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Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
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Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
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Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel
isw-muenchen.de 01.10.2015 Über das jüngste TTIP-Märchen aus Brüssel von Conrad Schuhler Das jüngste Märchen aus Berlin und Brüssel: Investor-Staat-Klageverfahren stünden nicht mehr zur Debatte – man würde sich auf öffentliche Gerichtsverfahren einigen. Das Investor-Staat-Klageverfahren (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) steht mit im Zentrum der Kritik der TTIP-Gegner. Damit würde die private Schiedsgerichtsbarkeit über Schadenersatzforderungen der Unternehmen gegenüber Staaten … weiterlesen
Bringt TTIP mehr Verbraucherschutz nach Europa?
Zeit-online
25.09.2015
Volkswagen
Verbraucherschutz, made in USA
von Petra Pinzler
VW spürt gerade, wie in den USA Verbraucherschutz läuft: über Strafprozesse und Sammelklagen. Viele sehen darin einen Beleg für die Vorteile von TTIP. Zu Recht?
![VW-Abgas](/wp-content/pics/VW_Abgas_by_Bernd_Kasper_pixelio.de.jpg)
Foto: Bernd Kasper | pixelio.de
Die ersten Kommentatoren folgern nun daraus schon: Amerikas Verbraucherschutz funktioniert besser. Denn dort muss jeder Unternehmer aufpassen. Keiner will erleben, was VW passiert. Also, so ihre Analyse, ergänzen sich auch das amerikanische und das europäische Wirtschaftssystem doch ganz gut. Also wird auch das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP nicht für weniger, sondern für mehr Verbraucherschutz sorgen. Klingt schön. Nur, leider stimmt das nicht.
Vattenfall-Klage beleuchtet Risiken durch TTIP Schiedsgerichte
Süddeutsche Zeitung
24.08.2015
Rückschlag für Vattenfall-Klage
Ein Freund wie ein Feind
von Markus Balser, Berlin
In dem Milliardenstreit um die Folgen des Atomausstiegs springt die EU-Kommission Deutschland bei. Brüssel hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage bei einem Schiedsgericht in den USA.
![AKW](/wp-content/pics/AKW_by_Rosel_Eckstein_pixelio.de.jpg)
Foto: Rosel Eckstein | pixelio.de
TTIP und die europäische Klimapolitik
![Fracking-Pumpe Fracking-Pumpe](/wp-content/pics/Fracking_web_Joshua_Doubek_CC_BY-SA_3.0_Head_of_the_frac_pump.jpg)
Foto: Joshua Doubek | CC_BY-SA_3.0
August 2015
TTIP: Freifahrt für Fracking
von Malte Daniljuk
Die EU plant, künftig im Rahmen der neuen Europäischen Energieunion in großem Maßstab Gas und Erdöl aus Nordamerika zu importieren, das mit dem umweltschädlichen Frackingverfahren gefördert wurde. Auf diese Weise will Brüssel – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – eine radikale Kehrtwende in seiner Energieversorgung vollziehen, die zugleich die Abhängigkeit von Russland verringern soll.
TTIP & CETA: Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Von Erich Möchel
Anlässlich der Reformpläne der EU-Kommission für den umstrittenen Investorenschutz in TTIP sorgt sich Europas Großindustrie öffentlich um Kleinbetriebe.
Zum Beitrag
Bis zum 6. Oktober kann noch die EBI StopTTIP/StopCETA unterzeichnet werden!!!
EBI StopTTIP – Rumänien erreicht das Quorum
Als 20. Land hat nun auch Rumänien das Quorum für die Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP erreicht! Noch bis zum 6. Oktober 2015 kann gesammelt werden. Informationen dazu hier
Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht“
Am 17. September 2015, 19-21 Uhr fand in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, in Reinbek die Veranstaltung: “Wie viel Freiheit braucht internationaler Handel? Wie vertragen sich Liberalisierung und Gemeinwohl?” statt.
Von der SPD Reinbek und der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) eingeladen war:
Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Dr. Jan Vollmeyer, ASJ Vorsitzender SPD Schleswig-Holstein.
Eine Nachlese findet sich in der Bergedorfer Zeitung
19.09.2015
Ex-Verfassungsrichter geißelt Schiedsgerichte
Freihandelsabkommen Siegfried Broß: TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht
[…]
Als Referent widmete sich der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, Prof. Siegfried Broß, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA). Professor Broß betonte, dass er etliche Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze festgestellt habe.*
Zum Artikel
* Vgl. dazu: Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (pdf)
Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf)
Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung
Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung
Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.
