnisprotokolle. Minderheitsmeinungen sollen auf Antrag aufgenommen werden.
  3. Der erste Protokollentwurf wird an alle WassertischlerInnen verschickt, die an dem betreffenden Plenum teilgenommen haben. Diese haben 5 Tage Zeit, sich zum Protokollentwurf zu äußern. Gewünschte Änderungen bzw. Ergänzungen werden gesammelt und eingearbeitet. Im Anschluss wird die überarbeitete Version den TeilnehmerInnen zur Kenntnis gegeben. Am nächsten Tag wird die endgültige Fassung des Protokolls den Mitgliedern der Info-Liste zugemailt.
  4. Das Protokoll des letzten Plenums muss auf dem nächsten Plenum verabschiedet werden.

Mailingliste

  1. Es gibt zwei Mailing-Listen. Der info-Verteiler dient allein zur Verbreitung von Informationen, die für die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe relevant sind. Die work-Liste dient allein zur internen Kommunikation von Wassertischlern, die aktiv im Wassertisch mitarbeiten.
  2. Personen, die auf dem Verteiler durch unsachliche Beiträge auffallen (Trolle) oder die private Mails auf den Verteilern posten etc., können auf Antrag nach Vorwarnung zeitweise vom Verteiler ausgeschlossen werden. Ausschlüsse sind vom Plenum zu bestätigen

Stand: 16.12.2011