Zur Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems
„Der Schiedsgerichtsvorschlag von Herrn Gabriel u. a. trifft nicht das Problem: Es geht nicht um eine allgemeine internationale Handelsordnung, sondern um CETA und TTIP mit jeweils in sich geschlossenen Rechtsräumen. Und dort muss aus rechtsstaatlich-demokratischen Gesichtspunkten je gesondert ein Staatsschiedsgericht allein der Vertragsstaaten eingerichtet werden.“ (Siegfried Broß, 13. Juli 2015)
Jurist*innen – und Bürgerrechtsvereinigungen fordern:
Nein zu CETA, TTIP und TiSA
Jurist*innen- und Bürgerrechtsvereinigungen fordern: Nein zu CETA, TTIP und TISA
Die Europäische Kommission verhandelt derzeit mehrere Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, die beinahe alle Lebensbereiche betreffen. Die bekanntesten sind CETA, TTIP und TISA.
(01.09.2015) Alle Abkommen wurden (CETA) bzw. werden (TTIP und TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt, die Zivilgesellschaft und selbst Abgeordnete haben keinen Zugang zu den Verhandlungstexten. Dieses Verfahren ist undemokratisch.
In CETA und TTIP sind außerstaatliche Schiedsgerichte vorgesehen, die verbindlich über Ansprüche von Investoren über Schadensersatzansprüche gegen Staaten entscheiden. Schiedsgerichte sind nicht an das Grundgesetz oder europäisches Recht gebunden, ihre Entscheidungen sind selbst dann verbindlich, wenn sie gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht verstoßen (Beispiel Mikula vs. Rumänien)*. Die Gefahr von Schadensersatzansprüchen gefährdet die Entscheidungsfreiheit des demokratischen gewählten Gesetzgebers. Schiedsgerichte dienen einzig den Interessen der Investoren und können nur von ihnen in Anspruch genommen werden. Organisationen wie Gewerkschaften oder Umweltverbände haben weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene die Möglichkeit von Investoren die Einhaltung von sozialen und arbeitsrechtlichen Schutznormen, von Bestimmungen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes zu erzwingen und für eingetretene Schäden für die betroffenen Bürger Ersatzleistungen vor nationalen oder internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten durchzusetzen. Die ausgleichende Funktion des Rechts im sozialen Rechtsstaat wird reduziert auf einen reinen Investorenschutz.
Die „Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ und die in ihnen enthaltenen marktbezogenen Regulierungsbegrenzungen gelten zeitlich unbegrenzt und können nur einvernehmlich (was kaum möglich sein wird) gekündigt werden. Der demokratische Prozess muss für die Zukunft offenbleiben, damit bei anderen Mehrheiten andere Entscheidungen getroffen werden können (BVerfG-Urteil vom 12.9.2012 zu ESM). Die praktische Unumkehrbarkeit der geplanten Abkommen ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.
Wir fordern deshalb einen Welthandel, der uneingeschränkt nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, einen Welthandel, der den Menschenrechten, insbesondere den sozialen und ökologischen Werten verpflichtet ist.
Nein zu CETA, TTIP und TISA
Diesen Forderungen sollten wir durch eine breite Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 12:00 Uhr am Berliner Hauptbahnhof Nachdruck verleihen.
Zur Pressemitteilung (pdf)
* Micula-Fall: „Rumänien war vom ICSID-Schiedsgericht in Washington 2013 zu einer Strafe von rund 250 Millionen Dollar verurteilt worden. Diese Summe soll das Land an die Micula-Brüder zahlen, weil es ihnen ursprünglich zugesagte Subventionen wieder gestrichen hatte. Beendet worden war der staatliche Geldsegen auf Druck der EU-Kommission. Die hatte das Streichen von Subventionen zu einer Voraussetzung für den Beitritt Rumäniens gemacht, was wiederum den Miculas missfiel. Die Brüder klagten deswegen vor dem internationalen Schiedsgericht und beriefen sich dabei auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, das Rumänien einst mit Schweden abgeschlossen hatte. Das konnten sie, weil ihre Investitionen aus Schweden nach Rumänien geflossen waren.“ (Petra Pinzler. TTIP. Europa absurd. In: ZEIT ONLINE, 31.3.201)
26. September – Mobilisierungstag für die Großdemo StopTTIP-CETA-TiSA am 10. Oktober
Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co
UPDATE 21. September 2015
Beteiligt Euch am dezentralen Mobilisierungstag und meldet Eure Aktion(en) an bei:
info@stoppt-ttip-berlin.de
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